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Ö Vorlagen - Nr. 175 30/2005
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauantrag Bockumer Straße 255 - Neubau eines Einfamilienhauses
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 5 beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiung nach dem
Baugesetzbuch hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen.
Sachdarstellung:
Das Grundstück Bockumer Straße 255 liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen
Bebauungsplanes Nr. 5088/03, der das Gebiet als reines Wohngebiet ausweist und u.a.
Baugrenzen festsetzt.
Geplant ist der Neubau eines I- und II-geschossigen Einfamilienwohnhauses mit
Schwimmbad und einer Doppelgarage. Der I-geschossige rückwärtige Baukörper erhält
ein Flachdach, der II-geschossige Baukörper ein flachgeneigtes Satteldach. Das
Bauvolumen beträgt ca. 2.583 cbm.
Um das Bauvorhaben genehmigen zu können, ist eine Befreiung nach dem
Baugesetzbuch erforderlich, da die rechte seitliche und die rückwärtige Baugrenze
teilweise überschritten werden sollen.
Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Erteilung der Befreiung, da sie die
Abweichungen für städtebaulich vertretbar hält. Die Überschreitungen werden durch die
Unterschreitungen innerhalb des Baufensters ausgeglichen. Das Gebäude wird von der
Nachbargrenze weiter abgerückt, durch den Anbau entsteht eine Abschirmung der
Außenanlagen zum Nachbarn hin. Der geplante Neubau entspricht der
Umgebungsbebauung.
Hinweis:
Für das Grundstück (Grundstücksbezeichnung seinerzeit: Bockumer Straße 263) hat die
Bezirksvertretung bereits Befreiungen für den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern
beschlossen. Dieses Vorhaben kommt nicht zur Ausführung. Eine Kopie der damaligen
Beschlussvorlage mit Lageplan ist als Anlage beigefügt.
Das Bauvorhaben macht den Nachweis eines Stellplatzes erforderlich. In einer
Doppelgarage auf dem eigenen Grundstück sollen zwei Stellplätze nachgewiesen werden.
Um das Bauvorhaben realisieren zu können, müssen schützenswerte Bäume gefällt
werden. Ersatzpflanzmaßnahmen erfolgen in Abstimmung mit dem Garten-, Friedhofs-
und Forstamt.
RSD AllVorlg.WPT
Ö Vorlagen - Nr. 175 30/2005
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Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da eine Befreiung nach dem
Baugesetzbuch erforderlich und das Grundstück über 1.000 qm groß ist.
Anlagen:
- Übersichtsplan
- Lageplan
- Ansichten
- BV-Vorlage 17/5 9/2001
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 5 22.02.05 -/-
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1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative: Keine
Amt: Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin