Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 61/ 48/2005

BPl4978/17-Verl.Böhlerstr-Anreg. ern. öff. Ausl.

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Heerdter Landstraße 10 · Stadtbezirk 4 (Oberkassel)örtlicher Bezug 1Dokument 17. Mai 2005veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

" BV Die Bezirksvertretung 4 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 4978/17 - Verlängerte Böhlerstraße - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. " APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis von den zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 4978/17 - Verlängerte Böhlerstraße - während der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen und stimmt der nachfolgenden Behandlung der Anregungen gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBI. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das "Gesetz zur Umsetzung der UVP- Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz" vom 27.07.2001 (BGBI. I S. 1950) i. V. m. § 244 Abs. 2 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBI. S. 2414) entsprechend Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage. II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt den Änderungen des Bebauungsplan-Entwurfes Nr. 4978/17 - Verlängerte Böhlerstraße - in roter Farbe zu. Es handelt sich insbesondere um: - Verlängerung der Lärmschutzwand von 240 m auf 285 m an der nordwestlichen Grenze zum Ökotop Heerdt. - Änderung im Bereich des Laacher Abzugsgrabens (teilweise offene Führung). - Ergänzung der textlichen Festsetzungen mit einem Hinweis auf die Bestimmungen der §§ 15 und 16 des Denkmalschutzgesetzes NRW. - Darstellung der Flächen für die Ausgleichsmaßnahmen. - Verkleinerung des Plangebietes. - Ergänzung, öffentliche Grünfläche (Grünanlage mit Bachlauf). - Redaktionelle Änderung der gesetzlichen Grundlage für die textlichen Festsetzungen. III.

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Seite 1 von 34 Beschlussvorlage Betrifft: B-Plan Nr. 4978/17 Anregungen; Änderungen; erneute öffentliche Auslegung (Neufassung der Vorlage Nr. 61/ 11/2005) Beschlussdarstellung: " BV Die Bezirksvertretung 4 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 4978/17 - Verlängerte Böhlerstraße - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. " APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis von den zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 4978/17 - Verlängerte Böhlerstraße - während der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen und stimmt der nachfolgenden Behandlung der Anregungen gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBI. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das "Gesetz zur Umsetzung der UVP- Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz" vom 27.07.2001 (BGBI. I S. 1950) i. V. m. § 244 Abs. 2 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBI. S. 2414) entsprechend Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage. II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt den Änderungen des Bebauungsplan-Entwurfes Nr. 4978/17 - Verlängerte Böhlerstraße - in roter Farbe zu. Es handelt sich insbesondere um: - Verlängerung der Lärmschutzwand von 240 m auf 285 m an der nordwestlichen Grenze zum Ökotop Heerdt. - Änderung im Bereich des Laacher Abzugsgrabens (teilweise offene Führung). - Ergänzung der textlichen Festsetzungen mit einem Hinweis auf die Bestimmungen der §§ 15 und 16 des Denkmalschutzgesetzes NRW. - Darstellung der Flächen für die Ausgleichsmaßnahmen. - Verkleinerung des Plangebietes. - Ergänzung, öffentliche Grünfläche (Grünanlage mit Bachlauf). - Redaktionelle Änderung der gesetzlichen Grundlage für die textlichen Festsetzungen. III. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt dem geänderten Bebauungsplan-Entwurf Nr. 4978/17 - Verlängerte RSD AllVorlg.WPT Seite 2 von 34 Böhlerstraße - und der Begründung für die erneute öffentliche Auslegung zu. Sofern im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung keine Anregungen erhoben werden, empfiehlt der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt, den heute geänderten Entwurf als Satzung zu beschließen. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 15.06.2005 -/- 2 Bezirksvertretung 4 -/- 1 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Anlagen: Nr. Ort Anlage 1 beigefügt Anregungen 2 beigefügt B-Plan-Begründung Alternative: Keine Amt: Stadtplanungsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin RSD AllVorlg.WPT Seite 3 von 34 Anlage 1 zur Vorlage Nr. 61/48/2005 Anregungen aus der öffentlichen Auslegung vom 20.07.2004 bis 20.08.2004 A. Behandlung der Anregungen B. Liste der Einsprechenden Seite 4 von 34 A. Behandlung der Anregungen Zu 1.: Bezirksregierung Düsseldorf / Luftfahrtbehörde Die Luftfahrtbehörde weist darauf hin, dass das Plangebiet im Bauschutzbereich des Verkehrsflughafens Düsseldorf, und zwar innerhalb des Radius = 6 km / Sektor 05 R ca. 5 900 m vom Flughafenbezugspunkt liegt. Für das Plangebiet beträgt die zustimmungs- bzw. genehmigungsfreie Höhe 117,00 m über NN. Bei der Planung handelt es sich um eine reine Straßenplanung. Das Bauvorhaben beschränkt sich auf das Herstellen des Straßenkörpers. Die durchschnittliche Geländehöhe beträgt ca. 32,6 m. Bei dem Bau der Straße wird die genehmigungsfreie Höhe von 117,00 m über NN auf keinen Fall erreicht. Zu 2.: Staatliches Umweltamt (StUA) Das StUA erklärt sich mit der Planung zum Laacher Abzugsgraben einverstanden, wenn der durch die Straßenbaumaßnahme erfolgte Eingriff in das Gewässer wieder ortsnah durch einen naturnahen Ausbau des Gewässers ausgeglichen wird. Die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen werden im Rahmen des wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren (§ 31 Wasserhaushaltsgesetz - WHG) für die Verlegung / Verrohrung des Laacher Abzugsgrabens geregelt. Der Eingriff in das Gewässer wird überwiegend im Plangebiet durch einen naturnahen Ausbau ausgeglichen. Der Eingriff in das Gewässer kann im Plangebiet nicht vollständig ausgeglichen werden. Seite 5 von 34 Er wird auf dem weiteren Verlauf des Laacher Abzugsgraben außerhalb des Plangebietes vorgenommen. Zu 3.: Landschaftsverband Rheinland / Rheinisches Amt für Bodendenkmalpflege Es wird angeregt, einen Hinweis auf die Bestimm ungen der §§ 15 und 16 Denkmalschutzgesetz NRW in den Bebauungsplan aufzunehmen. Hinweis wurde in den textlichen Festsetzungen aufgenommen. Zu 4.: E-On Engineering Ruhrgas GmbH Es wird darauf hingewiesen, dass die Gasfernleitung von der später geplanten 4spurigen neuen Straßenführung "Böhlerstraße" betroffen wird. Hierbei ist eine Leitungsumlegung notwendig. Gegen den Bebauungsplan-Entwurf bestehen seitens der E-On keine Bedenken. Es wird darauf hingewiesen, dass die Uml egungstrasse vor Baubeginn der Leitungsumlegung rechtlich durch Eintragung von Grunddienstbarkeiten gesichert werden muss. Die bestehende Gasleitung muß verlegt werden. Die genaue Lage wird vor der Verlegung ermittelt und ggf. durch Eintragung von Grunddienstbarkeiten rechtlich gesichert. Die Kosten werden von der Stadt Düsseldorf übernommen. Zu 5.: Amt für Agrarordnung Seite 6 von 34 Es wird die Sicherstellung der vorhandenen Zufahrten zu den landwirtschaftlichen Nutzflächen verlangt. Die Zufahrten zu den landwirtschaftlichen Nutzflächen sind durch 2 Zufahrten südlich der Krefelder Straße und durch eine Zufahrt nördlich der Krefelder Straße sichergestellt. Zu 6.: RWE Transportnetz Strom RWE stimmt nur dann der Planung zu, wenn im Sicherheitsbereich des westlich der Krefelder Straße gelegenen 110 kV-Kabels von insgesamt 5 m (2,5 m beidseitig der Leitungsachse) keine größere Höhenänderung der bestehenden Gelände- oder Straßenflächen vorgenommen werden. Das 110 kV-Kabel befindet sich in Randlage der Krefelder Straße. Der angesprochene Sicherheitsbereich von insgesamt 5 m Breite wird von den geplanten Straßenbaumaßnahmen nicht berührt. Insofern wird der Wunsch der RWE berücksichtigt. Zu 7.: Rhein-Kreis-Neuss Es wird darauf hingewiesen, dass das wasserrechtliche Zulassungsverfahren für die Umlegung und teilweise Verrohrung des Laacher Abzugsgrabens (§ 31 Wasserhaushaltsgesetz - WHG) eine rein auf den Eingriff in das Gewässer bezogene landschaftsrechtliche Bilanzierung mit entsprechend gewässerbezogenem Ausgleich erfordert. Seite 7 von 34 Die Durchführung eines Plangenehmigungsverfahrens nach § 31 WHG setzt das Einverständnis von der Planung betroffener Dritter voraus. Seitens der Stadt Düsseldorf wird parallel zum Bebauungsplan ein entsprechender Zulassungsantrag unter Bilanzierung des Eingriffsbereichs in den Laacher Abzugsgraben an den Rhein-Kreis-Neuss als zuständige Untere Wasserbehörde gestellt. Als gewässerbezogenem Ausgleich werden folgende Maßnahmen beabsichtigt: Ausbildung einer flacheren Böschung in Teilbereichen, Bepflanzung der Böschung, Rückbau vorhandener Betonschalen. Um die Durchführung des Plangenehmigungsverfahrens nach § 31 WHG nicht zu gefährden, wurde der Geltungsbereich des Bebauungsplanes verändert. Somit wurde die Anzahl von der Planung betroffener Dritter reduziert. Die Betroffenen werden Ersatzflächen in unmittelbarer Nähe erhalten. Zu 8.: Bürgerinitiative für die Grüne Mitte Es wird eine erneute Bürgerbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB gefordert. Die Planung soll in das Verkehrskonzept Heerdt / Oberkassel integriert werden. Es wird ein Tempolimit auf der Brüsseler Straße gefordert, um eine Lärmminderung zu erreichen. Zu den ersten Planungen zur Verlängerung der Böhlerstraße hat schon bereits 1989 eine Bürgerbeteiligung stattgefunden. Die Planungsziele haben sich nicht geändert. Es handelt sich hierbei um eine reine Straßenplanung. Am 13.07.2004 fand ergänzend eine Bürgerinformation sta tt. Hier wurden die Planungsziele erneut erläutert. Der Plan wurde zwischen den 20.07-20.08.2004 öffentlich ausgelegt. Die Böhlerstraße ist Bestandteil des Verkehrskonzeptes Heerdt und stellt einen erforderlichen Lückenschluß zwischen der Hansaallee und B 9 / B 7 / A 52 her. Sie entlastet damit die heute stark frequentierten Straßenzüge Krefelder Straße und Marienburger Straße (Meerbuscher Stadtgebiet). Seite 8 von 34 Die verlängerte Böhlerstraße wird künftig mit der bereits vorhandenen Willstätterstraße und der projektierten Basisstraße eine leistungsfähige Erschließung bilden, die die zu erwartenden Mehrverkehre auf kurzem Wege dem übergeordneten Straßennetz zuführt. Ein Tempolimit kann nicht im Rahmen des B-Planverfahrens geregelt werden. Die Anregung wird jedoch an das Amt für Verkehrsmanagement (Amt 66) weitergegeben. Zu 9.: Bürgerliste mit 64 Unterschriften Es wird ein durchgehender Lärmschutz entlang des Gebietes "Ökotop - Heerdt" gefordert. In Ergänzung zu dem im September 2004 erzielten Lärmgutachten wurde im Dezember 2004 der Gutachter zur Überprüfung der Wirksamkeit der zusätzlichen Lärmschutzmaßnahmen beauftragt. In dem Ergänzungsgutachten zum Lärmschutz wurde festgestellt, dass eine vollständige Schließung keine Lärmpegelminderung an der nächstgelegenen Wohnbebauung bewirkt. Lediglich im Nahbereich des ergänzenden Lärmschutzwalles bzw. der verlängerten Lärmschutzwand ergibt sich eine Pegelminderung von bis zu 5 dB(A). In 100 m Entfernung ist die Änderung des Beurteilungspegels aber schon nicht mehr signifikant. Da sich im Nahbereich nur extensiv genutzte Grünflächen befinden, kann auf diese Maßnahmen, für die ohnehin kein Rechtsanspruch besteht, verzichtet werden. Die Lärmschutzmaßnahmen werden entsprechend der Lärmuntersuchung ausgeführt. Die Lärmschutzwand wird entsprechend der Festsetzung auf 285 m Länge in unmittelbarer Nähe der Straße (Lärmquelle) erstellt. Zu 10.: Zwei Einsprecher Es wird ein durchgehender Lärmschutz entlang des Gebietes "Ökotop - Heerdt" gefordert. Seite 9 von 34 Die Lärmschutzmaßnahmen wer den entsprechend der Lärmschutzuntersuchung durchgeführt (s. Stellungnahme zu Punkt 9). Zu 11.: Zwei Einsprecher Es wir die Errichtung des Wendehammers vor dem Grundstück Böhlerweg 76 abgelehnt. Ebenfalls wird gegen die Abschaffung der Zufahrt von der Krefelder Straße in den Böhlerweg Widerspruch erhoben. Die Zufahrt von der Krefelder Straße in den Böhlerweg kann in Rahmen des Straßenausbaus nicht erhalten werden. Um die vorhandenen baulichen Anlagen entlang des Böhlerwegs anfahren zu können, ist eine Zufahrt von der Böhlerstraße in den Böhlerweg vorgesehen. Somit ist die Erschließung dieser Grundstücke gesichert. Der Wendehammer ist außerhalb des Plangebietes und der geplanten Ausbaugrenze und somit nicht Gegenstand des Bebauungsplan-Verfahrens. Diese wird jedoch später notwendig um den Anliegern an dem Böhlerweg eine Wendemöglichkeit zu schaffen. Den Anregungen wird teilweise gefolgt. Zu 12.: Bürgerliste mit 18 Unterschriften Es wird ein durchgehender Lärmschutz entlang des Gebietes "Ökotop - Heerdt" gefordert. Die Lärmschutzmaßnahmen werden entsprechend der Lärmuntersuchung durchgeführt. (siehe Stellungnahme zu Punkt 9). Zu 13.: Eine Einsprecherin Seite 10 von 34 Es wird aktiver Lärmschutz sowie eine weitere Information der Anwohner gefordert. Die Lärmschutzmaßnahmen werden entsprechend der Lärmuntersuchung durchgeführt. (siehe Stellungnahme zu Punkt 8 und 9). Zu 14.: Ein Einsprecher Es wird ein durchgehender Lärmschutz entlang des Gebietes "Ökotop - Heerdt" gefordert. Die Lärmschutzmaßnahmen werden entsprechend der Lärmuntersuchung durchgeführt. (siehe Stellungnahme zu Punkt 9). Anregung wird nicht gefolgt. Zu 15.: Ökotop - Heerdt e.V. Es wird die Schließung der vorhandenen Lärmschutzlücke gefordert. Es wird angeregt, einen Teil der notwendigen Ausgleichspflanzungen auf dem geforderten Lärmschutzwall vorzunehmen. Es wird angeregt, für die Tierwelt mindestens an 3 Stellen Tunnel als Biotopvernetzung einzubauen. Die Lärmschutzmaßnahmen werden entsprechend der Lärmuntersuchung ausgeführt. Die Lärmschutzwand wird entsprechend der Festsetzungen auf 285 m Länge in unmittelbarer Nähe der Straße (Lärmquelle) erstellt. Die geforderten Ausgleichsmaßnahmen werden im Rahmen der Ausbauplanung geprüft und ggf. berücksichtigt. Im landschaftspflegerischen Begleitplan zur Verlängerung der Böhlerstraße ist ein Tierdurchlass unter den neuen geplanten Böhlerstraße vorgesehen. Seite 11 von 34 Lt. Landschaftsarchitekten die Notwendigkeit eines Zweiten oder weiterer Durchlässe bedarf die Prüfung des Vorkommens weiterer wandernder Tierarten. Das Vorkommen weiterer Tierarten auf Düsseldorfer und Meerbuscher Stadtgebiet ist zurzeit nicht bekannt. Den Anregungen wird teilweise gefolgt. Zu 16.: Ein Einsprecher mit einem Mitunterzeichner Es wird ein durchgehender Lärmschutz entlang des Gebietes "Ökotop - Heerdt" gefordert. Siehe Stellungnahme zu Punkt 9. Zu 17.: Ein Einsprecher Es wird Lärmschutz für die Berzeliusstraße gefordert. Für den Knotenpunkt Krefelder Straße/ Böhlerstraße wird Kreisverkehr vorgeschlagen. Die Berzeliusstraße befindet sich ca. 80-100 m außerhalb des Plangebietes. In dem Ergänzungsgutachten zum Lärmschutz wur den Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung (BimSchV) lediglich an zwei Häusern auf dem Meerbuscher Stadtgebiet ermittelt. Lärmschutzmaßnahmen auf dem Meerbuscher Stadtgebiet werden im Rahmen des Planverfahrens von der Stadt Meerbusch geregelt. Die Errichtung eines Kreisverkehrs für den Knotenpunkt Krefelder Straße/ Böhlerstraße ist hier nicht beabsichtigt, da die Stadt Düsseldorf langfristig das Ziel verfolgt, die Böhlerstraße vierstreifig auszubauen und eine Stadtbahntrasse über diesen Straßenzug zu führen. Ein Kreisverkehr ist dann aus Leistungsfähigkeitsgründen nicht möglich. Den Anregungen wird nicht gefolgt. Seite 12 von 34 Zu 18.: Ein Einsprecher und 44 Mitunterzeichner Der Einsprecher fordert durchgehenden Lärmschutz entlang des Gebietes "Ökotop - Heerdt" sowie nordöstlich des Kreuzungsbereiches Böhlerstraße, Krefelder Straße zu Berzeliustraße. In dem Ergänzungsgutachten zum Lärmschutz wurden für diesen Bereich keine Überschreitungen ermittelt. Siehe auch Stellungnahme zu Punkt 9 und 17. Zu 19.: Zwei Einsprecher Die Einsprecher fordern durchgehenden Lärmschutz für das Gebiet "Ökotop - Heerdt". Siehe Stellungnahme zu Punkt 9. Zu 20.:Bürgerverein Heerdt e.V. Düsseldorf-Heerdt Es wird bemängelt, dass der Lärmschutz entlang der neuen Böhlerstraße nur im südlichen Teil bis zur Kreuzung Krefelder Straße geplant sei. Der Lärmschutz der gleichen Straße, nördlich der Krefelder Straße zur Berzeliusstraße hin jedoch fehlt. Die Berzeliusstraße befindet sich ca. 80-100 m außerhalb des Plangebietes. In dem Ergänzungsgutachten zum Lärmschutz wurden Überschreitu ngen der Immissionsgrenzwerte der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung (BimSchV) nördlich der Krefelder Straße lediglich an zw

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 61/ 48/2005