Vorlage als Text anzeigen
Ö Vorlagen - Nr. 175 41/2005
Seite 1 von 3
Informationsvorlage
Betrifft:
Entwässerung Düsseldorf-Wittlaer
Nachträgliche kanaltechnische Erschließung der Duisburger Landstraße
Allgemeine Situation
Die Kommunale Abwasserverordnung - KomAbwV - vom 30.09.1997 in Verbindung mit
der Veränderung der Verordnung vom 20. Juni 2001 und dem Landeswassergesetz -
LWG - für das Land Nordrhein-Westfalen fordert die Kanalisation gemeindlicher Gebiete
spätestens bis zum 31.12.2005. Diese Forderung wurde in das Abwasserbeseitigungs-
konzept 2003 bis 2014 der Stadt Düsseldorf aufgenommen und im Dezember 2003 vom
Rat der Stadt beschlossen.
Im Block 2 des Abwasserbeseitigungskonzeptes unter dem Sammelbegriff "Nachträgliche
Erschließung" sind die Ende 2003 bekannten Projekte aufgelistet sowie ein
entsprechendes Sammelkonto für neue Maßnahmen verankert. Für wirtschaftlich nicht
vertretbare Erschließungen außerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile muß bis zum
31.12.2005 eine Genehmigung zur Befreiung von der Abwasserbeseitigungspflicht durch
die Untere Wasserbehörde erteilt worden sein.
Die von diesen nachträglichen Erschließungen betroffenen Grundstücke sind heute i.d.R.
mit einer abflusslosen Grube oder mit einer Kleinkläranlage ausgestattet. Der Kanal-
anschluss bedeutet daher die Aufgabe der vorhandenen Anlagen sowie den Herstellungs-
aufwand für den neuen Hausanschluss. In weniger dicht besiedelten Bereichen wird die
Kanalisation i.A. mittels einer Druckentwässerung betrieben, so dass der Hausanschluss
grundsätzlich über eine eigene kleine Pumpanlage verfügen muß.
Somit kommen auf die Grundstückeigentümer je nach Lage der Wohngebäude und
Entfernung zum öffentlichen Kanal teilweise erhebliche Kosten zu. Es ist beabsichtigt, die
einzelnen Grundstücke je nach Qualität und Alter der vorhandenen Entwässerungs-
anlagen über einen Zeitraum von mehreren Jahren zum Anschluss aufzufordern.
Kanaltechnische Erschließung der Duisburger Landstraße
Entlang der Duisburger Landstraße außerhalb der geschlossenen Ortslage Wittlaer liegen
Grundstücke, die von der baulichen Nutzung her wohn- als auch landwirtschaftlichen
Zwecken dienen.
RSD AllVorlg.WPT
Ö Vorlagen - Nr. 175 41/2005
Seite 2 von 3
Trinkwasserschutzgebiet
Die Grundstücke liegen innerhalb der Schutzzone II und IIIa des Wasserwerkes Bockum.
Hinsichtlich des auf den Grundstücken anfallenden Abwassers sind besondere
Anforderungen zu erfüllen. Diese Anforderungen sind in der "Ordnungsbehördlichen
Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Einzugsgebiet der
Wassergewinnungsanlagen Bockum, Wittlaer, Kaiserswerth und Wittlaer-Werth der
Stadtwerke Duisburg AG" vom 14.12.1987 festgesetzt. Hiernach ist die Errichtung von
Abwasserbehandlungsanlagen generell verboten.
Abwasserbeseitigungspflicht
Nach § 53 LWG NW obliegt die Abwasserbeseitigungspflicht für das Stadtgebiet grund-
sätzlich der Stadtgemeinde Düsseldorf. Eine Übertragung der Abwasserbeseitigungs-
pflicht ist nur dann möglich, wenn das Wohl der Allgemeinheit der gesonderten Abwasser-
beseitigung nicht entgegen steht. Eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit liegt
insbesondere dann vor, wenn eine Gefährdung der öffentlichen Wasserversorgung zu
erwarten ist.
Konsenspapier zum Bebauungsplan Einbrungen
Neben diesen gesetzlichen Rahmenbedingungen wurde im Jahr 1997 zwischen dem
Betreiber der Wasserwerke, der Stadtwerke Duisburg AG, und der Stadt Düsseldorf in
dem Konsenspapier zum Bebauungsplan Einbrungen die kanaltechnische Erschließung
der Streusiedlung an der Duisburger Landstraße festgeschrieben.
Entwässerungstechnische Lösung
Als Lösung ist ein Druckentwässerungssystem vorgesehen, dass insbesondere für den
ländlichen Raum und für Streusiedlungen geeignet ist, bei denen weite Strecken kosten-
günstig überbrückt werden müssen. Die Genehmigung der Aufsichtsbehörden liegt
mittlerweile vor.
Insgesamt umfaßt das Projekt die Grundstücke entlang der Duisburger Landstraße bis hin
zur Stadtgrenze Duisburg, sowie die in der Straße Wittgatt und Am Dickenbusch. Die
projektierte öffentliche Transportdruckrohrleitung führt das gesammelte Abwasser entlang
der Duisburger Landstraße bis hin zu dem Freispiegelkanalnetz in der Kalkstraße. Über
dieses Kanalnetz wird das Schmutzwasser dem Klärwerk des BRW in Duisburg-
Huckingen zur Behandlung zugeführt.
Die für das System erforderlichen Druckstationen und die erforderlichen Anschluss-
leitungen liegen auf den privaten Grundstücken und sind nach der Entwässerungssatzung
vom Nutzungsberechtigten zu finanzieren.
RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT
Ö Vorlagen - Nr. 175 41/2005
Seite 3 von 3
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 5 -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Anlagen:
Nr. Ort Anlage
1 beigefügt Projektübersichtsplan
Amt:
Stadtentwässerungsbetrieb
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Leonhardt