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Beschlussvorlage
Betrifft:
Benrather Schlossallee
-Planungsbeschluss-
Beschlussdarstellung:
Der Ordnungs- und Verkehrsausschuß beschließt die Planung zum Umbau der Benrather
Schloßallee. Die Bezirksvertretung 9 beschließt die Fällung von drei Bäumen.
Sachdarstellung:
Veranlassung
Die Benrather Schloßallee ist Bestandteil der Stadtbahnzulaufstrecke Holthausen-
Benrath und im aktuellen Nahverkehrsplan als kurz- bis mittelfristig realisierbare
Maßnahme enthalten. Darüber hinaus ist sie in Bezug auf Unfallhäufigkeit und
Lärmbelästigung schon seit längerem Gegenstand kontroverser Diskusionen in Politik und
Bürgerschaft.
Durch den Umbau der Benrather Schloßallee zwischen der Bonner Straße und der Kurve
vor Schloß Benrath sollen folgende Ziele erreicht werden:
• Um- und Ausbau der Gleisanlagen entsprechend den Erfordernissen für den
Stadtbahnvorlaufbetrieb (Gleisabstände, Gleisoberbau)
!Mobilitätsbehindertengerechte Ausbildung und Ausstattung der in diesem
Streckenabschnitt liegenden 6 Richtungshaltestellen für die Niederflurfahrzeuge der
Straßenbahnlinie 701
!Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit durch Reduzierung der
Fahrbahnbreite auf 2 Spuren und
!Ordnen des ruhenden Verkehrs durch die Anlage von Parkstreifen
!Wiederherstellung des historischen Alleencharakters durch die Anpflanzung von
Straßenbäumen.
!Reduzierung der Lärmbelästigung durch Beseitigung des Natursteinpflasters.
Vorhandener Zustand
Die Benrather Schloßallee ist eine vierspurige Hauptverkehrstraße. Der Abschnitt von der
Kappeler Straße Richtung Holthausen ist als L 293 klassifiziert.
In den beiden mittleren Fahrstreifen befinden sich die Straßenbahngleise. Diese werden
von der Straßenbahnlinie 701 tagsüber in beide Richtungen im 10-Minuten-Takt befahren.
Im gesamten Streckenabschnitt sind keine Parkstände vorhanden. Abschnittsweise ist
jedoch das Parken am Fahrbahnrand erlaubt, so dass eine durchgehend 4-spurige
Befahrbarkeit nicht gegeben ist. Die heutige Fahrbahnbreite beträgt ca. 12 m. Die
Gleiszone innerhalb der ansonsten asphaltierten Fahrbahn ist abschnittsweise mit
unterschiedlichen Materialien befestigt (Asphalt, Mittelpflaster aus Naturstein,
Betonverbundsteinpflaster).
Auf beiden Straßenseiten befinden sich Gehwege. Der nur auf der Straßennordseite
vorhandene Radweg ist bis zur Einmündung der Schloßparkstraße als Zweirichtungs-
RSD AllVorlg.WPT
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radweg ausgewiesen. Er erfüllt jedoch nicht die in der VwV-StVO festgelegten
Anforderungen für die Radwegebenutzungspflicht.
Die Kreuzung Kappeler Straße / Pigageallee ist lichtsignalgeregelt und von den jeweils 2
vorhandenen Fahrspuren ist eine als Linksabbiegespur in die einmündenden Straßen
nutzbar. Des weiteren sind auch die Einmündungen von Hospitalstraße und
Börchemstraße mit einer Lichtsignalanlage und Fußgängerüberwegen versehen. Kurz
hinter der Einmündung Benrather Schloßufer (vor Hs.-Nr. 10) wurde kürzlich ein weiterer
Fußgängerüberweg angelegt.
An den 3 Haltestellen des Plangebietes, die in Fahrtrichtung Benrath nachts auch von
Linienbussen angefahren werden, müssen die Fahrgäste auf die Fahrbahn treten, um in
die Straßenbahn einsteigen zu können. Die Haltestellen „Schöne Aussicht" in
Fahrtrichtung Benrath und „Kappeler Straße" in Fahrtrichtung Düsseldorf weisen keine
Fahrgastunterstände auf. An den Haltestellen „Schöne Aussicht" (Fahrtrichtung
Düsseldorf) und „Schloß Benrath" wird der Ein- und Ausstieg durch entsprechende
Lichtsignale gesichert (Zeitinsel).
Im Bereich der Haltestelle „Schloß Benrath" bzw. des Schloßweihers ist wertvoller alter
Baumbestand mit teilweise erheblichem Stammumfang vorhanden. Der übrige Teil der
Straße weist nur vereinzelt einige Straßenbäume auf.
Geplanter Zustand
Bereich öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
Auf dem gesamten Streckenabschnitt zwischen der Bonner Straße und Schloßkurve wird
die Gleistrasse neu angelegt, um hinsichtlich der Tragfähigkeit die Stadtbahntauglichkeit
herzustellen. Gleichzeitig wird hierbei auch das Pflaster in der Gleiszone durch den heute
üblichen, wesentlich leiseren Gußasphalt ersetzt.
Um die Strecke für Stadtbahnwagen überhaupt befahrbar zu machen, muß der Gleis-
abstand in der Kurve vor Schloß Benrath gegenüber dem heutigen Zustand aufgeweitet
werden.
Die 6 Richtungshaltestellen des Plangebietes werden teilweise gegenüber der heutigen
Lage verschoben. Hintergrund ist die Realisierung mobilitätsbehindertengerechter
Einstiege durch Vermeidung von Grundstückseinfahrten im Haltestellenbereich.
Haltestelle "Schöne Aussicht" - nördliche Wartefläche:
Die Haltestelle der Fahrtrichtung "Innenstadt" wird so weit nach Osten verschoben, daß
sie nicht gegenüber der Einmündung "Benrather Schloßufer" liegt und den
linkseinbiegenden Verkehr behindert.
Haltestelle "Schöne Aussicht" - südliche Wartefläche:
Die Haltestelle wird in Richtung Osten hinter die Einmündung Benrather Schloßufer
verschoben. Hier sind keine Einfahrten vorhanden.
Haltestelle Kappeler Straße -nördliche Wartefläche
Ähnliche Lage wie heute.
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Haltestelle "Kappeler Straße" - südliche Wartefläche:
Die Haltestelle wird in Richtung Osten hinter die Einmündung Pigageallee verschoben.
Hier sind keine Einfahrten vorhanden.
Haltestelle "Schloß Benrath" - nördliche Wartefläche:
Die Haltestelle Richtung Innenstadt wird von der heutigen Lage vor der Kurve in die
Gerade hinter der Kurve verlegt. Neben den Vorteilen des geringeren Spaltmaßes steht
hier auch erheblich mehr Breite zur Anlage der Wartefläche zur Verfügung.
Haltestelle "Schloß Benrath" - südliche Wartefläche:
Die Haltestelle Richtung Benrath wird in westlicher Richtung verschoben, so dass sie
vollständig in der Geraden liegt. Bei einer Anordnung der Haltestelle weiter östlich würde
das Spaltmaß vergrößert und es wäre dadurch kein mobilitätsbehindertengerechter
Einstieg mehr möglich.
Entsprechend Stadtbahnstandard sollen die Warteflächen eine Nutzlänge von 60 m
aufweisen und unmittelbar an den Gleisen liegen, so dass die Fahrgäste beim Ein- und
Ausstieg nicht mehr die Fahrbahn betreten müssen. Dies wird in der Regel durch eine
Verziehung der jeweiligen Gleisachse erreicht. Die Regelfahrspurbreite von 3,50 m der
freien Strecke wird im Haltestellenbereich auf 3,28 m reduziert.
Der Abstand zwischen Gleisachse und Haltestellenkante (UK Bord) beträgt 1,26 m,
wodurch das horizontale Spaltmaß beim Einstieg in den 2,40 m breiten Niederflurwagen
auf max. 6 cm begrenzt werden soll. Der 2,65 m breite B 80 Stadtbahnwagen überstreicht
die Haltestellenkante um mind. 6,5 cm. Zur Sicherheit der Fahrgäste wird diese Zone
durch einen Markierungsstein entlang der Bahnsteigkante in einer konstanten Breite
kenntlich gemacht. Der Bahnsteig wird gemäß der Gestaltungsstandards für
Mobilitätsbehinderte in einer Höhe von 25 cm ausgeführt.
Gemäß Stadtbahnstandard werden alle Haltestellen mit Fahrgastunterständen
(Standardabmessungen der Fa. Wall), Dy-Fa-Anlagen und einer behindertenfreundlichen
Ausbildung des Ein- / Ausstiegsbereiches in Höhe der vorderen Stadtbahnwagentür
(Aufmerksamkeitsfeld, taktiler Plattenbelag als Rillenplatten) ausgestattet. Die
Warteflächen werden wie üblich im vorderen Teil schachbrettartig plattiert. Um den
vorgesehenen Alleencharakter der Straße nicht zu unterbrechen, werden auch im Bereich
der Haltestellen Bäume gepflanzt. An allen 6 Richtungshaltestellen sind Fahrradständer
vorgesehen, um den sogenannten "Bike and Ride" - Verkehr zu unterstützen.
Bereich Individualverkehr
Die erforderliche Erneuerung der gesamten Gleistrasse führte zu der Entscheidung, der
seit dem Bau der Münchener Straße geringeren Verkehrsbedeutung der Benrather
Schloßallee Rechnung zu tragen und die Straße durch eine neue Querschnittsaufteilung
den heutigen Ansprüchen anzupassen. Durch die vorgesehene Reduzierung der
Fahrbahnbreite von 4 auf 2 Spuren (Regelbreite 2 x 3,50 m = 7,00 m) wird die Einhaltung
der zulässigen Geschwindigkeit unterstützt und auf beiden Straßenseiten Platz zur Anlage
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von Parkstreifen geschaffen. Durch die Anpflanzung von Straßenbäumen wird der
gewünschte historische Alleencharakter wiederhergestellt.
Gemäß dem Ergebnis der vorausgegangenen Beratungen in der BV9 und dem OVA in
2001 entfallen im Gegensatz zum heutigen Zustand künftig die Linksabbiegespuren an
der Kreuzung Kappeler Straße / Pigageallee, wodurch die Leistungsfähigkeit der
Kreuzung gegenüber dem heutigen Zustand deutlich reduziert wird. Um überhaupt einen
leistungsfähigen Knoten gewährleisten zu können, wird die Fahrbahn jeweils vor der
Kreuzung aufgeweitet. Geradeaus fahrenden Fahrzeugen wird es so ermöglicht, an den
linksabbiegenden Pkw vorbeizufahren. Sollten mehrere Linksabbieger je Umlauf auftreten,
werden nachfolgende Fahrzeuge blockiert. Zur Anlage gesicherter Fußgängerüberwege
wird die Kreuzung Sophienstraße künftig mit einer Lichtsignalanlage versehen. Der
kürzlich neu angelegte Überweg östlich der Einmündung "Benrather Schloßufer" wird in
westlicher Richtung verschoben und liegt dann unmittelbar neben der Haltestelle. In Höhe
der Einmündung "Schöne Aussicht" wird ein zusätzlicher Überweg eingerichtet, der auch
für Radfahrer die Verbindung zum südwestlichen Radweg an der Bonner Straße und zum
Weg in Richtung Benrather Schloßufer herstellt. An der Hospitalstraße wird künftig auf
beiden Seiten des Knotenpunktes ein Überweg vorhanden sein. In Höhe Meliesallee wird
eine zusätzliche Querungshilfe in Form eines Fahrbahnteilers eingerichtet, um die
Erreichbarkeit der Haltestellen zu verbessern. Insgesamt werden also auf der Benrather
Schloßallee die Querungsmöglichkeiten für Fußgänger erheblich verbessert.
In gesamten Ausbaubereich sind 108 Parkstände geplant, die durch eine entsprechende
Markierung eine Regelbreite von 2,00 m erhalten. Zur Erleichterung des Ladeverkehrs
sind außerdem an 4 verschiedenen Stellen im Gehwegbereich (mit abgesenktem
Bordstein am Fahrbahnrand) 2,50 m breite gepflasterte Ladezonen geplant.
Der vorhandene Radweg wird auf der Straßennordseite auf eine Regelbreite von 2 m
erweitert, damit dieser als benutzungspflichtiger Zweirichtungsradweg nach StVO
ausgewiesen werden kann. Stellenweise wird dieses Maß aus Platzmangel jedoch
unterschritten.
Bilanzen
Bäume: zu fällende Bäume 3 Bäume
geplante neue Bäume 71 Bäume
Parken: vorhandene Parkmöglichkeiten 127 Stück
erstmalig ausgebaute Parkplätze 108 Stück
Finanzierung
Die Kosten für den Umbau betragen nach derzeitigem Planungsstand 9,072 Mio Euro.
Für die Finanzierung wird die Gesamtmaßnahme (Planung und Bau) in zwei Abschnitte
aufgeteilt:
Der ÖV-Teil beträgt ca. 6,50 Mio Euro und beinhaltet alle Kosten, die der Attraktivierung
und Beschleunigung des Öffentlichen Personennahverkehrs dienen. Dieser Teil wird mit
90 % vom Land bezuschußt. Der verbleibende Anteil wird von der Rheinischen
Bahngesellschaft finanziert.
Der IV-Teil umfaßt die restlichen Umbaukosten (für Parkstände, Radweg, Gehweg,
Bäume, Fahrbahn, usw.) in Höhe von ca. 2,572 Mio Euro. Dieser Abschnitt unterliegt
überwiegend der Beitragspflicht nach § 8 KAG. Es entstehen für Fahrbahn, Parkstände,
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Radweg, Gehweg und Beleuchtung Gesamtbeiträge von 442.000 Euro. Dadurch ergibt
sich grob durchschnittlich ein Beitrag von ca. 6.000 Euro je Grundstück. Für die übrigen
Kosten sind vom Land Zuschüsse in der Höhe von maximal 65 % zu erwarten. Die
verbleibenden Kosten finanziert die Stadt.
Aufgrund der Unterfinanzierung des ÖPNV-Programms des Landes kann zurzeit noch
keine Angabe zu einem möglichen Baubeginn gemacht werden. Eine Vorfinanzierung der
Maßnahme durch die Stadt bzw. Rheinbahn ist nach dem derzeitigen Stand nicht möglich.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 9 30.01.2004 -/-
2
Ordnungs- und Verkehrsausschuss 12.02.2004 -/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Anlagen:
Nr. Ort Anlage
1 beigefügt Verkleinerung
Alternative:
Die Alternativen wurden in der Vorplanung untersucht und der Politik vorgetragen.
Durch politischen Beschluss wurde eine Variante samt Änderungswünschen beschlossen.
Diese Änderungen sind weitestgehend in die weitere Planung eingeflossen.
Amt:
Amt für Verkehrsmanagement
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Leonhardt