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Anlagen zu 179/ 157/2017 als Text anzeigen
Title: Katasterauszug Leverkusener Str. 10
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00299094.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:27:25 GMT
Number of Pages: 5
Markdown Content:
Anlage 1 zu 179/ 157/2017 Anlage 2 zu 179/ 157/2017 Anlage 3 zu 179/ 157/2017 Bauvoranfrage
Lageplan
Ein Zuhause für Alle Planen und Bauen für ein kooperatives Wohnprojekt
Blattgröße:
Maßstab:
Datum:
Ort, Datum:
Unterschrift Bauherr
Unterschrift Architekt
BAUHERR:
Ort, Datum:
Plannr.:
PLANUNG: 1:500 3,00 10,60 1,50 42,85
# 454 m 2
Bebauungsplan Baulinie Bebauungsplan Baugrenze Mülltonnenschrank wird im Gesamtkonzept integriert Gärtnerisch zu gestaltende Grundstücksfläche (Randstreifen 3 m) wird zur Leverkuser Str. eingehalten. In Richtung Küppersteger Str. wird die geforderte Fläche (wie bereits durch die Parkpalette im Bestand) überbaut. Ausrichtung des Gebäudes zur Platzsituation (verkehrsberuhigte Kreuzung) und in Flucht der Nachbargebäude.
## III
## III
## VIII
## III
## III III III III III
## IV IV IV IV VIII
> Küppersteger Straße
## Leverkuser Straße
## Dabringhauser Straße
## III
## III
## III III III
> Feuerwehrzufahrt Bestand
D 0,68
D 0,40 D 0,84 D 0,26
D 0,34
Baum entfällt (D 0,46)
Baum entfällt (D 0,39)
Baum entfällt (D 0,60)
Vorgaben Bebauungsplan WR Z <= VIII GRZ <= 0.3 GFZ <= 1.0 Grundstücksgrenze Grundstücksgrenze
## IV
## IV
## IV
## VIII
8
6
16 18
10
Abriss bestehende Parkpalette Geschützter Baum (Stammumpfang > 0,80)
## I
I FD Müll Grün
> W
> S
> N
> OAnlage 4 zu 179/ 157/2017
Bauvoranfrage
Ansichten Geländeschnitt
Ein Zuhause für Alle Planen und Bauen für ein kooperatives Wohnprojekt
Blattgröße:
Maßstab:
Datum:
Ort, Datum:
Unterschrift Bauherr
Unterschrift Architekt
BAUHERR:
Ort, Datum:
Plannr.:
PLANUNG: 1:500
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Title: Vorlage 179/ 157/2017
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00299111.pdf
Published Time: Mon, 12 Aug 2019 23:03:30 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
Vorlage 179/ 157/2017
> Seite 1 von 2
> RSD Vorlage
X öffentlich nicht öffentlich
# Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauvoranfrage Leverkuser Straße 10
- Errichtung eines Wohngebäudes mit 22 Wohneinheiten
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 9 beschließt die Erteilung der Befreiungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB).
Sachdarstellung :
Das Grundstück Leverkuser Straße 10 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungs-planes 5772-032, der ein reines Wohngebiet (WR) ausweist und u.a. eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,3, eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,0, eine I-Geschossigkeit sowie Baulinien und Baugrenzen festsetzt.
Auf dem Grundstück befindet sich eine Parkpalette. Da diese überwiegend nicht genutzt wird und die notwendigen Stellplätze für die Wohngebäude des Ensembles Leverkuser Straße / Ecke Küppersteger Straße auf zwei weiteren Parkpaletten und einem offenen Stellplatz in un-mittelbarer Nähe nachgewiesen werden, soll diese abgerissen werden.
Geplant ist die Errichtung eines IV-geschossigen Wohngebäudes mit 22 Wohneinheiten. Durch die geplante Lage des Gebäudes kommt es zu einer Überschreitung der südöstlichen Baugren-ze um 14 m und der nordöstlichen Baugrenze um bis 1,50 m.
Da die Grundfläche des neuen Baukörpers mit ca. 560 m² kleiner als die Grundfläche der be-stehenden Parkpalette mit ca. 585 m² ist, das Baufenster lediglich verschoben wird und die bis-her überbaute Vorgartenzone zur Leverkuser Straße wieder hergestellt wird, handelt es sich hier um eine Verbesserung des Ist-Zustandes. Gegen die Erteilung dieser Befreiung bestehen keine Bedenken.
Durch die Anordnung von Balkonen, Terrassen und dem Aufzug wird die Baulinie zur Leverku-ser Straße um bis zu 1,20 m überschritten. Da der Hauptbaukörper auf der Baulinie errichtet wird und es sich lediglich um untergeordnete Bauteile handelt, besteht gegen die Erteilung der Befreiung keine Bedenken.
In diesem Zusammenhang kommt es auch zu einer Überschreitung der zulässigen GRZ von 0,3 auf 0,33. Die Überschreitung ist geringfügig, so dass ebenfalls keine Bedenken gegen die Ertei-lung der Befreiung bestehen.
Durch die geplante IV-Geschossigkeit kommt es zu einer Überschreitung der zulässigen Zahl der Vollgeschosse. Die bestehende I-geschossige Parkpalette wird im Zuge einer sinnvollen städtebaulichen Nachverdichtung durch ein IV-geschossiges Wohngebäude ersetzt. Da der Stellplatznachweis anderweitig gelingt und in der Umgebung bereits IV- bis VIII-geschossige Bebauungen vorhanden sind, besteht gegen die Erteilung einer Befreiung keine Bedenken.
Aus der geplanten IV-Geschossigkeit resultiert ebenfalls eine Überschreitung der GFZ von 1,0 auf 1,63. Auch hier bestehen aus den o.g. Gründen keine Bedenken.
Für das Vorhaben ist der Nachweis von 12 Stellplätzen erforderlich. Diese werden in den bei-den verbleibenden Parkpaletten nachgewiesen (insgesamt 93 Stellplätze, hiervon 81 Stellplätze für den Bestand und 12 Stellplätze für den geplanten Neubau). Vorlage 179/ 157/2017
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> RSD Vorlage
Von dem Vorhaben sind 4 satzungsgeschützte Bäume betroffen. Ersatzpflanzmaßnahmen er-folgen in Abstimmung mit den Garten-, Friedhofs- und Forstamt.
Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da Befreiungen nach § 31 BauGB erteilt werden sollen, das Grundstück größer als 1.000 m² ist und das Bauvolumen 7.000 m³ übersteigt.
Anlagen:
- Katasterauszug
- Luftbild
- Ausschnitt B-Plan
- Lageplan
- Ansichten
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 9 08.09.2017 -/-²
> 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
> 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:
keine
Amt / Institut:
Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent:
Zuschke