Im Grund 9 - Einrichten einer Zick-Zack-Markierung (VZ 299)
Ein Vorschlag an das zuständige Gremium, etwas Bestimmtes zu beschließen.
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Im Original formuliert
Die Verwaltung wird gebeten, auf der Straße, vor dem Haus „ Im Grund 9 " , eine Zick- Zack-Markierung aufzutragen.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“
Ab Im Grund 11 parken normalerweise alle Autos auf der rechten Straßenseite Richtung Lohausen Kirche. Auf dem gesamten Straßenabschnitt ist aus Platzgründen das Parken nur auf einer Straßenseite möglich.
Gegenüber des Hauses Im Grund 9 jedoch, d.h. Im Grund 6 bis Im Grund 4, parken die Autos gegenüber in Fahrtrichtung Kaiserswerth. Dort können bis zu sechs Autos parken. Das ist aber nur möglich, wenn kein Auto vor dem Haus Nr. 9 parkt. Durch das Parken eines einzigen Autos vor Haus Nr. 9 fallen also bis zu sechs Parkplätze auf der anderen Straßenseite weg.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 12. Januar 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Vorgang · BV5/012/2026
Unterlagen und Sitzungsverlauf
Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.
Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.
Die belegten Schritte
So entwickelt sich der Vorgang
Ursprüngliche Vorlage
Antrag · Dateidatum im Ratsinformationssystem
Sitzung · TOP 21
Bezirksvertretung 5. Amtlicher Vermerk: „zurückgezogen“.
Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV5/012/2026