Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 66/ 149/2004

Bockumer straße -Fußgängerüberweg-

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Bockumer Straße · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug 1Dokument 17. November 2004veröffentlicht

Themen

Aus der amtlichen Vorlage

Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss beschließt den Bau eines Fußgängerüberweges in der Bockumer Straße gemäß Planung Nr. S 06555/106.

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Bockumer Straße – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

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Ö Vorlagen - Nr. 66/ 149/2004 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Bockumer Straße -Einrichtung eines Fußgängerüberweges- -Planungsbeschluss- Beschlussdarstellung: Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss beschließt den Bau eines Fußgängerüberweges in der Bockumer Straße gemäß Planung Nr. S 06555/106. Sachdarstellung Auf Antrag der Bezirksvertretung 5 ist eine Planung erstellt worden, die die Einrichtung eines Fußgängerüberweges (Zebrastreifen) vorsieht. Heutiger Zustand Durch die Lage des Knotenpunkts Bockumer Straße / Kalkstraße in Wittlaer-Mitte als Nahversorgungszentrum, ist ein erhöhter Querungsbedarf für den Fußgänger über die Bockumer Straße festzustellen. Nach den vorliegenden Stellungnahmen u.a. von der Polizei ist eine gesicherte Überquerungsmöglichkeit im o.g. Kreuzungsbereich erforderlich. Der genannte Knotenpunkt ist zzt. konventionell ausgebaut. Die beiden Straßen (Bockumer- u. Kalkstraße) kreuzen sich an dieser Stelle in einem spitzen Winkel. Die geometrisch ungünstige Form führt zur schlechten Einsehbarkeit des Kreuzungsbereichs und es kann insbesondere im Zusammenhang mit überhöhten Geschwindigkeiten der Kraftfahrzeuge zu Gefährdungen der querenden Fußgänger aber auch der Kfz untereinander kommen. Dem Fußgänger wird in diesem Bereich keine gesicherte Querungsmöglichkeit über die Bockumer Straße angeboten. Auch verleitet die Knotenpunktform den Kraftfahrer zum Schneiden der Gegenrichtung beim Abbiegevorgang. Beidseitig der Bockumer Straße sind Nahversorgungseinrichtungen zu finden. Unmittelbar westlich befinden sich zwei Bankfilialen, ein Kiosk sowie eine Apotheke, östlich betreibt eine Supermarktkette ihre Filiale. Im Bereich der Kreuzung befindet sich die Bushaltestelle "Kalkstraße" der Linie 760, die dort in den Hauptverkehrszeiten im 20-Minuten-Takt, in Schwachlastzeiten im halb-Stunden- bis Stunden-Takt verkehrt. Geplanter Zustand Es ist geplant, den Verkehr der Kalkstraße durch Fahrbahnmarkierung rechtwinklig auf die Bockumer Straße zu führen, wodurch die Gradlinigkeit in Ost-West-Richtung aufgehoben wird. Zusätzlich werden Haltebalken auf die Fahrbahn aufgetragen. Nördlich der Einmündungen wird ein Fußgängerüberweg markiert. Zur besseren Erkennbarkeit wird die Anlage auffällig mit einer Beschilderung aus Typ III-Folie (stärkere Reflexion) ausgestattet. Die Schilderpfosten werden mit blau-weißen Zylindern ummantelt. Im Zusammenhang mit der angrenzenden Bushaltestelle "Kalkstraße" wird in Fahrbahnmitte eine profilierte Leitmarkierung aufgetragen, die ein Überholen des RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 66/ 149/2004 Seite 2 von 2 haltenden Busses vor dem Überweg aus Sicherheitsgründen verhindert. Die Bushaltestelle wird in diesem Zusammenhang in beiden Fahrtrichtungen (FR) behindertengerecht ausgebaut. In FR D-Zentrum wird eine Wartehalle zwischen den bereits vorhandenen Bänken installiert. In Gegenrichtung ist im öffentlichen Bereich keine Möglichkeit für ein solche Wartehalle gegeben. Es ist daher mit dem Eigentümer der angrenzenden Privatfläche vereinbart worden, diese unentgeltlich für die Errichtung eines Wartehäuschens zur Verfügung zu stellen. Finanzierung Die Baukosten betragen nach Kostenschätzung ca. 40.000,- € und werden aus der Haushaltsstelle 2 M 0000 7628 6300 94037 finanziert. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ordnungs- und Verkehrsausschuss 12.01.2005 -/- 2 Bezirksvertretung 5 30.11.2004 zugestimmt 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: Keine Amt: Amt für Verkehrsmanagement Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Leonhardt RSD AllVorlg.WPT

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 66/ 149/2004