Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 61/ 132/2003

BPl 5675/36-Kirchstr. Aufst, Ber. BürgTräg, Ausleg

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Kirchstraße · Stadtbezirk 3 (Oberbilk, Bilk)örtlicher Bezug 1Dokument 25. November 2003veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

" BV Die Bezirksvertretung 3 wird hiermit gemäß § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5675/36 - Kirchstraße - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. " AUS 1 Der Ausschuss für Umweltschutz stimmt dem Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5675/36 - Kirchstraße - im Rahmen seiner Mitwirkung gem. § 18 Abs. 4 der Zuständigkeitsordnung zu und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. Hinweis: Aussagen zu den umweltrelevanten Belangen sind in der Begründung zum vorliegenden Bebauungsplan-Entwurf im Kapitel "Umweltbericht" einschl. der Zusammenfassung gem. § 2a Abs. 3 BauGB enthalten. " APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt, für ein Gebiet zwischen der Kirchstraße, der Ellerstraße, der Kölner Straße, der Schmiedestraße und der Oberbilker Allee - maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches gemäß § 9 (7) Baugesetzbuch (BauGB) im Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5675/36 - Kirchstraße - , der Bestandteil dieses Beschlusses ist - einen Bebauungsplan gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das "Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz" vom 27.07.2001 (BGBl. I S. 1950) aufzustellen, der vorrangig folgende Planungsziele zur Grundlage haben soll: Festsetzung von - öffentlichen Grünanlagen mit Spielplätzen - allgemeinen und besonderen Wohngebieten - gegliederten Kerngebieten (mit Wohnsicherung) - Schulstandorten, Kinder- und Jugendeinrichtungen - öffentlichen Verkehrsflächen.

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Kirchstraße – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

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1 Mitwirkung des AUS bei allen umweltrelevanten Vorhaben/Maßnahmen Seite 1 von 48 Stand: 20.11.2003, Vorlage Nr. 61/132/2003 Beschlussvorlage Betrifft: B-Plan Nr. 5675/36 - Kirchstraße - Aufstellung, Bericht Bürgerbeteiligung, Bericht Trägerbeteiligung, öffentliche Auslegung Beschlussdarstellung: " BV Die Bezirksvertretung 3 wird hiermit gemäß § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5675/36 - Kirchstraße - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. " AUS 1 Der Ausschuss für Umweltschutz stimmt dem Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5675/36 - Kirchstraße - im Rahmen seiner Mitwirkung gem. § 18 Abs. 4 der Zuständigkeitsordnung zu und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. Hinweis: Aussagen zu den umweltrelevanten Belangen sind in der Begründung zum vorliegenden Bebauungsplan-Entwurf im Kapitel "Umweltbericht" einschl. der Zusammenfassung gem. § 2a Abs. 3 BauGB enthalten. " APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt, für ein Gebiet zwischen der Kirchstraße, der Ellerstraße, der Kölner Straße, der Schmiedestraße und der Oberbilker Allee - maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches gemäß § 9 (7) Baugesetzbuch (BauGB) im Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5675/36 - Kirchstraße - , der Bestandteil dieses Beschlusses ist - einen Bebauungsplan gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das "Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz" vom 27.07.2001 (BGBl. I S. 1950) aufzustellen, der vorrangig folgende Planungsziele zur Grundlage haben soll: Festsetzung von - öffentlichen Grünanlagen mit Spielplätzen - allgemeinen und besonderen Wohngebieten - gegliederten Kerngebieten (mit Wohnsicherung) - Schulstandorten, Kinder- und Jugendeinrichtungen - öffentlichen Verkehrsflächen. RSD AllVorlg.WPT Seite 2 von 48 II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis von dem Bericht über die Bürgerbeteiligung aufgrund § 3 (1) BauGB gemäß Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage. III. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis von dem Bericht über die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange aufgrund § 4 BauGB gemäß Anlage 2 zur vorliegenden Vorlage. IV. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt dem Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5675/36 - Kirchstraße - und seiner Begründung für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB zu - vorbehaltlich der Zustimmung des Ausschusses für Umweltschutz (AUS). Sofern keine Anregungen erhoben werden, empfiehlt der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt, den vorliegenden Entwurf als Satzung zu beschließen. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 14.01.04 -/- 2 Bezirksvertretung 3 09.12.03 -/- 2 Ausschuss für Umweltschutz -/- 1 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Anlagen: Nr. Ort Anlage 1 beigefügt Bericht Bürgerbeteiligung 2 beigefügt Bericht Trägerbeteiligung 3 beigefügt Begründung 4 beigefügt textliche Festsetzungen Alternative: Keine Amt: Stadtplanungsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin Anlage 1 zur Vorlage Nr. 61/132/2003 RSD AllVorlg.WPT Seite 3 von 48 Bericht über die Bürgerbeteiligung für den Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 5675/36 - Kirchstraße - Ort: Adolf-Reichwein-Schule Schmiedestraße 25 Aula, I. Obergeschoss Zeit: Dienstag, den 29. April 2003 von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr Anwesend: Herr Bezirksvorsteher Endrejat ca. 35 Bürgerinnen und Bürger 8 Mitarbeiter der Verwaltung Herr Endrejat begrüßte die Anwesenden und dankte für das Interesse, an diesem demokratischen Prozess mitzuwirken und Anregungen für die beabsichtigen weiteren Planungsschritte des Bebauungsplanes Kirchstraße zu geben. Herr Engelhardt erläuterte die Entwicklungsgeschichte des städtebaulichen Planungsprozesses und stellte die allgemeinen Ziele und Zwecke der weiter zu entwickelnden Planung ausführlich vor. Er erklärte das Verfahren der Bauleitplanung und die Zweistufigkeit der Beteiligung der Bürgerschaft. Weiter führte er aus, dass es sich zum jetzigen Zeitpunkt nur um einen Zwischenbericht handeln könne, weil ein fertiger B-Plan-Entwurf noch nicht vorliege. Diese frühzeitige Bürgerbeteiligung werde mit den von der Versammlung gegebenen Anregungen, Änderungswünschen und Vorschlägen protokolliert und den zuständigen politischen Gremien für ihre weiteren Entscheidungen zur Kenntnis gebracht. Er wies weiterhin auf die Möglichkeit hin, bis zum 16. Mai 2003 schriftlich zu der Planung Stellung zu nehmen. Gleichfalls sei es noch möglich, im Rahmen der späteren öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes Anregungen vorzubringen, über die dann der Rat der Stadt eine abwägende Ent scheidung auf der Grundlage einer Beschlussempfehlung des APS nach erfolgter Anhörung der zuständigen Bezirksvertretung treffe. Herr Engelhardt stellte den Werdegang der städtebaulichen Neuplanung für den Bereich Kirchstraße anhand von Plänen und Lichtbildern dar und erläuterte daraufhin den Vorentwurf des Bebauungsplanes. Besonders ausführlich stellte er die Planungen für die Neubebauung im Blockinnenbereich vor. Insgesamt sollen auf dem ehemaligen AWISTA-Grundstück 141 Wohnungen mit einer Tiefgarage sowie ein Bürgerpark entstehen. Der Investor will das frei finanzierte Wohnungsbauprojekt auch künftig selbst betreiben. Für den Bau der ersten 48 Wohnungen ist an der Sonnenstraße bereits nach dem bestehenden Planungsrecht im Hinblick auf die geplante Neubebauung eine Baugenehmigung erteilt worden. Seite 4 von 48 Im Anschluss daran begann eine lebhafte Diskussion mit den Bürgerinnen und Bürgern. Neben einigen Äußerungen von grundsätzlicher Zustimmung, wurden viele Fragen gestellt und auch einige Detailpunkte des Vorentwurfs kritisiert und diskutiert. Auf jeden Punkt wurde von Seiten der Verwaltung ausführlich geantwortet. Viele Unklarheiten konnten ausgeräumt werden; die Anregungen wurden mit der Maßgabe protokolliert, sie im weiteren Planungsprozess und in die Abwägung der Belange mit einzubeziehen. Herr Endriat bedankte sich schließlich für das große Interesse an dieser Veranstaltung und beendete kurz nach 19.00 Uhr die Veranstaltung. Nach dem Termin der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gingen beim Stadtplanungsamt noch schriftliche Stellungnahmen zum Bebauungsplan ein: Der Eigentümer Kirchstraße 14-18 und einige Mieter regten an, die geplante Tiefgaragenausfahrt für 141 Pkw nicht im Bereich der Kirchstraße 10-18 vorzusehen, sondern an der Sonnenstraße oder über die Stichstraße an der Kölner Straße. Es wird befürchtet, dass es im Bereich der Kirchstraße besonders nachts unzumutbare Lärmimmission gebe und der entstehende Verkehr nicht ohne gravierende negative Auswirkungen (Staus, Einschränkungen für den ruhenden Verkehr in der Kirchstraße) bleibe. Es wird bemängelt, dass durch die bereits erteilte Baugenehmigung für die Tiefgarage und die Ausfahrt an der im Bebauungsplan-Vorentwurf vorgesehenen Stelle (Kirchstraße 10- 18) bereits Fakten für das Bebauungsplanverfahren geschaffen worden seien. Der Eigentümer Kölner Straße 303 und seine Familie regen an, die Geschossigkeit der nördlichen Bebauung im neuen Straßenstich (Kölnerstr. 307/309) von zwingend 5- auf zwingend 3geschossig zu verringern, um die beeinträchtigenden Auswirkungen auf das Grundstück Kölner Str. 303 zu verringern (Luftaustausch, Sonneneinstrahlung, Abstand) und um den Charakter der 3geschossigen Bebauung um die öffentliche Grünfläche auch hier fortzuführen. Sie regen an, eine uneingeschränkte, unentgeltliche oberirdische rückseitige Grundstückszufahrt sowie einen Pkw-Stellplatz oder eine Garage für das Grundstück Kölner Str. 303 zu ermöglichen. Sie regen an, den Parzellierungsvorschlag, der eine Reduzierung der ursprünglichen Grundstückstiefe von ca. 99 auf 66m vorsieht, so zu verändern, dass ein größeres Grund- stück verbleibt und die geplante Neubebauung nach Südwesten so verschoben wird, dass ein größerer Abstand zur geplanten Neubebauung entsteht. Sie regen an, aufzuzeigen, wie das Grundstück unterirdisch erreicht werden kann, ohne dass einmalige oder dauernde Kosten für den Einsprecher entstehen. Sie regen an, im MK-Gebiet "Auto An- und Verkauf Gewerbe" auszuschließen. Sie regen an, auf die Gebietsfestsetzung MK 1 (verbunden mit der Möglichkeit, im Blockinnenbereich zwei Vollgeschosse errichten zu dürfen) zugunsten von WB zu verzichten, wenn nicht sämtliche Auswirkungen auf das Grundstück Kölner Str. 303 den Vorstellungen des Grundstückseigentümers entsprechen. Der Eigentümer Schmiedestraße 17 regt an, dass für ihn und seine Rechtsnachfolger der Bestandschutz für die derzeit ausgeübten Nutzungen bestehen bleiben und dass die bisher vorgesehenen neuen Bebauungsmöglichkeiten (Wohnungsbau) für das gesamte Grundstück erhalten bleiben sollen. Seite 5 von 48 Der Eigentümer Kölner Straße 299 regt an,die Festsetzungen des Bebauungsplanes so zu gestalten, dass (z.B. durch einen befahrbaren Wirtschaftsweg / Sackgasse ohne Wendemöglichkeit) für die Anlieger der Grundstücke Kölner Str. 299-307 eine rückwärtige Grundstückszufahrt möglich wird. Die schriftlich eingegangenen Äußerungen zum Bebauungsplan-Vorentwurf sind im folgenden mit den mündlichen Stellungnahmen zusammengefasst und thematisch geordnet worden: 1. Quartiersgaragen Es wurde angeregt, - ausreichend Tiefgaragenstellplätze für Anwohner zu schaffen. Es wurde der Hinweis gegeben, Vergleiche mit positiver Wirkung aufzuzeigen und auf die Tiefgarage unter der Schule am Lessingplatz (Sonnenstraße) verwiesen, die die Anwohner nicht störe. - es wurde angeregt, zusätzlich auch Tiefgaragenplätze für Anwohner in der Tiefgarage Kirchstraße 14 anzubieten. Der Bebauungsplan setzt die 80 % Unterbaubarkeit der Baugrundstücke zum Zweck der Errichtung von Tiefgaragen fest. Beabsichtigt ist die Schaffung von Anwohnerparken in den Überkapazitäten dieser Tiefgaragen. Die stadteigenen Schulgrundstücke bieten darüber hinaus auch noch Flächenreserven für die Errichtung von öffentlich nutzbaren Tiefgaragenplätzen. Der Investor für die Tiefgarage Kirchstraße 14 hat zugesagt, faktische Überkapazitäten in seiner Garage auch für Anwohner zur Verfügung zu stellen. 2. Tiefgarageneinfahrt Es wurde angeregt, - die geplante Tiefgaragenzufahrt alternativ an die Sonnenstraße, die Ellerstraße oder die Kölner Straße anzubinden, weil an der Kirchstraße 14 die damit verbundene Lärmbelästigung für die angrenzenden Wohnungen nicht zumutbar sei, durch die große Anzahl der Stellplätze der Verkehr in der Kirchstraße nicht mehr abzuwickeln sei und im Zuge einer Neuordnung der Verkehrsflächen in der Kirchstraße Stellplätze entfallen könnten. - die Zahl der Stellplätze zu reduzieren. - es wurde angeregt, die Tiefgaragenzufahrt ohne Pufferzone direkt an die Kirchstraße zu legen. Das ehemalige Fuhrparkgrundstück war über Jahrzehnte gewerblich genutzt und in Höhe der Hausnummer 14 über die Kirchstraße erschlossen; die Emissionen, die mit dieser Nutzung verbunden waren, waren in ihrem Störgrad teilweise erheblich, auch was den an- und abfahrenden Verkehr der LKW-Müllfahrzeuge des städtischen Fuhrparks anging. Der Bebauungsplan ordnet das Gebiet so, dass ca. 50 % dieses Grundstücks für Wohnbebauung und die anderen 50 % für eine öffentliche Grünfläche genutzt wird. Der oberirdische Erschließungsverkehr wird bis auf Rettungs-, Stadtreinigungs-, Feuerwehrfahrzeuge reduziert und die private Andienung der Grundstücke über die Tiefgarage abgewickelt. Dadurch wird nicht nur die Geräuschentwicklung zu ebener Erde reduziert (Startgeräusche, Türenschlagen etc.) sondern auch der Parkplatzsuchverkehr im Blockinnenbereich ganz unterbunden. Seite 6 von 48 Lage und Ausführung der Einfahrt (Einhausung mit schalldämmenden Maßnahmen und Dachbegrünung, elektronisch geregeltem Toröffner) sind so gewählt, dass die möglichen Störungen auf ein Minimum reduziert wurden. Die vorgeschlagenen Erschließungsalternativen sind im Vorfeld geprüft und städtebaulich bewertet worden. Grundsätzlich verbleibt ein gewisse Störung auch an den Alternativstandorten, hinzu käme an der Sonnenstraße und an der Kölnerstraße eine Störung der Eingangssituationen zu den öffentlichen Grünanlagen. Auch aus wirtschaftlichen Gründen ist die gewählte Lage an der Kirchstraße, die aus Platzgründen nicht unmittelbar an der Straße liegen kann, wegen der zentralen Erschließung der Tiefgarage, optimal. 3. Neue Wohnbebauung Es wurde angeregt, - die Höhe des 7-geschossigen Baukörpers zu reduzieren. - die Anzahl der geplanten Wohneinheiten im Blockinnenbereich zu reduzieren. - die Bebauungshöhe der Neubauten im Blockinnenbereich zu reduzieren. Die Anregungen sind motiviert durch das Bestreben, das Störpotential in Bezug auf die bestehende städtebauliche Situation zu reduzieren. Neben ökologischen Aspekten ist bei der Planaufstellung der Grundsatz des sparsamen und wirtschaftlichen Umgangs mit Grund und Boden zu berücksichtigen. Die Höhenentwicklung ist in den städtebaulichen Kontext eingepasst. Im Blockinnenbereich ist die Neubebauung überwiegend dreigeschossig mit Satteldach. Die Firsthöhe entspricht dabei in etwa der Traufhöhe der 5-geschossigen Blockrandbebauung. Auch der 7-geschossige Baukörper am Ende der Sonnenstraße fügt sich in diese Struktur gut ein: Als Flachdachgebäude entspricht die Wandhöhe der unmittelbar angrenzenden Firsthöhe des 5-geschossigen Baukörpers. 4. Nutzungskonzept/Erschließungskonzept Es wurde angeregt - die Zulässigkeit von Ladenbetrieben im Blockinnenbereich einzuschränken oder zu verhindern, um Störungen für das Wohnen auszuschließen. - im MK-Gebiet "Auto An- und Verkauf Gewerbe" auszuschließen. -im MK 1-Gebiet die Festsetzungen des Bebauungsplanes so zu gestalten, dass (z.B. durch einen befahrbaren Wirtschaftsweg/Sackgasse ohne Wendemöglichkeit) für die Anlieger der Grundstücke Kölner Str. 299-307 eine uneingeschränkte, unentgeltliche rückwärtige Grundstückszufahrt möglich ist. - aufzuzeigen, wie das Grundstück Kölner Straße 303 unterirdisch erreicht werden kann, ohne dass einmalige oder dauernde Kosten für den Einsprecher entstehen. - den Parzellierungsvorschlag für das Grundstück Kölner Straße 303, der eine Reduzierung der ursprünglichen Grundstückstiefe von ca. 99 auf 66m vorsieht, so zu verändern, dass ein größeres Grundstück verbleibt und die geplante Neubebauung nach Südwesten so verschoben wird, dass ein größerer Abstand zur geplanten Neubebauung entsteht. - statt MK 1 ein WB-Gebiet festzusetzen. - Die Zulässigkeit von Läden, Gaststätten und Handwerksbetrieben, die der Versorgung des Gebietes dienen, werden im Bebauungsplan für den Blockinnenbereich (WA- Gebiete) dadurch eingeschränkt, dass nur eine eingeschränkt

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 61/ 132/2003