Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 61/ 142/2004

B-Plan VE Nr. 4978/17 - Verlängerte Böhlerstraße -

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Böhlerstraße · Stadtbezirk 4 (Oberkassel)örtlicher Bezug 1Dokument 17. Juni 2004veröffentlicht

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Aus der amtlichen Vorlage

" BV Die Bezirksvertretung 4 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 4978/17 - Verlängerte Böhlerstraße - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. " APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksvertretung 4, für die Straße "Böhlerweg" zwischen der Krefelder Straße und der Kevelaerer Straße - maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches gemäß § 9 (7) Baugesetzbuch (BauGB) im Bebauungsplan-Entwurf Nr. 4978/17 - Verlängerte Böhlerstraße - , der Bestandteil dieses Beschlusses ist - einen Bebauungsplan gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das "Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU- Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz" vom 27.07.2001 (BGBl. I S. 1950) aufzustellen, der vorrangig folgende Planungsziele zur Grundlage haben soll: - Ausweisung von Verkehrsflächen II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt, von der gemäß § 3 (1) BauGB durchzuführenden frühzeitigen Bürgerbeteiligung abzusehen. III. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt dem Bebauungsplan-Entwurf Nr. 4978/17 - Verlängerte Böhlerstraße - und seiner Begründung für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB zu. Sofern keine Anregungen erhoben werden, empfiehlt der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt, den vorliegenden Entwurf als Satzung zu beschließen.

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Ö Vorlagen - Nr. 61/ 142/2004 Seite 1 von 15 Beschlussvorlage Betrifft: B-Plan Nr. 4978/17 - Verlängerte Böhlerstraße - Aufstellung; Absehen Bürgerbeteiligung; öffentliche Auslegung Beschlussdarstellung: " BV Die Bezirksvertretung 4 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 4978/17 - Verlängerte Böhlerstraße - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. " APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksvertretung 4, für die Straße "Böhlerweg" zwischen der Krefelder Straße und der Kevelaerer Straße - maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches gemäß § 9 (7) Baugesetzbuch (BauGB) im Bebauungsplan-Entwurf Nr. 4978/17 - Verlängerte Böhlerstraße - , der Bestandteil dieses Beschlusses ist - einen Bebauungsplan gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das "Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU- Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz" vom 27.07.2001 (BGBl. I S. 1950) aufzustellen, der vorrangig folgende Planungsziele zur Grundlage haben soll: - Ausweisung von Verkehrsflächen II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt, von der gemäß § 3 (1) BauGB durchzuführenden frühzeitigen Bürgerbeteiligung abzusehen. III. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt dem Bebauungsplan-Entwurf Nr. 4978/17 - Verlängerte Böhlerstraße - und seiner Begründung für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB zu. Sofern keine Anregungen erhoben werden, empfiehlt der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt, den vorliegenden Entwurf als Satzung zu beschließen. RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 61/ 142/2004 Seite 2 von 15 Von der Anwendung des § 3 (1) BauGB wird gemäß § 3 (1) Nr. 2 BauGB abgesehen, da die Unterrichtung der Bürgerinnen und Bürger sowie die Erörter ung der Planungsabsichten bereits auf der Grundlage des Bebauungsplan-Vorentwurfes Nr. 4978/12 - Verlängerte Böhlerstraße - stattgefunden hat. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 23.06.04 -/- 2 Bezirksvertretung 4 -/- 1 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Anlagen: Nr. Ort Anlage 1 beigefügt B-Plan-Begründung Alternative: Keine Amt: Stadtplanungsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 61/ 142/2004 Seite 3 von 15 Stand: 16.06.2004, Vorlage Nr. 61/142/2004 Anlage zur Drucksache Nr. 61/142/2004 B e g r ü n d u n g zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 4978/17 - Verlängerte Böhlerstraße - Stadtbezirk 4 Stadtteil Heerdt 1. Örtliche Verhältnisse Der vorhandene Böhlerweg ist heute ein asphaltierter Wirtschaftsweg, der landwirt- schaftlich genutzte Flächen erschließt und bereits an die Neusser Straße angebunden ist. Teilweise entlang der nordwestlichen Plangebietsgrenze (z. T. Stadtgrenze zur Stadt Meerbusch) verläuft der Laacher Abzugsgraben. Dieser Graben ist mit steilen grasbe- wachsenen Böschungen ausgebaut. Er wird von kleinen Mengen Oberflächenwasser, Kühlwasser eines Industriebetriebes sowie mit Grundwasser bei höheren Grundwasser- ständen gespeist und bietet keine natürliche Vorflut mehr. Südöstlich des Plangebietes befindet sich das "Ökotop-Heerdt", ein Wohngebiet mit experimentellem Wohnungsbau, Grünflächen und Kleingärten, für das der Bebauungsplan Nr. 4978/11 (sog. B-Plan Ökotop Heerdt) im Jahre 1993 rechtsverbindlich wurde. Die Flächen sind heute überwiegend bebaut. 2. Gegenwärtiges Planungsrecht Das Plangebiet liegt fast ausschließlich nicht im Bereich planungsrechtlicher Festset- zungen. Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich hier nach § 34 und §35 Baugesetz- buch (BauGB). - 4 - Seite 4 von 15 Stand: 16.06.2004, Vorlage Nr. 61/142/2004 Lediglich im Bereich der Krefelder Straße greift der vorliegende Bebauungsplan in einem kleinen Streifen die Plangebietsgrenze des Bebauungsplanes 4978/11 ("Ökotop Heerdt") ein. Die Kevelaerer/Neusser Straße ist als Bundesstraße (L 137)/Bundesstraße (B 9), die Krefelder Straße als Landesstraße (L 392) klassifiziert. Der vorliegende Bebauungsplan entspricht der Zielsetzung des Flächennutzungsplanes der Stadt Düsseldorf. 3. Anlass und Ziel des Bebauungsplanes 3.1 Planungsanlass Die vorliegende Planung umfasst die Verlängerung der Böhlerstraße aus dem Stadtteil Düsseldorf-Heerdt in südwestliche Richtung. Gegenwärtig stellt die Böhlerstraße die Verbindung zwischen Hansaallee und Krefelder Straße (L 392) her. Zwischen der Krefelder Straße bis zum Verkehrsknotenpunkt Kevelae- rer Straße/A 52/B 9 existiert hingegen lediglich der Böhlerweg auf Düsseldorfer Stadt- gebiet, der heute nur dem nichtmotorisierten Verkehr dient. Dieser Abschnitt soll nunmehr die verlängerte Böhlerstraße aufnehmen, die nordöstlich der Krefelder Straße an die bestehende Böhlerstraße anbindet. Hierdurch wird ein not- wendiger Lückenschluss zwischen der Krefelder Straße (L 392) und der Brüsseler Straße (B 7) hergestellt. Mit der Verknüpfung wird eine räumlich und zeitlich kurze Anbindung an das Fernstraßennetz sichergestellt und es entsteht eine verkehrswichtige Zubringerstraße zum überörtlichen Straßennetz. Der Entwurfsplanung ist im Rahmen der Vorplanung der Stadt Meerbusch eine Untersu- chung von insgesamt vier verschiedenen Varianten unter Berücksichtigung einer mögli- chen Stadtbahntrasse vorausgegangen. - 5 - Seite 5 von 15 Stand: 16.06.2004, Vorlage Nr. 61/142/2004 Aufgrund der Kürze der Trasse (ca. 700 m) und des auf der Südseite des Böhlerweges befindlichen Wohngebietes "Ökotops Heerdt" als Zwangspunkt, ist eine lagemäßige Variation nur in einem engen Korridor möglich. Als Ergebnis aus der Variantenuntersuchung ging die vorliegende sogenannte "Kleine Lösung" hervor. Ihr Verlauf lässt über die gesamte Länge Raum für eine spätere Realisie- rung einer Stadtbahntrasse. 3.2 Planungsziel Auf der Grundlage des vorliegenden Bebauungsplanes soll die Böhlerstraße über den Kreuzungsbereich Krefelder Straße hinaus in südwestlicher Richtung verlängert und dann an das übergeordnete Straßennetz angebunden werden. Die Verlängerung der Böhler- straße bzw. der Ausbau des Böhlerweges erfolgt auf einer Länge von ungefähr 700 m. Dabei befindet sich die Ausbaugrenze unmittelbar nördlich der Autobahnüberführung im Bereich der Verbindungsrampen zur A 52/B 7. Der Ausbau endet ca. 150 m nordöstlich des Knotens Krefelder/Böhlerstraße, wo die geplante verlängerte Böhlerstraße an den Bestand der heutigen Böhlerstraße anschließt . Der Anschluss der Böhlerstraße an die Neusser Straße/Kevelaer Straße (B 9) erfolgt rechtwinklig ca. 150 m nördlich des planfreien Knotens mit der A 52. Durch die geplante Straßenverbindung erhält die Böhlerstraße nunmehr eine direkte Anbindung an die Bundesstraße B 7 und die Bundesautobahn A 52 und damit eine räumlich und zeitlich kurze Anbindung an das Fernstraßennetz. So entsteht eine verkehrs- wichtige Zubringerstraße zum überörtlichen Fernstraßennetz mit den Aufgaben einer Hauptverkehrsstraße. Hierdurch wird der Zu- und Abfluss für den Bereich Hansaallee, wie z. B. für das Neuordnungsgebiet auf dem ehemaligen Gelände der Fa. Schiess sowie der Fa. Lentjes südlich der Hansaallee und westlich der Schiessstraße, erheblich erleichtert. Auch bisher durchfahrene Wohnbereiche können damit insbesondere von Lkw ver- ursachtem Fremdverkehr entlastet werden. Dies trifft vor allem auf die heute stark belaste- te Marienburger Straße in Meerbusch zu (- 30%). Sie liegt nordwestlich des Plangebietes und verläuft etwa parallel zur geplanten Böhlerstraße. Sie ist zum gegenwärtigen Zeit- - 6 - Seite 6 von 15 Stand: 16.06.2004, Vorlage Nr. 61/142/2004 punkt noch wichtiger Teil der Verbindung zwischen Düsseldorf-Heerdt und dem Verkehrs- knoten der B 7 / B 9 und der A 52. Auf Düsseldorfer Stadtgebiet werden die Straßenzüge Heerdter Landstraße (- 10%), Pariser Straße und Krefelder Straße (- 5%) entlastet, weil der Verkehr aus Richtung Norden nach Düsseldorf dann über die verlängerte Böhlerstraße direkt zur B 7 geführt wird. 3.3 Inhalt des Bebauungsplanes 3.3.1 Straßenbauliche Maßnahmen Zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der geplanten Straße ist zwischen der Stadt Meerbusch und der Stadt Düsseldorf zunächst ein einbahniger Ausbauquerschnitt mit einem Fahrstreifen von 3.25 m je Richtung zwischen den Knotenpunkten Kevelaer Straße und Krefelder Straße vorgesehen. Hierbei wird von einer Bemessungsverkehrsstärke von 1.330 Kfz/Std. ausgegangen. Die Neusser Strasse wird weitgehend in ihrem Bestand gehalten. Umbau- und Anpas- sungsarbeiten finden in den Bereichen der neuen Abbiegespuren im Knotenpunkt statt. Der Rad- und Fußgängerverkehr wird zwischen der Neusser Straße und der Krefel- der Straße auf der Südseite der Böhlerstraße einseitig im Zweirichtungsverkehr abgewi- ckelt. Der Querschnitt teilt sich in diesem Abschnitt wie folgt auf: Bankett 1,00 m Fahrstreifen 3,25 m Fahrstreifen 3,25 m Grünstreifen 2,25 m Radweg 2,00 m Gehweg 1,50 m Streifen für Lärmschutz- Wand/Bankett 1,00 m - 7 - Seite 7 von 15 Stand: 16.06.2004, Vorlage Nr. 61/142/2004 14,25 m Entlang der Neusser Straße wird der Fußgängerverkehr beidseitig geführt, während der Radverkehr über einen Zweirichtungsradweg auf der Ostseite der Neusser Straße abgewi- ckelt wird, der am Ausbauende an den kombinierten Geh- und Radweg des Bestandes anschließt. Die durchgängige Führung des Radverkehrs wird durch die Nutzung der bereits heute südlich des Laacher Weges befindlichen Querungshilfe sichergestellt, die im Zuge der neuen Einmündung der Böhlerstraße ca. 40 m nach Norden verlegt wird. Trotz der Höhe des prognostizierten Verkehrsaufkommens ist wegen der zu erwartenden langen Entwicklungsdauer der angeschlossenen städtebaulichen Areale aus wirtschaftli- chen Gründen ein zweistreifiger Querschnitt gewählt worden. Hierbei bietet die Anordnung die Möglichkeit, den derzeit geplanten Ausbauquerschnitt auf der Nordwestseite auf vier Fahrstreifen ausbauen. Unabhängig von der Ausbaustufe bleibt der zur Unterbringung einer Baumreihe vorgesehene Grünstreifen von 2,25 m Breite unverändert. Die Höhenlage der Neusser Straße sowie der Krefelder Strasse bleibt unabhängig von den Umbauten des Knotenpunktes und der Schaffung der neuen Einmündung der Böhler- straße auf Bestandsniveau. Hier werden lediglich geringfügige Umbauten und Anpas- sungsarbeiten erforderlich. Auch die umzuverlegende Rampe B 7 - B 9 orientiert sich im wesentlichen an den Höhen- verhältnissen des Bestandes. 3.3.2 Änderung der Verkehrsverhältnisse Durch die Verlängerung der Böhlerstraße ist eine Änderung der bestehenden Knoten- punkte notwendig. Die Anbindung der Böhlerstraße in den Straßenzug Neusser Straße/Kevelaerer Straße orientiert sich am Verlauf der Neusser Straße als übergeordneter Straßenzug, was ein Abkröpfen der Böhlerstraße zur Folge hat. Hierbei werden trotz der Nähe der neuen Einmündung alle bestehenden Richtungsbeziehungen im Knoten Kevelaerer Straße/B 7 aufrecht erhalten, es ist lediglich eine Anpassung der Verbindungsrampe B 7 in Richtung Meerbusch erforderlich. Der Bestandsanschluss wird nördlich der BAB-Überführung hergestellt. - 8 - Seite 8 von 15 Stand: 16.06.2004, Vorlage Nr. 61/142/2004 Die heutige Einmündung Krefelder Straße/Böhlerstraße wird gegenüber der Bestands- situation aufgrund von Planungserfordernissen für die Erschließung des Böhlergeländes künftig in Richtung Süden verlegt. Der Querschnitt der Krefelder/Düsseldorfer Straße bleibt dabei unverändert. Die verlängerte Böhlerstraße erhält einschließlich der anschließenden Knotenpunkte die für innerörtliche Straßen dieser Kategorie übliche Grundausstattung mit Markierung, Leiteinrichtungen sowie verkehrsregelnder und wegweisender Beschilderung. Hierzu gehört auch die vollständige Lichtsignalisierung beider Knotenpunkte. Darüber hinaus erhält die Böhlerstraße eine straßenbegleitende Beleuchtung, die auf der Seite des Geh- und Radweges angeordnet wird. Von den einschlägigen Richtlinien abweichende Ein- richtungen sind nicht vorgesehen. Im Zuge des Ausbaues der verlängerten Böhlerstraße werden alle vorhandenen und künftig nicht mehr genutzten Verkehrsflächen zurückgebaut. 3.4 Entwässerung Die verlängerte Böhlerstraße wird auf der gesamten Länge zur Sammlung des Ober- flächenwassers mit Hochborden eingefasst. Für die Ableitung der gesammelten Fahrbahnwässer sind Abläufe angeordnet worden, wobei pro Sinkkasten eine zu entwässernde befestigte Fläche von 300 - 400 m 2 zu- grundegelegt worden ist. Das gefasste Wasser wird im gesamten Umbaubereich in vorhandene Sammler abge- schlagen; eine Ableitung in den Laacher Abzuggraben erfolgt nicht. Für die einzelnen Straßenabschnitte ergeben sich daraus folgende Verhältnisse: Vom Anschluss der verlängerten Böhlerstraße an die Neusser Strasse und im weiteren Verlauf bis zur Krefelder Straße werden die Straßenabläufe direkt an den unter dem Böhlerweg verlaufenden Hauptsammler DN 2200 angeschlossen. In Trassierungsrichtung hinter der Krefelder Straße werden die Straßenwässer einer neu zu bauenden Sammelleitung unter einer Richtungsfahrbahn zugeführt. Als Vorfluter für diese Sammelleitung dient im Ausbauzustand ein Hauptsammler im Bereich Hox- weg/Böhlerweg. - 9 - Seite 9 von 15 Stand: 16.06.2004, Vorlage Nr. 61/142/2004 Zu einem späteren Zeitpunkt ist beabsichtigt, diese Straßenwässer nicht mehr in den vorgenannten Sammler einzuleiten, sondern im Rahmen des Gesamtentwässerungs- konzeptes für die seitens der Stadt Meerbusch geplante Erweiterung des Böhler-Geländes einem Betriebsbecken zuzuleiten. Mit dem Ausbau der Böhlerstraße wird der Laacher Abzuggraben bereichsweise über- plant. Dies betrifft im wesentlichen die Abschnitte zwischen Bau-km 0+000 - 0+140 (Abkröpfung Böhlerstraße) und zwischen Bau-km 0+420 - Bau-km 0+580 (Knoten Kre- felder Straße). Im erstgenannten Bereich erfolgt weitestgehend eine offene Führung in neuer Lage, wobei der unter der Neusser Strasse vorhandene ca. 63 m lange Durchlass infolge der neuen Einmündungssituation durch eine ca. 53 m lange Verrohrung im Ei-Profil DN 1350/900 zu ersetzen ist. Im Bereich des Knotens Böhlerstraße/Krefelder Straße erfordert die Planung in Verbin- dung mit der Zwangspunktsituation durch den bestehenden Hauptsammler DN 2200 sowie der Ökotopgrenze eine Umverlegung des Grabens mit neuer Verrohrung in den Bereichen der kreuzenden Verkehrsflächen. Die Krefelder Straße wird mit einem neuen Durchlass in einer Länge von ca. 25 m unter- quert. Im weiteren Verlauf erfolgt eine offene Führung des umverlegten Grabens. Die anschließend unter der verlängerten Böhlerstraße erforderliche Verrohrung bis zum Anschluss an den bestehenden Laacher Abzuggraben beträgt ca. 45 m. Aus Unterhal- tungsgründen kommen für die neuen Durchlässe Profile der Dimension DN

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 61/ 142/2004