Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 06/004 - Nördlich Westfalenstraße (Nordteil) -
Themen
Beschluss & Empfehlung
- Begründung Der Bebauungsplan Nr. 06/004 (eh. Paguag GmbH & Co., heute C.F. Gomma Ger-many GmbH) ist die nördliche Teilfläche des Aufstellungsbeschlusses Nr. 5781/038. Bei dem Südteil handelt es sich um die ehemalige Betriebsfläche von Sack & Kies-selbach Maschinenfabrik GmbH. Der Gesamtplan hatte zum Ziel, ein beide Flächen verbindendes städtebauliches Konzept zu entwickeln. Zu diesem Zweck wurde 2011 ein Gutachterverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt, dass das Büro Petzinka Pink Architekten gemeinsam mit FSWLA Landschaftsarchitekten gewann. Nach Abschluss der zweiten Stufe der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB im Frühjahr 2013 musste auf Basis der nun konkretisierten Fachgutachten (insbe-sondere Altlastenuntersuchung) festgestellt werden, dass eine Kopplung der Ent-wicklung beider Flächen aneinander nicht mehr länger zielführend ist. Dies lag u.a. daran, dass eine Umnutzung der Flächen von C.F. Gomma aufgrund der bestehen-den Altlasten nicht so zeitnah erfolgen konnte, wie die Entwicklung des Südteils. Gleichzeitig hätte eine fortlaufende Kopplung der Entwicklung des Südteils an die Entwicklung des Nordens auch hier zu einem Stillstand der Investition und der Stabi-lisierung des Zentrums Westfalenstraße geführt. Aus diesem Grund wurde der Südteil im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebau-ungsplanes Nr. 06/002 zeitlich vorab entwickelt (Satzungsbeschluss Dezember 2015, Vorhaben derzeit im Bau). Der damalige Stand der Planung für den Nordteil ist der Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Der Investor, der bereits Bauherr beim Südteil war, beabsichtigt nun, auch den Nord-teil zu entwickeln. Nach mehreren Abstimmungsgesprächen mit der Verwaltung handelt es sich bei dem vorgelegten Entwurf des ebenfalls wiederum beteiligten Bü-ros pinkarchitektur um eine Überarbeitung des letzten Planungsstandes (siehe Anla-ge 1). Die Grundzüge der bisherigen Planung (Blockrandbebauung mit grünen Höfen) wur-den im Wesentlichen beibehalten. Die Erschließungsstraße des Südteils, die derzeit in einem Wendehammer endet, kann als Ringstraße (wie auch damals bereits vor-gesehen) fortgeführt werden. Die im Südteil neu entstehende Fußgängerzone zwi-schen Quartiersplatz und Einkaufszentrum wird Richtung Norden fortgesetzt und weitet sich zu einem zweiten öffentlichen Platz. Stand: 13.03.2017, Vorlage Nr. 61/44/2017 Um diesen gruppiert der Investor nun - als wesentlichen Unterschied zur bisherigen Planung - drei Hochpunkte mit 9, 11 und 12 Geschossen. Die Verdichtung des Quartiers insgesamt wird seitens der Verwaltung begrüßt, steht aber u.a. unter dem Vorbehalt der verträglichen verkehrlichen Abwicklung der bis zu 500 neuen Wohneinheiten, dem Nachweis einer ausreichenden Besonnung und sonstigen fachrechtlichen Prüfungen und architektonischen Qualifizierung. Als weiterer Unterschied zu der Planung des damaligen Siegerentwurfs ist zu ver-merken, dass kein Bestandsgebäude erhalten bleibt. Dies hat zum Hintergrund, dass nach eingehender Prüfung durch Fachgutachter festgestellt werden musste, dass die Belastung der für den Erhalt vorgesehenen Bestandshalle und des Bunkers mit Chemikalien so groß ist, dass eine Umnutzung eine Entkernung mit sich bringen würde, die wiederum auch Auswirkungen auf die Statik hätte (Eindringung der Schadstoffe auch in die Bausubstanz). Das Konzept (Anlagen 2a und 2b) stellt einen ersten Aufschlag für die weitere Ent-wicklung des Quartiers dar und ist noch nicht als abgeschlossen zu bezeichnen. Es verdeutlicht aber bereits die Grundidee für das Bebauungsplanverfahren. Eine Ver-tiefung des Konzeptes würde im Zuge einer erneuten Behördenbeteiligung erfolgen. Der Investor bietet an, die geforderte Quote aus dem Handlungskonzept Wohnen vollständig zu erfüllen, d.h. er beabsichtigt, 20 % geförderte und 20 % preisgedämpf-te Wohneinheiten zur errichten.
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00288881.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:14:08 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: Begründung Der Bebauungsplan Nr. 06/004 (eh. Paguag GmbH & Co., heute C.F. Gomma Ger-many GmbH) ist die nördliche Teilfläche des Aufstellungsbeschlusses Nr. 5781/038. Bei dem Südteil handelt es sich um die ehemalige Betriebsfläche von Sack & Kies-selbach Maschinenfabrik GmbH. Der Gesamtplan hatte zum Ziel, ein beide Flächen verbindendes städtebauliches Konzept zu entwickeln. Zu diesem Zweck wurde 2011 ein Gutachterverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt, dass das Büro Petzinka Pink Architekten gemeinsam mit FSWLA Landschaftsarchitekten gewann. Nach Abschluss der zweiten Stufe der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB im Frühjahr 2013 musste auf Basis der nun konkretisierten Fachgutachten (insbe-sondere Altlastenuntersuchung) festgestellt werden, dass eine Kopplung der Ent-wicklung beider Flächen aneinander nicht mehr länger zielführend ist. Dies lag u.a. daran, dass eine Umnutzung der Flächen von C.F. Gomma aufgrund der bestehen-den Altlasten nicht so zeitnah erfolgen konnte, wie die Entwicklung des Südteils. Gleichzeitig hätte eine fortlaufende Kopplung der Entwicklung des Südteils an die Entwicklung des Nordens auch hier zu einem Stillstand der Investition und der Stabi-lisierung des Zentrums Westfalenstraße geführt. Aus diesem Grund wurde der Südteil im Rahmen des vorhabenbezogenen Be…
Automatisch aus dem Originaldokument aufbereitet.
Beratungsweg
Bezirksvertretung 6
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 61/ 44/2017