Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 175 113/2004/1

Bauantrag Im Grund 13

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Im Grund 13 · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug 1Dokument 4. November 2004veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

Die Bezirksvertretung 5 beschließt die Erteilung der Baugenehmigung einschließlich der erforderlichen Abweichung nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich der Abstandflächen- vorschriften.

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

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Ö Vorlagen - Nr. 175 113/2004 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Bauantrag Im Grund 13 - Neubau eines Mehrfamilienhauses Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 5 beschließt die Erteilung der Baugenehmigung einschließlich der erforderlichen Abweichung nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich der Abstandflächen- vorschriften. Sachdarstellung: Das Grundstück Im Grund 13 liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles, so dass die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 Baugesetzbuch erfolgt. Die nähere Umgebung entspricht einem allgemeinen Wohngebiet. Geplant ist die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit insgesamt 9 Wohneinheiten. Der Neubau soll III-geschossig mit ausgebautem Dachgeschoss entstehen. Das Bauvolumen beträgt ca. 5.569 cbm. Die auf dem Grundstück vorhandene Brandruine soll abgerissen werden. Da das geplante Vorhaben nach seiner Art in diesem Gebiet zulässig ist und sich auch nach seinem Maß in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, befürwortet die Verwaltung die Erteilung der Baugenehmigung. In bauordnungsrechtlicher Hinsicht verstößt das Bauvorhaben gegen die Abstandflächen- vorschrift, nach der Abstandflächen auf dem eigenen Grundstück liegen müssen. Im vorliegenden Fall liegen die Abstandflächen der Tiefgaragenzufahrt, der rückwärtigen Dachgauben und Balkone auf den Nachbargrundstücken Nr. 11 und 15. Es war deshalb zu prüfen, ob eine Abweichung nach der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zugelassen werden kann. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass eine Abweichung zugelassen werden kann, da brandschutztechnische Bedenken nicht bestehen und die Nachbarzustimmungen eingeholt werden. Das Bauvorhaben macht den Nachweis von 9 Stellplätzen erforderlich. In der geplanten Tiefgarage auf dem eigenen Grundstück sollen 12 Stellplätze nachgewiesen werden. Um die Baumaßnahme realisieren zu können, müssen 4 satzungsgeschützte Bäume gefällt werden. Ersatzpflanzmaßnahmen werden in Abstimmung mit dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt in einem qualifizierten Freiflächen- und Pflanzplan dargestellt. Dieser wird Bestandteil der Baugenehmigung. RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 175 113/2004 Seite 2 von 2 Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 Baugesetzbuch erfolgt, eine Abweichung nach der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen erforderlich und das Grundstück über 1.000 qm groß ist. Anlagen: - Übersichtsplan - Lageplan - Ansichten Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 5 -/- 1 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: Keine Amt: Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin RSD AllVorlg.WPT

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 175 113/2004/1