Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 175 81/2004/1

Bauantrag Duisburger Landstraße 263 a

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Duisburger Landstraße 263 · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug 1Dokument 16. Juni 2004veröffentlicht

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Ö Vorlagen - Nr. 175 81/2004 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Bauantrag Duisburger Landstraße 263 a - Errichtung eines Doppelhauses Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 5 nimmt Kenntnis. Sachdarstellung: Das Grundstück Duisburger Landstr. 263a liegt im Außenbereich, so dass die planungsrechtliche Beurteilung nach § 35 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgt. Geplant ist, das vorhandene Gebäude abzubrec hen und ein eingeschossiges Wohngebäude (Doppelhaus) mit zwei Wohneinheiten sowie zwei Doppelgaragen zu errichten. Das teilweise zu Wohnzwecken ausgebaute Untergeschoss sowie das Dachgeschoss sind keine Vollgeschosse. In bauordnungsrechtlicher Hinsicht verstößt das Bauvorhaben gegen die Abstandflächenvorschrift, nach der Abstandflächen auf dem eigenen Flurstück liegen müssen. Die Abstandflächen der rechten Außentreppe liegen teilweise auf dem Nachbargrundstück. Es war daher zu prüfen, ob eine Abweichung nach der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zugelassen werden kann. Die Lage der Abstandflächen außerhalb des eigenen Flurstücks ist im vorliegenden Fall mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Die Nachbarzustimmung liegt vor, so dass nachbarschützende Belange nicht tangiert werden. Fünf satzungsgeschützte Nadelbäume werden von der Baumaßnahme betroffen. Die Fällgenehmigung wurde vom Garten-, Friedhofs- und Forstamt in Aussicht gestellt. Ersatzpflanzmaßnahmen erfolgen in Abstimmung mit dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt. Das geplante Vorhaben macht den Nachweis von 2 Stellplätzen erforderlich, die in den beiden Doppelgaragen nachgewiesen werden. Ursprünglich wurde das Bauvorhaben abgelehnt. Gegen die Ablehnung wurde zunächst Widerspruch und dann Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingelegt. Im Rahmen der Berufung hat das Oberverwaltungsgericht Münster mit Beschluss vom 11.09.2003 die Stadt Düsseldorf angewiesen, den Vorbescheid zu erteilen. Der nun vorliegenden Antrag entspricht dem Vorbescheid vom 12.12.03. Es ist beabsichtigt, die Baugenehmigung zu erteilen, sobald die Zustimmungen und Genehmigungen bezüglich der Wasserschutzverordnung und des Fernstraßenrechts vorliegen. Abschließende Stellungnahmen stehen aufgrund des späten Antragseingangs noch aus. RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 175 81/2004 Seite 2 von 2 Anlagen: Lageplan Grundriss Erdgeschoss Ansichten Alternativen: Keine Amt: Bauaufsichtsamt Dezernentin/Dezernent: Oberbürgermeister Erwin

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 175 81/2004/1