Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 66/ 19/2004

Benrather Schlossallee

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Benrather Schloßallee · Stadtbezirk 9 (Wersten, Holthausen)örtlicher Bezug 1Dokument 15. Januar 2004veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

Der Ordnungs- und Verkehrsausschuß beschließt die Planung zum Umbau der Benrather Schloßallee. Die Bezirksvertretung 9 beschließt die Fällung von drei Bäumen.

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Seite 1 von 5 Beschlussvorlage Betrifft: Benrather Schlossallee -Planungsbeschluss- Beschlussdarstellung: Der Ordnungs- und Verkehrsausschuß beschließt die Planung zum Umbau der Benrather Schloßallee. Die Bezirksvertretung 9 beschließt die Fällung von drei Bäumen. Sachdarstellung: Veranlassung Die Benrather Schloßallee ist Bestandteil der Stadtbahnzulaufstrecke Holthausen- Benrath und im aktuellen Nahverkehrsplan als kurz- bis mittelfristig realisierbare Maßnahme enthalten. Darüber hinaus ist sie in Bezug auf Unfallhäufigkeit und Lärmbelästigung schon seit längerem Gegenstand kontroverser Diskusionen in Politik und Bürgerschaft. Durch den Umbau der Benrather Schloßallee zwischen der Bonner Straße und der Kurve vor Schloß Benrath sollen folgende Ziele erreicht werden: • Um- und Ausbau der Gleisanlagen entsprechend den Erfordernissen für den Stadtbahnvorlaufbetrieb (Gleisabstände, Gleisoberbau) !Mobilitätsbehindertengerechte Ausbildung und Ausstattung der in diesem Streckenabschnitt liegenden 6 Richtungshaltestellen für die Niederflurfahrzeuge der Straßenbahnlinie 701 !Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit durch Reduzierung der Fahrbahnbreite auf 2 Spuren und !Ordnen des ruhenden Verkehrs durch die Anlage von Parkstreifen !Wiederherstellung des historischen Alleencharakters durch die Anpflanzung von Straßenbäumen. !Reduzierung der Lärmbelästigung durch Beseitigung des Natursteinpflasters. Vorhandener Zustand Die Benrather Schloßallee ist eine vierspurige Hauptverkehrstraße. Der Abschnitt von der Kappeler Straße Richtung Holthausen ist als L 293 klassifiziert. In den beiden mittleren Fahrstreifen befinden sich die Straßenbahngleise. Diese werden von der Straßenbahnlinie 701 tagsüber in beide Richtungen im 10-Minuten-Takt befahren. Im gesamten Streckenabschnitt sind keine Parkstände vorhanden. Abschnittsweise ist jedoch das Parken am Fahrbahnrand erlaubt, so dass eine durchgehend 4-spurige Befahrbarkeit nicht gegeben ist. Die heutige Fahrbahnbreite beträgt ca. 12 m. Die Gleiszone innerhalb der ansonsten asphaltierten Fahrbahn ist abschnittsweise mit unterschiedlichen Materialien befestigt (Asphalt, Mittelpflaster aus Naturstein, Betonverbundsteinpflaster). Auf beiden Straßenseiten befinden sich Gehwege. Der nur auf der Straßennordseite vorhandene Radweg ist bis zur Einmündung der Schloßparkstraße als Zweirichtungs- RSD AllVorlg.WPT Seite 2 von 5 radweg ausgewiesen. Er erfüllt jedoch nicht die in der VwV-StVO festgelegten Anforderungen für die Radwegebenutzungspflicht. Die Kreuzung Kappeler Straße / Pigageallee ist lichtsignalgeregelt und von den jeweils 2 vorhandenen Fahrspuren ist eine als Linksabbiegespur in die einmündenden Straßen nutzbar. Des weiteren sind auch die Einmündungen von Hospitalstraße und Börchemstraße mit einer Lichtsignalanlage und Fußgängerüberwegen versehen. Kurz hinter der Einmündung Benrather Schloßufer (vor Hs.-Nr. 10) wurde kürzlich ein weiterer Fußgängerüberweg angelegt. An den 3 Haltestellen des Plangebietes, die in Fahrtrichtung Benrath nachts auch von Linienbussen angefahren werden, müssen die Fahrgäste auf die Fahrbahn treten, um in die Straßenbahn einsteigen zu können. Die Haltestellen „Schöne Aussicht" in Fahrtrichtung Benrath und „Kappeler Straße" in Fahrtrichtung Düsseldorf weisen keine Fahrgastunterstände auf. An den Haltestellen „Schöne Aussicht" (Fahrtrichtung Düsseldorf) und „Schloß Benrath" wird der Ein- und Ausstieg durch entsprechende Lichtsignale gesichert (Zeitinsel). Im Bereich der Haltestelle „Schloß Benrath" bzw. des Schloßweihers ist wertvoller alter Baumbestand mit teilweise erheblichem Stammumfang vorhanden. Der übrige Teil der Straße weist nur vereinzelt einige Straßenbäume auf. Geplanter Zustand Bereich öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) Auf dem gesamten Streckenabschnitt zwischen der Bonner Straße und Schloßkurve wird die Gleistrasse neu angelegt, um hinsichtlich der Tragfähigkeit die Stadtbahntauglichkeit herzustellen. Gleichzeitig wird hierbei auch das Pflaster in der Gleiszone durch den heute üblichen, wesentlich leiseren Gußasphalt ersetzt. Um die Strecke für Stadtbahnwagen überhaupt befahrbar zu machen, muß der Gleis- abstand in der Kurve vor Schloß Benrath gegenüber dem heutigen Zustand aufgeweitet werden. Die 6 Richtungshaltestellen des Plangebietes werden teilweise gegenüber der heutigen Lage verschoben. Hintergrund ist die Realisierung mobilitätsbehindertengerechter Einstiege durch Vermeidung von Grundstückseinfahrten im Haltestellenbereich. Haltestelle "Schöne Aussicht" - nördliche Wartefläche: Die Haltestelle der Fahrtrichtung "Innenstadt" wird so weit nach Osten verschoben, daß sie nicht gegenüber der Einmündung "Benrather Schloßufer" liegt und den linkseinbiegenden Verkehr behindert. Haltestelle "Schöne Aussicht" - südliche Wartefläche: Die Haltestelle wird in Richtung Osten hinter die Einmündung Benrather Schloßufer verschoben. Hier sind keine Einfahrten vorhanden. Haltestelle Kappeler Straße -nördliche Wartefläche Ähnliche Lage wie heute. Seite 3 von 5 Haltestelle "Kappeler Straße" - südliche Wartefläche: Die Haltestelle wird in Richtung Osten hinter die Einmündung Pigageallee verschoben. Hier sind keine Einfahrten vorhanden. Haltestelle "Schloß Benrath" - nördliche Wartefläche: Die Haltestelle Richtung Innenstadt wird von der heutigen Lage vor der Kurve in die Gerade hinter der Kurve verlegt. Neben den Vorteilen des geringeren Spaltmaßes steht hier auch erheblich mehr Breite zur Anlage der Wartefläche zur Verfügung. Haltestelle "Schloß Benrath" - südliche Wartefläche: Die Haltestelle Richtung Benrath wird in westlicher Richtung verschoben, so dass sie vollständig in der Geraden liegt. Bei einer Anordnung der Haltestelle weiter östlich würde das Spaltmaß vergrößert und es wäre dadurch kein mobilitätsbehindertengerechter Einstieg mehr möglich. Entsprechend Stadtbahnstandard sollen die Warteflächen eine Nutzlänge von 60 m aufweisen und unmittelbar an den Gleisen liegen, so dass die Fahrgäste beim Ein- und Ausstieg nicht mehr die Fahrbahn betreten müssen. Dies wird in der Regel durch eine Verziehung der jeweiligen Gleisachse erreicht. Die Regelfahrspurbreite von 3,50 m der freien Strecke wird im Haltestellenbereich auf 3,28 m reduziert. Der Abstand zwischen Gleisachse und Haltestellenkante (UK Bord) beträgt 1,26 m, wodurch das horizontale Spaltmaß beim Einstieg in den 2,40 m breiten Niederflurwagen auf max. 6 cm begrenzt werden soll. Der 2,65 m breite B 80 Stadtbahnwagen überstreicht die Haltestellenkante um mind. 6,5 cm. Zur Sicherheit der Fahrgäste wird diese Zone durch einen Markierungsstein entlang der Bahnsteigkante in einer konstanten Breite kenntlich gemacht. Der Bahnsteig wird gemäß der Gestaltungsstandards für Mobilitätsbehinderte in einer Höhe von 25 cm ausgeführt. Gemäß Stadtbahnstandard werden alle Haltestellen mit Fahrgastunterständen (Standardabmessungen der Fa. Wall), Dy-Fa-Anlagen und einer behindertenfreundlichen Ausbildung des Ein- / Ausstiegsbereiches in Höhe der vorderen Stadtbahnwagentür (Aufmerksamkeitsfeld, taktiler Plattenbelag als Rillenplatten) ausgestattet. Die Warteflächen werden wie üblich im vorderen Teil schachbrettartig plattiert. Um den vorgesehenen Alleencharakter der Straße nicht zu unterbrechen, werden auch im Bereich der Haltestellen Bäume gepflanzt. An allen 6 Richtungshaltestellen sind Fahrradständer vorgesehen, um den sogenannten "Bike and Ride" - Verkehr zu unterstützen. Bereich Individualverkehr Die erforderliche Erneuerung der gesamten Gleistrasse führte zu der Entscheidung, der seit dem Bau der Münchener Straße geringeren Verkehrsbedeutung der Benrather Schloßallee Rechnung zu tragen und die Straße durch eine neue Querschnittsaufteilung den heutigen Ansprüchen anzupassen. Durch die vorgesehene Reduzierung der Fahrbahnbreite von 4 auf 2 Spuren (Regelbreite 2 x 3,50 m = 7,00 m) wird die Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit unterstützt und auf beiden Straßenseiten Platz zur Anlage Seite 4 von 5 von Parkstreifen geschaffen. Durch die Anpflanzung von Straßenbäumen wird der gewünschte historische Alleencharakter wiederhergestellt. Gemäß dem Ergebnis der vorausgegangenen Beratungen in der BV9 und dem OVA in 2001 entfallen im Gegensatz zum heutigen Zustand künftig die Linksabbiegespuren an der Kreuzung Kappeler Straße / Pigageallee, wodurch die Leistungsfähigkeit der Kreuzung gegenüber dem heutigen Zustand deutlich reduziert wird. Um überhaupt einen leistungsfähigen Knoten gewährleisten zu können, wird die Fahrbahn jeweils vor der Kreuzung aufgeweitet. Geradeaus fahrenden Fahrzeugen wird es so ermöglicht, an den linksabbiegenden Pkw vorbeizufahren. Sollten mehrere Linksabbieger je Umlauf auftreten, werden nachfolgende Fahrzeuge blockiert. Zur Anlage gesicherter Fußgängerüberwege wird die Kreuzung Sophienstraße künftig mit einer Lichtsignalanlage versehen. Der kürzlich neu angelegte Überweg östlich der Einmündung "Benrather Schloßufer" wird in westlicher Richtung verschoben und liegt dann unmittelbar neben der Haltestelle. In Höhe der Einmündung "Schöne Aussicht" wird ein zusätzlicher Überweg eingerichtet, der auch für Radfahrer die Verbindung zum südwestlichen Radweg an der Bonner Straße und zum Weg in Richtung Benrather Schloßufer herstellt. An der Hospitalstraße wird künftig auf beiden Seiten des Knotenpunktes ein Überweg vorhanden sein. In Höhe Meliesallee wird eine zusätzliche Querungshilfe in Form eines Fahrbahnteilers eingerichtet, um die Erreichbarkeit der Haltestellen zu verbessern. Insgesamt werden also auf der Benrather Schloßallee die Querungsmöglichkeiten für Fußgänger erheblich verbessert. In gesamten Ausbaubereich sind 108 Parkstände geplant, die durch eine entsprechende Markierung eine Regelbreite von 2,00 m erhalten. Zur Erleichterung des Ladeverkehrs sind außerdem an 4 verschiedenen Stellen im Gehwegbereich (mit abgesenktem Bordstein am Fahrbahnrand) 2,50 m breite gepflasterte Ladezonen geplant. Der vorhandene Radweg wird auf der Straßennordseite auf eine Regelbreite von 2 m erweitert, damit dieser als benutzungspflichtiger Zweirichtungsradweg nach StVO ausgewiesen werden kann. Stellenweise wird dieses Maß aus Platzmangel jedoch unterschritten. Bilanzen Bäume: zu fällende Bäume 3 Bäume geplante neue Bäume 71 Bäume Parken: vorhandene Parkmöglichkeiten 127 Stück erstmalig ausgebaute Parkplätze 108 Stück Finanzierung Die Kosten für den Umbau betragen nach derzeitigem Planungsstand 9,072 Mio Euro. Für die Finanzierung wird die Gesamtmaßnahme (Planung und Bau) in zwei Abschnitte aufgeteilt: Der ÖV-Teil beträgt ca. 6,50 Mio Euro und beinhaltet alle Kosten, die der Attraktivierung und Beschleunigung des Öffentlichen Personennahverkehrs dienen. Dieser Teil wird mit 90 % vom Land bezuschußt. Der verbleibende Anteil wird von der Rheinischen Bahngesellschaft finanziert. Der IV-Teil umfaßt die restlichen Umbaukosten (für Parkstände, Radweg, Gehweg, Bäume, Fahrbahn, usw.) in Höhe von ca. 2,572 Mio Euro. Dieser Abschnitt unterliegt überwiegend der Beitragspflicht nach § 8 KAG. Es entstehen für Fahrbahn, Parkstände, Seite 5 von 5 Radweg, Gehweg und Beleuchtung Gesamtbeiträge von 442.000 Euro. Dadurch ergibt sich grob durchschnittlich ein Beitrag von ca. 6.000 Euro je Grundstück. Für die übrigen Kosten sind vom Land Zuschüsse in der Höhe von maximal 65 % zu erwarten. Die verbleibenden Kosten finanziert die Stadt. Aufgrund der Unterfinanzierung des ÖPNV-Programms des Landes kann zurzeit noch keine Angabe zu einem möglichen Baubeginn gemacht werden. Eine Vorfinanzierung der Maßnahme durch die Stadt bzw. Rheinbahn ist nach dem derzeitigen Stand nicht möglich. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 9 30.01.2004 -/- 2 Ordnungs- und Verkehrsausschuss 12.02.2004 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Anlagen: Nr. Ort Anlage 1 beigefügt Verkleinerung Alternative: Die Alternativen wurden in der Vorplanung untersucht und der Politik vorgetragen. Durch politischen Beschluss wurde eine Variante samt Änderungswünschen beschlossen. Diese Änderungen sind weitestgehend in die weitere Planung eingeflossen. Amt: Amt für Verkehrsmanagement Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Leonhardt

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 66/ 19/2004