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Ö Vorlagen - Nr. 176 24/2005
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauantrag Theodorstraße 295 - Errichtung einer Lagerhalle mit Büroflächen und
Stellplätzen
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 6 beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen nach dem
Baugesetzbuch hinsichtlich der Art der Nutzung und des Bauens außerhalb der
überbaubaren Grundstücksflächen.
Sachdarstellung:
Das Grundstück Theodorstraße 295 liegt im Bereich der rechtsverbindlichen qualifizierten
Bebauungspläne Nr. 5782/12, 5682/07 und 5781/35, die das Gebiet als Industriegebebiet
ausweisen und Baugrenzen festsetzen. Für den Bereich besteht ein Aufstellungsbeschluß
für einen neuen Bebauungsplan. Ziel des neuen Bebauungsplanes ist die Ausweisung
von Gewerbegebieten.
Geplant ist die Errichtung einer 3.650 qm großen Lagerhalle mit einer lichten Höhe von 10
m. Zur Stichstraße sind mittig Andockzonen für LKW vorgesehen. Seitlich davon sowie im
Obergeschoss sollen Büroflächen auf einer Fläche von insgesamt 530 qm entstehen. Das
Bauvolumen beträgt ca. 52.415 cbm.
Um das Bauvorhaben genehmigen zu k önnen, sind Befreiungen nach dem
Baugesetzbuch erforderlich, weil die Büronutzung in einem Industriegebiet nicht generell
zulässig ist und das Vorhaben außerhalb der überbaubaren Grundstücks-flächen errichtet
werden soll.
Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Erteilung der Befreiungen, da sie diese für
städtebaulich vertretbar hält. Die im B-Plan vorgesehene Leitungsfläche wird nicht mehr
benötigt.
Die ursprüngliche Ausweisung als Industriegebiet sollte die Erweiterung des
angrenzenden Röhrenwerkes ermöglichen. Eine Erweiterung ist nicht mehr beabsichtigt,
so dass für diesen Bereich Aufstellungsbeschlüsse für neue Bebauungspläne gefasst
wurden, mit dem Ziel Gewerbegebiete auszuweisen.
Insbesondere in der ursprünglichen Ausweisung als Industriegebiet ist auch die
Festsetzung der Baugrenzen begründet.
Da das Bauvorhaben den Grundzüge der künftigen Planung entspricht, bestehen keine
Bedenken gegen die Erteilung der notwendigen Befreiungen von den rechtsverbindlichen
Bebauungsplänen hinsichtlich der Art der Nutzung und des Bauens außerhalb der
überbaubaren Grundstücksflächen.
Das Bauvorhaben macht den Nachweis von 21 Stellplätzen erforderlich. Insgesamt
werden 22 Stellplätze auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen, 6 Stellplätze sollen vor
dem Gebäude entstehen, 16 Stellplätze südöstlich im Bereich der Werksgleise.
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Schützenwerte Bäume werden durch das Bauvorhaben nicht berührt.
Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da Befreiungen nach dem
Baugesetzbuch erforderlich sind, das Bauvolumen größer als 7.000 cbm und das
Grundstück über 1.000 qm groß ist.
Anlagen:
- Übersichtsplan
- Lageplan mit Baurecht
- Dachaufsicht
- Ansichten
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 6 23.02.2005 -/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:Keine
Amt: Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin
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