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Title: S:\RSD\Test_Konvertierung\Prod Archiv\Vorlagen\2004\61_ 113_2004_19348.wpd
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00073411.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 13:13:35 GMT
Number of Pages: 35
Markdown Content:
Ö Vorlagen - Nr. 61/ 113/2004
> 1Mitwirkung des AUS bei allen umweltrelevanten Vorhaben/Maßnahmen
Seite 1 von 35 Stand: 01.06.2004, Vorlage NR. 61/113/2004
Beschlussvorlage Betrifft:
Bebauungsplan Nr. 5776/12 - Nördlich Königsberger Str. (West) -Aufstellung; Bericht Bürgerbeteiligung; Bericht Trägerbeteiligung; öffentliche Auslegung
Beschlussdarstellung:
” BV Die Bezirksvertretung 08 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zum Bebauungsplan-Entwurf Nr.5776/12- nördlich Königsberger Straße (West) - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
” AUS 1 Der Ausschuss für Umweltschutz stimmt dem Bebauungsplan-Entwurf Nr.5776/12 - nördlich Königsberger Straße (West) - im Rahmen seiner Mitwirkung gem. § 18 Abs. 4 der Zuständigkeitsordnung zu und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. Hinweis: Aussagen zu den umweltrelevanten Belangen sind in der Begründung zum vorliegenden Bebauungsplan-Entwurf im Kapitel “Umweltbericht” einschl. der Zusammenfassung gem. § 2a Abs. 3 BauGB enthalten.
” APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis von dem Bericht über die Bürgerbeteiligung aufgrund § 3 (1) BauGB gemäß Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage. II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis von dem Bericht über die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange aufgrund § 4 BauGB gemäß Anlage 2 zur vorliegenden Vorlage. III. Vorbehaltlich der Zustimmung des Umweltausschusses stimmt der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung dem Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5776/12 - nördlich Königsberger Straße (West) - und seiner Begründung für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB zu. Sofern keine Anregungen erhoben werden, empfiehlt der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt, den vorliegenden Entwurf als Satzung zu beschließen.
Beratungsfolge:
> RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT
Ö Vorlagen - Nr. 61/ 113/2004
Seite 2 von 35 Stand: 01.06.2004, Vorlage NR. 61/113/2004 Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 23.06.04 -/- 2Bezirksvertretung 8 18.06.04 -/- 2Ausschuss für Umweltschutz -/- 1 -/-21) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Anlagen:
Nr. Ort Anlage 1 beigefügt Bericht Bürgerbeteiligung 2 beigefügt Bericht Trägerbeteiligung 3 beigefügt B-Plan-Begründung
Alternative:
Keine
Amt:
Stadtplanungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Oberbürgermeister Erwin Ö Vorlagen - Nr. 61/ 113/2004
> Seite 3 von 35 Stand: 01.06.2004, Vorlage NR. 61/113/2004
## Anlage 1 zur Vorlage Nr. 61/113/2004
## Bericht über die Bürgerbeteiligung für den Bebauungsplan - Vorentwurf Nr. 5776/12 - nördlich Königsberger Straße (West) -
## Der vorliegende Bebauungsplan-Entwurf war ursprünglich Teil des Bebauungsplan-Vorentwurfes Nr. 5776/09, der sowohl den westlichen als auch den östlichen Bereich nördlich der Königsberger Straße umfasste. Da die Untersuchung der Altstandorte im westlichen Bereich aber erheblich mehr Zeit in Anspruch nahm, wurde das Plangebiet des Vorentwurfes mit der Nr. 5776/09 nach der Bürgerbeteiligung in zwei Planverfahren aufgeteilt: Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5776/12 - nördlich Königsberger Straße (West) sowie Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5876/10 - nördlich Königsberger Straße (Ost). Nachfolgend werden nur diejenigen Beiträge aus der Bürgerbeteiligung behandelt, die sich auf den vorliegenden Planentwurf Nr. 5776/12 - nördlich Königsberger Straße (West) - beziehen. Ort: Aula der Astrid-Lindgren-Schule Leuthenstraße 50 Zeit: Dienstag, 25.09.2001 von 17:30 bis 20:30 Uhr Anwesend: ca. 50 Bürgerinnen und Bürger Herr Bezirksvorsteher Schulte mehrere Bezirksvertreterinnen und -vertreter 4 Mitarbeiter der Verwaltung Herr Bezirksvorsteher Schulte begrüßt die anwesenden Bürgerinnen und Bürger. Er bittet die Mitarbeiter der Verwaltung, den Ablauf des Bebauungsplan-Verfahrens und die Inhalte des Bebauungsplan-Vorentwurfes vorzustellen. Frau Schroedter-Ihssen vom Stadtplanungsamt erläutert die verschiedenen Schritte des Bebauungsplan-Verfahrens und die Möglichkeiten der Einflussnahme für die Bürgerinnen und Bürger. Sie weist darauf hin, dass für die Fläche des Plangebietes eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich wird, die im Parallel-Verfahren durchgeführt werde. Herr Schwarz vom Amt für Verkehrsmanagement erläutert die verkehrlichen Belange der Planung und geht auf entsprechende Fragen ein. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 113/2004
> Seite 4 von 35 Stand: 01.06.2004, Vorlage NR. 61/113/2004
## Herr Höhenrieder vom Stadtplanungsamt stellt die Ziele und Inhalte der Planung vor. In der anschließenden Diskussion werden neben Verständnisfragen folgende Punkte vorgebracht: 1. Es wird mehrfach die Meinung vertreten, die umliegenden Haupterschließungsstraßen seien bereits heute ausgelastet. Besonders die Kreuzungsbereiche der Posener- , der Königsberger- und der Ronsdorfer Straße sowie des Höherweges würden keinen zusätzlichen Verkehr mehr verkraften.
## Antwort der Verwaltung Die geplante Festsetzung von Gewerbe- und Industriegebieten mit geringem Büroanteil trägt dazu bei, das Verkehrsaufkommen eher gering zu halten. In einem Verkehrsgutachten vom 4.5.2001, das für den von der Fa. DIBAG erworbenen Grundstücksanteil des ehemaligen Duewag-Geländes für dessen äußere Erschließung erstellt worden ist, wird für die geplante neue Nutzung im Vergleich zum Berufs- und Wirtschaftsverkehr der Fa. Duewag zusätzlicher Verkehr nur in mäßigem Umfang prognostiziert (ca. 625 zusätzliche Fahrten/Tag). Da der Gutachter Büronutzungen in die Berechnung eingebracht hat, die im Plangebiet nicht zulässig sind, wird der zusätzliche Verkehr jedoch geringer ausfallen. Der Gutachter hat bei seiner Untersuchung die zuletzt ca. 650 bei Duewag Beschäftigten als Maßstab genommen und mit den ca. 1050 prognostizierten Beschäftigten verglichen. Die Zahl der Arbeitsplätze betrug bei der Fa. Duewag über Jahre im Mittel aber ca. 1000 und in Spitzenzeiten sogar bis zu 1500. Bei Zugrundelegung dieser Vergleichszahlen wäre keine Erhöhung des Verkehrsaufkommens sondern eher eine Verringerung zu erwarten. Da die Umnutzung und die geplante Neubebauung des ehemaligen Duewag-Geländes in Stufen erfolgen soll, wird gemäß vorgesehener Zeitplanung das endgültige Verkehrsaufkommen im Jahr 2007 / 2008 erreicht. An den Kreuzungsbereichen der umliegenden Haupterschließungsstraßen sind lt. Verkehrsgutachten und nach den Erkenntnissen des Fachamtes für Verkehrsmanagement durch den neuen Gewerbeverkehr keine Leistungseinbußen zu erwarten. 2. Es wird kritisiert, dass nur an der Königsberger Straße Radwege angelegt seien. Das Radwegenetz müsse verbessert werden.
## Antwort der Verwaltung Auch auf der Posener Straße, der Ronsdorfer Straße und dem Höherweg ist der Bau von Radwegen geplant, so dass bislang in diesem Bereich fehlende Netzverbindungen geschaffen werden. Damit wird das Gewerbe- und Industriegebiet gut an das bestehende Radwegenetz angebunden. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 113/2004
> Seite 5 von 35 Stand: 01.06.2004, Vorlage NR. 61/113/2004
## 3. Es wird angeregt, die Erschließung durch den ÖPNV zu verbessern.
## Antwort der Verwaltung Das Plangebiet wird zur Zeit durch 4 Buslinien angedient, die in unterschiedlicher Intensität (zeitlich und räumlich) verkehren. Die Stadtbahn U 75 Vennhauser Allee, Neuss Hbf erschließt den Süden des Plangebietes mit den Haltestellen Ronsdorfer Straße und Lierenfeld Betriebshof. Die Rheinbahn hält das Angebot derzeit für ausreichend. 4. Es wird vorgeschlagen, eine Erschließungsstraße, die die Königsberger Straße mit dem Höherweg verbindet, entlang der Grundstücksgrenze zwischen dem Duewag-Gelände und der Fa.Thyssen vorzusehen.
## Antwort der Verwaltung Die auf dieser Linie vorhandenen Gewerbegrundstücke lassen aufgrund der vorhandenen Baulichkeiten und Grundstücksaufteilungen die gradlinige Trassierung einer Straße von der Königsberger Straße bis zum Höherweg nicht zu. Alternative Straßenverläufe, die teilweise auf dieser gedachten Linie entlang geführt würden und dann über die Trasse der aufzugebenden Industriegleise wieder an den geplanten Anschluss an den Höherweg anbinden würden, wären umständlich und lang. Sie hätten einen viel größeren Flächenverbrauch und zugleich einen erhöhten Kostenaufwand zur Folge. Zusätzlich würde bei diesem Straßenverlauf die auf dieser Linie vorgesehene stadtökologisch wichtige Fläche für Bepflanzung als Beitrag zur Grünvernetzung verhindert. In zwei schriftlichen Stellungnahmen werden folgende Punkte vorgebracht: 5. In der Wohngegend Lierenfeld-Nord bestehe Bedarf für eine Grünanlage. Hundehalter und Jugendliche brauchten eine kleine Grünanlage. Es sollte deshalb eine siedlungsnahe Fläche des Plangebietes als “kleiner Bürgerpark” vorgesehen werden.
## Antwort der Verwaltung Das an der Königsberger Straße liegende ehemalige Duewag-Grundstück befindet sich im Eigentum eines Investors für Gewerbe- und Industriebau, der beabsichtigt, die vorhandenen Gebäude umzunutzen oder durch neue Gebäude zu ersetzen. Es steht keine Fläche zur Disposition, die für die vorgeschlagene Nutzung in Frage käme. Die im Plangebiet zur Bepflanzung vorgesehenen Flächen liegen auf den Gewerbegrundstücken und sind private Grünflächen. Sie kommen deshalb und auch aufgrund ihrer Lage und ihres Zuschnittes für die vorgeschlagene Nutzung nicht in Betracht. Im Wohngebiet Lierenfeld-Nord befindet sich am Wickenweg ein Kinderspielplatz, dessen Umbau und Erneuerung vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung für das Jahr 2005 vorgesehen ist. Dieser Platz ist für die Kinder und Jugendlichen ohne Gefahr durch Überquerung einer verkehrsreichen Straße erreichbar. Die Bezirksvertretung hat die Einrichtung eines Auslaufplatzes für Hunde im Bereich Ö Vorlagen - Nr. 61/ 113/2004
Seite 6 von 35 Stand: 01.06.2004, Vorlage NR. 61/113/2004 der neuen Grünanlage am Stufstock beschlossen, der inzwischen angelegt wurde. Dieser Platz ist auch für Hundehalter aus Lierenfeld-Nord zu Fuß gut erreichbar. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 113/2004
Seite 7 von 35 Stand: 01.06.2004, Vorlage NR. 61/113/2004 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 61/113/2004
Bericht über die Änderungswünsche der Träger öffentlicher Belange
Soweit Änderungswünsche der Träger öffentlicher Belange vorgebracht wurden, wurden diese berücksichtigt. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 113/2004
Seite 8 von 35 Stand: 01.06.2004, Anlage zur Vorlage Nr. 61/113/2004 Anlage zur Vorlage Nr. 61/113/2004
## B e g r ü n d u n g zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5776/12 - Nördlich Königsberger Straße (West) -Stadtbezirk 8 Stadtteil Lierenfeld 1. Örtliche Verhältnisse
Das Plangebiet liegt zwischen der Straße Höherweg Im Norden, der Ronsdorfer Straße im Westen und der Königsberger Straße im Süden. Die östliche Geltungsbereichsgrenze verläuft zwischen dem Grundstück der Firma Thyssen Röhrenhandel und dem ehemaligen Duewag-Gelände. Das Gebiet hat eine Größe von rd. 30 ha. Das Bebauungsplangebiet ist Teil des zusammenhängenden gewerblich-industriell geprägten Bereichs Flingern-Süd / Lierenfeld, das das größte zusammenhängende Gewerbe- und Industriegebiet im Osten der Stadt Düsseldorf bildet. Das Plangebiet wird seit über 100 Jahren als Gewerbegebiet genutzt. Das Gebiet liegt weitgehend auf einem Geländeniveau und weist vereinzelt Vegetations-bestände, vorwiegend Bäume, auf einigen Grundstücken auf. Das Plangebiet ist voll-ständig bebaut bzw. genutzt und wird etwa zur Hälfte durch Röhren-, Stahl- und Kunst-stoffhandel geprägt. Große Lagerflächen für Röhren und Werkstoffe wie Stahl, NE-Metalle und Kunststoffe befinden sich im Osten des Plangebietes sowie im Norden zwischen Höherweg und Industriegleis. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 113/2004 - 2 -
> Stand: 01.06.2004, Anlage zur Vorlage Nr. 61/113/2004
Darüber hinaus bestehen östlich der Ronsdorfer Straße innerhalb des Plangebietes zahlreiche kleinere gewerbliche Betriebe unterschiedlicher Art wie Kfz-Handel, -Ver-wertung und -Reparatur, Handwerksbetriebe wie Zimmereien, Holzbau, Lackierereien, Schreinereien, Dachdecker, Hoch- und Stahlbetonbau. Ferner haben sich über das Gebiet verteilt drei Getränkehandel angesiedelt. Auf dem Eckgrundstück Königsberger Straße / Ronsdorfer Straße befindet sich ein vom ehemaligen Standort in Flingern-Süd verdrängter Teppich-Fachmarkt. Der gegenwärtige Ausnutzungsgrad des Plangebietes beträgt zum Teil mehr als 80 Prozent. Die Bauweise ist als abweichend einzuordnen, denn in Gewerbegebieten ist die Bauweise abhängig von dem Betriebsablauf und der Logistik, sodass sich in der Regel Vorgaben zur Bauweise erübrigen. Der bauliche Zustand, soweit er sich nach Inaugen-scheinnahme beurteilen lässt, weist kaum Mängel auf. Die Erschließung des Plangebietes erfolgt weitgehend über die das Gebiet begrenzenden Straßen Königsberger Straße im Süden, Ronsdorfer Straße im Westen und die Straße Höherweg im Norden. Des weiteren wird das Plangebiet in Ost-West-Richtung von einem Industriegleis durch-quert, über das die Betriebe des Stahl- und Röhrenhandels bedient werden. Das Plangebiet wird umgeben von weiteren gewerblichen Flächen sowie Kleingärten und etwas weiter entfernt liegenden Wohngebäuden.
2. Gegenwärtiges Planungsrecht
2.1 Flächennutzungsplan (FNP) Der seit 1992 wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Düsseldorf stellt die Fläche des Plangebietes als Industriegebiet dar. Parallel zum Bebauungsplan-Verfahren wird das Flächennutzungsplanänderungsverfahren Nr. 75 durchgeführt. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 113/2004 - 10 -
> Stand: 01.06.2004, Anlage zur Vorlage Nr. 61/113/2004
2.2 Rechtsverbindliche Bebauungspläne Für das Plangebiet liegen keine rechtsverbindlichen Bebauungspläne vor. Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich hier nach § 34 BauGB. 2.3 Sonstiges Das Plangebiet liegt gemäß § 12 Luftverkehrsgesetz teilweise im Bauschutzbereich des Düsseldorfer Verkehrsflughafens. Die Begrenzung des Bauschutzbereiches wird nachricht-lich in den Plan übernommen. Parallel des Industriegleises verläuft eine Gasfernleitung, die einschließlich ihres Schutz-streifens von beidseitig je 4 m nachrichtlich in den Plan übernommen wird. Der östlich gelegene Gleisabschnitt wird nicht mehr benötigt. Er wird als Gewerbegebiet überplant. Die zurzeit noch bestehende Widmung dieses Abschnitts als Bahnanlage wird als Nachrichtliche Übernahme im Textteil des Bebauungsplanes beschrieben. Das Objekt Ronsdorfer Straße 74 wurde in die Denkmalliste eingetragen und in den Bebauungsplan nachrichtlich übernommen.
3. Anlass, Ziel und Zweck des Bebauungsplanes
Bedingt durch die Nähe zur Innenst
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.