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Ö Vorlagen - Nr. 61/ 122/2004
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 113
- Südwestlich Königsberger Straße -
Aufstellung; Absehen Bürgerbeteiligung; öffentliche Auslegung
Beschlussdarstellung:
" BV Die Bezirksvertretung 8 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der
Bezirkssatzung zur Flächennutzungsplanänderung (Entwurf) Nr. 113 -
Südwestlich Königsberger Straße - angehört und empfiehlt dem Ausschuss
für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
" APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt,
für ein Gebiet südwestlich der Königsberger Straße
- maßgebend ist der räumliche Geltungsbereich der
Flächennutzungsplanänderung (Entwurf) Nr. 113 - Südwestlich
Königsberger Straße -, die Bestandteil dieses Beschlusses ist -
den rechtsgültigen Flächennutzungsplan gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch
(BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert
durch das "Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der
IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz" vom
27.07.2001 (BGBl. I S. 1950) zu ändern mit folgendem Planungsziel:
- Ausweisung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung
"Baumarkt und Gartencenter".
II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt,
von der gemäß § 3 (1) BauGB durchzuführenden frühzeitigen
Bürgerbeteiligung abzusehen.
III. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt der
Flächennutzungsplanänderung (Entwurf) Nr. 113 - Südwestlich
Königsberger Straße - und dem Erläuterungsbericht für die öffentliche
Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB zu.
Von der Anwendung des § 3 (1) BauGB wird gemäß § 3 (1) Nr. 2 BauGB abgesehen, da
die Unterrichtung der Bürgerinnen und Bürger sowie die Erörter ung der
Planungsabsichten bereits auf der Grundlage des Bebauungsplan-Vorentwurfes Nr.
5775/35
- Südwestlich Königsberger Straße - stattgefunden hat.
RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT
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Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 23.06.04 -/-
2
Bezirksvertretung 8 18.06.04 -/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Anlagen:
Nr. Ort Anlage
1 beigefügt Erläuterungsbericht
Alternative:
Keine
Amt:
Stadtplanungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Oberbürgermeister Erwin
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Anlage zur Vorlage Nr. 61/122/2004
E r l ä u t e r u n g s b e r i c h t
zur 113. Änderung des Flächennutzungsplanes (Entwurf)
- Südwestlich Königsberger Straße -
Stadtbezirk 8 Stadtteil Lierenfeld
1. Örtliche Verhältnisse
Das ca. 3,7 ha große Plangebiet liegt südwestlich der Königsberger Straße und ist
Bestandteil des größten zusammenhängenden gewerblich-industriell genutzten
Bereiches im Osten der Stadt Düsseldorf.
Auf dem Grundstück befindet sich ein großflächiger Bau- und Heimwerkermarkt mit
einem Gartencenter.
2. Planungsanlass
Bedingt durch die Nähe zur Innenstadt und die verkehrsgünstige Lage besteht
zurzeit eine große Nachfrage, auf frei werdenden Flächen im Bereich der
Königsberger- und der Ronsdorfer Straße sowie des Höherweges, Einzelhandel
verschiedenster Art zu betreiben. Eine solche Entwicklung würde eine unerwünsch-
te städtebauliche Entwicklung bedeuten, da die Zentren der angrenzenden Stadt-
teile Oberbilk, Flingern, Eller und Gerresheim durch Abzug von Kaufkraft Schaden
nähmen.
Außerdem würden sich die Bodenpreise in diesem bisher intakten Gewerbe- und
Industriegebiet nach oben entwickeln, wodurch ein Verdrängungswettbewerb mit
nachteiligen Auswirkungen für die Gewerbebetriebe enstünde.
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Der Gewerbe- und Industriestandort Flingern-Süd als großer zusammenhängender
gewerblich-industriell genutzter Bereich in Düsseldorf soll vor unerwünschten
Entwicklungen geschützt werden. Es ist deshalb vorgesehen, im Rahmen des
parallel laufenden Bebauungsplanverfahrens Nr. 5775/35 weiteren Einzelhandel
auszuschließen.
Bebauungspläne sind gem. § 8 Baugesetzbuch aus dem Flächennutzungsplan zu
entwickeln. Weil im wirksamen Flächennutzungsplan der gesamte Bereich zwi-
schen Höherweg, Ronsdorfer Straße und Erkrather Straße bereits als Gewer-
begebiet dargestellt ist, sind die Ziele des Bebauungsplanes für diesen Bereich
bereits aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Somit ist lediglich für das geplan-
te Sondergebiet eine Flächennutzungsplanänderung erforderlich.
3. Planungsrechtlich bedeutsame Darstellungen und Bindungen
Für das Plangebiet liegt kein rechtsverbindlicher Bebauungsplan vor. Es handelt
sich hier um einen unbeplanten Innenbereich, in dem Baugenehmigungen bislang
nach § 34 BauGB erteilt wurden.
Im wirksamen Flächennutzungsplan ist das gesamte Plangebiet als Gewerbegebiet
dargestellt.
4. Ziele der Raumordnung und Landesplanung
Der Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) weist
die gesamte Fläche als "Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen"
(GIB) aus.
Im Rahmen der landesplanerischen Anfrage wurden keine Bedenken erhoben.
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5. Ziele der geplanten Flächennutzungsplanänderung
Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes zu einem Sondergebiet mit der
Zweckbestimmung "Baumarkt und Gartencenter" soll der vorhandene Baufach-
markt mit Gartencenter in seinem Bestand gesichert werden. Die Sicherung wird
im Rahmen des parallel laufenden Bebauungsplanes Nr. 5775/35 gewährleistet.
Da aufgrund der wirtschaftlichen Lage langfristige Umstrukturierungen auf dem
Grundstück nicht mehr auszuschließen sind, erfolgt im Bebauungsplan eine Ergän-
zung der Festsetzung um sonstige Gewerbebetriebe.
Der bereits 1995 baurechtlich genehmigte Einzelhandel umfasst eine Verkaufsflä-
che von rd. 14.355 m². Die Verkaufsflächen sind wie folgt aufgeteilt:
8.404 m² Baumarkt,
1.796 m² Baustoffhalle,
1.716 m² Handwerkerhof,
2.439 m² Gartencenter incl. Freiflächen.
Das damals genehmigte Warensortiment erfolgte auf Grundlage der "Kölner Liste"
(1992, Bezirksregierung Köln). Eine Voruntersuchung im Sinne von § 11 (3) BauN-
VO ist zum damaligen Zeitpunkt erfolgt mit dem Ergebnis, dass von einer atypi-
schen Fallgestaltung ausgegangen werden kann, die keine negativen städtebauli-
chen Auswirkungen auf die Innenstadt Düsseldorfs und andere Zentren haben
wird.
Die derzeit vorhandene Verkaufsfläche von 14.355 m² wird als zulässige Ober-
grenze festgeschrieben, wobei das zulässige zentrenrelevante Randsortiment auf
max. 700 m² beschränkt wird.
Über die Fläche für den Baumarkt hinaus sollen keine weiteren Einzelhandels-
betriebe angesiedelt werden. Städtebauliches Ziel für die angrenzenden Gebiete
ist auch weiterhin die Bereitstellung von Flächen für die Ansiedlung von Gewerbe-
und Industriebetrieben (s. parallel laufenden Bebauungsplan Nr. 5775/35).
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6. Auswirkungen der Planung
6.1 Private Belange
Da eine bereits vorhandene Nutzung gesichert werden soll, werden private Be-
lange nicht berührt.
6.2 Öffentliche Belange
6.2.1 Verkehr
Da es sich um eine vorhandene Nutzung handelt, ist mit keiner zusätzlichen
Verkehrsbelastung zu rechnen.
6.2.2 Umweltbelange
Stadtklima
Das Plangebiet ist Teil eines der größten Industrie- und Gewerbegebiete im Düs-
seldorfer Raum und laut Klimaanalyse (1996) dem ausgeprägten Lastraum zu-
zuordnen. Zudem grenzt das Gebiet an den klimatisch hoch belasteten Innenstadt-
bereich an.
Da durch die vorgesehene Planung (Bebauungsplan) die derzeitige Nutzung als
Gewerbegebiet und Sondergebiet beibehalten wird, ist kurz- und mittelfristig davon
auszugehen, dass die bauliche Substanz unverändert bleibt. Es ist Ziel, die mikro-
klimatische und lufthygienische Situation zu verbessern, indem u.a. die bestehende
Vegetation erhalten und ausgebaut wird.
Ausgleichskonzeption
Die Eingriffsregelung nach Bundesnaturschutzgesetz und Landschaftsschutzge-
setz NW in Verbindung mit den Bestimmungen im Baugesetzbuch findet keine
Anwendung, da im Plangebiet nicht erstmalig Baurecht geschaffen wird und keine
nennenswerten oder nicht ausgleichbaren Eingriffe durch die Bauleitplanung
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ermöglicht werden.
Grünordnung
Das Plangebiet ist Teil einer sehr einheitlichen industriell-gewerblichen Nutzungs-
struktur und durch einen hohen Versiegelungsgrad geprägt. Die dadurch ver-
ursachten negativen Auswirkungen auf die stadtökologischen Funktionen, den
Biotop- und Artenschutz, die Freiraumnutzung und die Stadtgestalt sollen im
Rahmen des Bebauungsplanes durch grünordnerische Festsetzungen gemildert
werden.
Das Grünkonzept des Bebauungsplanes sieht u.a. vor, den bislang mit Grün
unterversorgten Standort mit linienhaften Vegetationsstrukturen, die einen Biotop-
verbund bilden, räumlich zu gliedern.
Ver- und Entsorgung
Die Wasser- und Energieversorgung sowie die Abwasserbeseitigung sind über den
Anschluss an die städtischen Netze sichergestellt.
Boden
Das Kataster der Altablagerungen und Altstandorte der Landeshauptstadt Düssel-
dorf umfasst im Plangebiet den Altstandort mit der Katasternummer 6096.
Die durchgeführten Bodenuntersuchungen ergaben eine flächige Auffüllung mit
lokalen, aus der Auffüllung stammenden Schwermetall- und PAK-Belastungen, die
nicht im gewachsenen Boden nachgewiesen wurden.
Durch die größtenteils vorhandene Versiegelung der Fläche sowie des überwie-
gend ausreichenden Flurabstandes zur Unterkante der teilweise belasteten Auf-
füllung sind die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und der
vorsorgende Gewässerschutz gewährleistet.
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