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Ö Vorlagen - Nr. 175 113/2004
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauantrag Im Grund 13 - Neubau eines Mehrfamilienhauses
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 5 beschließt die Erteilung der Baugenehmigung einschließlich der
erforderlichen Abweichung nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich der Abstandflächen-
vorschriften.
Sachdarstellung:
Das Grundstück Im Grund 13 liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten
Ortsteiles, so dass die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 Baugesetzbuch erfolgt.
Die nähere Umgebung entspricht einem allgemeinen Wohngebiet.
Geplant ist die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit insgesamt 9 Wohneinheiten. Der
Neubau soll III-geschossig mit ausgebautem Dachgeschoss entstehen. Das Bauvolumen
beträgt ca. 5.569 cbm. Die auf dem Grundstück vorhandene Brandruine soll abgerissen
werden.
Da das geplante Vorhaben nach seiner Art in diesem Gebiet zulässig ist und sich auch
nach seinem Maß in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, befürwortet die
Verwaltung die Erteilung der Baugenehmigung.
In bauordnungsrechtlicher Hinsicht verstößt das Bauvorhaben gegen die Abstandflächen-
vorschrift, nach der Abstandflächen auf dem eigenen Grundstück liegen müssen. Im
vorliegenden Fall liegen die Abstandflächen der Tiefgaragenzufahrt, der rückwärtigen
Dachgauben und Balkone auf den Nachbargrundstücken Nr. 11 und 15. Es war deshalb
zu prüfen, ob eine Abweichung nach der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen
zugelassen werden kann.
Die Verwaltung ist der Auffassung, dass eine Abweichung zugelassen werden kann, da
brandschutztechnische Bedenken nicht bestehen und die Nachbarzustimmungen
eingeholt werden.
Das Bauvorhaben macht den Nachweis von 9 Stellplätzen erforderlich. In der geplanten
Tiefgarage auf dem eigenen Grundstück sollen 12 Stellplätze nachgewiesen werden.
Um die Baumaßnahme realisieren zu können, müssen 4 satzungsgeschützte Bäume
gefällt werden. Ersatzpflanzmaßnahmen werden in Abstimmung mit dem Garten-,
Friedhofs- und Forstamt in einem qualifizierten Freiflächen- und Pflanzplan dargestellt.
Dieser wird Bestandteil der Baugenehmigung.
RSD AllVorlg.WPT
Ö Vorlagen - Nr. 175 113/2004
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Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da die planungsrechtliche
Beurteilung nach § 34 Baugesetzbuch erfolgt, eine Abweichung nach der Bauordnung des
Landes Nordrhein-Westfalen erforderlich und das Grundstück über 1.000 qm groß ist.
Anlagen:
- Übersichtsplan
- Lageplan
- Ansichten
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 5 -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative: Keine
Amt: Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin
RSD AllVorlg.WPT