Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 61/ 122/2004

FNP-Ä Nr. 113 - Südwestl. Königsberger Str.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Königsberger Straße · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug 1Dokument 7. Juni 2004veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

" BV Die Bezirksvertretung 8 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zur Flächennutzungsplanänderung (Entwurf) Nr. 113 - Südwestlich Königsberger Straße - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. " APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt, für ein Gebiet südwestlich der Königsberger Straße - maßgebend ist der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung (Entwurf) Nr. 113 - Südwestlich Königsberger Straße -, die Bestandteil dieses Beschlusses ist - den rechtsgültigen Flächennutzungsplan gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das "Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz" vom 27.07.2001 (BGBl. I S. 1950) zu ändern mit folgendem Planungsziel: - Ausweisung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung "Baumarkt und Gartencenter". II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt, von der gemäß § 3 (1) BauGB durchzuführenden frühzeitigen Bürgerbeteiligung abzusehen. III. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt der Flächennutzungsplanänderung (Entwurf) Nr. 113 - Südwestlich Königsberger Straße - und dem Erläuterungsbericht für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB zu. Von der Anwendung des § 3 (1) BauGB wird gemäß § 3 (1) Nr. 2 BauGB abgesehen, da die Unterrichtung der Bürgerinnen und Bürger sowie die Erörter ung der Planungsabsichten bereits auf der Grundlage des Bebauungsplan-Vorentwurfes Nr. 5775/35 - Südwestlich Königsberger Straße - stattgefunden hat.

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

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Ö Vorlagen - Nr. 61/ 122/2004 Seite 1 von 8 Beschlussvorlage Betrifft: Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 113 - Südwestlich Königsberger Straße - Aufstellung; Absehen Bürgerbeteiligung; öffentliche Auslegung Beschlussdarstellung: " BV Die Bezirksvertretung 8 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zur Flächennutzungsplanänderung (Entwurf) Nr. 113 - Südwestlich Königsberger Straße - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. " APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt, für ein Gebiet südwestlich der Königsberger Straße - maßgebend ist der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung (Entwurf) Nr. 113 - Südwestlich Königsberger Straße -, die Bestandteil dieses Beschlusses ist - den rechtsgültigen Flächennutzungsplan gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das "Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz" vom 27.07.2001 (BGBl. I S. 1950) zu ändern mit folgendem Planungsziel: - Ausweisung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung "Baumarkt und Gartencenter". II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt, von der gemäß § 3 (1) BauGB durchzuführenden frühzeitigen Bürgerbeteiligung abzusehen. III. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt der Flächennutzungsplanänderung (Entwurf) Nr. 113 - Südwestlich Königsberger Straße - und dem Erläuterungsbericht für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB zu. Von der Anwendung des § 3 (1) BauGB wird gemäß § 3 (1) Nr. 2 BauGB abgesehen, da die Unterrichtung der Bürgerinnen und Bürger sowie die Erörter ung der Planungsabsichten bereits auf der Grundlage des Bebauungsplan-Vorentwurfes Nr. 5775/35 - Südwestlich Königsberger Straße - stattgefunden hat. RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 61/ 122/2004 Seite 2 von 8 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 23.06.04 -/- 2 Bezirksvertretung 8 18.06.04 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Anlagen: Nr. Ort Anlage 1 beigefügt Erläuterungsbericht Alternative: Keine Amt: Stadtplanungsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin Ö Vorlagen - Nr. 61/ 122/2004 Seite 3 von 8 Anlage zur Vorlage Nr. 61/122/2004 E r l ä u t e r u n g s b e r i c h t zur 113. Änderung des Flächennutzungsplanes (Entwurf) - Südwestlich Königsberger Straße - Stadtbezirk 8 Stadtteil Lierenfeld 1. Örtliche Verhältnisse Das ca. 3,7 ha große Plangebiet liegt südwestlich der Königsberger Straße und ist Bestandteil des größten zusammenhängenden gewerblich-industriell genutzten Bereiches im Osten der Stadt Düsseldorf. Auf dem Grundstück befindet sich ein großflächiger Bau- und Heimwerkermarkt mit einem Gartencenter. 2. Planungsanlass Bedingt durch die Nähe zur Innenstadt und die verkehrsgünstige Lage besteht zurzeit eine große Nachfrage, auf frei werdenden Flächen im Bereich der Königsberger- und der Ronsdorfer Straße sowie des Höherweges, Einzelhandel verschiedenster Art zu betreiben. Eine solche Entwicklung würde eine unerwünsch- te städtebauliche Entwicklung bedeuten, da die Zentren der angrenzenden Stadt- teile Oberbilk, Flingern, Eller und Gerresheim durch Abzug von Kaufkraft Schaden nähmen. Außerdem würden sich die Bodenpreise in diesem bisher intakten Gewerbe- und Industriegebiet nach oben entwickeln, wodurch ein Verdrängungswettbewerb mit nachteiligen Auswirkungen für die Gewerbebetriebe enstünde. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 122/2004- 4 - Der Gewerbe- und Industriestandort Flingern-Süd als großer zusammenhängender gewerblich-industriell genutzter Bereich in Düsseldorf soll vor unerwünschten Entwicklungen geschützt werden. Es ist deshalb vorgesehen, im Rahmen des parallel laufenden Bebauungsplanverfahrens Nr. 5775/35 weiteren Einzelhandel auszuschließen. Bebauungspläne sind gem. § 8 Baugesetzbuch aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Weil im wirksamen Flächennutzungsplan der gesamte Bereich zwi- schen Höherweg, Ronsdorfer Straße und Erkrather Straße bereits als Gewer- begebiet dargestellt ist, sind die Ziele des Bebauungsplanes für diesen Bereich bereits aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Somit ist lediglich für das geplan- te Sondergebiet eine Flächennutzungsplanänderung erforderlich. 3. Planungsrechtlich bedeutsame Darstellungen und Bindungen Für das Plangebiet liegt kein rechtsverbindlicher Bebauungsplan vor. Es handelt sich hier um einen unbeplanten Innenbereich, in dem Baugenehmigungen bislang nach § 34 BauGB erteilt wurden. Im wirksamen Flächennutzungsplan ist das gesamte Plangebiet als Gewerbegebiet dargestellt. 4. Ziele der Raumordnung und Landesplanung Der Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) weist die gesamte Fläche als "Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen" (GIB) aus. Im Rahmen der landesplanerischen Anfrage wurden keine Bedenken erhoben. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 122/2004- 5 - 5. Ziele der geplanten Flächennutzungsplanänderung Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes zu einem Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Baumarkt und Gartencenter" soll der vorhandene Baufach- markt mit Gartencenter in seinem Bestand gesichert werden. Die Sicherung wird im Rahmen des parallel laufenden Bebauungsplanes Nr. 5775/35 gewährleistet. Da aufgrund der wirtschaftlichen Lage langfristige Umstrukturierungen auf dem Grundstück nicht mehr auszuschließen sind, erfolgt im Bebauungsplan eine Ergän- zung der Festsetzung um sonstige Gewerbebetriebe. Der bereits 1995 baurechtlich genehmigte Einzelhandel umfasst eine Verkaufsflä- che von rd. 14.355 m². Die Verkaufsflächen sind wie folgt aufgeteilt: 8.404 m² Baumarkt, 1.796 m² Baustoffhalle, 1.716 m² Handwerkerhof, 2.439 m² Gartencenter incl. Freiflächen. Das damals genehmigte Warensortiment erfolgte auf Grundlage der "Kölner Liste" (1992, Bezirksregierung Köln). Eine Voruntersuchung im Sinne von § 11 (3) BauN- VO ist zum damaligen Zeitpunkt erfolgt mit dem Ergebnis, dass von einer atypi- schen Fallgestaltung ausgegangen werden kann, die keine negativen städtebauli- chen Auswirkungen auf die Innenstadt Düsseldorfs und andere Zentren haben wird. Die derzeit vorhandene Verkaufsfläche von 14.355 m² wird als zulässige Ober- grenze festgeschrieben, wobei das zulässige zentrenrelevante Randsortiment auf max. 700 m² beschränkt wird. Über die Fläche für den Baumarkt hinaus sollen keine weiteren Einzelhandels- betriebe angesiedelt werden. Städtebauliches Ziel für die angrenzenden Gebiete ist auch weiterhin die Bereitstellung von Flächen für die Ansiedlung von Gewerbe- und Industriebetrieben (s. parallel laufenden Bebauungsplan Nr. 5775/35). Ö Vorlagen - Nr. 61/ 122/2004- 6 - 6. Auswirkungen der Planung 6.1 Private Belange Da eine bereits vorhandene Nutzung gesichert werden soll, werden private Be- lange nicht berührt. 6.2 Öffentliche Belange 6.2.1 Verkehr Da es sich um eine vorhandene Nutzung handelt, ist mit keiner zusätzlichen Verkehrsbelastung zu rechnen. 6.2.2 Umweltbelange Stadtklima Das Plangebiet ist Teil eines der größten Industrie- und Gewerbegebiete im Düs- seldorfer Raum und laut Klimaanalyse (1996) dem ausgeprägten Lastraum zu- zuordnen. Zudem grenzt das Gebiet an den klimatisch hoch belasteten Innenstadt- bereich an. Da durch die vorgesehene Planung (Bebauungsplan) die derzeitige Nutzung als Gewerbegebiet und Sondergebiet beibehalten wird, ist kurz- und mittelfristig davon auszugehen, dass die bauliche Substanz unverändert bleibt. Es ist Ziel, die mikro- klimatische und lufthygienische Situation zu verbessern, indem u.a. die bestehende Vegetation erhalten und ausgebaut wird. Ausgleichskonzeption Die Eingriffsregelung nach Bundesnaturschutzgesetz und Landschaftsschutzge- setz NW in Verbindung mit den Bestimmungen im Baugesetzbuch findet keine Anwendung, da im Plangebiet nicht erstmalig Baurecht geschaffen wird und keine nennenswerten oder nicht ausgleichbaren Eingriffe durch die Bauleitplanung Ö Vorlagen - Nr. 61/ 122/2004- 7 - ermöglicht werden. Grünordnung Das Plangebiet ist Teil einer sehr einheitlichen industriell-gewerblichen Nutzungs- struktur und durch einen hohen Versiegelungsgrad geprägt. Die dadurch ver- ursachten negativen Auswirkungen auf die stadtökologischen Funktionen, den Biotop- und Artenschutz, die Freiraumnutzung und die Stadtgestalt sollen im Rahmen des Bebauungsplanes durch grünordnerische Festsetzungen gemildert werden. Das Grünkonzept des Bebauungsplanes sieht u.a. vor, den bislang mit Grün unterversorgten Standort mit linienhaften Vegetationsstrukturen, die einen Biotop- verbund bilden, räumlich zu gliedern. Ver- und Entsorgung Die Wasser- und Energieversorgung sowie die Abwasserbeseitigung sind über den Anschluss an die städtischen Netze sichergestellt. Boden Das Kataster der Altablagerungen und Altstandorte der Landeshauptstadt Düssel- dorf umfasst im Plangebiet den Altstandort mit der Katasternummer 6096. Die durchgeführten Bodenuntersuchungen ergaben eine flächige Auffüllung mit lokalen, aus der Auffüllung stammenden Schwermetall- und PAK-Belastungen, die nicht im gewachsenen Boden nachgewiesen wurden. Durch die größtenteils vorhandene Versiegelung der Fläche sowie des überwie- gend ausreichenden Flurabstandes zur Unterkante der teilweise belasteten Auf- füllung sind die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und der vorsorgende Gewässerschutz gewährleistet. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 122/2004- 8 -

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 61/ 122/2004