Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 177 52/2004

Bauvoranfrage Märkische Straße 22

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Märkische Straße 22 · Stadtbezirk 7 (Gerresheim)örtlicher Bezug 1Dokument 9. Februar 2004veröffentlicht

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Aus der amtlichen Vorlage

Die Bezirksvertretung 7 beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen nach dem Baugesetzbuch entsprechend der Darstellung in der Tabelle.

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Seite 1 von 4 Beschlussvorlage Betrifft: Bauvoranfrage Märkische Straße 22 -- Errichtung einer Wohnbebauung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 7 beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen nach dem Baugesetzbuch entsprechend der Darstellung in der Tabelle. Sachdarstellung: Das Grundstück Märkische Straße 22 liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 6077/52, der für das gesamte Baugrundstück allgemeines Wohngebiet und eine öffentliche Verkehrsfläche festsetzt, wobei das allgemeine Wohngebiet in einzelne Abschnitte, hier: WA7, WA8, WA10 und WA11 mit unterschiedlichen Festsetzungen unterteilt ist und WA7 und WA8 durch die geplante Verkehrsfläche für die Künnestraße von WA10 und WA11 getrennt sind. Das Grundstück Märkische Straße 22 wurde bisher teilweise von der AWISTA als Recyclinghof genutzt. Diese Nutzung wurde aufgegeben, so dass hier nunmehr eine Neubebauung stattfinden kann. Durch den Verzicht auf Ausbau der Künnestraße ist eine Neuorganisation in diesem Bereich erforderlich, die in der vorliegenden Bauvoranfrage berücksichtigt wird. Geplant ist, die bestehende Baulücke an der Märkischen Straße zwischen den vorhandenen Gebäuden Nr. 22 und 28 durch eine geschlossene Bebauung zu schließen. Durch die Übernahme der Trauf- und Firsthöhe des Gebäudes Nr. 28 wird der geplante Neubau Nr. 26 durch die heute üblichen Geschosshöhen V-geschossig, da das ausgebaute Dachgeschoss ein Vollgeschoss ist. Hinter diesem Neubau soll entlang der Grenze zum Grundstück Märkische Straße 28 ein II-geschossiges Hinterhaus mit Flachdach entstehen. Das Dachgeschoss des Gebäudes Nr. 22 wird entsprechend der geplanten Bebauung ausgebaut und angepaßt. Der geplante Neubau Nr. 24 übernimmt die First- und Traufhöhe des Gebäudes Nr. 22 und erhält erdgeschossig einen Durchgang zum Blockinnenbereich für Fußgänger und Fahrradfahrer sowie die Zufahrt zur geplanten Tiefgarage. Insgesamt sollen durch die o.a. Baumaßnahme 19 Wohneinheiten entstehen. Im Blockinnenbereich soll die Häuserzeile Künnestraße um einen weiteren Baukörper erweitert werden. Dieser paßt sich der vorhandenen Bebauung an; er ist III-geschossig mit ausgebautem Dachgeschoss geplant. Hier sollen ca. 7 neue Wohneinheiten entstehen. Zudem sind nördlich der Künnestraße zwei Einfamilienhäuser mit Garagen vorgesehen. Um das Bauvorhaben genehmigen zu k önnen, sind Befreiungen nach dem Baugesetzbuch erforderlich, die in der folgenden Tabelle im Rahmen aller Festsetzungen dargestellt sind: RSD AllVorlg.WPT Seite 2 von 4 Das Vorhaben liegt im Bereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes Nr. 6077/52 mit den folgenden Festsetzungen. Festsetzung: geplant: Befrei- ung erfor- derl.: 1. die Fortführung der Künnestraße zur Märkischen Straße Keine Fortführung, Weg nur für Fußgänger und Radfahrer ja Im WA 8 an der Märkischen Straße / nördl. gepl. Künnestraße G ( geschlossene Bauweise )g GRZ 0,4 GRZ überschritten ja III + I D Vorderhaus IV + I D Überschreitung ensteht durch die Aufnahme der vorhande- nen Anschlussbebauung und die modernen Geschosshöhen ja WH ( Wandhöhe ) 13.00 m WH 12.45 m SD ( Satteldach ) VorderhausSD Vorderhaus II HinterhausII Hinterhaus WH 6.00 mWH ca. 6.00 m wird an Bestand Angeglichen Baufenster mit Baugrenzen Die östliche Baugrenze wird gering- fügig überschritten, da die Flucht der südlichen Anschlussbebauung aufgenommen werden soll. Überschreitung der südlichen Baugrenze durch Herstellung der geschlossenen Bebauung ja TGa mit Baufenster TGa Baufenster wird überschritten Nach der Zahl der notwendigen Stellplätze ja WA 10 an der Märkischen Straße / südl. gepl. Künnestraße O ( offene Bauweise ) gja GRZ 0,4 GRZ wird überschritten ja III + I D III + ID WH 11.00 m WH ca. 10.70 m SD SD Seite 3 von 4 Baufenster mit Baugrenzen um den Bestand Die nördliche Baugrenze durch die Überbauung der geplanten Künnestr. zur Herstellung der geschlossenen Bebauung ja TGa mit Baufenster TGa Baufenster wird überschritten Nach der Zahl der notwendigen Stellplätze ja WA 11 südl. gepl. Künnestraße g g GRZ 0,5 GRZ wird unterschritten III III + I D ja WH 10.00 m WH ca. 9.80 m SD SD Baufenster mit Baugrenzen Überschreitung der südl. Baugrenze durch Aufnahme der Bautiefe, Trauf- und Firsthöhe der vorhandenen Bebauung. Um diesen Flächenanteil wird die östliche Baugrenze unterschritten, soe dass das Maß der überbaubaren Fläche eingehalten wird. ja TGa mit Baufenster TGa Baufenster wird überschritten Nach der Zahl der notwendigen Stellplätze ja WA 7 nördl. gepl. Künnestraße H ( Hausgruppen ) Doppelhaus ja WH 6.00 m WH 6.00 m SD SD Baufenster mit Baulinie parallel zur gepl. Künnestr. Übrige Begrenzung durch Baugrenzen Die überbaubare Fläche wird nicht eingehalten. Die Baulinie wird unterschritten, die nördl. Baugrenze überschritten. Da die Künnestr. nicht mehr verlängert wird, soll aus städtebaulichen Gründen die nördlich angeordnete Reihenhausbebauung durch ein Doppelhaus mit Garagen aufgenommen werden. Die geplante überbaute Fläche unterschreitet die Fläche des Baufensters. ja Seite 4 von 4 In der o.a. Tabelle sind u.a. Überschreitungen der GRZ angegeben. Hierzu ist folgendes auszuführen: Die GRZ ist für die einzelnen Gebiete mit 0,4 festgesetzt, in einem Teilbereich mit 0,5. Diese Werte dürfen mit der anzurechnenden Fläche der Tiefgarage, der zwei Einzelgaragen und der übrigen verdichteten Flächen (Wege, Terrassen, usw.) um jeweils 50 % überschritten werden, so dass sich eine zulässige GRZ von 0,6 bzw. 0,75 ergibt. Insgesamt ist in allgemeinen Wohngebieten höchstens eine GRZ von 0,8 zulässig. Die im vorliegenden Fall geplante GRZ für das gesamte Grundstück beträgt für die Hauptanlagen 0,415, mit Garagen 0,746 und insgesamt 0,8. Die Verwaltung befürwortet die Erteilung der Befreiungen, weil die vorliegende Planung zu einer sinnvollen, städtebaulich gewünschten Neuorganisation in diesem Bereich führen würde. Durch die Schließung des Blockrandes der Märkischen Straße entsteht ein beruhigter Blockinnenbereich mit sehr hoher Aufenthaltsqualität, die durch die individuelle Gestaltung des Innenbereiches mit ausreichend Spielflächen unterstützt wird. Die notwendigen Stellplätze sollen in der geplanten Tiefgarage und zwei Garagen untergebracht werden. Ein exakter Stellplatznachweis erfolgt im Baugenehmigungs- verfahren. Um die Baumaßnahme realisieren zu können, müssen 4 schützenswerte Bäume gefällt werden. Ersatzpflanzmaßnahmen erfolgen in Abstimmung mit dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt. Die Außenanlagen des derzeit etwa zu 75 % versiegelten Grundstücks werden auf der Grundlage eines abgestimmten Begrünungsplanes intensiv begrünt. Bäume und Gehölze wechseln sich mit Rasen- und Platzflächen ab. Wege und Platzflächen sollen aus versickerungsfähigem Pflaster bzw. einer wassergebundenen Decke erstellt werden. Zusätzlich zur notwendigen Wegebeleuchtung wird in die Planung ein Lichtkonzept integriert, welches bestimmende Gestaltungselemente betont. Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da Befreiungen nach dem Baugesetzbuch erforderlich sind und das Grundstück über 1.000 qm groß ist. Anlagen: - Übersichtsplan - B-Plan-Ausschnitt - Lageplan - Ansichten/Schnitte Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 7 24.02.2004 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative:Keine Amt: Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 177 52/2004