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Title: Vorlage 173/ 97/2016
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00273036.pdf
Published Time: Tue, 13 Aug 2019 08:49:25 GMT
Number of Pages: 3
Markdown Content:
Vorlage 173/ 97/2016
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X öffentlich nicht öffentlich
# Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauvoranfrage Friedrichstraße 50 - Errichtung eines 6-7 geschossigen Büro- und Geschäftshauses mit 2-geschossiger Tiefgarage
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 3 beschließt die Erteilung des Vorbescheides einschließlich der Befreiun-gen nach dem Baugesetzbuch (BauGB).
Sachdarstellung :
Das Grundstück Friedrichstraße 50 liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans (B-Plan) Nr. 5475/45 der u.a. als Art der baulichen Nutzung ein Baugrundstück für den Gemeinde-bedarf (B.f.G), hier Girozentrale, festsetzt sowie eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 4,0. Im Übrigen erfolgt die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB. In der näheren Umgebung befinden sich hauptsächlich Bürogebäude sowie Wohn- und Geschäftshäuser.
Das Baugrundstück liegt direkt am Fürstenwall zwischen Friedrichstraße und Talstraße. Das ge-plante Bauvorhaben sieht die Neubebauung einer Teilfläche des ehemaligen Geschäftssitzes der Westdeutschen Landesbank (WestLB) vor. Das bestehende Bankgebäude soll bis auf einen his-torische Fassadenteil und ein bauzeitliches Relief im Eingangsbereich vollständig abgebrochen werden. Der Gebäudeteil der sogenannten Herzogterrassen soll erhalten bleiben.
Es ist geplant, unter Einbeziehung des verbleibenden historischen Fassadenteilstücks, einen VII-geschossigen Büroneubau mit Gastronomie, Einzelhandel und Showrooms im Erdgeschoss zu errichten.
Ein Abbruchantrag inklusive eines Abbruchkonzepts liegt vor. Das Bestandsgebäude wird derzeit teilweise als Büro genutzt und liegt nicht im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung.
Des Weiteren befindet sich das Objekt nicht innerhalb eines Denkmalbereichs nach §5 Denkmal-schutzgesetz und steht nicht selbst unter Denkmalschutz. Lediglich das im Eingangsbereich vor-handene Relief ist durch eine Fachfirma auszubauen und im Neubau öffentlich zu präsentieren. Die Abstimmung der Position des Reliefs erfolgt im Baugenehmigungsverfahren. Da das Gebäu-de nicht im Bereich einer Erhaltungssatzung liegt, ist eine Zustimmung der Bezirksvertretung nicht erforderlich.
Die im Bebauungsplan festgesetzte Nutzung „Girozentrale“ der Westdeutschen Landesbank
wurde als Nutzung aufgeben, außerdem ist die Nutzung der Girozentrale nach heutiger Auffas-sung nicht mehr als Nutzung für den Gemeindebedarf zu betrachten. Im Hinblick auf die städte-baulichen Auswirkungen entspricht eine Girozentrale einer klassischen Büronutzung. Da somit die beantragte Nutzung in den städtebaulichen Auswirkungen der im Bebauungsplan festgesetz-ten Nutzung entspricht, bestehen gegen die Erteilung einer Befreiung keine Bedenken.
Das geplante Bürogebäude soll grenzständig an die vorhandene Bebauung auf der Friedrich-straße und Talstraße anschließen. In der unmittelbaren Umgebung befinden sich mehrere mehr-geschossige (V-VI) Gebäude. Die Hauptgesimshöhen mit 22,95m und 26,16m liegen deutlich unter der Höhe des Gebäudes Herzogstraße 15 mit 64,50m und dem gegenüberliegenden Ge-bäude am Fürstenwall mit 49,40m. Auf die niedrigere Bebauung auf der jeweils gegenüberlie-Vorlage 173/ 97/2016
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genden Seite der Friedrichstraße und der Talstraße reagiert das geplante Bauvorhaben mit dem jeweiligen Rücksprung der Hauptfassade und einer niedrigeren Attikahöhe von 22,16m.
Das geplante Gebäude soll über eine Geschossflächenzahl von 4,92 verfügen. Hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung bestehen keine Bedenken gegen die Erteilung einer Befreiung von der festgesetzten Geschossflächenzahl von 4,0. Da es sich bei dem beantragten Vorhaben um eine ortstypische straßenbegleitende Blockrandbebauung handelt, die nur aufgrund der geringen Grundstückstiefe zu der baulichen Dichte führt, ist die beantragte Geschossflächenzahl von 4,9 städtebaulich vertretbar.
Das Bauvorhaben weist eine maximale Wandhöhe von 30,22m (Technik Geschoss) auf und fügt sich somit auch in Bezug auf die Höhen in das Gebiet ein.
Die Gesamtfläche des Baugrundstücks beträgt 18622m², die Größe der Teilfläche beträgt 3420m². Die geplante Anlage weist eine Gesamtfläche von 2944m² auf.
Bezüglich der Bauweise bestehen keine Bedenken. Das Gebäude wird im Blockrandbereich grenzständig errichtet. Im Bereich des Blockinneren wir auf dem Gesamtgrundstück die abwei-chende Bauweise nicht beeinträchtigt. Das Gebäude wird über die Talstraße erschlossen.
Für das geplante Bauvorhaben sind 193 Stellplätze nachzuweisen. In der 2-geschossigen Tiefga-rage werden 138 Stellplätze nachgewiesen. Die übrigen 55 Stellplätze sollen abgelöst werden.
Bei der Berechnung des Stellplatzbedarfs wurde eine Minderung von 15% angesetzt, inzwischen wird das Grundstück durch die U-Bahnhaltestelle „Kirchplatz“ noch besser durch den ÖPNV a n-gedient.
Die Genehmigungsfähigkeit der Errichtung eines weiteren Garagenuntergeschosses ist aufgrund der vorhandenen Grundwasserverunreinigung und der damit verbundenen Sanierung kritisch zu betrachten und wäre nur unter hohem technischen Aufwand zu realisieren.
Schützenswerte Bäume sind von dem Vorhaben nicht betroffen.
Da sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung im Sinne des § 34 BauGB in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Anforderungen an gesunde Wohn- bzw. Ar-beitsverhältnisse gewahrt sind, kann der Vorbescheid erteilt werden. Eine Beeinträchtigung des Ortsbildes ist nicht feststellbar.
Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB erfolgt, Befreiungen nach § 31 BauGB erteilt werden sollen, das Grundstück größer als 1.000 m² ist, das Bauvolumen 7.000 m³ übersteigt und eine Stellplatzverpflichtung abgelöst werden soll.
Anlagen:
- Lageplan
- Grundrisse
- Dachaufsicht
- Schnitt
- Ansichten
- Modellfotos
- Perspektiven Vorlage 173/ 97/2016
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Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 3 -/-¹ -/-²
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:
keine
Amt / Institut:
Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent:
Dr. Keller
Anlagen Friedrichstraße als Text anzeigen
Title: 00273039.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00273039.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 17:53:04 GMT
Number of Pages: 10
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