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Ö Vorlagen - Nr. 61/ 142/2004
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Beschlussvorlage
Betrifft:
B-Plan Nr. 4978/17
- Verlängerte Böhlerstraße -
Aufstellung; Absehen Bürgerbeteiligung; öffentliche Auslegung
Beschlussdarstellung:
" BV Die Bezirksvertretung 4 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der
Bezirkssatzung zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 4978/17 - Verlängerte
Böhlerstraße - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und
Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
" APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt
vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksvertretung 4,
für die Straße "Böhlerweg" zwischen der Krefelder Straße und der
Kevelaerer Straße
- maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches
gemäß § 9 (7) Baugesetzbuch (BauGB) im Bebauungsplan-Entwurf
Nr. 4978/17 - Verlängerte Böhlerstraße - , der Bestandteil dieses
Beschlusses ist -
einen Bebauungsplan gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) vom
27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das
"Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-
Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz" vom
27.07.2001 (BGBl. I S. 1950) aufzustellen, der vorrangig folgende
Planungsziele zur Grundlage haben soll:
- Ausweisung von Verkehrsflächen
II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt,
von der gemäß § 3 (1) BauGB durchzuführenden frühzeitigen
Bürgerbeteiligung abzusehen.
III. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt dem
Bebauungsplan-Entwurf Nr. 4978/17 - Verlängerte Böhlerstraße - und
seiner Begründung für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB
zu. Sofern keine Anregungen erhoben werden, empfiehlt der
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt, den
vorliegenden Entwurf als Satzung zu beschließen.
RSD AllVorlg.WPT
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Von der Anwendung des § 3 (1) BauGB wird gemäß § 3 (1) Nr. 2 BauGB abgesehen, da
die Unterrichtung der Bürgerinnen und Bürger sowie die Erörter ung der
Planungsabsichten bereits auf der Grundlage des Bebauungsplan-Vorentwurfes Nr.
4978/12 - Verlängerte Böhlerstraße - stattgefunden hat.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 23.06.04 -/-
2
Bezirksvertretung 4 -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Anlagen:
Nr. Ort Anlage
1 beigefügt B-Plan-Begründung
Alternative:
Keine
Amt:
Stadtplanungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Oberbürgermeister Erwin
RSD AllVorlg.WPT
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Stand: 16.06.2004, Vorlage Nr. 61/142/2004
Anlage zur Drucksache Nr. 61/142/2004
B e g r ü n d u n g
zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 4978/17
- Verlängerte Böhlerstraße -
Stadtbezirk 4 Stadtteil Heerdt
1. Örtliche Verhältnisse
Der vorhandene Böhlerweg ist heute ein asphaltierter Wirtschaftsweg, der landwirt-
schaftlich genutzte Flächen erschließt und bereits an die Neusser Straße angebunden ist.
Teilweise entlang der nordwestlichen Plangebietsgrenze (z. T. Stadtgrenze zur Stadt
Meerbusch) verläuft der Laacher Abzugsgraben. Dieser Graben ist mit steilen grasbe-
wachsenen Böschungen ausgebaut. Er wird von kleinen Mengen Oberflächenwasser,
Kühlwasser eines Industriebetriebes sowie mit Grundwasser bei höheren Grundwasser-
ständen gespeist und bietet keine natürliche Vorflut mehr.
Südöstlich des Plangebietes befindet sich das "Ökotop-Heerdt", ein Wohngebiet mit
experimentellem Wohnungsbau, Grünflächen und Kleingärten, für das der Bebauungsplan
Nr. 4978/11 (sog. B-Plan Ökotop Heerdt) im Jahre 1993 rechtsverbindlich wurde. Die
Flächen sind heute überwiegend bebaut.
2. Gegenwärtiges Planungsrecht
Das Plangebiet liegt fast ausschließlich nicht im Bereich planungsrechtlicher Festset-
zungen. Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich hier nach § 34 und §35 Baugesetz-
buch (BauGB).
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Lediglich im Bereich der Krefelder Straße greift der vorliegende Bebauungsplan in einem
kleinen Streifen die Plangebietsgrenze des Bebauungsplanes 4978/11 ("Ökotop Heerdt")
ein.
Die Kevelaerer/Neusser Straße ist als Bundesstraße (L 137)/Bundesstraße (B 9), die
Krefelder Straße als Landesstraße (L 392) klassifiziert.
Der vorliegende Bebauungsplan entspricht der Zielsetzung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Düsseldorf.
3. Anlass und Ziel des Bebauungsplanes
3.1 Planungsanlass
Die vorliegende Planung umfasst die Verlängerung der Böhlerstraße aus dem Stadtteil
Düsseldorf-Heerdt in südwestliche Richtung.
Gegenwärtig stellt die Böhlerstraße die Verbindung zwischen Hansaallee und Krefelder
Straße (L 392) her. Zwischen der Krefelder Straße bis zum Verkehrsknotenpunkt Kevelae-
rer Straße/A 52/B 9 existiert hingegen lediglich der Böhlerweg auf Düsseldorfer Stadt-
gebiet, der heute nur dem nichtmotorisierten Verkehr dient.
Dieser Abschnitt soll nunmehr die verlängerte Böhlerstraße aufnehmen, die nordöstlich
der Krefelder Straße an die bestehende Böhlerstraße anbindet. Hierdurch wird ein not-
wendiger Lückenschluss zwischen der Krefelder Straße (L 392) und der Brüsseler Straße
(B 7) hergestellt. Mit der Verknüpfung wird eine räumlich und zeitlich kurze Anbindung an
das Fernstraßennetz sichergestellt und es entsteht eine verkehrswichtige Zubringerstraße
zum überörtlichen Straßennetz.
Der Entwurfsplanung ist im Rahmen der Vorplanung der Stadt Meerbusch eine Untersu-
chung von insgesamt vier verschiedenen Varianten unter Berücksichtigung einer mögli-
chen Stadtbahntrasse vorausgegangen.
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Aufgrund der Kürze der Trasse (ca. 700 m) und des auf der Südseite des Böhlerweges
befindlichen Wohngebietes "Ökotops Heerdt" als Zwangspunkt, ist eine lagemäßige
Variation nur in einem engen Korridor möglich.
Als Ergebnis aus der Variantenuntersuchung ging die vorliegende sogenannte "Kleine
Lösung" hervor. Ihr Verlauf lässt über die gesamte Länge Raum für eine spätere Realisie-
rung einer Stadtbahntrasse.
3.2 Planungsziel
Auf der Grundlage des vorliegenden Bebauungsplanes soll die Böhlerstraße über den
Kreuzungsbereich Krefelder Straße hinaus in südwestlicher Richtung verlängert und dann
an das übergeordnete Straßennetz angebunden werden. Die Verlängerung der Böhler-
straße bzw. der Ausbau des Böhlerweges erfolgt auf einer Länge von ungefähr 700 m.
Dabei befindet sich die Ausbaugrenze unmittelbar nördlich der Autobahnüberführung im
Bereich der Verbindungsrampen zur A 52/B 7. Der Ausbau endet ca. 150 m nordöstlich
des Knotens Krefelder/Böhlerstraße, wo die geplante verlängerte Böhlerstraße an den
Bestand der heutigen Böhlerstraße anschließt .
Der Anschluss der Böhlerstraße an die Neusser Straße/Kevelaer Straße (B 9) erfolgt
rechtwinklig ca. 150 m nördlich des planfreien Knotens mit der A 52.
Durch die geplante Straßenverbindung erhält die Böhlerstraße nunmehr eine direkte
Anbindung an die Bundesstraße B 7 und die Bundesautobahn A 52 und damit eine
räumlich und zeitlich kurze Anbindung an das Fernstraßennetz. So entsteht eine verkehrs-
wichtige Zubringerstraße zum überörtlichen Fernstraßennetz mit den Aufgaben einer
Hauptverkehrsstraße. Hierdurch wird der Zu- und Abfluss für den Bereich Hansaallee, wie
z. B. für das Neuordnungsgebiet auf dem ehemaligen Gelände der Fa. Schiess sowie der
Fa. Lentjes südlich der Hansaallee und westlich der Schiessstraße, erheblich erleichtert.
Auch bisher durchfahrene Wohnbereiche können damit insbesondere von Lkw ver-
ursachtem Fremdverkehr entlastet werden. Dies trifft vor allem auf die heute stark belaste-
te Marienburger Straße in Meerbusch zu (- 30%). Sie liegt nordwestlich des Plangebietes
und verläuft etwa parallel zur geplanten Böhlerstraße. Sie ist zum gegenwärtigen Zeit-
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punkt noch wichtiger Teil der Verbindung zwischen Düsseldorf-Heerdt und dem Verkehrs-
knoten der B 7 / B 9 und der A 52.
Auf Düsseldorfer Stadtgebiet werden die Straßenzüge Heerdter Landstraße (- 10%),
Pariser Straße und Krefelder Straße (- 5%) entlastet, weil der Verkehr aus Richtung
Norden nach Düsseldorf dann über die verlängerte Böhlerstraße direkt zur B 7 geführt
wird.
3.3 Inhalt des Bebauungsplanes
3.3.1 Straßenbauliche Maßnahmen
Zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der geplanten Straße ist zwischen der Stadt
Meerbusch und der Stadt Düsseldorf zunächst ein einbahniger Ausbauquerschnitt mit
einem Fahrstreifen von 3.25 m je Richtung zwischen den Knotenpunkten Kevelaer Straße
und Krefelder Straße vorgesehen. Hierbei wird von einer Bemessungsverkehrsstärke von
1.330 Kfz/Std. ausgegangen.
Die Neusser Strasse wird weitgehend in ihrem Bestand gehalten. Umbau- und Anpas-
sungsarbeiten finden in den Bereichen der neuen Abbiegespuren im Knotenpunkt statt.
Der Rad- und Fußgängerverkehr wird zwischen der Neusser Straße und der Krefel-
der Straße auf der Südseite der Böhlerstraße einseitig im Zweirichtungsverkehr abgewi-
ckelt. Der Querschnitt teilt sich in diesem Abschnitt wie folgt auf:
Bankett 1,00 m
Fahrstreifen 3,25 m
Fahrstreifen 3,25 m
Grünstreifen 2,25 m
Radweg 2,00 m
Gehweg 1,50 m
Streifen für Lärmschutz-
Wand/Bankett 1,00 m
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14,25 m
Entlang der Neusser Straße wird der Fußgängerverkehr beidseitig geführt, während der
Radverkehr über einen Zweirichtungsradweg auf der Ostseite der Neusser Straße abgewi-
ckelt wird, der am Ausbauende an den kombinierten Geh- und Radweg des Bestandes
anschließt. Die durchgängige Führung des Radverkehrs wird durch die Nutzung der
bereits heute südlich des Laacher Weges befindlichen Querungshilfe sichergestellt, die im
Zuge der neuen Einmündung der Böhlerstraße ca. 40 m nach Norden verlegt wird.
Trotz der Höhe des prognostizierten Verkehrsaufkommens ist wegen der zu erwartenden
langen Entwicklungsdauer der angeschlossenen städtebaulichen Areale aus wirtschaftli-
chen Gründen ein zweistreifiger Querschnitt gewählt worden. Hierbei bietet die Anordnung
die Möglichkeit, den derzeit geplanten Ausbauquerschnitt auf der Nordwestseite auf vier
Fahrstreifen ausbauen. Unabhängig von der Ausbaustufe bleibt der zur Unterbringung
einer Baumreihe vorgesehene Grünstreifen von 2,25 m Breite unverändert.
Die Höhenlage der Neusser Straße sowie der Krefelder Strasse bleibt unabhängig von
den Umbauten des Knotenpunktes und der Schaffung der neuen Einmündung der Böhler-
straße auf Bestandsniveau. Hier werden lediglich geringfügige Umbauten und Anpas-
sungsarbeiten erforderlich.
Auch die umzuverlegende Rampe B 7 - B 9 orientiert sich im wesentlichen an den Höhen-
verhältnissen des Bestandes.
3.3.2 Änderung der Verkehrsverhältnisse
Durch die Verlängerung der Böhlerstraße ist eine Änderung der bestehenden Knoten-
punkte notwendig.
Die Anbindung der Böhlerstraße in den Straßenzug Neusser Straße/Kevelaerer Straße
orientiert sich am Verlauf der Neusser Straße als übergeordneter Straßenzug, was ein
Abkröpfen der Böhlerstraße zur Folge hat. Hierbei werden trotz der Nähe der neuen
Einmündung alle bestehenden Richtungsbeziehungen im Knoten Kevelaerer Straße/B 7
aufrecht erhalten, es ist lediglich eine Anpassung der Verbindungsrampe B 7 in Richtung
Meerbusch erforderlich. Der Bestandsanschluss wird nördlich der BAB-Überführung
hergestellt.
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Die heutige Einmündung Krefelder Straße/Böhlerstraße wird gegenüber der Bestands-
situation aufgrund von Planungserfordernissen für die Erschließung des Böhlergeländes
künftig in Richtung Süden verlegt. Der Querschnitt der Krefelder/Düsseldorfer Straße
bleibt dabei unverändert.
Die verlängerte Böhlerstraße erhält einschließlich der anschließenden Knotenpunkte die
für innerörtliche Straßen dieser Kategorie übliche Grundausstattung mit Markierung,
Leiteinrichtungen sowie verkehrsregelnder und wegweisender Beschilderung. Hierzu
gehört auch die vollständige Lichtsignalisierung beider Knotenpunkte. Darüber hinaus
erhält die Böhlerstraße eine straßenbegleitende Beleuchtung, die auf der Seite des Geh-
und Radweges angeordnet wird. Von den einschlägigen Richtlinien abweichende Ein-
richtungen sind nicht vorgesehen.
Im Zuge des Ausbaues der verlängerten Böhlerstraße werden alle vorhandenen und
künftig nicht mehr genutzten Verkehrsflächen zurückgebaut.
3.4 Entwässerung
Die verlängerte Böhlerstraße wird auf der gesamten Länge zur Sammlung des Ober-
flächenwassers mit Hochborden eingefasst.
Für die Ableitung der gesammelten Fahrbahnwässer sind Abläufe angeordnet worden,
wobei pro Sinkkasten eine zu entwässernde befestigte Fläche von 300 - 400 m
2
zu-
grundegelegt worden ist.
Das gefasste Wasser wird im gesamten Umbaubereich in vorhandene Sammler abge-
schlagen; eine Ableitung in den Laacher Abzuggraben erfolgt nicht. Für die einzelnen
Straßenabschnitte ergeben sich daraus folgende Verhältnisse:
Vom Anschluss der verlängerten Böhlerstraße an die Neusser Strasse und im weiteren
Verlauf bis zur Krefelder Straße werden die Straßenabläufe direkt an den unter dem
Böhlerweg verlaufenden Hauptsammler DN 2200 angeschlossen.
In Trassierungsrichtung hinter der Krefelder Straße werden die Straßenwässer einer neu
zu bauenden Sammelleitung unter einer Richtungsfahrbahn zugeführt. Als Vorfluter für
diese Sammelleitung dient im Ausbauzustand ein Hauptsammler im Bereich Hox-
weg/Böhlerweg.
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Zu einem späteren Zeitpunkt ist beabsichtigt, diese Straßenwässer nicht mehr in den
vorgenannten Sammler einzuleiten, sondern im Rahmen des Gesamtentwässerungs-
konzeptes für die seitens der Stadt Meerbusch geplante Erweiterung des Böhler-Geländes
einem Betriebsbecken zuzuleiten.
Mit dem Ausbau der Böhlerstraße wird der Laacher Abzuggraben bereichsweise über-
plant. Dies betrifft im wesentlichen die Abschnitte zwischen Bau-km 0+000 - 0+140
(Abkröpfung Böhlerstraße) und zwischen Bau-km 0+420 - Bau-km 0+580 (Knoten Kre-
felder Straße).
Im erstgenannten Bereich erfolgt weitestgehend eine offene Führung in neuer Lage,
wobei der unter der Neusser Strasse vorhandene ca. 63 m lange Durchlass infolge der
neuen Einmündungssituation durch eine ca. 53 m lange Verrohrung im Ei-Profil DN
1350/900 zu ersetzen ist.
Im Bereich des Knotens Böhlerstraße/Krefelder Straße erfordert die Planung in Verbin-
dung mit der Zwangspunktsituation durch den bestehenden Hauptsammler DN 2200
sowie der Ökotopgrenze eine Umverlegung des Grabens mit neuer Verrohrung in den
Bereichen der kreuzenden Verkehrsflächen.
Die Krefelder Straße wird mit einem neuen Durchlass in einer Länge von ca. 25 m unter-
quert. Im weiteren Verlauf erfolgt eine offene Führung des umverlegten Grabens. Die
anschließend unter der verlängerten Böhlerstraße erforderliche Verrohrung bis zum
Anschluss an den bestehenden Laacher Abzuggraben beträgt ca. 45 m. Aus Unterhal-
tungsgründen kommen für die neuen Durchlässe Profile der Dimension DN
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.