Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 175 63/2004

Bauvoranfrage Buschgasser Weg 17 u. 19

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Buschgasser Weg 17 · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug 1Dokument 13. Mai 2004veröffentlicht

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Aus der amtlichen Vorlage

Die Bezirksvertretung 5 beschließt die Erteilung des Vorbescheides und läßt eine Abweichung nach der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen hinsichtlich der Abstandflächenvorschriften zu.

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

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Ö Vorlagen - Nr. 175 63/2004 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Bauvoranfrage Buschgasser Weg 17 u. 19 -- Neubau von zwei Gebäuden für Wohnen und Pflege sowie für die Unterbringung von Demenzkranken Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 5 beschließt die Erteilung des Vorbescheides und läßt eine Abweichung nach der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen hinsichtlich der Abstandflächenvorschriften zu. Sachdarstellung: Das Grundstück Buschgasser Weg 17 + 19 liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles, so dass die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 Baugesetzbuch erfolgt. Die nähere Umgebung wird u.a. geprägt durch die nordöstlich angrenzende Sonderschule und durch das südwestlich angrenzende Gebäude für betreutes Wohnen, im weiteren durch Wohnbebauung. Entlang des Buschgasser Weges soll parallel zur Straße ein III-geschossiges Gebäude mit Satteldach errichtet werden. In diesem Gebäude sollen in den beiden unteren Geschossen Wohnbereiche für 26 junge pflegebedürftige Menschen entstehen. Im 2. Obergeschoss sind weitere 14 Pflegeplätze geplant. Das Dachgeschoss ist für die allgemeinen Räume vorgesehen. Im rückwärtigen Grundstücksbereich ist ein II-geschossiges Atriumgebäude mit flach geneigtem Dach geplant. Hier sollen zwei Pflegewohngruppen für Demenzkranke mit je 10 Personen untergebracht werden. Die Erschließung der Neubauten erfolgt über den Buschgasser Weg, der zu diesem Zweck entsprechend ausgebaut wird. Da die beiden neuen Gebäude organisatorisch an das bestehende südwestliche Gebäude für betreutes Wohnen angebunden werden, wird es nur geringfügigen Lieferverkehr geben. Das Bauvolumen beträgt ca. 14.893 cbm. Das Vorhaben fügt sich hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung sowohl als Anlage für soziale Zwecke als auch als Wohngebäude in die bestehende Bebauung ein. In der Umgebung befinden sich I- bis III-geschossige Häuser, so dass sich die II- und III- geschossig geplanten Gebäude auch hinsichtlich der Geschossigkeit einfügen. Auch die geplante Bauweise entspricht der Umgebung, da beide Nachbargrundstücke in ähnlicher Tiefe bebaut sind. Da sich das Vorhaben nach Art und Maß einfügt, hat der Bauherr einen Anspruch auf Erteilung des Vorbescheides. RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 175 63/2004 Seite 2 von 2 In bauordnungsrechtlicher Hinsicht verstößt das Vorhaben gegen die Abstandflächen- vorschrift, nach der sich Abstandflächen nicht überdecken dürfen. Im vorliegenden Fall überdecken sich die Abstandflächen der gegenüberliegenden Gebäude und auch zu beiden Nachbargebäuden kommt es zu Überdeckungen. Es war deshalb zu prüfen, ob Abweichungen nach der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zugelassen werden können. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass die Abweichungen zugelassen werden können, da die Überdeckungen in allen Fällen geringfügig sind. Bei der Überdeckung bei den sich gegenüberliegenden Neubauten wird im Rahmen des Bauantrages darauf geachtet, dass sich in diesem Bereich keine ständigen Aufenthaltsräume befinden. Da ansonsten lage- und nutzungsorientiert keine wesentlichen Beeinträchtigungen hinsichtlich Belichtung, Belüftung und Sozialabstand vorliegen, können die Abweichungen zugelassen werden. Das Vorhaben macht den Nachweis von ca. 15 Stellplätzen erforderlich. Die Stellplätze sollen auf dem eigenen Grundstück direkt am Buschgasser Weg nachgewiesen werden. Um die Baumaßnahme realisieren zu können, müssen 11 satzungsgeschützte Bäume gefällt werden. Ersatzpflanzmaßnahmen erfolgen in Abstimmung mit dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt. Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 Baugesetzbuch erfolgt, eine Abweichung nach der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zugelassen werden soll und das Grundstück über 1.000 qm groß ist. Anlagen: - Übersichtsplan - Lageplan - Ansichten - Grundriss EG Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 5 25.05.2004 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: Keine Amt: Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 175 63/2004