Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 175/ 187/2015

Bauvoranfrage Freiheitshagen 38, 40 - Neubau Mehrfamilienhaus

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Freiheitshagen 38 · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug 1Dokument 11. November 2015veröffentlicht

Themen

Beschluss & Empfehlung

  • Die Bezirksvertretung 5 beschließt die Erteilung des Vorbescheides
  • Es ist vorgesehen, nach Abbruch der rückwärtig vorhandenen Kegelbahn sowie des durch einen Brand zerstörten Saalanbaus (der Abbruch ist nicht Gegenstand dieser Beschlussvorlage) ein zweigeschossiges Mehrfamilienwohnhaus (10 Wohneinheiten) mit Satteldach zu errichten.
  • Gremium Sitzungsdatum Ergebnis

URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00253702.pdf Published Time: Tue, 13 Aug 2019 12:36:06 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: Vorlage 175/ 187/2015 > Seite 1 von 2 > RSD Vorlage X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft:

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Title: Vorlage 175/ 187/2015 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00253702.pdf Published Time: Tue, 13 Aug 2019 12:36:06 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: Vorlage 175/ 187/2015 > Seite 1 von 2 > RSD Vorlage X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Bauvoranfrage Freiheitshagen 38, 40 - Neubau Mehrfamilienhaus Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 5 beschließt die Erteilung des Vorbescheides Sachdarstellung : Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich und ist planungsrechtlich nach § 34 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) zu beurteilen. Die nähere Umgebung entspricht einem Allgemeinen Wohngebiet mit zweigeschossigen Wohn-und Geschäftshäusern mit Satteldächern. Es ist vorgesehen, nach Abbruch der rückwärtig vorhandenen Kegelbahn sowie des durch einen Brand zerstörten Saalanbaus (der Abbruch ist nicht Gegenstand dieser Beschlussvorlage) ein zweigeschossiges Mehrfamilienwohnhaus (10 Wohneinheiten) mit Satteldach zu errichten. Zudem sollen die im Bestand vorhandenen notwendigen Stellplätze neu angeordnet und die Biergartennutzung auf den Innenhof des bestehenden Gebäudes beschränkt werden. Die Erschließung des Wohngebäudes und der Garagen soll ausschließlich über die Graf-Engelbert-Straße erfolgen. Das Vorhaben fügt sich hinsichtlich seiner Art (Wohnen) in das Allgemeine Wohngebiet ein. In der direkten Nachbarschaft des Bauvorhabens sind Traufhöhen von 40,99 m bis 42,95m üNN sowie Firsthöhen von 45,57 m - 48,89 m üNN vorzufinden. Hier fügt sich die Planung mit einer Traufhöhe von 41,70 m üNN sowie einer Firsthöhe von 45,75 m üNN ein. Entlang der Graf-Engelbert-Straße finden sich in der Umgebungsbebauung Bebauungstiefen von 35 m (Graf-Engelbert-Straße 37a), 42 m (Graf-Engelbert-Straße 45-47), aber auch 65 m (Graf-Engelbert-Straße 19-21). Im Bestand weist das abzubrechende Saalgebäude eine Bebauungstie-fe von 58 m auf. Die Planung fügt sich mit einer geplanten Bebauungstiefe von 51,50 m auch insoweit in die Umgebungsbebauung ein. Es bestehen daher seitens der Verwaltung aus planungsrechtlicher Sicht keine Bedenken gegen die Erteilung des Vorbescheides. Für das Bauvorhaben wurde eine Immissionsschutzprognose (Sportlärm Zone, Biergarten, Stell-plätze) vorgelegt, die seitens des Umweltamtes geprüft wird. Es sind 10 Stellplätze für das Vorhaben erforderlich. Diese sollen im Baugenehmigungsverfahren im rückwärtigen Grundstücksbereich auf der Höhe der vorhandenen Garagenanlagen der Grund-stücke Graf-Engelbert-Straße 37 – 43 nachgewiesen werden. Zusammen mit den 24 Stellplätzen für den Bestand werden insgesamt 36 Stellplätze hergestellt. Von dem Vorhaben sind zwei satzungsgeschützte Bäume (Linden) betroffen. Die Fällgenehmi-gung wurde seitens des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes für das Baugenehmigungsverfahren mit entsprechenden Ausgleichsmaßnahmen in Aussicht gestellt. Vorlage 175/ 187/2015 Seite 2 von 2 > RSD Vorlage Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da ein Vorbescheid nach § 34 BauGB erteilt werden soll, das Grundstück über 1.000 m² groß ist und das Bauvorhaben nicht an der öffentlichen Erschließungsanlage, sondern im Hintergelände errichtet werden soll. Anlagen: - Luftbild - Flurkarte - Lageplan - Übersichtspläne Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 5 -/-¹ -/-² > 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. > 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: keine Amt / Institut: Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Dr. Keller

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 175/ 187/2015