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Title: Vorlage 177/ 112/2017
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00293237.pdf
Published Time: Mon, 12 Aug 2019 22:48:15 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
Vorlage 177/ 112/2017
> Seite 1 von 2
> RSD Vor lage
X öffentlich nicht öffentlich
## Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauantrag Rennbahnstraße 15
- Nutzungsänderung des Wohngebäudes für Forstarbeiter und Bedienstete des Amtes 68 in Wohnungen. Erweiterung der vier Wohnungen um einen Speicherraum im Dachgeschoss. Nachträgliche Genehmigung der Remise und Nutzungsänderung in fünf Garagen -
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 7 beschließt die Erteilung der Baugenehmigung.
Sachdarstellung :
Das Vorhaben Rennbahnstraße 15 liegt im Außenbereich und ist als nicht privilegiertes, sonstiges Vorhaben planungsrechtlich nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen. Danach können sonstige Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.
Der Flächennutzungsplan weist die Fläche als Fläche für die Forstwirtschaft aus.
Zudem liegt das Vorhaben im Landschaftsschutzgebiet.
Es ist geplant, die ehemaligen Waldarbeiterwohnungen als nicht privilegierte („normale“)
Wohnungen zu nutzen und die Änderung der vier Speicher im Dachgeschoss zu Wohnräumen nachträglich legalisieren zu lassen.
Da es sich bei dem Gebäude um ein erhaltenswertes, das Bild der Kulturlandschaft prägendes Gebäude handelt und das Vorhaben einer zweckmäßigen Verwendung der Gebäude und der Erhaltung des Gestaltwerts dient, kann ihm nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 BauGB nicht entgegengehalten werden, dass es den Darstellungen des Flächennutzungsplans widerspricht (hier: Fläche für die Forstwirtschaft), die natürliche Eigenart der Landschaft beeinträchtigt oder die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lässt, soweit es im Übrigen außenbereichsverträglich im Sinne des § 35 Abs. 3 BauGB ist. Dies ist hier der Fall.
Der Kubus des Gebäudes soll unverändert erhalten bleiben. Die versiegelten Grundstücksflächen werden nicht verändert. Die Abwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung erfolgt über die öffentliche Abwasseranlage. Die Zustimmung der Unteren Wasser- und Abfallwirtschaftsbehörde sowie die erforderliche Befreiung der Unteren Landschaftsbehörde liegen vor. Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben nicht entgegen.
Es bestehen daher keine Bedenken gegen die Erteilung der Baugenehmigung.
Die fünf notwendigen Stellplätze werden in der ehemaligen Remise, die ebenfalls nachträglich legalisiert werden soll, nachgewiesen.
Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da eine Baugenehmigung nach § 35 Abs. 2 BauGB erteilt werden soll. Vorlage 177/ 112/2017
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> RSD Vor lage
Anlagen:
- Flurkarte
- Lageplan
- Schnitt
- Ansichten
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 7 23.05.2017 -/-²
> 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
> 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:
keine
Amt / Institut:
Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent:
Frau Zuschke