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Beschlussvorlage
Betrifft:
B-Plan Nr. 4978/17
Anregungen; Änderungen; erneute öffentliche Auslegung
(Neufassung der Vorlage Nr. 61/ 11/2005)
Beschlussdarstellung:
" BV Die Bezirksvertretung 4 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zum
Bebauungsplan-Entwurf Nr. 4978/17 - Verlängerte Böhlerstraße - angehört und
empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße
Beschlussfassung.
" APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis von
den zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 4978/17 - Verlängerte Böhlerstraße
- während der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen und
stimmt der nachfolgenden Behandlung der Anregungen gemäß § 3 (2)
Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBI. I S. 2141, 1998 I S.
137), geändert durch das "Gesetz zur Umsetzung der UVP-
Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum
Umweltschutz" vom 27.07.2001 (BGBI. I S. 1950) i. V. m. § 244 Abs. 2
Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Neufassung vom 23.
September 2004 (BGBI. S. 2414) entsprechend Anlage 1
zur
vorliegenden Vorlage.
II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt den
Änderungen des Bebauungsplan-Entwurfes Nr. 4978/17 - Verlängerte
Böhlerstraße - in roter Farbe zu.
Es handelt sich insbesondere um:
- Verlängerung der Lärmschutzwand von 240 m auf 285 m an der
nordwestlichen Grenze zum Ökotop Heerdt.
- Änderung im Bereich des Laacher Abzugsgrabens (teilweise offene
Führung).
- Ergänzung der textlichen Festsetzungen mit einem Hinweis auf die
Bestimmungen der §§ 15 und 16 des Denkmalschutzgesetzes NRW.
- Darstellung der Flächen für die Ausgleichsmaßnahmen.
- Verkleinerung des Plangebietes.
- Ergänzung, öffentliche Grünfläche (Grünanlage mit Bachlauf).
- Redaktionelle Änderung der gesetzlichen Grundlage für die
textlichen Festsetzungen.
III. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt dem
geänderten Bebauungsplan-Entwurf Nr. 4978/17 - Verlängerte
RSD AllVorlg.WPT
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Böhlerstraße - und der Begründung für die erneute öffentliche Auslegung
zu. Sofern im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung keine
Anregungen erhoben werden, empfiehlt der Ausschuss für Planung und
Stadtentwicklung dem Rat der Stadt, den heute geänderten Entwurf als
Satzung zu beschließen.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 15.06.2005 -/-
2
Bezirksvertretung 4 -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Anlagen:
Nr. Ort Anlage
1 beigefügt Anregungen
2 beigefügt B-Plan-Begründung
Alternative:
Keine
Amt:
Stadtplanungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Oberbürgermeister Erwin
RSD AllVorlg.WPT
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Anlage 1 zur Vorlage Nr. 61/48/2005
Anregungen
aus der öffentlichen Auslegung vom 20.07.2004 bis 20.08.2004
A. Behandlung der Anregungen
B. Liste der Einsprechenden
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A. Behandlung der Anregungen
Zu 1.: Bezirksregierung Düsseldorf / Luftfahrtbehörde
Die Luftfahrtbehörde weist darauf hin, dass das Plangebiet im Bauschutzbereich des
Verkehrsflughafens Düsseldorf, und zwar innerhalb des Radius = 6 km / Sektor 05 R ca.
5 900 m vom Flughafenbezugspunkt liegt.
Für das Plangebiet beträgt die zustimmungs- bzw. genehmigungsfreie Höhe 117,00 m
über NN.
Bei der Planung handelt es sich um eine reine Straßenplanung. Das Bauvorhaben
beschränkt sich auf das Herstellen des Straßenkörpers. Die durchschnittliche
Geländehöhe beträgt ca. 32,6 m. Bei dem Bau der Straße wird die genehmigungsfreie
Höhe von 117,00 m über NN auf keinen Fall erreicht.
Zu 2.: Staatliches Umweltamt (StUA)
Das StUA erklärt sich mit der Planung zum Laacher Abzugsgraben einverstanden, wenn
der durch die Straßenbaumaßnahme erfolgte Eingriff in das Gewässer wieder ortsnah
durch einen naturnahen Ausbau des Gewässers ausgeglichen wird.
Die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen werden im Rahmen des wasserrechtlichen
Genehmigungsverfahren (§ 31 Wasserhaushaltsgesetz - WHG) für die Verlegung /
Verrohrung des Laacher Abzugsgrabens geregelt. Der Eingriff in das Gewässer wird
überwiegend im Plangebiet durch einen naturnahen Ausbau ausgeglichen. Der Eingriff in
das Gewässer kann im Plangebiet nicht vollständig ausgeglichen werden.
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Er wird auf dem weiteren Verlauf des Laacher Abzugsgraben außerhalb des Plangebietes
vorgenommen.
Zu 3.: Landschaftsverband Rheinland / Rheinisches Amt für Bodendenkmalpflege
Es wird angeregt, einen Hinweis auf die Bestimm ungen der §§ 15 und 16
Denkmalschutzgesetz NRW in den Bebauungsplan aufzunehmen.
Hinweis wurde in den textlichen Festsetzungen aufgenommen.
Zu 4.: E-On Engineering Ruhrgas GmbH
Es wird darauf hingewiesen, dass die Gasfernleitung von der später geplanten 4spurigen
neuen Straßenführung "Böhlerstraße" betroffen wird. Hierbei ist eine Leitungsumlegung
notwendig. Gegen den Bebauungsplan-Entwurf bestehen seitens der E-On keine
Bedenken.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Uml egungstrasse vor Baubeginn der
Leitungsumlegung rechtlich durch Eintragung von Grunddienstbarkeiten gesichert werden
muss.
Die bestehende Gasleitung muß verlegt werden. Die genaue Lage wird vor der Verlegung
ermittelt und ggf. durch Eintragung von Grunddienstbarkeiten rechtlich gesichert. Die
Kosten werden von der Stadt Düsseldorf übernommen.
Zu 5.: Amt für Agrarordnung
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Es wird die Sicherstellung der vorhandenen Zufahrten zu den landwirtschaftlichen
Nutzflächen verlangt.
Die Zufahrten zu den landwirtschaftlichen Nutzflächen sind durch 2 Zufahrten südlich der
Krefelder Straße und durch eine Zufahrt nördlich der Krefelder Straße sichergestellt.
Zu 6.: RWE Transportnetz Strom
RWE stimmt nur dann der Planung zu, wenn im Sicherheitsbereich des westlich der
Krefelder Straße gelegenen 110 kV-Kabels von insgesamt 5 m (2,5 m beidseitig der
Leitungsachse) keine größere Höhenänderung der bestehenden Gelände- oder
Straßenflächen vorgenommen werden.
Das 110 kV-Kabel befindet sich in Randlage der Krefelder Straße. Der angesprochene
Sicherheitsbereich von insgesamt 5 m Breite wird von den geplanten
Straßenbaumaßnahmen nicht berührt. Insofern wird der Wunsch der RWE berücksichtigt.
Zu 7.: Rhein-Kreis-Neuss
Es wird darauf hingewiesen, dass das wasserrechtliche Zulassungsverfahren für die
Umlegung und teilweise Verrohrung des Laacher Abzugsgrabens (§ 31
Wasserhaushaltsgesetz - WHG) eine rein auf den Eingriff in das Gewässer bezogene
landschaftsrechtliche Bilanzierung mit entsprechend gewässerbezogenem Ausgleich
erfordert.
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Die Durchführung eines Plangenehmigungsverfahrens nach § 31 WHG setzt das
Einverständnis von der Planung betroffener Dritter voraus.
Seitens der Stadt Düsseldorf wird parallel zum Bebauungsplan ein entsprechender
Zulassungsantrag unter Bilanzierung des Eingriffsbereichs in den Laacher Abzugsgraben
an den Rhein-Kreis-Neuss als zuständige Untere Wasserbehörde gestellt.
Als gewässerbezogenem Ausgleich werden folgende Maßnahmen beabsichtigt:
Ausbildung einer flacheren Böschung in Teilbereichen, Bepflanzung der Böschung,
Rückbau vorhandener Betonschalen.
Um die Durchführung des Plangenehmigungsverfahrens nach § 31 WHG nicht zu
gefährden, wurde der Geltungsbereich des Bebauungsplanes verändert. Somit wurde die
Anzahl von der Planung betroffener Dritter reduziert. Die Betroffenen werden
Ersatzflächen in unmittelbarer Nähe erhalten.
Zu 8.: Bürgerinitiative für die Grüne Mitte
Es wird eine erneute Bürgerbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB gefordert.
Die Planung soll in das Verkehrskonzept Heerdt / Oberkassel integriert werden.
Es wird ein Tempolimit auf der Brüsseler Straße gefordert, um eine Lärmminderung zu
erreichen.
Zu den ersten Planungen zur Verlängerung der Böhlerstraße hat schon bereits 1989 eine
Bürgerbeteiligung stattgefunden. Die Planungsziele haben sich nicht geändert. Es handelt
sich hierbei um eine reine Straßenplanung.
Am 13.07.2004 fand ergänzend eine Bürgerinformation sta tt. Hier wurden die
Planungsziele erneut erläutert. Der Plan wurde zwischen den 20.07-20.08.2004 öffentlich
ausgelegt. Die Böhlerstraße ist Bestandteil des Verkehrskonzeptes Heerdt und stellt einen
erforderlichen Lückenschluß zwischen der Hansaallee und B 9 / B 7 / A 52 her. Sie
entlastet damit die heute stark frequentierten Straßenzüge Krefelder Straße und
Marienburger Straße (Meerbuscher Stadtgebiet).
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Die verlängerte Böhlerstraße wird künftig mit der bereits vorhandenen Willstätterstraße
und der projektierten Basisstraße eine leistungsfähige Erschließung bilden, die die zu
erwartenden Mehrverkehre auf kurzem Wege dem übergeordneten Straßennetz zuführt.
Ein Tempolimit kann nicht im Rahmen des B-Planverfahrens geregelt werden. Die
Anregung wird jedoch an das Amt für Verkehrsmanagement (Amt 66) weitergegeben.
Zu 9.: Bürgerliste mit 64 Unterschriften
Es wird ein durchgehender Lärmschutz entlang des Gebietes "Ökotop - Heerdt" gefordert.
In Ergänzung zu dem im September 2004 erzielten Lärmgutachten wurde im Dezember
2004 der Gutachter zur Überprüfung der Wirksamkeit der zusätzlichen
Lärmschutzmaßnahmen beauftragt.
In dem Ergänzungsgutachten zum Lärmschutz wurde festgestellt, dass eine vollständige
Schließung keine Lärmpegelminderung an der nächstgelegenen Wohnbebauung bewirkt.
Lediglich im Nahbereich des ergänzenden Lärmschutzwalles bzw. der verlängerten
Lärmschutzwand ergibt sich eine Pegelminderung von bis zu 5 dB(A).
In 100 m Entfernung ist die Änderung des Beurteilungspegels aber schon nicht mehr
signifikant. Da sich im Nahbereich nur extensiv genutzte Grünflächen befinden, kann auf
diese Maßnahmen, für die ohnehin kein Rechtsanspruch besteht, verzichtet werden.
Die Lärmschutzmaßnahmen werden entsprechend der Lärmuntersuchung ausgeführt. Die
Lärmschutzwand wird entsprechend der Festsetzung auf 285 m Länge in unmittelbarer
Nähe der Straße (Lärmquelle) erstellt.
Zu 10.: Zwei Einsprecher
Es wird ein durchgehender Lärmschutz entlang des Gebietes "Ökotop - Heerdt" gefordert.
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Die Lärmschutzmaßnahmen wer den entsprechend der Lärmschutzuntersuchung
durchgeführt (s. Stellungnahme zu Punkt 9).
Zu 11.: Zwei Einsprecher
Es wir die Errichtung des Wendehammers vor dem Grundstück Böhlerweg 76 abgelehnt.
Ebenfalls wird gegen die Abschaffung der Zufahrt von der Krefelder Straße in den
Böhlerweg Widerspruch erhoben.
Die Zufahrt von der Krefelder Straße in den Böhlerweg kann in Rahmen des
Straßenausbaus nicht erhalten werden. Um die vorhandenen baulichen Anlagen entlang
des Böhlerwegs anfahren zu können, ist eine Zufahrt von der Böhlerstraße in den
Böhlerweg vorgesehen. Somit ist die Erschließung dieser Grundstücke gesichert.
Der Wendehammer ist außerhalb des Plangebietes und der geplanten Ausbaugrenze und
somit nicht Gegenstand des Bebauungsplan-Verfahrens. Diese wird jedoch später
notwendig um den Anliegern an dem Böhlerweg eine Wendemöglichkeit zu schaffen.
Den Anregungen wird teilweise gefolgt.
Zu 12.: Bürgerliste mit 18 Unterschriften
Es wird ein durchgehender Lärmschutz entlang des Gebietes "Ökotop - Heerdt" gefordert.
Die Lärmschutzmaßnahmen werden entsprechend der Lärmuntersuchung durchgeführt.
(siehe Stellungnahme zu Punkt 9).
Zu 13.: Eine Einsprecherin
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Es wird aktiver Lärmschutz sowie eine weitere Information der Anwohner gefordert.
Die Lärmschutzmaßnahmen werden entsprechend der Lärmuntersuchung durchgeführt.
(siehe Stellungnahme zu Punkt 8 und 9).
Zu 14.: Ein Einsprecher
Es wird ein durchgehender Lärmschutz entlang des Gebietes "Ökotop - Heerdt" gefordert.
Die Lärmschutzmaßnahmen werden entsprechend der Lärmuntersuchung durchgeführt.
(siehe Stellungnahme zu Punkt 9).
Anregung wird nicht gefolgt.
Zu 15.: Ökotop - Heerdt e.V.
Es wird die Schließung der vorhandenen Lärmschutzlücke gefordert.
Es wird angeregt, einen Teil der notwendigen Ausgleichspflanzungen auf dem geforderten
Lärmschutzwall vorzunehmen.
Es wird angeregt, für die Tierwelt mindestens an 3 Stellen Tunnel als Biotopvernetzung
einzubauen.
Die Lärmschutzmaßnahmen werden entsprechend der Lärmuntersuchung ausgeführt.
Die Lärmschutzwand wird entsprechend der Festsetzungen auf 285 m Länge in
unmittelbarer Nähe der Straße (Lärmquelle) erstellt.
Die geforderten Ausgleichsmaßnahmen werden im Rahmen der Ausbauplanung geprüft
und ggf. berücksichtigt.
Im landschaftspflegerischen Begleitplan zur Verlängerung der Böhlerstraße ist ein
Tierdurchlass unter den neuen geplanten Böhlerstraße vorgesehen.
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Lt. Landschaftsarchitekten die Notwendigkeit eines Zweiten oder weiterer Durchlässe
bedarf die Prüfung des Vorkommens weiterer wandernder Tierarten.
Das Vorkommen weiterer Tierarten auf Düsseldorfer und Meerbuscher Stadtgebiet ist
zurzeit nicht bekannt.
Den Anregungen wird teilweise gefolgt.
Zu 16.: Ein Einsprecher mit einem Mitunterzeichner
Es wird ein durchgehender Lärmschutz entlang des Gebietes "Ökotop - Heerdt" gefordert.
Siehe Stellungnahme zu Punkt 9.
Zu 17.: Ein Einsprecher
Es wird Lärmschutz für die Berzeliusstraße gefordert.
Für den Knotenpunkt Krefelder Straße/ Böhlerstraße wird Kreisverkehr vorgeschlagen.
Die Berzeliusstraße befindet sich ca. 80-100 m außerhalb des Plangebietes.
In dem Ergänzungsgutachten zum Lärmschutz wur den Überschreitungen der
Immissionsgrenzwerte der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung (BimSchV) lediglich
an zwei Häusern auf dem Meerbuscher Stadtgebiet ermittelt. Lärmschutzmaßnahmen auf
dem Meerbuscher Stadtgebiet werden im Rahmen des Planverfahrens von der Stadt
Meerbusch geregelt.
Die Errichtung eines Kreisverkehrs für den Knotenpunkt Krefelder Straße/ Böhlerstraße ist
hier nicht beabsichtigt, da die Stadt Düsseldorf langfristig das Ziel verfolgt, die
Böhlerstraße vierstreifig auszubauen und eine Stadtbahntrasse über diesen Straßenzug
zu führen. Ein Kreisverkehr ist dann aus Leistungsfähigkeitsgründen nicht möglich.
Den Anregungen wird nicht gefolgt.
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Zu 18.: Ein Einsprecher und 44 Mitunterzeichner
Der Einsprecher fordert durchgehenden Lärmschutz entlang des Gebietes "Ökotop -
Heerdt" sowie nordöstlich des Kreuzungsbereiches Böhlerstraße, Krefelder Straße zu
Berzeliustraße.
In dem Ergänzungsgutachten zum Lärmschutz wurden für diesen Bereich keine
Überschreitungen ermittelt.
Siehe auch Stellungnahme zu Punkt 9 und 17.
Zu 19.: Zwei Einsprecher
Die Einsprecher fordern durchgehenden Lärmschutz für das Gebiet "Ökotop - Heerdt".
Siehe Stellungnahme zu Punkt 9.
Zu 20.:Bürgerverein Heerdt e.V. Düsseldorf-Heerdt
Es wird bemängelt, dass der Lärmschutz entlang der neuen Böhlerstraße nur im
südlichen Teil bis zur Kreuzung Krefelder Straße geplant sei. Der Lärmschutz der
gleichen Straße, nördlich der Krefelder Straße zur Berzeliusstraße hin jedoch fehlt.
Die Berzeliusstraße befindet sich ca. 80-100 m außerhalb des Plangebietes.
In dem Ergänzungsgutachten zum Lärmschutz wurden Überschreitu ngen der
Immissionsgrenzwerte der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung (BimSchV) nördlich
der Krefelder Straße lediglich an zw
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.