Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 175 41/2005/1

Duisburger Landstraße

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Duisburger Landstraße · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug 1Dokument 15. März 2005veröffentlicht

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Duisburger Landstraße – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

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Ö Vorlagen - Nr. 175 41/2005 Seite 1 von 3 Informationsvorlage Betrifft: Entwässerung Düsseldorf-Wittlaer Nachträgliche kanaltechnische Erschließung der Duisburger Landstraße Allgemeine Situation Die Kommunale Abwasserverordnung - KomAbwV - vom 30.09.1997 in Verbindung mit der Veränderung der Verordnung vom 20. Juni 2001 und dem Landeswassergesetz - LWG - für das Land Nordrhein-Westfalen fordert die Kanalisation gemeindlicher Gebiete spätestens bis zum 31.12.2005. Diese Forderung wurde in das Abwasserbeseitigungs- konzept 2003 bis 2014 der Stadt Düsseldorf aufgenommen und im Dezember 2003 vom Rat der Stadt beschlossen. Im Block 2 des Abwasserbeseitigungskonzeptes unter dem Sammelbegriff "Nachträgliche Erschließung" sind die Ende 2003 bekannten Projekte aufgelistet sowie ein entsprechendes Sammelkonto für neue Maßnahmen verankert. Für wirtschaftlich nicht vertretbare Erschließungen außerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile muß bis zum 31.12.2005 eine Genehmigung zur Befreiung von der Abwasserbeseitigungspflicht durch die Untere Wasserbehörde erteilt worden sein. Die von diesen nachträglichen Erschließungen betroffenen Grundstücke sind heute i.d.R. mit einer abflusslosen Grube oder mit einer Kleinkläranlage ausgestattet. Der Kanal- anschluss bedeutet daher die Aufgabe der vorhandenen Anlagen sowie den Herstellungs- aufwand für den neuen Hausanschluss. In weniger dicht besiedelten Bereichen wird die Kanalisation i.A. mittels einer Druckentwässerung betrieben, so dass der Hausanschluss grundsätzlich über eine eigene kleine Pumpanlage verfügen muß. Somit kommen auf die Grundstückeigentümer je nach Lage der Wohngebäude und Entfernung zum öffentlichen Kanal teilweise erhebliche Kosten zu. Es ist beabsichtigt, die einzelnen Grundstücke je nach Qualität und Alter der vorhandenen Entwässerungs- anlagen über einen Zeitraum von mehreren Jahren zum Anschluss aufzufordern. Kanaltechnische Erschließung der Duisburger Landstraße Entlang der Duisburger Landstraße außerhalb der geschlossenen Ortslage Wittlaer liegen Grundstücke, die von der baulichen Nutzung her wohn- als auch landwirtschaftlichen Zwecken dienen. RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 175 41/2005 Seite 2 von 3 Trinkwasserschutzgebiet Die Grundstücke liegen innerhalb der Schutzzone II und IIIa des Wasserwerkes Bockum. Hinsichtlich des auf den Grundstücken anfallenden Abwassers sind besondere Anforderungen zu erfüllen. Diese Anforderungen sind in der "Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen Bockum, Wittlaer, Kaiserswerth und Wittlaer-Werth der Stadtwerke Duisburg AG" vom 14.12.1987 festgesetzt. Hiernach ist die Errichtung von Abwasserbehandlungsanlagen generell verboten. Abwasserbeseitigungspflicht Nach § 53 LWG NW obliegt die Abwasserbeseitigungspflicht für das Stadtgebiet grund- sätzlich der Stadtgemeinde Düsseldorf. Eine Übertragung der Abwasserbeseitigungs- pflicht ist nur dann möglich, wenn das Wohl der Allgemeinheit der gesonderten Abwasser- beseitigung nicht entgegen steht. Eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit liegt insbesondere dann vor, wenn eine Gefährdung der öffentlichen Wasserversorgung zu erwarten ist. Konsenspapier zum Bebauungsplan Einbrungen Neben diesen gesetzlichen Rahmenbedingungen wurde im Jahr 1997 zwischen dem Betreiber der Wasserwerke, der Stadtwerke Duisburg AG, und der Stadt Düsseldorf in dem Konsenspapier zum Bebauungsplan Einbrungen die kanaltechnische Erschließung der Streusiedlung an der Duisburger Landstraße festgeschrieben. Entwässerungstechnische Lösung Als Lösung ist ein Druckentwässerungssystem vorgesehen, dass insbesondere für den ländlichen Raum und für Streusiedlungen geeignet ist, bei denen weite Strecken kosten- günstig überbrückt werden müssen. Die Genehmigung der Aufsichtsbehörden liegt mittlerweile vor. Insgesamt umfaßt das Projekt die Grundstücke entlang der Duisburger Landstraße bis hin zur Stadtgrenze Duisburg, sowie die in der Straße Wittgatt und Am Dickenbusch. Die projektierte öffentliche Transportdruckrohrleitung führt das gesammelte Abwasser entlang der Duisburger Landstraße bis hin zu dem Freispiegelkanalnetz in der Kalkstraße. Über dieses Kanalnetz wird das Schmutzwasser dem Klärwerk des BRW in Duisburg- Huckingen zur Behandlung zugeführt. Die für das System erforderlichen Druckstationen und die erforderlichen Anschluss- leitungen liegen auf den privaten Grundstücken und sind nach der Entwässerungssatzung vom Nutzungsberechtigten zu finanzieren. RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 175 41/2005 Seite 3 von 3 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 5 -/- 1 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Anlagen: Nr. Ort Anlage 1 beigefügt Projektübersichtsplan Amt: Stadtentwässerungsbetrieb Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Leonhardt

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 175 41/2005/1