Vorlage als Text anzeigen
01
¶ Dezernat Datum Telefon-Nbst.
61-12
¶ Amt/Institut/Dienststelle
21.09.2004 96918
Ë
Bei Vorlagen mit finanzieller Auswirkung:
Vorgeprüft durch Amt 20 Vorprüfung durch Amt 14 Prüfvermerk Amt 14
Datum Unterschrift
An 01 nicht erforderlich
Betrifft:
B-Plan Nr. 4978/18
- Im Heerdter Feld -
Anregungen; Satzung
In vorstehender Angelegenheit bitte ich, einen Beschluss gemäß § 60 GO NW* herbeizuführen.
Dringlichkeitsentscheidung
Die Angelegen-
heit unterliegt
der Beschluss-
fassung des
Rates.
Sie ist von äußerster Dringlichkeit. Die recht-
zeitige Einberufung des Rates, des Haupt-
und Finanzausschusses bzw. Des
Fachausschusses ist nicht möglich. Die
entsprechende Vorlage (Vordruck LG 145)
ist als Anlage beigefügt.
X
Unterschrift
Anlagen
* Gesetzestext:
§ 60 - Dringliche Entscheidungen
(1) Der Hauptausschuss entscheidet in Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Rates unterliegen, falls eine Einberufung des Rates nicht rechtzeitig möglich
ist. Ist auch die Einberufung des Hauptausschusses nicht rechtzeitig möglich und kann die Entscheidung nicht aufgeschoben werden, weil sonst erhebliche
Nachteile oder Gefahren entstehen können, kann der Bürgermeister mit einem Ratsmitglied entscheiden. Diese Entscheidungen sind im Rat in der nächsten
Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. Er kann die Dringlichkeitsentscheidung aufheben, soweit nicht schon Rechte anderer durch die Ausführung des Beschlusses
entstanden sind.
(2) Ist die Einberufung eines Ausschusses, dem eine Angelegenheit zur Entscheidung übertragen ist, nicht rechtzeitig möglich, kann der Bürgermeister mit dem
Ausschussvorsitzenden oder einem anderen dem Ausschuss angehörendem Ratsmitglied entscheiden.
Die Entscheidung ist dem Ausschuss in der n ä c h s t e n Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. Absatz 1 Satz 4 gilt entsprechend.
RSD Dringend.wpt analog LG 143
Ë
Betrifft: Vorlagen-Nr.
Dringlichkeitsentscheidung gemäß 61/ 160/2004
X
§ 60 Abs.1 Satz 2 GO NW § 60 Abs.2 Satz 1 GO NW
hier:
B-Plan Nr. 4978/18
- Im Heerdter Feld -
Anregungen; Satzung
Beschlussdarstellung:
Herr Oberbürgermeister Erwin und Ratsherr Utech beschließen gemäß
X
§ 60 Abs.1 Satz 2 GO NW § 60 Abs.2 Satz 1 GO NW
die anliegende Vorlage 61/ 158/2004.
Düsseldorf, den 22.09.2004
Unterschrift Unterschrift
Die Begründung der Beschlussdarstellung (Vordruck Lg 146) ist als Anlage beigefügt.
Amt/Institut/Dienststelle
Stadtplanungsamt
Dezernentin/Dezernent
Oberbürgermeister Erwin
RSD Dringend.wpt analog LG 144/145
Betrifft:
Begründung zur Vorlagen-Nr. 61/ 160/2004
Ë
Begründung der Dringlichkeit der Angelegenheit
(in Fällen des § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW die möglichen erheblichen Nachteile oder Gefahren nennen)
Das Bebauungsplanverfahren "Im Heerdter Feld" ist ein in enger Abstimmung zwischen Stadt, Investor und zukünftigen
Bauherren entwickeltes Projekt vor dem Hintergrund der hohen Nachfrage nach preisgünstigen Einfamilienhäuser in Düsseldorf.
Es handelt sich hierbei um experimentellen Wohnungsbau zum Thema kosten- und flächensparendes Bauen, der für den
Investor immer mit einem finanziell höheren Risiko verbunden ist. Aus diesem Grunde hat die Stadt dem Investor bis zum
30.09.04 eine Rücktrittsrecht vom Grundstückskaufvertrag zugesichert, sofern bis zu diesem Tage nicht die Baugenehmigung
erteilt ist. Diese kann erst erteilt werden, wenn über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes
erhobenen Anregungen eine abwägende Entscheidung des Rates getroffen wurde. Der Rat tagt jedoch erst wieder am
14.10.2004 (konstituierende Sitzung).
Herr Bezirksvorsteher Tups und Frau Faßbeck, Mitglied der Bezirksvertretung, haben am 21.09.2004, nachdem sie gehört
worden sind, gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NW der anliegenden Drucksache 61/
158/2004 unter Beibehaltung der bei der Anhörung im Bieterverfahren und beim Bericht über die Bürgerbeteiligung am
19.05.2004 geäußerten Bedenken zugestimmt.
Erläuterung der anfallenden Kosten:
Einmalige Kosten Jährlich wiederkehrende Kosten Folgekosten nach Vordruck 20/173
Euro Datum der Fälligkeit Euro Fälligkeit Euro Euro Datum der Fälligkeit
0
Erläuterung der vorgesehenen Finanzierung:
Erläuterung des zur Beschlussfassung anstehenden Sachverhaltes siehe nächste Seite(n)
RSD Dringend.wpt analog LG 146