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Ö Vorlagen - Nr. 11/ 14/2004
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Informationsvorlage
Betrifft:
Sachstand: Maschinelle Berechnung der Beihilfe und Controlling
Seit dem 1. April 2003 erfolgt die Berechnung und Auszahlung der Beihilfen beim Amt für
Personalservice und zentrale Dienste in der Abt. 11/1 mit Hilfe der vom Finanzministerium
NRW in Zusammenarbeit mit dem GGRZ Köln (Gemeinsames Gebietsrechenzentrum des
Landes NRW) entwickelten Software "Beihilfe NT".
Nach Abschluss der üblicherweise problematischen Phase der Umstellung auf die neuen
Arbeitsabläufe wurde festgestellt, dass sich die an das Programm gestellten Erwartungen
erfüllt haben. Der Informationsgehalt der Bescheide und Anlagen wurde gesteigert; die
Berechnungen sind nachvollziehbarer geworden. Durch die programmtechnisch
vorgegebenen Arbeitsabläufe konnte die Sicherheit bei der Beihilfenberechnung erhöht
werden. Die maschinelle Berechnung und Dokumentation aller wesentlichen Angaben im
Verfahren hat dazu beigetragen, die durchschnittliche Bearbeitungsdauer der Beihilfen
auf unter zwei Wochen zu senken.
Das Verfahren ermöglicht ein Controlling. Mit Zustimmung der Personalvertretung wird der
Datenbestand monatlich zu folgenden Punkten ausgewertet:
1. Anzahl der berechneten Beihilfen und durchschnittliche Bearbeitungsdauer
Die laufende Fortschreibung ermöglicht - ggf. durch Steuerungsmaßnahmen - das
Einhalten von Zielvereinbarungen und zeigt die Leistungsfähigkeit des Beihilfe-
Teams auf.
2. Höhe der ausgezahlten Beihilfen
Durch den monatlichen Vergleich von Ist-Ausgabe und Haushaltsansatz sind
künftig eine genauere Prognose für das laufende Jahr sowie Aussagen zur
Haushaltsentwicklung im nächsten Jahr möglich.
3. Höhe der eingereichten Aufwendungen
Durch den Vergleich der Statistiken der gesetzlichen und privaten
Krankenversicherung mit der eigenen Kostenentwicklung - unterteilt nach
Kostenblöcken im Periodenvergleich - sollen Aussagen über die zukünftige
Kostenentwicklung ermöglicht und ggf. Steuerungsinstrumente entwickelt werden.
Auf der Basis der Düsseldorfer Auswertungen werden Kennzahlenvergleiche mit anderen
Städten, die ebenfalls "Beihilfe NT" für die Berechnung der Beihilfen einsetzen,
angestrebt.
Die Nutzung des Programms war bisher kostenfrei. Ab dem 01.01.2004 fallen jährlich
insgesamt Lizenzgebühren von 13.248 Euro an. Für das Jahr 2004 wurde dieser Betrag
einmalig auf 6.624 Euro als Kompensation für den durch die Stadt Düsseldorf geleisteten
Testaufwand reduziert.
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Ö Vorlagen - Nr. 11/ 14/2004
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Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Personal- und Organisationsausschuss 02.03.2004 -/-
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1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Amt:
Amt für Personalservice und zentrale Dienste
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Löhr