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Ö Vorlagen - Nr. 61/ 132/2004- 17 -
Die mittlere fußläufig nutzbare Durchwegung bildet das zentrales Element des Entwurfes.
Sie bildet die Fortsetzung einer Wegebeziehung aus dem geplanten Wohngebiet Im
Heerdter Feld kommend und stellt die Verbindung zu der im Südosten geplanten
öffentlichen Grünfläche mit Spielplatz her.
In dem geplanten allgemeinen Wohngebiet sollen insgesamt 59 Wohneinheiten in Form
von 55 Doppel- und Reihenhäusern und vier Einliegerwohnungen entstehen. Die
Einliegerwohnungen werden in die straßenbegleitende Bebauung Am Mühlenberg
integriert. Im Unterschied zur übrigen Bebauung des Plangebietes besteht hier die
Möglichkeit der Überbauung der zusammenhängenden Garagen um jeweils ein
Geschoss. Die Dächer der nicht überbauten Garagen werden extensiv begrünt.
Allen Hauseinheiten ist im Grundstücksinneren jeweils ein Gartenhaus zugeordnet. Sie
besitzen eine Grundfläche von 2,00 x 2,00 m und werden entsprechend dem Konzept
paarweise oder einzelstehend angeordnet. Die Gartenhäuser sind entsprechend den
textlichen und zeichnerischen Festsetzungen auszuführen.
Die Baufelder besitzen eine Südwest- bzw. Südost-Ausrichtung und sind annähernd
parallel oder senkrecht zur Straße Am Mühlenberg angeordnet. Die Anordnung der
Doppelhäuser und Hausgruppen begünstigt neben der energetischen Bilanzierung auch
die Bildung von Nachbarschaften.
Von der Straße Am Mühlenberg, am Nordrand des Plangebietes, sind in südlicher
Richtung drei Durchwegungen vorgesehen. Sie sind Fußgängern und Radfahrern
vorbehalten. Diese Grünzonen verlaufen von der Straße Am Mühlenberg zwischen den
rückwärtigen Grundstücksgrenzen der vorhandenen Bebauungen nordöstlich der
Krefelder Straße und der geplanten Wohnbebauungen und in Nord-Südrichtung mittig
durch das geplante Wohngebiet. Der bestehende Weg entlang der Friedhofsgrenze wird
als neuer Fuß- und Radweg in das Konzept integriert.
Die im südlichen Bereich geplante öffentliche Grünfläche ist als großräumige Parkanlage
mit Spielplatz vorgesehen. Diese wird durch die beschriebenen drei Durchwegungen
erschlossen. Der schon bestehende Parkplatz für Friedhofsbesucher wird im Rahmen des
Bauleitplanverfahrens als öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung Friedhof,
Parkplatz festgesetzt.
Die einzelnen Hauseinheiten werden über die Straße Am Mühlenberg, die geplante
Ringstraße oder über Privatwege erschlossen.
Ein weiterer Bestandteil des Plangebietes ist ein Teilbereich des Grundstücks Krefelder
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Straße 148. Im Rahmen des Umlegungsverfahrens zum Bebauungsplan 4978/17 "Ökotop
Heerdt" hat der Grundstückseigentümer im hinteren Bereich seines Grundstücks eine
Ersatzfläche erhalten, auf der er beabsichtigt, eine Blumenbindehalle zu errichten. Die
Erschließung des Teilgrundstückes erfolgt von der Krefelder Straße über das Grundstück
Haus Nr. 148. Zwischen der überbaubaren Fläche der Blumenbindehalle und der
öffentlichen Durchwegung entlang des übrigen Plangebietes wird aus planerisch-
gestalterischen Gründen ein Pflanzstreifen festgesetzt.
5.2 Art der baulichen Nutzung
Das Plangebiet wird als allgemeines Wohngebiet ( WA 2 ) festgelegt. Die gemäß § 4 Abs.
2 BauNVO zulässigen Nutzungen in allgemeinen Wohngebieten sind zulässig,
ausnahmsweise können Betriebe des Beherbergungsgewerbes und sonstiges nicht
störendes Gewerbe zugelassen werden.
Nicht zulässig sind Gartenbaubetriebe und Anlagen der Verwaltung, da sie sowohl dem
städtebaulichen Maßstab als auch der Nutzerstruktur der geplanten Maßnahme
entgegenstehen. Tankstellen sind nicht zulässig, da diese Einrichtungen zusätzlichen
Verkehr erzeugen würden und mit der übrigen Nutzungsstruktur nicht vereinbar sind.
Der rückwärtige Teil des Grundstückes Krefelder Straße Nr. 148 wird als allgemeines
Wohngebiet ( WA 1 ) festgesetzt. Auf diesem Gr undstück sind ausschließlich
Gartenbaubetriebe und nicht störende Gewerbebetriebe zulässig. Bei diesen nicht
störenden Gewerbebetrieben handelt es sich um solche Betriebe, die Gartenbauprodukte
verarbeiten. Obwohl auf diesem Grundstücksteil keine Wohnnutzung stattfindet, wird die
Nutzungsart von allgemeinem Wohngebiet planungsrechtlich als gerechtfertigt
angesehen, weil der übrige Teil des Grundstückes, der außerhalb des Plangebietes liegt,
durch Wohnnutzung geprägt ist. Damit treffen die für das gesamte Grundstück geltenden
Kriterien eines allgemeinen Wohngebietes zu.
Der südliche Teil des Plangebietes soll bezugnehmend auf den vorhandenen
Grünbestand als öffentliche Grünfläche jeweils mit den Zweckbestimmungen Parkanlage,
Spielplatz und Friedhof, Parkplatz ausgewiesen werden.
5.3 Maß der baulichen Nutzung
In dem geplanten allgemeinen Wohngebiet WA 2 sollen insgesamt 59 Wohneinheiten in
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Form von 55 zweigeschossigen Doppel- und Reihenhäusern in beschriebener Bauweise
mit flachgeneigten Pultdächern von 5 bis maximal 15 Grad, einer Grundflächenzahl (GRZ)
von 0,5 und einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,0 entstehen.
Für das WA 2 - Gebiet wird festgesetzt , dass die zulässige Grundflächenzahl durch die
in § 19 Abs. 4 BauNVO bezeichneten Anlagen um bis zu 30 von Hundert überschritten
werden darf.
Mit der geplanten Bebauung des Plangebietes mit 59 WE wird die Obergrenze der
Grundflächenzahl für allgemeine Wohngebiete, entsprechend §17 (2) BauNVO, bezogen
auf die einzelnen Baugrundstücke überschritten.
Die Überschreitung der GRZ ist möglich, wenn besondere städtebauliche Gründe dies
erfordern. Ziel des städtebaulichen Entwurfes ist es, den großen Bedarf und die hohe
Nachfrage großer Teile der Bevölkerung nach Einfamilienhäusern abzudecken. Daher
sind im Plangebiet jeweils verschiedenartige kleinteilige Grundstücks- und Haustypen
vorgesehen, um eine größtmögliche Anzahl an bezahlbaren Immobilien zu akzeptablen
Kaufpreisen zu erreichen. Die Festsetzungen von Geschossigkeit, Grundflächenzahl und
Geschossflächenzahl orientieren sich an den bestehenden und geplanten Festsetzungen
der näheren Umgebung.
Das Bebauungskonzept stellt mit dem Wegesystem, der öffentlichen Grünfläche mit
Parkcharakter und Kinderspielplatz eine qualitätsvolle Kombination von Wohngebiet und
Freiraum dar. Die Bebauungsdichte wurde zugunsten einer zusammenhängenden
öffentlichen Grünfläche konzipiert, die in einem direkten Bezug zum benachbarten
Friedhof steht. Großzügige Fensteröffnungen hin zu den Gärten und Terrassenbe-reichen
sorgen für eine ausreichende Belichtung und Belüftung. Die Überschreitung der GRZ wird
durch die beschriebenen Umstände und Maßnahmen ausgeglichen, so dass die
allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht
beeinträchtigt sind. Sonstige städtebauliche Belange stehen dem nicht entgegen.
Für das WA 1 - Gebiet wird 0,5 als Obergrenze für die Grundflächenzahl und die
Geschoßflächenzahl bei einer eingeschossigen Bebauung festgesetzt. Die Grundfläche
von 0,5 ist inklusive oberirdischer Stellplätze und Nebenanlagen gemäß des § 14
BauNVO festgesetzt. Mit dieser Ausweisung wird der Beschluss des
Umlegungsausschusses vom 30.12.1998 in Bau- und Planungsrecht umgesetzt.
5.4 Bauweise
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Die paarweise angeordneten Häuser im WA 2 - Gebiet stellen Doppelhäuser dar; im
übrigen handelt es sich um Hausgruppen (Reihenhäuser). Um die kleinteilige
Bebauungsstruktur und die angestrebte Bebauungsdichte zu erreichen, aber auch um das
gewünschte städtebauliche Konzept umzusetzen, werden Baulinien, festgesetzt.
Das städtebauliche Element des gestaffelten Geschosses oberhalb des zweiten
Vollgeschosses prägt das Erscheinungsbild des Wohngebietes auch in Bezug auf die
umgebenden Bereiche.
5.5 Stellplätze
Die den 55 Wohnhäusern zugeordneten notwendigen Stellplätze werden in Form von 22
Garagen auf den Grundstücken und in einer Anzahl von 38 Stellplätzen mit Anschluss an
den Straßenraum nachgewiesen.
15 Besucherparkplätze sind im geplanten Wohngebiet an den Mischflächen vorgesehen.
Weitere Parkmöglichkeiten bestehen im öffentlichen Straßenraum entlang der Straße Am
Mühlenberg und auf der vorhandenen Parkplatzanlage an der Krefelder Straße.
5.6 Kinderfreundlichkeit
Bestandteil des Plangebietes ist der im Südosten des Plangebietes geplante öffentliche
Spielplatz, der über fußläufige Wegeverbindungen direkt vom künftigen Wohngebiet aus
erreichbar sein wird.
Durch die geplante neue Wohnbebauung entsteht ein Platzbedarf in einer Kinder-
tagesstätte für vier bis acht Kinder im Alter von 3-6 Jahren. Diese wird durch den im
Bereich Ökotop geplanten Bau einer Kindertageseinrichtung gewährleistet. Die das
Grundstück betreffende Bauvoranfrage ist eingereicht worden. Das Jugendamt
befürwortet das Vorhaben.
5.7 Erschließung
Die äußere Erschließung erfolgt über die Krefelder Straße, die eine wichtige Verbindung
zwischen dem Stadtteil Düsseldorf-Heerdt und der benachbarten Stadt Meerbusch
herstellt.
Mit der Verlängerung der Böhlerstraße wird eine zusätzliche Verbindung zur Brüsseler
Straße und zur A 52 geschaffen. Hierfür befindet sich der B-Planvorentwurf 4978/17
"Verlängerte Böhlerstrasse" im Verfahren. Mit dieser Maßnahme wird die überörtliche
Erschließung des Plangebietes weiter optimiert.
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Von der Straße "Am Mühlenberg" erfolgt die Erschließung der Hausgruppen und
Doppelhäuser in Form einer Ringstraße, von der aus einzelne Hausgruppen fußläufig
erschlossen werden.
Die Straßenbreiten betragen zwischen 6,00 m und 8,00 m und dienen als Mischfläche
gleichberechtigt sowohl dem fließenden und ruhe nden Fahr- als auch dem
Fußgängerverkehr. Die Verkehrsflächen werden niveaugleich ausgebildet.
Die innere Erschließung erfolgt über private Durchwegungen, die Fußgängern und
Radfahrer vorbehalten sind. Diese werden mit einem Geh- und Leitungsrecht sowie
einem Fahrrecht für Radfahrer belegt.
Das Plangebiet wird von dem öffentlichen Personennahverkehr mit den Buslinien 828
und 833 über deren Haltestellen Berzeliusstraße und Benediktusstraße angedient. Die
mittlere Gehwegentfernung zu den Haltestellen beträgt ca. 200 m.
Weitere Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs, u.a. auch der Straßenbahn,
befinden sich in ca. 600 m Entfernung am Nikolaus-Knopp-Platz.
5.8 Ver- und Entsorgung
Das Plangebiet liegt im Einzugsbereich des Klärwerkes Düsseldorf-Nord.
Hauptvorflutkanal ist der Hauptsammler West im Zuge der Krefelder Straße und der
Böhlerstraße Richtung Klärwerk Düsseldorf-Nord.
Entwässerungstechnisch wird das neue B-Plangebiet an den vorhandenen
Mischwasserkanal in der Straße Am Mühlenberg angeschlossen.
Öffentliche Kanäle werden nur in den öffentlichen Straßen und nicht in den privaten
Stichwegen geplant. Die entstehenden Erschließungskosten müssen umgelegt werden.
Zentrale Versickerungsanlagen sind ausgeschlossen.
Entlang der Ringstraße sind vier Mülltonnenstandplätze angeordnet. Diese sind als
Hinweis in die zeichnerische Festsetzung übernommen worden.
Zur Sicherstellung der Stromversorgung wird im Plangebiet eine Fläche für eine
Kompaktstation der Stadtwerke vorgehalten.
5.9 Bepflanzungen
Straßenbegleitende Baumpflanzungen an der Straße Am Mühlenberg, entlang der
Ringstraße und der mittleren Durchwegung schaffen neben dem Übergang von privaten
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und öffentlichen bzw. halböffentlichen Bereichen auch eine Verbesserung der
Verweilqualität. Begrünte Dächer, mögliche Fassadenbegrünung, die Verwendung von
Rasengittersteinen und die Einfriedung von Wohneinheiten in Form von Hecken
verbessern das Mikroklima im Wohngebiet.
5.10 Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
Das Plangebiet befindet sich im Einflussbereich verschiedener Emissionsquellen. Diese
werden im nachfolgenden Umweltbericht behandelt.
5.11 Luftverunreinigende Stoffe
Im Plangebiet dürfen zum Schutz vor ländlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des
Bundesimmissionsschutzgesetzes bestimmte luftverunreinigende Stoffe nicht oder nur
eingeschränkt verwendet werden. Die schließt die Verwendung von Kohle in Feuerstätten
im Plangebiet aus.
5.12 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und
Landschaft
Im Rahmen des Bebauungsplanes wird der Eingriff in Natur- und Landschaft gewertet und
Ausgleichsmaßnahmen dargestellt. Im Bebauungsplan sind Festsetzungen zur
Grüngestaltung formuliert. Als Kompensationsfläche gilt neben der im Bebauungsplan
gekennzeichneten Fläche auch die öffentlichen Grünfläche im Süden des Plangebietes.
Der geplante Eingriff kann nur in Teilen im Plangebiet ausgeglichen werden.
6. Umweltbericht
6.1 Beschreibung des Vorhabens
Auf einer im westlichen Stadtteil Heerdt gelegenen ehemaligen Friedhofs-Erweiterungs-
Fläche sollen eine Einfamilienhaus-Siedlung mit 59 Wohneinheiten entstehen und eine
vorhandene öffentliche Grünfläche planungsrechtlich gesichert werden. Berücksichtigt
sind auch 60 Stellplätze und Garagen sowie 15 Besucherstellplätze im öffentlichen
Straßenraum. Das etwa 2,6 ha große Gebiet ist nahezu vollständig unversiegelt und weist
teilweise alten Baumbestand auf. Die vorgesehene GRZ liegt mit 0,5 über der Obergrenze
der Baunutzungsverordnung.
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6.2 Beschreibung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
Im folgenden wird die Umwelt im Einwirkungsbereich des Vorhabens je Schutzgut
beschrieben und werden die aus dem Festsetzungsumfang des Planes resultierenden
Eingriffe dargestellt, die nachteiligen Umweltauswirkungen herausgearbeitet sowie
mögliche Vermeidungsstrategien aufgezeigt.
6.2.1 Auswirkungen auf den Menschen
a) Lärm
Straßenverkehrslärm
Bereits in der schalltechnischen Untersuchung für den benachbarten B-Plan-Vorentwurf
Nr. 4978/18 "Im Heerdter Feld" vom 10.9.2002 wurde der Verkehrslärm, der von der
Krefelder Straße auf das Plangebiet "südwestlich Am Mühlenberg" einwirkt, ermittelt. An
den zur Krefelder Straße nächst gelegenen geplanten Wohnhäusern im Plangebiet treten
bis zu 62 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts auf. Damit werden die Orientierungswerte des
Beiblattes 1 der DIN 18005 Teil 1 tags um 7 dB(A) und nachts um 10 dB(A) überschritten.
Hier wie auch im gesamtem Plangebiet ist eine Schalldämmung der Außenbauteile
entsprechend Lärmpegelbereich III der DIN 4109 vorzusehen.
Lärmemissionen von der Brüsseler Straße und der Schiessstraße erhöhen die
Beurteilungspegel im Plangebiet nicht zusätzlich.
Gewerbelärm
Laut o.g. Untersuchung halten die Lärmimmissionen von den bestehenden
Gewerbebetrieben an der W illstätter Straße im Plangebiet die für Allgemeine
Wohngebiete (WA) maßgeblichen Immissionsrichtwerte der TA Lärm von 55 dB(A) tags
und 40 dB(A) nachts ein: am Nordrand des Plangebietes wurden Beurteilungspegel von
49 dB(A) tags und 32 dB(A) nachts ermittelt. Die - wegen der näher gelegenen
Wohnnutzung im Plangebiet "Im Heerdter Feld" - begrenzten Entwicklungsspielräume der
gewerblichen Nutzungen werden im nördlich angrenzenden B-Plan "Nördlich Willstätter
Straße" geregelt.
Bereits in der o.g. Untersuchung wurde darauf hingewiesen, dass von dem SB-
Warenhaus Gewerbelärmemissionen in maßgeblichem Umfang auf das Pla
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.