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Genehmigungsverfügung der Bezirksregierung Düsseldorf vom 13.09.2017 als Text anzeigen
Title: Ganzseitiges Foto
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00301256.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:30:15 GMT
Number of Pages: 11
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Haushaltssatzung 2017 der Landeshauptstadt Düsseldorf in der Fassung, die sie durch diesen Beitrittsbeschluss erhält als Text anzeigen
Title: Haushaltssatzung_Beitrittsbeschluss_Druckversion
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00301257.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:30:15 GMT
Number of Pages: 3
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Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994
(GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 966), hat der Rat der Stadt Düsseldorf mit Beschluss
vom 15.12.2016 sowie Beitrittsbeschluss vom 21.09.2017 folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt Düsseldorf voraussichtlich erzielbaren Erträge und
entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen
enthält, wird
neu alt
im Ergebnisplan mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf 2.740.465.059 EUR 2.740.465.059 EUR
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 2.784.606.496 EUR 2.784.606.496 EUR
Umfang der Internen Leistungsverrechnung auf 104.216.766 EUR 104.216.766 EUR
im Finanzplan mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf 2.554.416.363 EUR 2.554.416.363 EUR
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf 2.551.607.669 EUR 2.551.607.669 EUR
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 596.018.014 EUR 596.018.014 EUR
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 299.015.781 EUR 299.015.781 EUR
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 8.262.642 EUR 35.142.642 EUR
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 308.073.569 EUR 334.953.569 EUR
festgesetzt.
a)
8.132.642 EUR 8.132.642 EUR
b) der Gesamtbetrag der Kredite von der Holding der Landeshauptstadt Düsseldorf GmbH,
0 EUR 26.880.000 EUR
c)
0 EUR 0 EUR
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Kredite aus dem Förderprogramm "Gute Schule 2020", deren
Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf
deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen im Kernhaushalt erforderlich ist,
wird auf
der Gesamtbetrag der Kredite vom Kreditmarkt, deren Aufnahme für Investitionen
erforderlich ist, wird auf
der Landeshauptstadt Düsseldorf
Haushaltssatzung
§ 2
§ 1
für das Haushaltsjahr 2017neu alt
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen
in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 148.010.028 EUR 148.010.028 EUR
festgesetzt.
Eine Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird nicht veranschlagt 44.141.437 EUR
Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf
44.141.437 EUR 0 EUR
festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf
438.600.000 EUR 438.600.000 EUR
festgesetzt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2017 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf 156 v. H. 156 v. H.
1.2 für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 440 v. H. 440 v. H.
2. Gewerbesteuer auf 440 v. H. 440 v. H.
entfällt
§ 3
§ 4
§ 5
§ 6
§ 7neu alt
Siehe nachfolgende Übersicht der generellen Haushaltsplanvermerke, sowie die in den jeweiligen Produkten ausgewiesenen produktbezogenen
Haushaltsplanvermerke. Budget- und Bewirtschaftungsregelungen werden im Budgetierungskonzept zum Haushaltsplan der Stadt Düsseldorf
(siehe Vorbericht) festgelegt.
Die Wertgrenze für Investitionsmaßnahmen gem. § 4 Abs. 4 GemHVO NRW wird auf
250.000 EUR 250.000 EUR
festgesetzt.
Wird einer Beamtin bzw. einem Beamten ein Amt mit höherem Endgrundgehalt verliehen, so kann sie bzw. er mit Rückwirkung von höchstens
3 Monaten in die höhere Planstelle eingewiesen werden, soweit
a) sie bzw. er während dieser Zeit die Obliegenheiten des verliehenen oder eines gleichwertigen Amtes tatsächlich wahrgenommen hat und
die Planstelle, in die sie bzw. er eingewiesen wird, besetzbar war und
b) die Einweisung nicht vor Ablauf einer beamtenrechtlich oder verwaltungsmäßig vorgeschriebenen Wartezeit für eine Beförderung erfolgt.
Sofern im Stellenplan ein
a) kw-Vermerk (künftig wegfallend) angebracht ist, gilt die Stelle
- nach dem Wegfall der Aufgabe oder
- nach dem Wegfall der für die Stelle gewährten Zuschüsse und / bzw.
- ab Eintritt der sonstigen Bedingungen, die zur Anbringung des kw-Vermerkes geführt haben und
- ab Freiwerden der Stelle durch Ausscheiden / Umsetzung der Stelleninhaberin / des Stelleninhabers
als eingespart.
b) ku-Vermerk (künftig umzuwandeln) angebracht ist, gilt ab Freiwerden der Stelle durch Ausscheiden / Umsetzung der Stelleninhaberin / des
Stelleninhabers der niedrigere Stellenwert.
Düsseldorf, den 21.09.2017
Oberbürgermeister
Thomas Geisel
§ 11
§ 8
§ 10
§ 9
Vorlage als Text anzeigen
Title: Vorlage 01/ 241/2017
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00301258.pdf
Published Time: Mon, 12 Aug 2019 23:10:38 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
Vorlage 01/ 241/2017
> Seite
1 von 2
> RSD Vorlage
X öffentlich nicht öffentlich
Beschlussvorlage
Betrifft:
Beitrittsbeschluss zur Genehmigung der Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Düsseldorf für das Haushaltsjahr 2017
Beschlussdarstellung:
Der Rat der Stadt beschließt, den Auflagen der Genehmigungsverfügung der Bezirksregierung Düsseldorf vom 13.09.2017 beizutreten. Diese lauten wie folgt:
1. In der zu veröffentlichenden Haushaltssatzung wird unter § 4 der Begriff
„Verringerung der Ausgleichsrücklage“ durch „Verringerung der allgemeinen
Rücklage “ ersetzt.
2. In der zu veröffentlichenden Haushaltssatzung wird unter § 2b) der Gesamtbetrag der Kredite von der Holding der Landeshauptstadt Düsseldorf GmbH, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen im Kernhaushalt erforderlich ist, auf 0 Euro festgesetzt.
3. In allen noch nicht festgestellten Jahresabschlüssen sowie in künftigen Haushaltsplanungen werden die bisher lediglich in der Finanzplanung und -rechnung abgebildeten Beträge, die der Multifunktionsarena Immobiliengesellschaft mbH & Co. jährlich aus dem Haushalt zur Verfügung gestellt werden, als Transferaufwand ausgewiesen.
Als Folge der Reduzierung der Darlehensaufnahme bei der Holding gemäß Ziffer 2. beschließt der Rat die Verringerung der Gesamtbeträge der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit in § 1 der Haushaltssatzung um 26.880.000 Euro.
Sachdarstellung:
Wie bereits in der Beantwortung der Anfrage im Haupt- und Finanzausschuss vom 11.09.2017 zu den Auswirkungen der vorläufigen Haushaltsführung ausgeführt, wurde die Haushaltssatzung 2017 am 28.02.2017 der Bezirksregierung Düsseldorf angezeigt. Im Laufe der Prüfungen durch die Bezirksregierung stellte sich durch die Konkretisierung des Jahresabschlusses 2016 heraus, dass dieser deutlich hinter den Erwartungen der Haushaltsplanung 2016 zurücksteht (wie auch in den Controlling-Berichten Juni und September des Jahres 2016 abgebildet). Die Bezirksregierung nahm dies zum Anlass um festzustellen, dass es nunmehr hinreichend wahrscheinlich ist, dass die Ausgleichsrücklage aufgezehrt sein müsste. Die Vorlage 01/ 241/2017
Seite 2 von 2
> RSD Vorlage
Bezirksregierung prüft in derartigen Fällen dann die Haushaltsplanung so, als sei sie nicht mehr nur anzeigepflichtig, sondern genehmigungspflichtig.
Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat daher darum gebeten, dass die Bezirksregierung die Satzung 2017 genehmigt. Die Bezirksregierung hat nunmehr mit Schreiben vom 13.09.2017 ihre Änderungsanforderungen an die Stadt formuliert. Diesen Anforderungen der Aufsichtsbehörde muss der Rat der Stadt in Form eines Beitrittsbeschlusses zustimmen, um die Haushaltssatzung 2017 veröffentlichen zu können. Die vorläufige Haushaltsführung kann somit unmittelbar nach Veröffentlichung der Haushaltssatzung enden.
Zur weiteren Information ist die vollständige Genehmigungsverfügung der Bezirksregierung als Anlage 1 beigefügt.
Die Auswirkungen dieses Beitrittsbeschlusses können der als Anlage 2 beigefügten aktualisierten Haushaltssatzung 2017 entnommen werden. Das geplante Jahresergebnis 2017 bleibt unverändert.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Erge bnis
Rat 21.09.2017 -/-²
> 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
> 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Anlagen: X beigefügt nicht vorhanden
Nr. Anlage
1 Genehmigungsverfügung der Bezirksregierung Düsseldorf vom
13.09.2017
2 Haushaltssatzung 2017 der Landeshauptstadt Düsseldorf in der
Fassung, die sie durch diesen Beitrittsbeschluss erhält
Alternative:
keine
Amt / Institut:
Kämmerei
Dezernentin / Dezernent:
Stadtkämmerin Schneider