Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 179 68/2004

Bauvoranfrage Hoxbachstraße 38 / Am Wald 125

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Hoxbachstraße 38 · Stadtbezirk 9 (Wersten, Holthausen)örtlicher Bezug 1Dokument 23. April 2004veröffentlicht

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Ö Vorlagen - Nr. 179 68/2004 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Bauvoranfrage Hoxbachstraße 38 / Am Wald 125 - Errichtung von 12 Reihenhäusern Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 9 beschließt die Erteilung des Vorbescheides. Sachdarstellung: Das Grundstück Hoxbachstraße 38/Am Wald 125 erstreckt sich von der Straße Am Wald im Nordosten bis zur Hoxbachstraße im Südwesten. Es liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles, so dass die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 Baugesetzbuch erfolgt. In der näheren Umgebung befindet sich II- bis III-geschossige Wohnbebauung sowie ein Sportplatz, auf der Südwestseite der Hoxbachstraße befindet sich ein Industriegebiet. Geplant ist die Errichtung von jeweils sechs II-geschossigen Reihenhäusern an der Hoxbachstraße und der Straße Am Wald. An der Hoxbachstraße ist eine Traufhöhe von ca. 47,35 m ü.NN und eine Firsthöhe von ca. 51,77 m ü.NN, an der Straße Am Wald eine Traufhöhe von ca. 47,95 m ü.NN und eine Firsthöhe von ca. 52,37 m ü.NN vorgesehen. Trauf- und Firsthöhen sowie die Dachform ergeben sich aus der vorhandenen Bebauung, ebenso die Bautiefe. Beide Baukörper sollen mit Vorgärten zur Straße errichtet werden. Für die Reihenhäuser Am Wald ist für die Erschließung die Anschüttung des Geländes auf das vorhandene Straßenniveau beabsichtigt. Die Straße Am Wald endet im Bereich der Zufahrt zum Sportplatz. Wendemöglichkeiten für z.B. Müllfahrzeuge und die Feuerwehr müssen im Rahmen der Bebauung hergestellt werden. Geh-, Fahr- und Leitungsrechte werden durch Baulast öffentlich-rechtlich gesichert. Da sich das geplante Vorhaben nach Art und Maß in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, hat der Antragsteller einen Anspruch auf Erteilung des Vorbescheides. Die notwendigen Stellplätze sollen in Garagen in den seitlichen Abstandflächen zu den Nachbargrundstücken sowie als Carports im Vorgarten nachgewiesen werden. Auf dem Grundstück befinden sich satzungsgeschützte Bäume, die im Bereich der Straße Am Wald bei der Realisierung des Vorhabens gefällt werden müssen. Die genaue Anzahl und die Art der Bäume stehen heute in Rahmen der Bauvoranfrage, die lediglich die Bebaubarkeit klären soll, noch nicht fest. Ersatzpflanzmaßnahmen erfolgen in Abstimmung mit dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt auf dem eigenen großen Grundstück. Hinweis: Die Bezirksvertretung hat im November für das gleiche Grundstück eine Bauvoranfrage für den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit jeweils 16 Wohneinheiten positiv beschieden. RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 179 68/2004 Seite 2 von 2 Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 Baugesetzbuch erfolgt und das Grundstück über 1.000 qm groß ist. Anlagen: - Übersichtsplan - Lageplan - Ansichten Alternative: keine Amt: Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin RSD AllVorlg.WPT

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 179 68/2004