Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 176 24/2005

Bauantrag Theodorstraße 295

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Theodorstraße 295 · Stadtbezirk 6 (Rath, Mörsenbroich)örtlicher Bezug 1Dokument 11. Februar 2005veröffentlicht

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Aus der amtlichen Vorlage

Die Bezirksvertretung 6 beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich der Art der Nutzung und des Bauens außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen.

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

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Ö Vorlagen - Nr. 176 24/2005 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Bauantrag Theodorstraße 295 - Errichtung einer Lagerhalle mit Büroflächen und Stellplätzen Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 6 beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich der Art der Nutzung und des Bauens außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen. Sachdarstellung: Das Grundstück Theodorstraße 295 liegt im Bereich der rechtsverbindlichen qualifizierten Bebauungspläne Nr. 5782/12, 5682/07 und 5781/35, die das Gebiet als Industriegebebiet ausweisen und Baugrenzen festsetzen. Für den Bereich besteht ein Aufstellungsbeschluß für einen neuen Bebauungsplan. Ziel des neuen Bebauungsplanes ist die Ausweisung von Gewerbegebieten. Geplant ist die Errichtung einer 3.650 qm großen Lagerhalle mit einer lichten Höhe von 10 m. Zur Stichstraße sind mittig Andockzonen für LKW vorgesehen. Seitlich davon sowie im Obergeschoss sollen Büroflächen auf einer Fläche von insgesamt 530 qm entstehen. Das Bauvolumen beträgt ca. 52.415 cbm. Um das Bauvorhaben genehmigen zu k önnen, sind Befreiungen nach dem Baugesetzbuch erforderlich, weil die Büronutzung in einem Industriegebiet nicht generell zulässig ist und das Vorhaben außerhalb der überbaubaren Grundstücks-flächen errichtet werden soll. Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Erteilung der Befreiungen, da sie diese für städtebaulich vertretbar hält. Die im B-Plan vorgesehene Leitungsfläche wird nicht mehr benötigt. Die ursprüngliche Ausweisung als Industriegebiet sollte die Erweiterung des angrenzenden Röhrenwerkes ermöglichen. Eine Erweiterung ist nicht mehr beabsichtigt, so dass für diesen Bereich Aufstellungsbeschlüsse für neue Bebauungspläne gefasst wurden, mit dem Ziel Gewerbegebiete auszuweisen. Insbesondere in der ursprünglichen Ausweisung als Industriegebiet ist auch die Festsetzung der Baugrenzen begründet. Da das Bauvorhaben den Grundzüge der künftigen Planung entspricht, bestehen keine Bedenken gegen die Erteilung der notwendigen Befreiungen von den rechtsverbindlichen Bebauungsplänen hinsichtlich der Art der Nutzung und des Bauens außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen. Das Bauvorhaben macht den Nachweis von 21 Stellplätzen erforderlich. Insgesamt werden 22 Stellplätze auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen, 6 Stellplätze sollen vor dem Gebäude entstehen, 16 Stellplätze südöstlich im Bereich der Werksgleise. RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 176 24/2005 Seite 2 von 2 Schützenwerte Bäume werden durch das Bauvorhaben nicht berührt. Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da Befreiungen nach dem Baugesetzbuch erforderlich sind, das Bauvolumen größer als 7.000 cbm und das Grundstück über 1.000 qm groß ist. Anlagen: - Übersichtsplan - Lageplan mit Baurecht - Dachaufsicht - Ansichten Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 6 23.02.2005 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative:Keine Amt: Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 176 24/2005