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Ö Vorlagen - Nr. 175 81/2004
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauantrag Duisburger Landstraße 263 a - Errichtung eines Doppelhauses
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 5 nimmt Kenntnis.
Sachdarstellung:
Das Grundstück Duisburger Landstr. 263a liegt im Außenbereich, so dass die
planungsrechtliche Beurteilung nach § 35 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgt.
Geplant ist, das vorhandene Gebäude abzubrec hen und ein eingeschossiges
Wohngebäude (Doppelhaus) mit zwei Wohneinheiten sowie zwei Doppelgaragen zu
errichten. Das teilweise zu Wohnzwecken ausgebaute Untergeschoss sowie das
Dachgeschoss sind keine Vollgeschosse.
In bauordnungsrechtlicher Hinsicht verstößt das Bauvorhaben gegen die
Abstandflächenvorschrift, nach der Abstandflächen auf dem eigenen Flurstück liegen
müssen. Die Abstandflächen der rechten Außentreppe liegen teilweise auf dem
Nachbargrundstück. Es war daher zu prüfen, ob eine Abweichung nach der Bauordnung
des Landes Nordrhein-Westfalen zugelassen werden kann.
Die Lage der Abstandflächen außerhalb des eigenen Flurstücks ist im vorliegenden Fall
mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Die Nachbarzustimmung liegt vor, so dass
nachbarschützende Belange nicht tangiert werden.
Fünf satzungsgeschützte Nadelbäume werden von der Baumaßnahme betroffen. Die
Fällgenehmigung wurde vom Garten-, Friedhofs- und Forstamt in Aussicht gestellt.
Ersatzpflanzmaßnahmen erfolgen in Abstimmung mit dem Garten-, Friedhofs- und
Forstamt.
Das geplante Vorhaben macht den Nachweis von 2 Stellplätzen erforderlich, die in den
beiden Doppelgaragen nachgewiesen werden.
Ursprünglich wurde das Bauvorhaben abgelehnt. Gegen die Ablehnung wurde zunächst
Widerspruch und dann Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingelegt. Im Rahmen
der Berufung hat das Oberverwaltungsgericht Münster mit Beschluss vom 11.09.2003 die
Stadt Düsseldorf angewiesen, den Vorbescheid zu erteilen. Der nun vorliegenden Antrag
entspricht dem Vorbescheid vom 12.12.03.
Es ist beabsichtigt, die Baugenehmigung zu erteilen, sobald die Zustimmungen und
Genehmigungen bezüglich der Wasserschutzverordnung und des Fernstraßenrechts
vorliegen. Abschließende Stellungnahmen stehen aufgrund des späten Antragseingangs
noch aus.
RSD AllVorlg.WPT
Ö Vorlagen - Nr. 175 81/2004
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Anlagen:
Lageplan
Grundriss Erdgeschoss
Ansichten
Alternativen: Keine
Amt: Bauaufsichtsamt
Dezernentin/Dezernent: Oberbürgermeister Erwin