Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 61/ 157/2004

B-Plan Nr. 6366/19 - S-Bahn-Haltepunkt Hellerhof

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Freiligrathstraße 1 · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 1Dokument 8. September 2004veröffentlicht

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Aus der amtlichen Vorlage

" BV Die Bezirksvertretung 10 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zum Aufstellungsbeschluss für das v. g. Gebiet Nr. 6366/19 - S- Bahn-Haltepunkt Hellerhof - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. " APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung fasst einen Aufstellungsbeschluss für ein Gebiet zwischen Hellerhofweg, Carlo-Schmid-Straße, P+R-Platz Hellerhof und Bahnanlage der Deutschen Bahn AG - maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches gemäß § 9 (7) Baugesetzbuch (BauGB) im Bebauungsplan Nr. 6366/19 - S-Bahn-Haltepunkt Hellerhof - zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6366/19 - S-Bahn-Haltepunkt Hellerhof - gemäß § 2 (1) und (4) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Anpassung des Baugesetzbuches an EU-Richtlinien - Europarechtsanpassungsgesetz Bau (EAG Bau) - vom 24.06.2004 - (BGBl. I S. 1359) der vorrangig folgendes Planungsziel zur Grundlage haben soll: - Ausweisung der vorhandenen Passage II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt der Vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6366/19 - S-Bahn- Haltepunkt Hellerhof - in roter Farbe und ihrer Begründung für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) i. V. m. § 13 Nr. 2 BauGB zu. Sofern keine Stellungnahmen abgegeben werden, empfiehlt der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt, den vorliegenden Entwurf als Satzung zu beschließen.

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

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Ö Vorlagen - Nr. 61/ 157/2004 Seite 1 von 4 Beschlussvorlage Betrifft: B-Plan Nr. 6366/19 - S-Bahn-Haltepunkt Hellerhof - Vereinfachte Änderung gem. § 13 BauGB: Aufstellung; öffentliche Auslegung Beschlussdarstellung: " BV Die Bezirksvertretung 10 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zum Aufstellungsbeschluss für das v. g. Gebiet Nr. 6366/19 - S- Bahn-Haltepunkt Hellerhof - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. " APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung fasst einen Aufstellungsbeschluss für ein Gebiet zwischen Hellerhofweg, Carlo-Schmid-Straße, P+R-Platz Hellerhof und Bahnanlage der Deutschen Bahn AG - maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches gemäß § 9 (7) Baugesetzbuch (BauGB) im Bebauungsplan Nr. 6366/19 - S-Bahn-Haltepunkt Hellerhof - zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6366/19 - S-Bahn-Haltepunkt Hellerhof - gemäß § 2 (1) und (4) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Anpassung des Baugesetzbuches an EU-Richtlinien - Europarechtsanpassungsgesetz Bau (EAG Bau) - vom 24.06.2004 - (BGBl. I S. 1359) der vorrangig folgendes Planungsziel zur Grundlage haben soll: - Ausweisung der vorhandenen Passage II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt der Vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6366/19 - S-Bahn- Haltepunkt Hellerhof - in roter Farbe und ihrer Begründung für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) i. V. m. § 13 Nr. 2 BauGB zu. Sofern keine Stellungnahmen abgegeben werden, empfiehlt der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt, den vorliegenden Entwurf als Satzung zu beschließen. RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 61/ 157/2004 Seite 2 von 4 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 16.09.04 -/- 2 Bezirksvertretung 10 -/- 1 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Anlagen: Nr. Ort Anlage 1 beigefügt B-Plan-Begründung Alternative: Keine Amt: Stadtplanungsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 61/ 157/2004- 3 - Stand: 07.09.2004, Vorlage Nr. 61/157/2004 Anlage zur Vorlage Nr. 61/157/2004 B e g r ü n d u n g gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6366/19 in roter Farbe - S-Bahn-Haltepunkt Hellerhof - Vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch Stadtbezirk 10 Stadtteil Hellerhof 1. Örtliche Verhältnisse Das Einkaufszentrum Hellerhof mit Namen "Hellerhof Passage" wurde 1984 gebaut. Das Gebäude mit seinen Nutzungen, die sich hauptsächlich um die Passage herum gruppie- ren, erfüllt für die ca. 7 000 Einwohner in Hellerhof mehrere Funktionen: - Versorgung der Bevölkerung mit Gütern des täglichen, teilweise auch des periodi- schen Bedarfs. - Treffpunkt für die Bevölkerung für gezielte oder zwanglose Kontakte vor oder nach Einkauf, Arztbesuch, kath. Gemeindezentrums-Besuch o. ä., der auch bei schlech- tem Wetter gut funktioniert. Dies stellt einen ganz wichtigen sozialen Wert mit hoher Identifikationsmöglichkeit für das Einkaufszentrum und den ganzen Stadtteil dar. - Abwechslungsreich gestalteter Verbindungsweg zwischen S-Bahn und P+R-Platz, der gut genutzt wird und der Passage auch Kundschaft von außerhalb Hellerhofs bringt (etwa die Hälfte der parkenden PKW hat Kennzeichen "ME"). 2. Gegenwärtiges Planungsrecht Der Bebauungsplan Nr. 6366/19 ist seit 26.09.1998 rechtsverbindlich. Er enthält die Passage lediglich als Bestands-Darstellung, nicht jedoch als Festsetzung. Ferner ist östlich der Passage eine Erweiterung um 300 m² Bruttogeschossfläche in den Parkplatz hinein festgesetzt. Dies kann für den vorhandenen Aldi-Supermarkt als Erweiterung dienen. Gegen diese Festsetzung wurden seinerzeit weder vom Eigentümer noch vom Supermarkt-Betreiber Bedenken geäußert. 3. Ziel und Zweck der Bebauungsplan-Änderung Der Verwaltung liegt ein Antrag auf Vorbescheid zur Erweiterung des Aldi-Supermarktes vor, der mit dem Verlust der Passage und der dort befindlichen Läden einhergeht. Die Verwaltung sieht diese Erweiterung grundsätzlich sehr positiv, weil sie das Zentrum stärkt. Allerdings sollte die Erweiterung nach Süden erfolgen, wie es der Bebauungsplan gezielt Ö Vorlagen - Nr. 61/ 157/2004- 4 - Stand: 07.09.2004, Vorlage Nr. 61/157/2004 für den Supermarkt vorsieht. Ein Verlust der Passage würde zu längeren Wegen zwischen S-Bahn und Parkplatz sowie zu einer architektonisch völlig unbefriedigenden Gestaltung führen. Die großzügige Treppenanlage und der markante Glaskörper über der Passage, der den Flachdach- baukörper spannungsvoll gliedert, würde jeglicher Funktion beraubt. Damit einhergehen würde der Verlust des Identifikationspunktes "Hellerhof-Passage", die auch als informeller Treffpunkt in sozialer Hinsicht ein unverzichtbarer Bestandteil des Zentrums von Hellerhof ist. Inzwischen haben sich auch die Architekten des Einkaufszentrums positiv zur Erweiterung nach Süden und Beibehaltung der Passage geäußert. Auch die Stadt Düsseldorf als Eigentümer der Erweiterungsfläche will den Erhalt der Passage unterstützen, indem sie die benötigte Grundstücksfläche zur Verfügung stellt. Die öffentliche Auslegung soll den Beteiligten und der Hellerhofer Bürgerschaft Gelegen- heit zur Äußerung geben.

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 61/ 157/2004