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Ö Vorlagen - Nr. 179 130/2004
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauantrag Benrather Schloßallee 30-34
Errichtung von 3 Mehrfamilienhäusern mit jeweils 10 Wohneinheiten
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 9 beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen nach dem
Baugesetzbuch hinsichtlich
S der Überschreitungen der festgesetzten Baugrenzen,
S des Abweichens von den Baulinien, der Geschossflächenzahl (GFZ), der
Geschossigkeit, der Dachform sowie der Art der festgesetzten Nutzung.
Sachdarstellung:
Das Grundstück Benrather Schlossallee 30-34 liegt im Geltungsbereich des
rechtsverbindlichen qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 6069/12 vom 17.07.76 der hier
u.a. Baugrenzen und -linien, eine GFZ von 1,2, zwingend IV bis VI Geschosse,
Flachdach sowie als Art der Nutzung im Erdgeschoss für die östliche Hälfte des Hauses
34 "Läden" festsetzt.
Geplant ist, die vorhandene Bebauung (inklusive ehemaligen Baumarkt) abzureißen und
statt dessen 3 V- bis VI-geschossige Mehrfamilienhäuser mit jeweils 10 Wohneinheiten zu
errichten, deren Dachlandschaften zwischen Flachdächern und Zeltdächern abwechselt.
Dieses Vorhaben gehört zu einem Gesamtvorhaben, zu dem auch die Bauvoranfrage
Leitenstorfferstraße 19-21 und 27 bis 29 sowie die Bauvoranfrage Leitenstorfferstraße 23-
25a und 31-33a gehören, die ebenfalls in dieser Sitzung vorgestellt werden.
Um das Bauvorhaben genehmigen zu können, sind Befrei ungen nach dem
Baugesetzbuch erforderlich.
Die rückwärtige Baugrenze wird geringfügig überschritten. Die straßenseitig festgesetzten
Baulinien werden durch die versetzten Gebäude z.T. über- und z.T. unterschritten. Die
GFZ wird um 0,19 überschritten (geplante GFZ: 1,39), da in die Berechnung der GFZ die
Straßenrandbebauung an der Benrather Schlossallee und die
Reiheneinfamilienhausbebauung einbezogen werden muss. Abweichend von der
festgesetzten IV-bis VI-Geschossigkeit soll einheitlich eine V-bisVI-geschossige
Bebauung entstehen. Die Dachform soll zwischen Flachdach und Zeltdach wechseln.
Außerdem soll in den Häusern eine reine Wohnnutzung erfolgen.
Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Erteilung der Befreiungen, da sie die
Abweichungen für städtebaulich vertretbar hält.
Das Vorhaben macht den Nachweis von 30 Stellplätzen erforderlich, die einer Tiefgarage
auf dem Baugrundstück errichtet werden sollen. Die Zufahrt zur Tiefgarage erfolgt über
die Benrather Schloßstraße.
RSD AllVorlg.WPT
Ö Vorlagen - Nr. 179 130/2004
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Um die Baumaßnahme realisieren zu können, müssen 3 satzungsgeschützte Bäume
gefällt werden. Ersatzpflanzmaßnahmen erfolgen in Abstimmung mit dem Garten-,
Friedhofs- und Forstamt.
Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da Befreiungen nach dem
Baugesetzbuch erforderlich sind und das Grundstück über 1.000 m² groß ist.
Anlagen:
S Auszug aus dem Bebauungsplan
S Lagepläne
S Ansichten
S Schnitte
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 9 -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:
Keine
Amt:
Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent:
Oberbürgermeister Erwin
RSD AllVorlg.WPT