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Ö Vorlagen - Nr. 174 23/2005
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauvorhaben Am Kirschbaumwäldchen 3 - -Neubau einer Seniorenwohnanlage
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 4 beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen nach dem
Baugesetzbuch hinsichtlich der Art der Nutzung, der Baugrenzenüberschreitung und der
Überschreitung der festgesetzten Wandhöhe.
Sachdarstellung:
Das Grundstück Am Kirsc hbaumwäldchen 3 liegt im Geltungsbereich des
rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 5178/43, der das Gr undstück als
Versorgungsfläche und als Baugrundstück für den Gemeinbedarf - Stellplatzanlage -
ausweist und u.a. überbaubare Flächen durch Baugrenzen mit einer Bautiefe von 16,0 m
sowie eine Wandhöhe von kleiner gleich 9,70 m festsetzt.
Geplant ist die Errichtung einer III-geschossigen Seniorenwohnanlage mit Staffelgeschoss
und Tiefgarage. Insgesamt sollen 40 Wohneinheiten neu entstehen. Die Betreuung der
Senioren soll durch die AWO-Düsseldorf erfolgen, welche auf der gegenüberliegenden
Straßenseite Am Kirschbaumwäldchen ein Seniorenpflegeheim betreibt. Durch die
bauliche Nähe beider Senioreneinrichtungen sollen Synergieeffekte erreicht werden: die
Senioren der Wohnanlage können im Pflegefall in die benachbarte Pflegeeinrichtung
umziehen.
Das Bauvolumen für den Neubau beträgt ca. 16.500 cbm einschließlich Tiefgarage.
Um das Vorhaben genehmigen zu können, sind Befreiungen nach dem Baugesetzbuch
erforderlich, da das geplante Vorhaben nicht der festgesetzten Art der Nutzung entspricht,
die Baugrenzen um 3 m überschritten werden sollen und eine Wandhöhe von 11,97 m
vorgesehen ist.
Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Erteilung der Befreiungen, da sie die
Abweichungen für städtebaulich vertretbar hält. Das Grundstück wird für die im
Bebauungsplan festgesetzten Nutzungen nicht mehr benötigt, so dass eine anderweitige
Nutzung städtebaulich wünschenswert ist. Die geplante Seniorenanlage orientiert sich im
Maß der baulichen Nutzung an der angrenzenden III-geschossigen Wohnbebauung.
Städtebaulich wird die Ecke Niederkasseler Lohweg/Am Kirschbaumwäldchen gefasst und
die vorhandene Bebauung sinnvoll ergänzt bzw. weitergeführt.
RSD AllVorlg.WPT
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Das Vorhaben macht den Nachweis von 40 Stellplätzen erforderlich. Zudem müssen 10
Stellplätze, die auf dem Grundstück für die benachbarte Pflegeeinrichtung öffentlich-
rechtlich durch Baulast gesichert sind, zusätzlich nachgewiesen werden, so dass ein
Stellplatzbedarf von 50 Stellplätzen besteht. 34 Stellplätze sollen in der geplanten
Tiefgarage auf dem eigenen Grundstück entstehen. 16 Stellplätze sollen als Parkplätze
hinter dem Gebäude nachgewiesen werden.
Schützenswerte Bäume werden durch das geplante Bauvorhaben nicht berührt.
Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da Befreiungen nach dem
Baugesetzbuch erforderlich sind und das Grundstück über 1.000 qm groß ist.
Anlagen:
- Übersichtsplan
- B-Plan-Ausschnitt
- Lageplan
- Ansichten
- Fotomontage
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 4 27.04.2005 -/-
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1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:Keine
Amt: Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin