Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 174 27/2005

Bauvoranfrage Drususstraße 52 - 56

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Drususstraße 52 · Stadtbezirk 4 (Oberkassel)örtlicher Bezug 1Dokument 11. April 2005veröffentlicht

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Aus der amtlichen Vorlage

Die Bezirksvertretung 4 beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich der Art der Nutzung und der Überschreitung der Geschoss- flächenzahl (GFZ).

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

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Ö Vorlagen - Nr. 174 27/2005 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Bauvoranfrage Drususstraße 52 - 56 - Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 4 beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich der Art der Nutzung und der Überschreitung der Geschoss- flächenzahl (GFZ). Sachdarstellung: Das Grundstück Drususstraße 52 - 56 liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 5177/34, der das Gebiet als reines Wohngebiet ausweist, eine GFZ von kleiner gleich 0,9 und für den Bereich des geplanten Vorhabens "Garagen" bzw. nicht überbaubare Flächen festsetzt. Auf dem Gesamtbaugrundstück befindet sich eine III-geschossige Wohnanlage, für die bereits die Dacherneuerung mit Ausbau zum Vollgeschoss genehmigt wurde. Diese Maßnahme fiel damals nicht in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung. In Anpassung an diese Bebauung ist nunmehr der Neubau von drei ebenfalls IV- geschossigen Mehrfamilienwohnhäusern auf der für Garagen ausgewiesenen Fläche entlang der Brüsseler Straße geplant. Insgesamt sollen 22 Wohneinheiten mit einer Geschossfläche von ca. 2.415 qm entstehen. Das Bauvolumen für die Gebäude beträgt ca. 6.640 cbm. Um das Bauvorhaben genehmigen zu können, sind Befreiu ngen nach dem Baugesetzbuch erforderlich, da Wohngebäude auf einer ausgewiesenen Garagenhoffläche bzw. auf nicht überbaubaren Flächen errichtet werden sollen und die festgesetzte GFZ von kleiner gleich 0,9 um 0,4 überschritten wird (Überschreitung einschließlich der noch auszuführenden Dachgeschoss-Ausbauten). Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Erteilung der erforderlichen Befreiungen, da sie die Abweichungen für städtebaulich vertretbar hält und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Der Garagenhof wird nicht mehr benötigt, da in der geplanten Tiefgarage 86 Stellplätze für den Neubau sowie für den Bestand untergebracht werden sollen. Die Unterbringung von Stellplätzen in einem Garagenhof ist nicht mehr zeitgemäß, eine Tiefgarage ist zudem in der Regel umweltfreundlicher. Außerdem wird hierdurch Raum geschaffen für preiswerten Wohnungsbau. Durch die zusätzliche Bebauung wird die GFZ überschritten. Das Neubauvorhaben wird geprägt durch die Nähe der B7 und die damit verbundene Lärmbelastung. Dieser Tatsache wurde durch die Gliederung des Gebäudes und dessen Grundrissaufteilung Rechnung getragen. Aufenthaltsräume sind ausschließlich an der straßenabgewandten Seite vorgesehen, des weiteren sind Schallschutz- und Lüftungssysteme zur schalltechnischen Optimierung des Gebäudes vorgesehen. Ein RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 174 27/2005 Seite 2 von 2 Lärmgutachten und die erforderliche Zustimmung des Landesbetriebes Straßenbau NRW liegen vor. Das Vorhaben macht den Nachweis von 22 Stellplätzen erforderlich. Diese werden in der Tiefgarage nachgewiesen. Neben den 86 Stellplätzen in der Tiefgarage sind weitere 18 Stellplätze oberirdisch entlang der Drususstraße geplant. Um die Baumaßnahme realisieren zu können, müssen 32 satzungsgeschützte Bäume gefällt werden. Ersatzpflanzmaßnahmen erfolgen in Abstimmung mit dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt. Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da Befreiungen nach dem Baugesetzbuch erforderlich sind und das Grundstück über 1.000 qm groß ist. Anlagen: - Übersichtsplan - B-Plan-Ausschnitt - Lageplan - Ansichten Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 4 27.04.2005 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative:Keine Amt: Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 174 27/2005