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Title: Vorlage 01/ 238/2017
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00301386.pdf
Published Time: Mon, 12 Aug 2019 23:11:03 GMT
Number of Pages: 4
Markdown Content:
Vorlage 01/ 238/2017
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# Beschlussvorlage
Betrifft:
Beantragung von Fördermitteln für den Breitbandausbau
Beschlussdarstellung:
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt die Verwaltung entsprechend
der „Richtlinie Förderung zur Unter stützung des Breitbandausbaus in der
Bundesrepublik Deutschland“ und der „Richtlinie des Landes Nordrhein -Westfalen
zur Kofinanzierung des Bundesprogramms“ einen Antrag auf Förderung zu stellen.
Der Eigenanteil von bis zu 1,5 Mio. EUR wird hälftig in den Jahren 2019 und 2020 aus laufenden Haushaltsmitteln bereitgestellt und bei der Haushaltsplanaufstellung im Jahr 2018 für 2019ff entsprechend berücksichtigt.
Darüber hinaus wird ein weiterer Förderantrag mit einem Volumen von 150.000,-EUR für die Koordination des Breitbandausbaus gegenüber dem Land gestellt. Nach Bewilligung wird hierüber die Stelle eines Breitbandkoordinators für max. drei Jahre finanziert, die befristet extern ausgeschrieben wird.
Sachdarstellung :
Düsseldorfs Standortattraktivität ist eng mit den Herausforderungen des digitalen Wandels und seiner Infrastruktur verbunden. Laut Breitband.NRW liegt die Landeshauptstadt Düsseldorf mit einer 93,9%tigen Breitbandversorgung (>= 50 Mbit/s) in Nordrhein-Westfalen noch auf den vorderen Plätzen, aber andere Städte haben die 95%-Abdeckung bereits erreicht. Darüber hinaus erfolgt die Abdeckung überwiegend durch Kupferleitungen und nicht durch zukunftsfähige Glasfaserleitungen. Es ist abzusehen, dass sich der Datentransport exponentiell und mit dynamischen Zuwächsen fortentwickeln wird. Deshalb kommt es bereits heute darauf an, eine Grundlage für eine richtungsweisende und an den künftigen Bedarf einer smarten Stadt ausgerichteten Versorgung zu schaffen. Die in 2016
veröffentlichte „Gigabitstrategie für NRW“ setzt hier einen wichtigen Meilenstein zum
Ausbau der Netzinfrastruktur, um das Land langfristig auf dem Weg zu einer Gigabit-Gesellschaft zu unterstützen. Diese Entwicklung will die Stadt Düsseldorf konsequent fördern.
Um den Ausbau in Düsseldorf voran zu treiben, wurden auf Initiative von Oberbürgermeister Thomas Geisel in den letzten Monaten mit verschiedenen Anbietern Gespräche geführt. Hierzu verhandelte Kooperationsvereinbarungen sehen insbesondere den Ausbau unterversorgter Gewerbegebiete vor. Voraussetzung für den eigenwirtschaftlichen Ausbau ist eine ausreichende Nachfrage. Entsprechend den Förderrichtlinien ist Breitbandausbau mit Fördermitteln nachrangig. So werden nur Gebiete gefördert, in denen in den nächsten drei Jahren kein marktgetriebener Ausbau erfolgt. Ziel des Förderantrags ist es daher, die Gebiete mit Glasfaser zu erschließen, die in den kommenden drei Jahren nicht durch Marktteilnehmer ausgebaut werden. Sollte ein solcher Ausbau in den zur Förderung vorgesehenen Gebieten erfolgen, werden die entsprechenden Gebiete aus dem Förderantrag herausgenommen, wodurch sich Fördersumme und Eigenanteil entsprechend verringern. Vorlage 01/ 238/2017
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Es wurde eine Breitband-Markterkundung auf dem Gebiet der Stadt Düsseldorf durchgeführt. Die Rückmeldungen zeigen, dass rund 980 Adressen über Bundesmittel und durch Kofinanzierung des Landes förderfähig sind, d.h. an diesen Adressen ist weniger als die Aufgreifschwelle von 30Mbit/s im Downstream verfügbar (siehe Anlage 1 – Förderfähige Gebiete). Darin enthalten sind Gewerbegebiete und Schulstandorte.
Bundesförderprogramm mit Ko-Finanzierung durch das Land NRW
Das BMVI hat zur Richtlinie „Breitbandausbau in der Bundesrepublik Deutschland“
einen 5. Aufruf gestartet. Bis zum 29. September 2017 können Förderanträge eingereicht werden.
Mit diesem Bundesförderprogramm wird der Netzausbau technologieneutral gefördert. Der Fördersatz beträgt im Regelfall 50 % der zuwendungsfähigen Kosten. Der Höchstbetrag pro Projekt liegt bei 15 Millionen Euro. Das Land NRW kofinanziert weitere 40%, so dass ein Eigenanteil von 10% für die Stadt Düsseldorf verbleibt. Förderfähig ist u.a. die sogenannte Wirtschaftlichkeitslücke. Hierbei handelt es sich um den Betrag, der verbleibt, wenn die Einnahmen über einen Zeitraum von 7 Jahren von den notwendigen Investitionskosten und den Betriebskosten abgezogen werden.
Die Bewertung eines Förderantrags unterliegt einem Scoring-Verfahren. Je mehr Punkte erzielt werden, desto wahrscheinlicher ist eine Förderung. Solange genügend Fördermittel vorhanden sind, werden die Projekte gemäß ihrem Scoring-Rang bewilligt und gefördert. Vor diesem Hintergrund ist die Erteilung eines Zuwendungsbescheides nicht sicher, es bestehen jedoch realistische Chancen. Sollte es keinen Zuwendungsbescheid geben, besteht keine Verpflichtung für einen Ausbau ohne Fördermittel.
Förderung der Wirtschaftlichkeitslücke oder Betreibermodell
In Deutschland haben sich mit den Wirtschaftlichkeitslücken- und dem Betreibermodell zwei unterschiedliche Ansätze für den Breitbandausbau etabliert.
Das Wirtschaftlichkeitslückenmodell zeichnet sich dadurch aus, dass einem Telekommunikationsunternehmen ein Zuschuss gezahlt wird, damit dieses die für die Versorgung der Bevölkerung erforderlichen Breitbandinfrastrukturen errichtet und betreibt.
Im Betreibermodell bauen die Kommunen die (passive) Infrastruktur selbst und müssen diese anschließend an einen Betreiber verpachten.
Für das Wirtschaftlichkeitslückenmodell spricht, dass der zu zahlende Zuschuss vielfach deutlich geringer ist (Erweiterung bestehender Infrastruktur), als die Summe der Investitionen in eine eigene Breitbandinfrastruktur, die von Grund auf aufgebaut werden müsste. Auch wird das wirtschaftliche Risiko auf den Zuschussempfänger verlagert. Da die öffentliche Hand nicht direkt am Netzausbau beteiligt ist, trägt sie nicht das wirtschaftliche Risiko der Investitionskosten bei ausbleibenden oder zu geringen Pachteinnahmen. Das TK-Unternehmen, welches den geförderten Ausbau durchführt, muss laut Richtlinie OpenAccess anbieten, was bedeutet, dass das geförderte Netz auch anderen Providern gegen Entgelt zur Verfügung gestellt werden muss. Vorlage 01/ 238/2017
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Wirtschaftlichkeitslücke
Die Stadt Düsseldorf hat ein nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren (IBV) für die unterversorgten Adressen (unter 30Mbit/s) durchgeführt. In diesem IBV wurde der Ausbau mit 100Mbit/s symmetrisch gefordert. Das Ergebnis dieses
nichtförmlichen IBV beziffert die Wirtschaftlichkeitslücke auf rund 15 Mio. €. Hieraus
ergibt sich ein Eigenanteil für die Stadt Düsseld orf in Höhe von rund 1,5 Mio. €. (50%
Bund, 40% Land NRW, 10% Stadt Düsseldorf).
Finanzielle Auswirkung für den Haushalt der Stadt Düsseldorf
Aufgrund des langen Umsetzungszeitraums (s.u.) ist es voraussichtlich notwendig, den Eigenanteil in Höhe von 10% auf die Haushaltjahre 2019/20 zu verteilen. Nach derzeitigem Stand ist folgende Verteilung möglich:
- 2019: bis zu ca. 750.000,- €
- 2020: bis zu ca. 750.000,- €
Die Bundesmittel sind bis 2020 gebunden, jedoch ist eine Kostenverrechnung für das Jahr 2020 durch die Förderrichtlinie noch nicht gesichert. Diese geht von abschließenden Baumaßnahmen im Jahr 2019 aus, was jedoch nicht zu dem zu erwartenden Projektverlauf passt. Die Kofinanzierung des Landes NRW folgt den Fristen des Bundes. Nach Einschätzung der beauftragten Beratungsfirma wird der Fördergeber die Abrechnungsregelungen in den nächsten Monaten noch anpassen und um ein Jahr verlängern. Sollten diese Anpassungen nicht bis zu der beabsichtigen Vergabe nach Vorliegen des Zuwendungsbescheides vorgenommen worden sein oder die Höhe der Zuwendungen unter den Erwartungen liegen, zieht die Landeshauptstadt Düsseldorf die Förderanträge mit schriftlicher Mitteilung aufgrund der unsicheren Auszahlung der Fördersumme bei Bund und Land zurück.
Möglicher zeitlicher Ablauf
Nach Abgabe der Förderanträge ist mit einem ersten Zuwendungsbescheid etwa im Februar 2018 zu rechnen. Vergabeplanung und –ausschreibung werden voraussichtlich bis Juli 2018 dauern. Vergabe, Planung und Koordination auf Auftragnehmerseite werden bis ca. Oktober 2018 abgeschlossen sein, sodass ab November 2018 mit den ersten Baumaßnahmen gerechnet werden kann. Diese werden voraussichtlich bis Ende 2020 dauern. Schlussrechnung ist dann für Ende 2020 vorzusehen.
Um an der Bundesförderungskulisse zu partizipieren, besteht bis zum 29.09.2017 voraussichtlich letztmalig die Möglichkeit einen entsprechenden Förderantrag einzureichen. Nach Beschluss des Rates wird der Antrag verwaltungsseitig formell und konzeptionell erarbeitet und fristgerecht dem BMVI zugestellt.
Eine vorhergehende Beschlussfassung in dem zuständigen Ausschuss für Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Liegenschaften war aus zeitlichen Gründen nicht möglich, da die Ergebnisse des Interessenbekundungsverfahrens erst Ende August 2017 vorlagen. Vorlage 01/ 238/2017
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Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Rat 21.09.2017 -/-²
> 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Amt / Institut:
Büro Oberbürgermeister
Dezernentin / Dezernent:
Oberbürgermeister Geisel
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Title: 00301489.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00301489.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:30:07 GMT
Number of Pages: 1
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Projektion: Transverse Mercator Datum: ETRS 1989 © Openstreetmap 2016 CC-BY-SA Erstellt am: 12.09.2017
Düsseldorf - förderfähige Gebiete
0 42 km