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Ö Vorlagen - Nr. 61/ 157/2004
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Beschlussvorlage
Betrifft:
B-Plan Nr. 6366/19
- S-Bahn-Haltepunkt Hellerhof -
Vereinfachte Änderung gem. § 13 BauGB: Aufstellung; öffentliche Auslegung
Beschlussdarstellung:
" BV Die Bezirksvertretung 10 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der
Bezirkssatzung zum Aufstellungsbeschluss für das v. g. Gebiet Nr. 6366/19
- S-
Bahn-Haltepunkt Hellerhof - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für
Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
" APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung fasst einen
Aufstellungsbeschluss
für ein Gebiet zwischen Hellerhofweg, Carlo-Schmid-Straße, P+R-Platz
Hellerhof und Bahnanlage der Deutschen Bahn AG
- maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches
gemäß § 9 (7) Baugesetzbuch (BauGB) im Bebauungsplan Nr. 6366/19
- S-Bahn-Haltepunkt Hellerhof -
zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6366/19 - S-Bahn-Haltepunkt
Hellerhof -
gemäß § 2 (1) und (4) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137),
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Anpassung des
Baugesetzbuches an EU-Richtlinien - Europarechtsanpassungsgesetz
Bau (EAG Bau) - vom 24.06.2004 - (BGBl. I S. 1359) der vorrangig
folgendes Planungsziel zur Grundlage haben soll:
- Ausweisung der vorhandenen Passage
II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt der
Vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6366/19 - S-Bahn-
Haltepunkt Hellerhof - in roter Farbe und ihrer Begründung für die
öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) i. V. m. § 13 Nr. 2 BauGB zu.
Sofern keine Stellungnahmen abgegeben werden, empfiehlt der
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt, den
vorliegenden Entwurf als Satzung zu beschließen.
RSD AllVorlg.WPT
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Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 16.09.04 -/-
2
Bezirksvertretung 10 -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Anlagen:
Nr. Ort Anlage
1 beigefügt B-Plan-Begründung
Alternative:
Keine
Amt:
Stadtplanungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Oberbürgermeister Erwin
RSD AllVorlg.WPT
Ö Vorlagen - Nr. 61/ 157/2004- 3 -
Stand: 07.09.2004, Vorlage Nr. 61/157/2004
Anlage zur Vorlage Nr. 61/157/2004
B e g r ü n d u n g
gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch
zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6366/19
in roter Farbe
- S-Bahn-Haltepunkt Hellerhof -
Vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch
Stadtbezirk 10 Stadtteil Hellerhof
1. Örtliche Verhältnisse
Das Einkaufszentrum Hellerhof mit Namen "Hellerhof Passage" wurde 1984 gebaut. Das
Gebäude mit seinen Nutzungen, die sich hauptsächlich um die Passage herum gruppie-
ren, erfüllt für die ca. 7 000 Einwohner in Hellerhof mehrere Funktionen:
- Versorgung der Bevölkerung mit Gütern des täglichen, teilweise auch des periodi-
schen Bedarfs.
- Treffpunkt für die Bevölkerung für gezielte oder zwanglose Kontakte vor oder nach
Einkauf, Arztbesuch, kath. Gemeindezentrums-Besuch o. ä., der auch bei schlech-
tem Wetter gut funktioniert. Dies stellt einen ganz wichtigen sozialen Wert mit
hoher Identifikationsmöglichkeit für das Einkaufszentrum und den ganzen Stadtteil
dar.
- Abwechslungsreich gestalteter Verbindungsweg zwischen S-Bahn und P+R-Platz,
der gut genutzt wird und der Passage auch Kundschaft von außerhalb Hellerhofs
bringt (etwa die Hälfte der parkenden PKW hat Kennzeichen "ME").
2. Gegenwärtiges Planungsrecht
Der Bebauungsplan Nr. 6366/19 ist seit 26.09.1998 rechtsverbindlich. Er enthält die
Passage lediglich als Bestands-Darstellung, nicht jedoch als Festsetzung. Ferner ist
östlich der Passage eine Erweiterung um 300 m² Bruttogeschossfläche in den Parkplatz
hinein festgesetzt. Dies kann für den vorhandenen Aldi-Supermarkt als Erweiterung
dienen. Gegen diese Festsetzung wurden seinerzeit weder vom Eigentümer noch vom
Supermarkt-Betreiber Bedenken geäußert.
3. Ziel und Zweck der Bebauungsplan-Änderung
Der Verwaltung liegt ein Antrag auf Vorbescheid zur Erweiterung des Aldi-Supermarktes
vor, der mit dem Verlust der Passage und der dort befindlichen Läden einhergeht. Die
Verwaltung sieht diese Erweiterung grundsätzlich sehr positiv, weil sie das Zentrum stärkt.
Allerdings sollte die Erweiterung nach Süden erfolgen, wie es der Bebauungsplan gezielt
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Stand: 07.09.2004, Vorlage Nr. 61/157/2004
für den Supermarkt vorsieht.
Ein Verlust der Passage würde zu längeren Wegen zwischen S-Bahn und Parkplatz sowie
zu einer architektonisch völlig unbefriedigenden Gestaltung führen. Die großzügige
Treppenanlage und der markante Glaskörper über der Passage, der den Flachdach-
baukörper spannungsvoll gliedert, würde jeglicher Funktion beraubt. Damit einhergehen
würde der Verlust des Identifikationspunktes "Hellerhof-Passage", die auch als informeller
Treffpunkt in sozialer Hinsicht ein unverzichtbarer Bestandteil des Zentrums von Hellerhof
ist.
Inzwischen haben sich auch die Architekten des Einkaufszentrums positiv zur Erweiterung
nach Süden und Beibehaltung der Passage geäußert. Auch die Stadt Düsseldorf als
Eigentümer der Erweiterungsfläche will den Erhalt der Passage unterstützen, indem sie
die benötigte Grundstücksfläche zur Verfügung stellt.
Die öffentliche Auslegung soll den Beteiligten und der Hellerhofer Bürgerschaft Gelegen-
heit zur Äußerung geben.