Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 175 37/2004

BauantragHans-Vilz-Weg 13 - 19b

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Heinz-Ingenstau-Straße 13 · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug 1Dokument 17. März 2004veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

Die Bezirksvertretung 5 beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich der Bauweise, der Überschreitung der Baugrenze und der Stellplatzanordnung.

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

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Ö Vorlagen - Nr. 175 37/2004 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Bauantrag Hans-Vilz-Weg 13 - 19b - Neubau von 12 Einfamilienreihenhäusern Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 5 beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich der Bauweise, der Überschreitung der Baugrenze und der Stellplatzanordnung. Sachdarstellung: Da Grundstück Hans-Vilz-Straße 13 - 19b liegt im Geltungsbereich des rechts- verbindlichen Bebauungsplanes Nr. 5287/01, der das Baugrundstück als reines Wohngebiet (WR 09) ausweist und u.a. eine geschlossene Bauweise, Baugrenzen und eine Sockelgarage festsetzt. Geplant ist die Errichtung von 12 Einfamilienreihenhäusern in zwei Zeilen von jeweils 6 Gebäuden. Die Gebäude 1 bis 6 sind II-geschossig mit Satteldach vorgesehen. Die Gebäude 7 bis 12 sind III-geschossig geplant, da das ausgebaute Dachgeschoss ein Vollgeschoss ist. Das Bauvolumen beträgt pro Neubau ca. 750 cbm. Um das Bauvorhaben genehmi gen zu können, sind Befreiungen nach dem Baugesetzbuch erforderlich, da von der festgesetzten geschlossenen Bauweise abgewichen werden soll, die Gebäude 7 bis 12 die Baugrenze überschreiten und die notwendigen Stellplätze nicht in einer Sockelgarage nachgewiesen werden. Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Erteilung der Befreiungen, da sie die Abweichungen für städtebaulich vertretbar hält. Das Abweichen von der geschlossenen Bauweise ergibt sich daraus, dass Reihenhäuser statt Geschosswohnungsbau entstehen sollen. Die Überschreitungen der Baugrenze wird durch Unterschreitungen ausgeglichen. Auf eine Sockelgarage soll verzichtet werden, da die Stellplätze für die Häuser 7 bis 12 im Kellergeschoss der Gebäude nachgewiesen werden und für die Häuser 1 bis 6 Carports neben Haus 1 vorgesehen sind. Schützenswerte Bäume werden durch das Bauvorhaben nicht berührt. RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 175 37/2004 Seite 2 von 2 Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da Befreiungen nach dem Baugesetzbuch erforderlich sind und das Grundstück über 1.000 qm groß ist. Anlagen: - Lageplan - B-Plan-Ausschnitt - Ansichten Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 5 30.03.04 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: Keine Amt: Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 175 37/2004