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Ö Vorlagen - Nr. 175 63/2004
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauvoranfrage Buschgasser Weg 17 u. 19 -- Neubau von zwei Gebäuden für Wohnen
und Pflege sowie für die Unterbringung von Demenzkranken
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 5 beschließt die Erteilung des Vorbescheides und läßt eine
Abweichung nach der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen hinsichtlich der
Abstandflächenvorschriften zu.
Sachdarstellung:
Das Grundstück Buschgasser Weg 17 + 19 liegt innerhalb eines im Zusammenhang
bebauten Ortsteiles, so dass die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34
Baugesetzbuch erfolgt. Die nähere Umgebung wird u.a. geprägt durch die nordöstlich
angrenzende Sonderschule und durch das südwestlich angrenzende Gebäude für
betreutes Wohnen, im weiteren durch Wohnbebauung.
Entlang des Buschgasser Weges soll parallel zur Straße ein III-geschossiges Gebäude
mit Satteldach errichtet werden. In diesem Gebäude sollen in den beiden unteren
Geschossen Wohnbereiche für 26 junge pflegebedürftige Menschen entstehen. Im 2.
Obergeschoss sind weitere 14 Pflegeplätze geplant. Das Dachgeschoss ist für die
allgemeinen Räume vorgesehen.
Im rückwärtigen Grundstücksbereich ist ein II-geschossiges Atriumgebäude mit flach
geneigtem Dach geplant. Hier sollen zwei Pflegewohngruppen für Demenzkranke mit je 10
Personen untergebracht werden.
Die Erschließung der Neubauten erfolgt über den Buschgasser Weg, der zu diesem
Zweck entsprechend ausgebaut wird. Da die beiden neuen Gebäude organisatorisch an
das bestehende südwestliche Gebäude für betreutes Wohnen angebunden werden, wird
es nur geringfügigen Lieferverkehr geben.
Das Bauvolumen beträgt ca. 14.893 cbm.
Das Vorhaben fügt sich hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung sowohl als Anlage für
soziale Zwecke als auch als Wohngebäude in die bestehende Bebauung ein. In der
Umgebung befinden sich I- bis III-geschossige Häuser, so dass sich die II- und III-
geschossig geplanten Gebäude auch hinsichtlich der Geschossigkeit einfügen. Auch die
geplante Bauweise entspricht der Umgebung, da beide Nachbargrundstücke in ähnlicher
Tiefe bebaut sind.
Da sich das Vorhaben nach Art und Maß einfügt, hat der Bauherr einen Anspruch auf
Erteilung des Vorbescheides.
RSD AllVorlg.WPT
Ö Vorlagen - Nr. 175 63/2004
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In bauordnungsrechtlicher Hinsicht verstößt das Vorhaben gegen die Abstandflächen-
vorschrift, nach der sich Abstandflächen nicht überdecken dürfen. Im vorliegenden Fall
überdecken sich die Abstandflächen der gegenüberliegenden Gebäude und auch zu
beiden Nachbargebäuden kommt es zu Überdeckungen. Es war deshalb zu prüfen, ob
Abweichungen nach der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zugelassen
werden können.
Die Verwaltung ist der Auffassung, dass die Abweichungen zugelassen werden können,
da die Überdeckungen in allen Fällen geringfügig sind. Bei der Überdeckung bei den sich
gegenüberliegenden Neubauten wird im Rahmen des Bauantrages darauf geachtet, dass
sich in diesem Bereich keine ständigen Aufenthaltsräume befinden. Da ansonsten lage-
und nutzungsorientiert keine wesentlichen Beeinträchtigungen hinsichtlich Belichtung,
Belüftung und Sozialabstand vorliegen, können die Abweichungen zugelassen werden.
Das Vorhaben macht den Nachweis von ca. 15 Stellplätzen erforderlich. Die Stellplätze
sollen auf dem eigenen Grundstück direkt am Buschgasser Weg nachgewiesen werden.
Um die Baumaßnahme realisieren zu können, müssen 11 satzungsgeschützte Bäume
gefällt werden. Ersatzpflanzmaßnahmen erfolgen in Abstimmung mit dem Garten-,
Friedhofs- und Forstamt.
Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da die planungsrechtliche
Beurteilung nach § 34 Baugesetzbuch erfolgt, eine Abweichung nach der Bauordnung des
Landes Nordrhein-Westfalen zugelassen werden soll und das Grundstück über 1.000 qm
groß ist.
Anlagen:
- Übersichtsplan
- Lageplan
- Ansichten
- Grundriss EG
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 5 25.05.2004 -/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative: Keine
Amt: Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin