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Ö Vorlagen - Nr. 51/ 46/2005
JHA am 12.04.2005
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Betriebsträgerwechsel der Kindertageseinrichtung Kaiserswerther Straße 209
Beschlussdarstellung:
Der Rat der Stadt Düsseldorf beschließt, die Kindertageseinrichtung Kaiserswerther
Straße 209 der katholischen Kirchengemeinde Heilige Familie in Düsseldorf-Golzheim im
Rahmen einer Betriebsüberleitung nach § 613 a BGB in städtische Trägerschaft zu
übernehmen.
Sachdarstellung:
Die katholische Kirchengemeinde Heilige Familie beabsichtigt, den Betrieb der
Kindertageseinrichtung Kaiserswerther Straße 209 mit Ablauf des Kindergartenjahres
2004/2005 (31.07.2005) aus kircheninternen Gründen einzustellen
Die Kindertageseinrichtung besteht aus zwei Kindergartengruppen mit je 25 Plätzen und
einer Tagesstättengruppe mit 20 Plätzen im Stadtteil Golzheim, Stadtbezirk 1.
Die Nachfrage nach Betreuungsplätzen im Stadtbezirk 1 wird - bei gleichzeitig sinkendem
Platzangebot - steigen. Hierbei wirkt sich die Umwandlung von Kindergartengruppen in
Familiengruppen bei freien Trägern sowie bei einer städtischen Kindertageseinrichtung
aus. Dem Jugendamt liegen weiterhin Hinweise auf geplante Gruppenschließungen
kirchlicher Träger im Umfang von insgesamt 165 Plätzen für Kinder in der Altersgruppe
von 3 - 6 Jahren für den Stadtbezirk 1 vor. Im Falle der Schließung der
Kindertageseinrichtung würde eine ausreichende Deckung der Nachfrage nach Plätzen in
Kindertageseinrichtungen im Stadtbezirk nicht gewährleistet werden können.
Der Erhalt der Kindertageseinrichtung ist zur Gewährleistung des Angebotes im
Stadtbezirk und zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz aus
Sicht der Jugendhilfeplanung unverzichtbar. Es best ehen keine
Kompensationsmöglichkeiten bei einer Einbuße der Einrichtungsplätze.
Eine Kostendarstellung für das Jahr 2005 und die Folgejahre liegt dieser Vorlage als
Anlage bei. Die Kindertageseinrichtung ist in einer im Eigentum der katholischen
Kirchengemeinde stehenden Immobilie untergebracht. Die Stadt Düsseldorf verpflichtet
sich im Rahmen des Betriebsträgerwechsels für eine Unterhaltung des Grundstücks und
des Gebäudes "an Dach und Fach". Im Gegenzug überläßt die Kirchengemeinde der
Stadt Düsseldorf das Grundstück und das Gebäude zur unentgeltlichen Nutzung für die
Zwecke der Kinder und Jugendhilfe. Die für den Betrieb notwendigen
Einrichtungsgegenstände werden im Fall eines Wechsels an den neuen Träger
übergeben.
RSD AllVorlg.WPT
Ö Vorlagen - Nr. 51/ 46/2005
JHA am 12.04.2005
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Die Entscheidung des Rates zur Übernahme der Betriebstr ägerschaft an der
Kindertageseinrichtung Kaiserswerther Straße 209 erfolgt vorbehaltlich der positiven
Stellungnahme der beteiligten Fachbereiche, die aufgrund des vorgegebenen
Zeitrahmens dem Jugendamt noch nicht abschließend vorliegen. Mögliche
Einschränkungen in den zur Zeit ausstehenden Stellungnahmen ziehen eine
Nachbesserung der zwischen der Kirchengemeinde und der Stadt Düsseldorf getroffenen
Vereinbarungen im Sinne dieses Ratsbeschlusses nach sich.
Eine anderweitige Trägerschaft hat sich trotz intensiver Verhandlungen mit einem freien
Träger der Jugendhilfe in Düsseldorf unter Moderation des Jugendamtes im Vorfeld nicht
ergeben.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Jugendhilfeausschuss 12.04.2005 -/-
2
Haupt- und Finanzausschuss -/-
1
-/-
2
Rat -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Anlagen:
Nr. Ort Anlage
1 beigefügt Kostendarstellung Kaiserswerther Straße 209
Alternative:
Keine. Die Gewährleistung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz ist bei einer
Einstellung des Betriebs der Kindertageseinrichtung gefährdet.
Amt:
Jugendamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Hintzsche
RSD AllVorlg.WPT
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Anlage 1
Kostendarstellung unter Einbeziehung der derzeit verfügbaren Informationen ab dem
Datum des Trägerwechsels zum 01.08.2005 (Grundlage sind die voraussichtlichen
Aufwendungen für das Jahr 2005)
01.08. - 31.12.2005 2006
Personalkosten für 6,5 Mitarbeiter (vormals Sachkosten)
Sachkostenpauschalen
Mietzins
0,00 0,00
Gesamtkosten
abzüglich der Elternbeiträge (10 %)
städtischer Trägeranteil (21 %) 28.350,00 68.040,00
abzüglich des Landesanteils nach GTK (34,5 %)
Städtischer Anteil nach GTK (34,5 %)
Gesamtsumme der städtischen Aufwendungen
Die entsprechenden Kosten für 4 Fachkräfte und 2,5 Ergänzungskräfte sind in den
Sammelnachweis 1 zusätzlich einzustellen.
Für die Berechnung der Sachkosten erfolgte die Orientierung anhand der Beträge für das
Jahr 2005.
Für die Stadt Düsseldorf entstehen durch die Übernahme der Betriebsträgerschaft
zusätzliche Aufwendungen nach Abzug der Einnahmen aus Elternbeiträgen in Höhe der
Eigenleistungen von 28.350,00 Euro für 2005 bzw. 68.040,00 Euro für 2006.