Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 174 23/2005

Bauvoranfrage Am Kirschbaumwäldchen 3

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Am Kirschbaumwäldchen 3 · Stadtbezirk 4 (Oberkassel)örtlicher Bezug 1Dokument 29. März 2005veröffentlicht

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Aus der amtlichen Vorlage

Die Bezirksvertretung 4 beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich der Art der Nutzung, der Baugrenzenüberschreitung und der Überschreitung der festgesetzten Wandhöhe.

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

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Ö Vorlagen - Nr. 174 23/2005 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Bauvorhaben Am Kirschbaumwäldchen 3 - -Neubau einer Seniorenwohnanlage Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 4 beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich der Art der Nutzung, der Baugrenzenüberschreitung und der Überschreitung der festgesetzten Wandhöhe. Sachdarstellung: Das Grundstück Am Kirsc hbaumwäldchen 3 liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 5178/43, der das Gr undstück als Versorgungsfläche und als Baugrundstück für den Gemeinbedarf - Stellplatzanlage - ausweist und u.a. überbaubare Flächen durch Baugrenzen mit einer Bautiefe von 16,0 m sowie eine Wandhöhe von kleiner gleich 9,70 m festsetzt. Geplant ist die Errichtung einer III-geschossigen Seniorenwohnanlage mit Staffelgeschoss und Tiefgarage. Insgesamt sollen 40 Wohneinheiten neu entstehen. Die Betreuung der Senioren soll durch die AWO-Düsseldorf erfolgen, welche auf der gegenüberliegenden Straßenseite Am Kirschbaumwäldchen ein Seniorenpflegeheim betreibt. Durch die bauliche Nähe beider Senioreneinrichtungen sollen Synergieeffekte erreicht werden: die Senioren der Wohnanlage können im Pflegefall in die benachbarte Pflegeeinrichtung umziehen. Das Bauvolumen für den Neubau beträgt ca. 16.500 cbm einschließlich Tiefgarage. Um das Vorhaben genehmigen zu können, sind Befreiungen nach dem Baugesetzbuch erforderlich, da das geplante Vorhaben nicht der festgesetzten Art der Nutzung entspricht, die Baugrenzen um 3 m überschritten werden sollen und eine Wandhöhe von 11,97 m vorgesehen ist. Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Erteilung der Befreiungen, da sie die Abweichungen für städtebaulich vertretbar hält. Das Grundstück wird für die im Bebauungsplan festgesetzten Nutzungen nicht mehr benötigt, so dass eine anderweitige Nutzung städtebaulich wünschenswert ist. Die geplante Seniorenanlage orientiert sich im Maß der baulichen Nutzung an der angrenzenden III-geschossigen Wohnbebauung. Städtebaulich wird die Ecke Niederkasseler Lohweg/Am Kirschbaumwäldchen gefasst und die vorhandene Bebauung sinnvoll ergänzt bzw. weitergeführt. RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 174 23/2005 Seite 2 von 2 Das Vorhaben macht den Nachweis von 40 Stellplätzen erforderlich. Zudem müssen 10 Stellplätze, die auf dem Grundstück für die benachbarte Pflegeeinrichtung öffentlich- rechtlich durch Baulast gesichert sind, zusätzlich nachgewiesen werden, so dass ein Stellplatzbedarf von 50 Stellplätzen besteht. 34 Stellplätze sollen in der geplanten Tiefgarage auf dem eigenen Grundstück entstehen. 16 Stellplätze sollen als Parkplätze hinter dem Gebäude nachgewiesen werden. Schützenswerte Bäume werden durch das geplante Bauvorhaben nicht berührt. Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da Befreiungen nach dem Baugesetzbuch erforderlich sind und das Grundstück über 1.000 qm groß ist. Anlagen: - Übersichtsplan - B-Plan-Ausschnitt - Lageplan - Ansichten - Fotomontage Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 4 27.04.2005 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative:Keine Amt: Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 174 23/2005