Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 51/ 46/2005

Betriebsträgerwechsel Kita Kaiserswerther Str. 209

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Kaiserswerther Straße 209 · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 1Dokument 7. April 2005veröffentlicht

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Aus der amtlichen Vorlage

Der Rat der Stadt Düsseldorf beschließt, die Kindertageseinrichtung Kaiserswerther Straße 209 der katholischen Kirchengemeinde Heilige Familie in Düsseldorf-Golzheim im Rahmen einer Betriebsüberleitung nach § 613 a BGB in städtische Trägerschaft zu übernehmen.

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Ö Vorlagen - Nr. 51/ 46/2005 JHA am 12.04.2005 Seite 1 von 3 Beschlussvorlage Betrifft: Betriebsträgerwechsel der Kindertageseinrichtung Kaiserswerther Straße 209 Beschlussdarstellung: Der Rat der Stadt Düsseldorf beschließt, die Kindertageseinrichtung Kaiserswerther Straße 209 der katholischen Kirchengemeinde Heilige Familie in Düsseldorf-Golzheim im Rahmen einer Betriebsüberleitung nach § 613 a BGB in städtische Trägerschaft zu übernehmen. Sachdarstellung: Die katholische Kirchengemeinde Heilige Familie beabsichtigt, den Betrieb der Kindertageseinrichtung Kaiserswerther Straße 209 mit Ablauf des Kindergartenjahres 2004/2005 (31.07.2005) aus kircheninternen Gründen einzustellen Die Kindertageseinrichtung besteht aus zwei Kindergartengruppen mit je 25 Plätzen und einer Tagesstättengruppe mit 20 Plätzen im Stadtteil Golzheim, Stadtbezirk 1. Die Nachfrage nach Betreuungsplätzen im Stadtbezirk 1 wird - bei gleichzeitig sinkendem Platzangebot - steigen. Hierbei wirkt sich die Umwandlung von Kindergartengruppen in Familiengruppen bei freien Trägern sowie bei einer städtischen Kindertageseinrichtung aus. Dem Jugendamt liegen weiterhin Hinweise auf geplante Gruppenschließungen kirchlicher Träger im Umfang von insgesamt 165 Plätzen für Kinder in der Altersgruppe von 3 - 6 Jahren für den Stadtbezirk 1 vor. Im Falle der Schließung der Kindertageseinrichtung würde eine ausreichende Deckung der Nachfrage nach Plätzen in Kindertageseinrichtungen im Stadtbezirk nicht gewährleistet werden können. Der Erhalt der Kindertageseinrichtung ist zur Gewährleistung des Angebotes im Stadtbezirk und zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz aus Sicht der Jugendhilfeplanung unverzichtbar. Es best ehen keine Kompensationsmöglichkeiten bei einer Einbuße der Einrichtungsplätze. Eine Kostendarstellung für das Jahr 2005 und die Folgejahre liegt dieser Vorlage als Anlage bei. Die Kindertageseinrichtung ist in einer im Eigentum der katholischen Kirchengemeinde stehenden Immobilie untergebracht. Die Stadt Düsseldorf verpflichtet sich im Rahmen des Betriebsträgerwechsels für eine Unterhaltung des Grundstücks und des Gebäudes "an Dach und Fach". Im Gegenzug überläßt die Kirchengemeinde der Stadt Düsseldorf das Grundstück und das Gebäude zur unentgeltlichen Nutzung für die Zwecke der Kinder und Jugendhilfe. Die für den Betrieb notwendigen Einrichtungsgegenstände werden im Fall eines Wechsels an den neuen Träger übergeben. RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 51/ 46/2005 JHA am 12.04.2005 Seite 2 von 3 Die Entscheidung des Rates zur Übernahme der Betriebstr ägerschaft an der Kindertageseinrichtung Kaiserswerther Straße 209 erfolgt vorbehaltlich der positiven Stellungnahme der beteiligten Fachbereiche, die aufgrund des vorgegebenen Zeitrahmens dem Jugendamt noch nicht abschließend vorliegen. Mögliche Einschränkungen in den zur Zeit ausstehenden Stellungnahmen ziehen eine Nachbesserung der zwischen der Kirchengemeinde und der Stadt Düsseldorf getroffenen Vereinbarungen im Sinne dieses Ratsbeschlusses nach sich. Eine anderweitige Trägerschaft hat sich trotz intensiver Verhandlungen mit einem freien Träger der Jugendhilfe in Düsseldorf unter Moderation des Jugendamtes im Vorfeld nicht ergeben. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Jugendhilfeausschuss 12.04.2005 -/- 2 Haupt- und Finanzausschuss -/- 1 -/- 2 Rat -/- 1 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Anlagen: Nr. Ort Anlage 1 beigefügt Kostendarstellung Kaiserswerther Straße 209 Alternative: Keine. Die Gewährleistung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz ist bei einer Einstellung des Betriebs der Kindertageseinrichtung gefährdet. Amt: Jugendamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Hintzsche RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 51/ 46/2005 JHA am 12.04.2005 Seite 3 von 3 Anlage 1 Kostendarstellung unter Einbeziehung der derzeit verfügbaren Informationen ab dem Datum des Trägerwechsels zum 01.08.2005 (Grundlage sind die voraussichtlichen Aufwendungen für das Jahr 2005) 01.08. - 31.12.2005 2006 Personalkosten für 6,5 Mitarbeiter (vormals Sachkosten) Sachkostenpauschalen Mietzins 0,00 0,00 Gesamtkosten abzüglich der Elternbeiträge (10 %) städtischer Trägeranteil (21 %) 28.350,00 68.040,00 abzüglich des Landesanteils nach GTK (34,5 %) Städtischer Anteil nach GTK (34,5 %) Gesamtsumme der städtischen Aufwendungen Die entsprechenden Kosten für 4 Fachkräfte und 2,5 Ergänzungskräfte sind in den Sammelnachweis 1 zusätzlich einzustellen. Für die Berechnung der Sachkosten erfolgte die Orientierung anhand der Beträge für das Jahr 2005. Für die Stadt Düsseldorf entstehen durch die Übernahme der Betriebsträgerschaft zusätzliche Aufwendungen nach Abzug der Einnahmen aus Elternbeiträgen in Höhe der Eigenleistungen von 28.350,00 Euro für 2005 bzw. 68.040,00 Euro für 2006.

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 51/ 46/2005