Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 179 130/2004

Bauantrag Benrather Schloßallee 30-34

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Benrather Schloßallee 30 · Stadtbezirk 9 (Wersten, Holthausen)örtlicher Bezug 1Dokument 26. November 2004veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

Die Bezirksvertretung 9 beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich S der Überschreitungen der festgesetzten Baugrenzen, S des Abweichens von den Baulinien, der Geschossflächenzahl (GFZ), der Geschossigkeit, der Dachform sowie der Art der festgesetzten Nutzung.

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Ö Vorlagen - Nr. 179 130/2004 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Bauantrag Benrather Schloßallee 30-34 Errichtung von 3 Mehrfamilienhäusern mit jeweils 10 Wohneinheiten Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 9 beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich S der Überschreitungen der festgesetzten Baugrenzen, S des Abweichens von den Baulinien, der Geschossflächenzahl (GFZ), der Geschossigkeit, der Dachform sowie der Art der festgesetzten Nutzung. Sachdarstellung: Das Grundstück Benrather Schlossallee 30-34 liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 6069/12 vom 17.07.76 der hier u.a. Baugrenzen und -linien, eine GFZ von 1,2, zwingend IV bis VI Geschosse, Flachdach sowie als Art der Nutzung im Erdgeschoss für die östliche Hälfte des Hauses 34 "Läden" festsetzt. Geplant ist, die vorhandene Bebauung (inklusive ehemaligen Baumarkt) abzureißen und statt dessen 3 V- bis VI-geschossige Mehrfamilienhäuser mit jeweils 10 Wohneinheiten zu errichten, deren Dachlandschaften zwischen Flachdächern und Zeltdächern abwechselt. Dieses Vorhaben gehört zu einem Gesamtvorhaben, zu dem auch die Bauvoranfrage Leitenstorfferstraße 19-21 und 27 bis 29 sowie die Bauvoranfrage Leitenstorfferstraße 23- 25a und 31-33a gehören, die ebenfalls in dieser Sitzung vorgestellt werden. Um das Bauvorhaben genehmigen zu können, sind Befrei ungen nach dem Baugesetzbuch erforderlich. Die rückwärtige Baugrenze wird geringfügig überschritten. Die straßenseitig festgesetzten Baulinien werden durch die versetzten Gebäude z.T. über- und z.T. unterschritten. Die GFZ wird um 0,19 überschritten (geplante GFZ: 1,39), da in die Berechnung der GFZ die Straßenrandbebauung an der Benrather Schlossallee und die Reiheneinfamilienhausbebauung einbezogen werden muss. Abweichend von der festgesetzten IV-bis VI-Geschossigkeit soll einheitlich eine V-bisVI-geschossige Bebauung entstehen. Die Dachform soll zwischen Flachdach und Zeltdach wechseln. Außerdem soll in den Häusern eine reine Wohnnutzung erfolgen. Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Erteilung der Befreiungen, da sie die Abweichungen für städtebaulich vertretbar hält. Das Vorhaben macht den Nachweis von 30 Stellplätzen erforderlich, die einer Tiefgarage auf dem Baugrundstück errichtet werden sollen. Die Zufahrt zur Tiefgarage erfolgt über die Benrather Schloßstraße. RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 179 130/2004 Seite 2 von 2 Um die Baumaßnahme realisieren zu können, müssen 3 satzungsgeschützte Bäume gefällt werden. Ersatzpflanzmaßnahmen erfolgen in Abstimmung mit dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt. Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da Befreiungen nach dem Baugesetzbuch erforderlich sind und das Grundstück über 1.000 m² groß ist. Anlagen: S Auszug aus dem Bebauungsplan S Lagepläne S Ansichten S Schnitte Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 9 -/- 1 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: Keine Amt: Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin RSD AllVorlg.WPT

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 179 130/2004