Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 61/ 160/2004

DE §60(1)S2: BPl4978/18 Im Heerdter Feld Anr, Satz

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Im Heerdter Feld · Stadtbezirk 4 (Oberkassel)örtlicher Bezug 1Dokument 28. September 2004veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

Herr Oberbürgermeister Erwin und Ratsherr Utech beschließen gemäß X § 60 Abs.1 Satz 2 GO NW § 60 Abs.2 Satz 1 GO NW die anliegende Vorlage 61/ 158/2004. Düsseldorf, den 22.09.2004 Unterschrift Unterschrift Die Begründung der Beschlussdarstellung (Vordruck Lg 146) ist als Anlage beigefügt.

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Im Heerdter Feld – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

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01 ¶ Dezernat Datum Telefon-Nbst. 61-12 ¶ Amt/Institut/Dienststelle 21.09.2004 96918 Ë Bei Vorlagen mit finanzieller Auswirkung: Vorgeprüft durch Amt 20 Vorprüfung durch Amt 14 Prüfvermerk Amt 14 Datum Unterschrift An 01 nicht erforderlich Betrifft: B-Plan Nr. 4978/18 - Im Heerdter Feld - Anregungen; Satzung In vorstehender Angelegenheit bitte ich, einen Beschluss gemäß § 60 GO NW* herbeizuführen. Dringlichkeitsentscheidung Die Angelegen- heit unterliegt der Beschluss- fassung des Rates. Sie ist von äußerster Dringlichkeit. Die recht- zeitige Einberufung des Rates, des Haupt- und Finanzausschusses bzw. Des Fachausschusses ist nicht möglich. Die entsprechende Vorlage (Vordruck LG 145) ist als Anlage beigefügt. X Unterschrift Anlagen * Gesetzestext: § 60 - Dringliche Entscheidungen (1) Der Hauptausschuss entscheidet in Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Rates unterliegen, falls eine Einberufung des Rates nicht rechtzeitig möglich ist. Ist auch die Einberufung des Hauptausschusses nicht rechtzeitig möglich und kann die Entscheidung nicht aufgeschoben werden, weil sonst erhebliche Nachteile oder Gefahren entstehen können, kann der Bürgermeister mit einem Ratsmitglied entscheiden. Diese Entscheidungen sind im Rat in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. Er kann die Dringlichkeitsentscheidung aufheben, soweit nicht schon Rechte anderer durch die Ausführung des Beschlusses entstanden sind. (2) Ist die Einberufung eines Ausschusses, dem eine Angelegenheit zur Entscheidung übertragen ist, nicht rechtzeitig möglich, kann der Bürgermeister mit dem Ausschussvorsitzenden oder einem anderen dem Ausschuss angehörendem Ratsmitglied entscheiden. Die Entscheidung ist dem Ausschuss in der n ä c h s t e n Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. Absatz 1 Satz 4 gilt entsprechend. RSD Dringend.wpt analog LG 143 Ë Betrifft: Vorlagen-Nr. Dringlichkeitsentscheidung gemäß 61/ 160/2004 X § 60 Abs.1 Satz 2 GO NW § 60 Abs.2 Satz 1 GO NW hier: B-Plan Nr. 4978/18 - Im Heerdter Feld - Anregungen; Satzung Beschlussdarstellung: Herr Oberbürgermeister Erwin und Ratsherr Utech beschließen gemäß X § 60 Abs.1 Satz 2 GO NW § 60 Abs.2 Satz 1 GO NW die anliegende Vorlage 61/ 158/2004. Düsseldorf, den 22.09.2004 Unterschrift Unterschrift Die Begründung der Beschlussdarstellung (Vordruck Lg 146) ist als Anlage beigefügt. Amt/Institut/Dienststelle Stadtplanungsamt Dezernentin/Dezernent Oberbürgermeister Erwin RSD Dringend.wpt analog LG 144/145 Betrifft: Begründung zur Vorlagen-Nr. 61/ 160/2004 Ë Begründung der Dringlichkeit der Angelegenheit (in Fällen des § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW die möglichen erheblichen Nachteile oder Gefahren nennen) Das Bebauungsplanverfahren "Im Heerdter Feld" ist ein in enger Abstimmung zwischen Stadt, Investor und zukünftigen Bauherren entwickeltes Projekt vor dem Hintergrund der hohen Nachfrage nach preisgünstigen Einfamilienhäuser in Düsseldorf. Es handelt sich hierbei um experimentellen Wohnungsbau zum Thema kosten- und flächensparendes Bauen, der für den Investor immer mit einem finanziell höheren Risiko verbunden ist. Aus diesem Grunde hat die Stadt dem Investor bis zum 30.09.04 eine Rücktrittsrecht vom Grundstückskaufvertrag zugesichert, sofern bis zu diesem Tage nicht die Baugenehmigung erteilt ist. Diese kann erst erteilt werden, wenn über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes erhobenen Anregungen eine abwägende Entscheidung des Rates getroffen wurde. Der Rat tagt jedoch erst wieder am 14.10.2004 (konstituierende Sitzung). Herr Bezirksvorsteher Tups und Frau Faßbeck, Mitglied der Bezirksvertretung, haben am 21.09.2004, nachdem sie gehört worden sind, gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NW der anliegenden Drucksache 61/ 158/2004 unter Beibehaltung der bei der Anhörung im Bieterverfahren und beim Bericht über die Bürgerbeteiligung am 19.05.2004 geäußerten Bedenken zugestimmt. Erläuterung der anfallenden Kosten: Einmalige Kosten Jährlich wiederkehrende Kosten Folgekosten nach Vordruck 20/173 Euro Datum der Fälligkeit Euro Fälligkeit Euro Euro Datum der Fälligkeit 0 Erläuterung der vorgesehenen Finanzierung: Erläuterung des zur Beschlussfassung anstehenden Sachverhaltes siehe nächste Seite(n) RSD Dringend.wpt analog LG 146

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 61/ 160/2004