Vorlage aus der Politik Aktenzeichen 66/ 31/2004

Grüne/ Änderungsantrag Benrather Schlossallee

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Benrather Schloßallee · Stadtbezirk 9 (Wersten, Holthausen)örtlicher Bezug 1Dokument 9. Februar 2004veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

Benrather Schlossallee -Planungsbeschluss- Änderungsantrag der Ratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen Sehr geehrter Herr Conzen, die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen bittet Sie, folgenden Änderungsantrag zur Vorlagennummer 66/19/2004 auf die Tagesordnung der Sitzung am 12. Februar 2004 zu nehmen und zur Abstimmung zu bringen: Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss beschließt die Planung zum Umbau der Ben- rather Schlossallee mit folgender Änderung: Auf der Nordseite der Benrather Schlossallee bleibt der vorhandene Radweg als Einrichtungsradweg ausgewiesen und auf der Südseite wird ein Radfahrstreifen abmarkiert, der die bisherige Praxis absichert.

Auszug aus „Antrag“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

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Ö Vorlagen - Nr.66/ 31/2004 Düsseldorf, den 11. Februar 2004 Bündnis 90/DIE GRÜNEN ° Marktplatz 3 ° 40213 Düsseldorf E-Mail: [email protected] Seite 1 von 1 An Friedrich G. Conzen Vorsitzender des Ordnungs- und Verkehrsausschusses Antrag Benrather Schlossallee -Planungsbeschluss- Änderungsantrag der Ratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen Sehr geehrter Herr Conzen, die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen bittet Sie, folgenden Änderungsantrag zur Vorlagennummer 66/19/2004 auf die Tagesordnung der Sitzung am 12. Februar 2004 zu nehmen und zur Abstimmung zu bringen: Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss beschließt die Planung zum Umbau der Ben- rather Schlossallee mit folgender Änderung: Auf der Nordseite der Benrather Schlossallee bleibt der vorhandene Radweg als Einrichtungsradweg ausgewiesen und auf der Südseite wird ein Radfahrstreifen abmarkiert, der die bisherige Praxis absichert. Sachdarstellung: Ein Zweirichtungsradweg sollte nur in besonderen Ausnahmefällen angelegt werden, da seine Benutzung für die Radfahrenden und für die Fußgänger auf dem anliegenden Geh- weg eine höhere Unfallgefährdung mit sich bringt, zumal nach der vorliegenden Planung die Fahradfahrenden die Benrather Schlossallee in Richtung Benrather Schloss zweimal queren müssen und der Zweirichtungsradweg nicht in der ganzen Länge in der vorge- schriebenen Breite von zwei Meter angelegt werden kann. Es sollte auch bedacht werden, dass die PKW-Nutzenden bei den dortigen zahlreichen Einfahrten und Einmündungen selten mit Radfahrenden aus der entgegengesetzten Richtung rechnen. Eine derart gefährliche Planung für die Radfahrerinnen und Radfahrern ist nicht zielführend, wenn Düsseldorf fahrradfreundliche Stadt werden will. Die hier vorgeschlagene Regelung funktioniert seit August 2002 problemlos. Mit freundlichen Grüßen Norbert Czerwinski Ernst Welski RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 66/ 31/2004