Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 175 30/2005

Bauantrag Bockumer Straße 255

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Bockumer Straße 255 · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug 1Dokument 10. Februar 2005veröffentlicht

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Aus der amtlichen Vorlage

Die Bezirksvertretung 5 beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiung nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen.

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

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Ö Vorlagen - Nr. 175 30/2005 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Bauantrag Bockumer Straße 255 - Neubau eines Einfamilienhauses Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 5 beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiung nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen. Sachdarstellung: Das Grundstück Bockumer Straße 255 liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 5088/03, der das Gebiet als reines Wohngebiet ausweist und u.a. Baugrenzen festsetzt. Geplant ist der Neubau eines I- und II-geschossigen Einfamilienwohnhauses mit Schwimmbad und einer Doppelgarage. Der I-geschossige rückwärtige Baukörper erhält ein Flachdach, der II-geschossige Baukörper ein flachgeneigtes Satteldach. Das Bauvolumen beträgt ca. 2.583 cbm. Um das Bauvorhaben genehmigen zu können, ist eine Befreiung nach dem Baugesetzbuch erforderlich, da die rechte seitliche und die rückwärtige Baugrenze teilweise überschritten werden sollen. Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Erteilung der Befreiung, da sie die Abweichungen für städtebaulich vertretbar hält. Die Überschreitungen werden durch die Unterschreitungen innerhalb des Baufensters ausgeglichen. Das Gebäude wird von der Nachbargrenze weiter abgerückt, durch den Anbau entsteht eine Abschirmung der Außenanlagen zum Nachbarn hin. Der geplante Neubau entspricht der Umgebungsbebauung. Hinweis: Für das Grundstück (Grundstücksbezeichnung seinerzeit: Bockumer Straße 263) hat die Bezirksvertretung bereits Befreiungen für den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern beschlossen. Dieses Vorhaben kommt nicht zur Ausführung. Eine Kopie der damaligen Beschlussvorlage mit Lageplan ist als Anlage beigefügt. Das Bauvorhaben macht den Nachweis eines Stellplatzes erforderlich. In einer Doppelgarage auf dem eigenen Grundstück sollen zwei Stellplätze nachgewiesen werden. Um das Bauvorhaben realisieren zu können, müssen schützenswerte Bäume gefällt werden. Ersatzpflanzmaßnahmen erfolgen in Abstimmung mit dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt. RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 175 30/2005 Seite 2 von 2 Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da eine Befreiung nach dem Baugesetzbuch erforderlich und das Grundstück über 1.000 qm groß ist. Anlagen: - Übersichtsplan - Lageplan - Ansichten - BV-Vorlage 17/5 9/2001 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 5 22.02.05 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: Keine Amt: Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 175 30/2005