Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 170 27/2004

S-Bahn-Linie S6

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Rudolf-Breitscheid-Straße 71 · Stadtbezirk 10 (Garath)örtlicher Bezug 1Dokument 25. Februar 2004veröffentlicht

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Ö Vorlagen - Nr. 170 27/2004 Seite 1 von 2 Informationsvorlage Betrifft: Situation S-Bahn-Linie S6 - Stellungnahme des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr vom 05.02.2004 - In der Sitzung der Bezirksvertretung 10 am 25.11.2003 haben Sie beschlossen, einen Vertreter des VRR in die nächste Sitzung einzuladen, um zu Fragen im Zusammenhang mit Verspätungen der S-Bahn Linie 6 Stellung zu nehmen. Der Zweckverband VRR besteht aus 16 Städten und 5 Kreisen und in vielen politischen Gremien besteht der Wunsch, dass der VRR direkt bei Fragestellungen im Zusammenhang mit dem SPNV angehört und befragt wird. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir deshalb Ihrem Wunsch in Anbetracht der Vielzahl diesbezüglicher Anfragen und Gremien nicht nachkommen können. Gerne sind wir aber bereit, Ihre Fragen schriftlich wie folgt zu beantworten: Nach Auskunft der Deutschen Bundesbahn war die Hauptursache für die häufigen Unpünktlichkeiten seit Mitte Oktober die massive Schmierfilmbildung auf den Schienen. Die Baumaßnahmen und Verkehrseinschränkungen entlang der linken Rheinstrecken strahlten zusätzlich auf den VRR-Raum aus. Als Folge daraus kam es verstärkt zu Zugausfällen und gravierenden Unpünktlichkeiten. Da bis zu 25 Fahrzeuge pro Tag infolge von Flachstellenbildung nicht einsatzfähig waren und bei Nutzung aller intern und extern verfügbaren Werkstattkapazitäten nicht schnell genug wieder zur Verfügung gestellt werden konnten, bestand ein akuter Fahrzeugmangel. Die DG Regionalbahn Rhein-Ruhr GmbH hat Ersatzkonzepte erarbeitet und versucht zusätzliche, auch ältere Fahrzeuge einzusetzen, um die negativen Auswirkungen auf die Fahrgäste so gering wie möglich zu halten. Zur Information bei Verspätungen ist Folgendes zu erwähnen: Die Fahrdienstleiter vor Ort hatten alle Hände voll damit zu tun, diese betriebliche Situation halbwegs in den Griff zu bekommen. Da sie gleichzeitig für die Lautsprecherdurchsagen an den meisten Bahnhöfen zuständig sind, ließ hier die Fahrgastinformation einiges zu wünschen übrig. Was die Lautsprecherdurchsagen in den Züge betrifft, hat die DG Regionalbahn Rhein-Ruhr GmbH in den letzten Monaten umfangreiche Schulungsmaßnahmen für die Zugbegleiter und Triebfahrzeugführer durchgeführt. Auch die Mitarbeiter, die an den Bahnhöfen für die Durchsagen zuständgig sind wurden auf eine kundenorientierte Information verpflichtet. Diese Maßnahmen haben nach eindruck der Kunden in den letzten Wochen zu einer Verbesserung geführt. Die Aktualisierung der Anzeigen/Ansagen in den S-Bahnen im VRR wurde im Oktober bei der Herstellerfirma bestellt. Eine Auslieferung der Daten wurde zum 14.12.2003 in Aussicht gestellt. Dies wurde nicht eingehalten. Auf wiederholtes Drängen der Deutschen Bundesbahn wurden die Daten für die KW 4 zugesagt. Wenn diese dann vorliegen können sie sofort auf die Fahrzeuge aufgespielt werden. Bezüglich der von Ihnen angesprochenen Gewährleistungsanspräche auf Grund der zahlreichen Verspätungen müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass gemäß § 16 der Beförderungsbedingungen eine Erstattung nicht vorgenommen werden kann, da Abweichungen von Fahrplänen keinen Ersatzanspruch begründen. Auf Grund der von Ihnen geschilderten Häufung von Verspätungen und Qualitätseinbußen empfehlen wir den Kunden, sich an die RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 170 27/2004 Seite 2 von 2 Deutschen Bundesbahn Regionalbahn Rhein-Ruhr GmbH Hollestraße 3 45127 Essen zu wenden, um evtl. über den Kulanzweg eine Entschädigung zu erreichen. Darüber hinaus haben VRR-Kunden die Möglichkeit, ihre Ersatzansprüche im Rahmen der Mobilitätsgarantie gelten zu machen. Das bedeutet, wenn der Bus oder die Bahn an der Abfahrtshaltestelle mehr als 20 Minuten Verspätung hat (ausgenommen sind Fälle "höherer Gewalt") und es keine alternative Verkehrslinie gibt, kann der Kunde sich ein Taxi nehmen oder auf einen Fernverkehrszug (ICE, IC oder EC) umsteigen. Die Fahrkarte dazu kann man auch noch im Zug lösen. Die dabei entstehenden Kosten werden bis zu den Höchstgrenzen erstattet: 30 € für Bären Ticket- und Ticekt2000-Nutzer, alle anderen Ticket-Inhaber bekommen maximal 15 € zurück. Die 20-Minuten-Regel bezieht sich auf das einzelne benutzte Verkehrsmittel. Nun zu den verschlossenen Fenstern in den S-Bahnen. Das Eisenbahnbundesamt hat aus Sicherheitsgründen der Deutschen Bundesbahn die Auflage erteilt, die Fenster gegen herausfallen mit zusätzlichen Schrauben zu sichern. Nach Aussage der Deutschen Bundesbahn hat es einen Zwischenfall in einem anderen Budesland gegeben, bei dem ein Reisender durch ein Ausstellfenster verletzt wurde. Die Deutschen Bundesbahn teilte uns mit, dass alle Fenster bzgl. Ihrer Sicherheit gegen Herausfallen untersucht wurden. Bei allen Fenstern ohne Schaden wurden die Sicherungsschrauben wieder entfernt. Die derzeit noch gesicherten Fenster werden im Rahmen der Fristarbeiten erneuert, soweit seitens des Herstellers neue Fenster geliefert werden. Eine kurzfristige Lieferung der benötigten Stückzahl ist nicht möglich. Wir hoffen Ihnen mit dieser umfangreichen Antwort hilfreich zu sein. Mit freundlichen Grüßen i.A. i. A. Ludger Drabiniok T homas Pawlaczyk Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatu m Ergebnis Bezirksvertretung 10 09.03.2004 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Amt: Dezernentin / Dezernent: RSD AllVorlg.WPT

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 170 27/2004