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Title: Vorlage 61/ 92/2016
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00268404.pdf
Published Time: Tue, 13 Aug 2019 08:22:01 GMT
Number of Pages: 2
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Vorlage 61/ 92/2016
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> RSD Vorlage
X öffentlich nicht öffentlich
# Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauantrag Mühlenstraße 32, 34, 36 - Antrag auf geänderte Ausführung
hier: teilweise Nutzung Hotel mit 102 Betten
Beschlussdarstellung:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Erteilung der erforderlichen Be-freiung hinsichtlich der Art der Nutzung.
Sachdarstellung :
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 5477-124 „A n-
dreasquartier“, der hier Mischgebiet ausweist und Baugre nzen und Baulinien festsetzt. Beherber-gungsbetriebe sind im MI 1 zulässig, im MI 3 jedoch nicht.
Das Vorhaben wurde im Rahmen einer Bauvoranfrage der Bezirksvertretung 1 zur Entscheidung über die Abbruchgenehmigung, die Erteilung des Vorbescheides und einer Befreiung von der Baugrenze in ihrer Sitzung am 04.05.2012 vorgelegt. Die Bezirksvertretung hat entsprechend der Vorlage beschlossen.
Auf Grundlage des Vorbescheids wurde ein Bauantrag eingereicht. Im Rahmen dieses Bauan-trags wurde eine Wohnnutzung für den rückwärtigen Anbau und teilweise bestehenden Teil des alten Amtsgerichtes genehmigt. Geplant waren kleine Appartements.
Mit dem Vorbescheid wurde eine Befreiung zur Überschreitung des Baufelds erteilt. Durch diese Überschreitung liegt die überbaubare Fläche nun teilweise im MI 1 und MI 3 des Bebauungspla-nes 5477-124 „Andreasquartier“. Eine Wohnnutzung ist in beiden Mischgebieten zulässig.
Nun liegt dem Bauaufsichtsamt ein Antrag auf geänderte Ausführung vor.
Geplant ist nun, einen Teil der für W ohnnutzung genehmigten Appartements, als „serviced -
appartements“ im Sinne eines Beherbergungsbetriebes zu vermarkten. Die Appartements sind
möbliert (Doppelbett, Kochgelegenheit, weitere zur eigenen Haushaltsführung geeignete techni-sche Geräte, usw.). Concierge Zusatzleistungen (tägliche Reinigung der Zimmer, Wechsel von Bettwäsche und Handtüchern, Annahme von Post- und Paketsendungen, usw.) können individu-ell auf Wunsch von den Mietern bzw. Gästen in Anspruch genommen werden.
Anzahl und Größe der Appartements ändern sich nicht.
Durch die oben beschriebene erteilte Befreiung zur Überschreitung des Baufensters, liegen Teile des Vorhabens im MI 3, in dem Beherbergungsbetriebe ausgeschlossen sind. Da die damalige Befreiung (Erweiterung des Baufensters im MI 1) inhaltlich jedoch eher dem MI 1 zuzuordnen ist, in dem Beherbergungsbetriebe regelmäßig zulässig sind, kann der Befreiung zur gewerblichen Nutzung der Appartements zugestimmt werden.
Die Fläche für das Hotel im MI 3-Gebiet beträgt 429,29 m² brutto. Im MI 1-Gebiet werden 1172 m² beansprucht.
Damit reduziert sich die Anzahl der Wohnungen insgesamt im Quartier von 372 auf 270.
Für das Vorhaben sind 273 Stellplätze nachzuweisen. Die Stellplätze entstehen in der Tiefgarage auf dem Grundstück. Vorlage 61/ 92/2016
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> RSD Vorlage
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung ist für die Entscheidung zuständig, da eine Befreiung nach dem BauGB erteilt werden soll und es sich um ein Vorhaben von überbezirklicher Bedeutung handelt.
Anlagen:
Lageplan
Ausschnitt aus dem Bebauungsplan
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Ausschuss für Planung und Stadten t-
wicklung
22.06.2016 -/-²
Bezirksvertretung 1 24.06.2016 -/-²
> 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
> 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:
keine
Amt / Institut:
Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Dr. Keller
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Title: 00268407.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00268407.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 17:49:17 GMT
Number of Pages: 3
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