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Ö Vorlagen - Nr. 179 68/2004
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauvoranfrage Hoxbachstraße 38 / Am Wald 125 - Errichtung von 12 Reihenhäusern
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 9 beschließt die Erteilung des Vorbescheides.
Sachdarstellung:
Das Grundstück Hoxbachstraße 38/Am Wald 125 erstreckt sich von der Straße Am Wald
im Nordosten bis zur Hoxbachstraße im Südwesten. Es liegt innerhalb eines im
Zusammenhang bebauten Ortsteiles, so dass die planungsrechtliche Beurteilung nach §
34 Baugesetzbuch erfolgt.
In der näheren Umgebung befindet sich II- bis III-geschossige Wohnbebauung sowie ein
Sportplatz, auf der Südwestseite der Hoxbachstraße befindet sich ein Industriegebiet.
Geplant ist die Errichtung von jeweils sechs II-geschossigen Reihenhäusern an der
Hoxbachstraße und der Straße Am Wald. An der Hoxbachstraße ist eine Traufhöhe von
ca. 47,35 m ü.NN und eine Firsthöhe von ca. 51,77 m ü.NN, an der Straße Am Wald eine
Traufhöhe von ca. 47,95 m ü.NN und eine Firsthöhe von ca. 52,37 m ü.NN vorgesehen.
Trauf- und Firsthöhen sowie die Dachform ergeben sich aus der vorhandenen Bebauung,
ebenso die Bautiefe. Beide Baukörper sollen mit Vorgärten zur Straße errichtet werden.
Für die Reihenhäuser Am Wald ist für die Erschließung die Anschüttung des Geländes
auf das vorhandene Straßenniveau beabsichtigt. Die Straße Am Wald endet im Bereich
der Zufahrt zum Sportplatz. Wendemöglichkeiten für z.B. Müllfahrzeuge und die
Feuerwehr müssen im Rahmen der Bebauung hergestellt werden. Geh-, Fahr- und
Leitungsrechte werden durch Baulast öffentlich-rechtlich gesichert.
Da sich das geplante Vorhaben nach Art und Maß in die Eigenart der näheren Umgebung
einfügt, hat der Antragsteller einen Anspruch auf Erteilung des Vorbescheides.
Die notwendigen Stellplätze sollen in Garagen in den seitlichen Abstandflächen zu den
Nachbargrundstücken sowie als Carports im Vorgarten nachgewiesen werden.
Auf dem Grundstück befinden sich satzungsgeschützte Bäume, die im Bereich der Straße
Am Wald bei der Realisierung des Vorhabens gefällt werden müssen. Die genaue Anzahl
und die Art der Bäume stehen heute in Rahmen der Bauvoranfrage, die lediglich die
Bebaubarkeit klären soll, noch nicht fest. Ersatzpflanzmaßnahmen erfolgen in
Abstimmung mit dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt auf dem eigenen großen
Grundstück.
Hinweis:
Die Bezirksvertretung hat im November für das gleiche Grundstück eine Bauvoranfrage
für den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit jeweils 16 Wohneinheiten positiv
beschieden.
RSD AllVorlg.WPT
Ö Vorlagen - Nr. 179 68/2004
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Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da die planungsrechtliche
Beurteilung nach § 34 Baugesetzbuch erfolgt und das Grundstück über 1.000 qm groß ist.
Anlagen:
- Übersichtsplan
- Lageplan
- Ansichten
Alternative: keine
Amt: Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin
RSD AllVorlg.WPT