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Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauvoranfrage Märkische Straße 22 -- Errichtung einer Wohnbebauung
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 7 beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen nach dem
Baugesetzbuch entsprechend der Darstellung in der Tabelle.
Sachdarstellung:
Das Grundstück Märkische Straße 22 liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen
Bebauungsplanes Nr. 6077/52, der für das gesamte Baugrundstück allgemeines
Wohngebiet und eine öffentliche Verkehrsfläche festsetzt, wobei das allgemeine
Wohngebiet in einzelne Abschnitte, hier: WA7, WA8, WA10 und WA11 mit
unterschiedlichen Festsetzungen unterteilt ist und WA7 und WA8 durch die geplante
Verkehrsfläche für die Künnestraße von WA10 und WA11 getrennt sind.
Das Grundstück Märkische Straße 22 wurde bisher teilweise von der AWISTA als
Recyclinghof genutzt. Diese Nutzung wurde aufgegeben, so dass hier nunmehr eine
Neubebauung stattfinden kann. Durch den Verzicht auf Ausbau der Künnestraße ist eine
Neuorganisation in diesem Bereich erforderlich, die in der vorliegenden Bauvoranfrage
berücksichtigt wird.
Geplant ist, die bestehende Baulücke an der Märkischen Straße zwischen den
vorhandenen Gebäuden Nr. 22 und 28 durch eine geschlossene Bebauung zu schließen.
Durch die Übernahme der Trauf- und Firsthöhe des Gebäudes Nr. 28 wird der geplante
Neubau Nr. 26 durch die heute üblichen Geschosshöhen V-geschossig, da das
ausgebaute Dachgeschoss ein Vollgeschoss ist.
Hinter diesem Neubau soll entlang der Grenze zum Grundstück Märkische Straße 28 ein
II-geschossiges Hinterhaus mit Flachdach entstehen.
Das Dachgeschoss des Gebäudes Nr. 22 wird entsprechend der geplanten Bebauung
ausgebaut und angepaßt. Der geplante Neubau Nr. 24 übernimmt die First- und
Traufhöhe des Gebäudes Nr. 22 und erhält erdgeschossig einen Durchgang zum
Blockinnenbereich für Fußgänger und Fahrradfahrer sowie die Zufahrt zur geplanten
Tiefgarage. Insgesamt sollen durch die o.a. Baumaßnahme 19 Wohneinheiten entstehen.
Im Blockinnenbereich soll die Häuserzeile Künnestraße um einen weiteren Baukörper
erweitert werden. Dieser paßt sich der vorhandenen Bebauung an; er ist III-geschossig
mit ausgebautem Dachgeschoss geplant. Hier sollen ca. 7 neue Wohneinheiten
entstehen.
Zudem sind nördlich der Künnestraße zwei Einfamilienhäuser mit Garagen vorgesehen.
Um das Bauvorhaben genehmigen zu k önnen, sind Befreiungen nach dem
Baugesetzbuch erforderlich, die in der folgenden Tabelle im Rahmen aller Festsetzungen
dargestellt sind:
RSD AllVorlg.WPT
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Das Vorhaben liegt im Bereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes Nr. 6077/52 mit den
folgenden Festsetzungen.
Festsetzung: geplant: Befrei-
ung
erfor-
derl.:
1. die Fortführung der Künnestraße zur
Märkischen Straße
Keine Fortführung, Weg nur für
Fußgänger und Radfahrer
ja
Im WA 8 an der Märkischen Straße / nördl. gepl. Künnestraße
G ( geschlossene Bauweise )g
GRZ 0,4 GRZ überschritten ja
III + I D Vorderhaus IV + I D Überschreitung ensteht
durch
die Aufnahme der
vorhande-
nen Anschlussbebauung
und
die modernen
Geschosshöhen
ja
WH ( Wandhöhe ) 13.00 m WH 12.45 m
SD ( Satteldach ) VorderhausSD Vorderhaus
II HinterhausII Hinterhaus
WH 6.00 mWH ca. 6.00 m wird an Bestand
Angeglichen
Baufenster mit Baugrenzen Die östliche Baugrenze wird gering-
fügig überschritten, da die Flucht der
südlichen Anschlussbebauung
aufgenommen werden soll.
Überschreitung der südlichen
Baugrenze durch Herstellung der
geschlossenen Bebauung
ja
TGa mit Baufenster TGa Baufenster wird
überschritten
Nach der Zahl der
notwendigen
Stellplätze
ja
WA 10 an der Märkischen Straße / südl. gepl. Künnestraße
O ( offene Bauweise ) gja
GRZ 0,4 GRZ wird überschritten ja
III + I D III + ID
WH 11.00 m WH ca. 10.70 m
SD SD
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Baufenster mit Baugrenzen um den
Bestand
Die nördliche Baugrenze durch die
Überbauung der geplanten Künnestr.
zur Herstellung der geschlossenen
Bebauung
ja
TGa mit Baufenster TGa Baufenster wird
überschritten
Nach der Zahl der
notwendigen
Stellplätze
ja
WA 11 südl. gepl. Künnestraße
g g
GRZ 0,5 GRZ wird unterschritten
III III + I D ja
WH 10.00 m WH ca. 9.80 m
SD SD
Baufenster mit Baugrenzen Überschreitung der südl. Baugrenze
durch Aufnahme der Bautiefe, Trauf-
und Firsthöhe der vorhandenen
Bebauung.
Um diesen Flächenanteil wird die
östliche Baugrenze unterschritten,
soe dass das Maß der überbaubaren
Fläche eingehalten wird.
ja
TGa mit Baufenster TGa Baufenster wird
überschritten
Nach der Zahl der
notwendigen
Stellplätze
ja
WA 7 nördl. gepl. Künnestraße
H ( Hausgruppen ) Doppelhaus ja
WH 6.00 m WH 6.00 m
SD SD
Baufenster mit Baulinie parallel zur gepl.
Künnestr. Übrige Begrenzung durch
Baugrenzen
Die überbaubare Fläche wird nicht
eingehalten. Die Baulinie wird
unterschritten, die nördl. Baugrenze
überschritten.
Da die Künnestr. nicht mehr
verlängert wird, soll aus
städtebaulichen Gründen die
nördlich angeordnete
Reihenhausbebauung durch ein
Doppelhaus mit Garagen
aufgenommen werden. Die geplante
überbaute Fläche unterschreitet die
Fläche des Baufensters.
ja
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In der o.a. Tabelle sind u.a. Überschreitungen der GRZ angegeben. Hierzu ist folgendes
auszuführen: Die GRZ ist für die einzelnen Gebiete mit 0,4 festgesetzt, in einem
Teilbereich mit 0,5. Diese Werte dürfen mit der anzurechnenden Fläche der Tiefgarage,
der zwei Einzelgaragen und der übrigen verdichteten Flächen (Wege, Terrassen, usw.)
um jeweils 50 % überschritten werden, so dass sich eine zulässige GRZ von 0,6 bzw. 0,75
ergibt. Insgesamt ist in allgemeinen Wohngebieten höchstens eine GRZ von 0,8 zulässig.
Die im vorliegenden Fall geplante GRZ für das gesamte Grundstück beträgt für die
Hauptanlagen 0,415, mit Garagen 0,746 und insgesamt 0,8.
Die Verwaltung befürwortet die Erteilung der Befreiungen, weil die vorliegende Planung
zu einer sinnvollen, städtebaulich gewünschten Neuorganisation in diesem Bereich führen
würde. Durch die Schließung des Blockrandes der Märkischen Straße entsteht ein
beruhigter Blockinnenbereich mit sehr hoher Aufenthaltsqualität, die durch die individuelle
Gestaltung des Innenbereiches mit ausreichend Spielflächen unterstützt wird.
Die notwendigen Stellplätze sollen in der geplanten Tiefgarage und zwei Garagen
untergebracht werden. Ein exakter Stellplatznachweis erfolgt im Baugenehmigungs-
verfahren.
Um die Baumaßnahme realisieren zu können, müssen 4 schützenswerte Bäume gefällt
werden.
Ersatzpflanzmaßnahmen erfolgen in Abstimmung mit dem Garten-, Friedhofs- und
Forstamt. Die Außenanlagen des derzeit etwa zu 75 % versiegelten Grundstücks werden
auf der Grundlage eines abgestimmten Begrünungsplanes intensiv begrünt. Bäume und
Gehölze wechseln sich mit Rasen- und Platzflächen ab. Wege und Platzflächen sollen
aus versickerungsfähigem Pflaster bzw. einer wassergebundenen Decke erstellt werden.
Zusätzlich zur notwendigen Wegebeleuchtung wird in die Planung ein Lichtkonzept
integriert, welches bestimmende Gestaltungselemente betont.
Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da Befreiungen nach dem
Baugesetzbuch erforderlich sind und das Grundstück über 1.000 qm groß ist.
Anlagen:
- Übersichtsplan
- B-Plan-Ausschnitt
- Lageplan
- Ansichten/Schnitte
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 7 24.02.2004 -/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:Keine
Amt: Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin