Originale durchsuchen
Dokumenttexte
Vorlage als Text anzeigen
Ö Vorlagen - Nr. 174 27/2005
Seite 1 von 2
Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauvoranfrage Drususstraße 52 - 56 - Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern mit
Tiefgarage
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 4 beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen nach dem
Baugesetzbuch hinsichtlich der Art der Nutzung und der Überschreitung der Geschoss-
flächenzahl (GFZ).
Sachdarstellung:
Das Grundstück Drususstraße 52 - 56 liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen
Bebauungsplanes Nr. 5177/34, der das Gebiet als reines Wohngebiet ausweist, eine GFZ
von kleiner gleich 0,9 und für den Bereich des geplanten Vorhabens "Garagen" bzw. nicht
überbaubare Flächen festsetzt.
Auf dem Gesamtbaugrundstück befindet sich eine III-geschossige Wohnanlage, für die
bereits die Dacherneuerung mit Ausbau zum Vollgeschoss genehmigt wurde. Diese
Maßnahme fiel damals nicht in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung.
In Anpassung an diese Bebauung ist nunmehr der Neubau von drei ebenfalls IV-
geschossigen Mehrfamilienwohnhäusern auf der für Garagen ausgewiesenen Fläche
entlang der Brüsseler Straße geplant. Insgesamt sollen 22 Wohneinheiten mit einer
Geschossfläche von ca. 2.415 qm entstehen. Das Bauvolumen für die Gebäude beträgt
ca. 6.640 cbm.
Um das Bauvorhaben genehmigen zu können, sind Befreiu ngen nach dem
Baugesetzbuch erforderlich, da Wohngebäude auf einer ausgewiesenen
Garagenhoffläche bzw. auf nicht überbaubaren Flächen errichtet werden sollen und die
festgesetzte GFZ von kleiner gleich 0,9 um 0,4 überschritten wird (Überschreitung
einschließlich der noch auszuführenden Dachgeschoss-Ausbauten).
Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Erteilung der erforderlichen Befreiungen,
da sie die Abweichungen für städtebaulich vertretbar hält und die Grundzüge der Planung
nicht berührt werden. Der Garagenhof wird nicht mehr benötigt, da in der geplanten
Tiefgarage 86 Stellplätze für den Neubau sowie für den Bestand untergebracht werden
sollen. Die Unterbringung von Stellplätzen in einem Garagenhof ist nicht mehr zeitgemäß,
eine Tiefgarage ist zudem in der Regel umweltfreundlicher. Außerdem wird hierdurch
Raum geschaffen für preiswerten Wohnungsbau. Durch die zusätzliche Bebauung wird
die GFZ überschritten.
Das Neubauvorhaben wird geprägt durch die Nähe der B7 und die damit verbundene
Lärmbelastung. Dieser Tatsache wurde durch die Gliederung des Gebäudes und dessen
Grundrissaufteilung Rechnung getragen. Aufenthaltsräume sind ausschließlich an der
straßenabgewandten Seite vorgesehen, des weiteren sind Schallschutz- und
Lüftungssysteme zur schalltechnischen Optimierung des Gebäudes vorgesehen. Ein
RSD AllVorlg.WPT
Ö Vorlagen - Nr. 174 27/2005
Seite 2 von 2
Lärmgutachten und die erforderliche Zustimmung des Landesbetriebes Straßenbau NRW
liegen vor.
Das Vorhaben macht den Nachweis von 22 Stellplätzen erforderlich. Diese werden in der
Tiefgarage nachgewiesen. Neben den 86 Stellplätzen in der Tiefgarage sind weitere 18
Stellplätze oberirdisch entlang der Drususstraße geplant.
Um die Baumaßnahme realisieren zu können, müssen 32 satzungsgeschützte Bäume
gefällt werden. Ersatzpflanzmaßnahmen erfolgen in Abstimmung mit dem Garten-,
Friedhofs- und Forstamt.
Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da Befreiungen nach dem
Baugesetzbuch erforderlich sind und das Grundstück über 1.000 qm groß ist.
Anlagen:
- Übersichtsplan
- B-Plan-Ausschnitt
- Lageplan
- Ansichten
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 4 27.04.2005 -/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:Keine
Amt: Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin