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Mitwirkung des AUS bei allen umweltrelevanten Vorhaben/Maßnahmen
Seite 1 von 48 Stand: 20.11.2003, Vorlage Nr. 61/132/2003
Beschlussvorlage
Betrifft:
B-Plan Nr. 5675/36
- Kirchstraße -
Aufstellung, Bericht Bürgerbeteiligung, Bericht Trägerbeteiligung, öffentliche Auslegung
Beschlussdarstellung:
" BV Die Bezirksvertretung
3 wird hiermit gemäß § 3 Abs. 10 Nr. 3 der
Bezirkssatzung zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5675/36 - Kirchstraße -
angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
" AUS
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Der Ausschuss für Umweltschutz stimmt dem Bebauungsplan-Entwurf Nr.
5675/36 - Kirchstraße - im Rahmen seiner Mitwirkung gem. § 18 Abs. 4 der
Zuständigkeitsordnung zu und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und
Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
Hinweis:
Aussagen zu den umweltrelevanten Belangen sind in der Begründung zum vorliegenden Bebauungsplan-Entwurf im Kapitel "Umweltbericht" einschl. der Zusammenfassung gem.
§ 2a Abs. 3 BauGB enthalten.
" APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt,
für ein Gebiet zwischen der Kirchstraße, der Ellerstraße, der Kölner
Straße, der Schmiedestraße und der Oberbilker Allee
- maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches
gemäß § 9 (7) Baugesetzbuch (BauGB) im Bebauungsplan-Entwurf
Nr.
5675/36 - Kirchstraße -
, der Bestandteil dieses Beschlusses ist -
einen Bebauungsplan gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) vom
27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das "Gesetz
zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und
weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz" vom 27.07.2001 (BGBl. I S.
1950) aufzustellen, der vorrangig folgende Planungsziele zur Grundlage
haben soll:
Festsetzung von
- öffentlichen Grünanlagen mit Spielplätzen
- allgemeinen und besonderen Wohngebieten
- gegliederten Kerngebieten (mit Wohnsicherung)
- Schulstandorten, Kinder- und Jugendeinrichtungen
- öffentlichen Verkehrsflächen.
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II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis von
dem Bericht über die Bürgerbeteiligung aufgrund § 3 (1) BauGB gemäß
Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage.
III. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis von
dem Bericht über die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
aufgrund § 4 BauGB gemäß Anlage 2 zur vorliegenden Vorlage.
IV. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt dem
Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5675/36 - Kirchstraße - und seiner
Begründung für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB zu -
vorbehaltlich der Zustimmung des Ausschusses für Umweltschutz
(AUS).
Sofern keine Anregungen erhoben werden, empfiehlt der Ausschuss für
Planung und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt, den vorliegenden
Entwurf als Satzung zu beschließen.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 14.01.04 -/-
2
Bezirksvertretung 3 09.12.03 -/-
2
Ausschuss für Umweltschutz -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Anlagen:
Nr. Ort Anlage
1 beigefügt Bericht Bürgerbeteiligung
2 beigefügt Bericht Trägerbeteiligung
3 beigefügt Begründung
4 beigefügt textliche Festsetzungen
Alternative:
Keine
Amt:
Stadtplanungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Oberbürgermeister Erwin
Anlage 1 zur Vorlage Nr. 61/132/2003
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Bericht über die Bürgerbeteiligung
für den Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 5675/36
- Kirchstraße -
Ort: Adolf-Reichwein-Schule
Schmiedestraße 25
Aula, I. Obergeschoss
Zeit: Dienstag, den 29. April 2003
von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Anwesend: Herr Bezirksvorsteher Endrejat
ca. 35 Bürgerinnen und Bürger
8 Mitarbeiter der Verwaltung
Herr Endrejat begrüßte die Anwesenden und dankte für das Interesse, an diesem
demokratischen Prozess mitzuwirken und Anregungen für die beabsichtigen weiteren
Planungsschritte des Bebauungsplanes Kirchstraße zu geben.
Herr Engelhardt erläuterte die Entwicklungsgeschichte des städtebaulichen
Planungsprozesses und stellte die allgemeinen Ziele und Zwecke der weiter zu
entwickelnden Planung ausführlich vor. Er erklärte das Verfahren der Bauleitplanung und
die Zweistufigkeit der Beteiligung der Bürgerschaft.
Weiter führte er aus, dass es sich zum jetzigen Zeitpunkt nur um einen Zwischenbericht
handeln könne, weil ein fertiger B-Plan-Entwurf noch nicht vorliege. Diese frühzeitige
Bürgerbeteiligung werde mit den von der Versammlung gegebenen Anregungen,
Änderungswünschen und Vorschlägen protokolliert und den zuständigen politischen
Gremien für ihre weiteren Entscheidungen zur Kenntnis gebracht.
Er wies weiterhin auf die Möglichkeit hin, bis zum 16. Mai 2003 schriftlich zu der Planung
Stellung zu nehmen. Gleichfalls sei es noch möglich, im Rahmen der späteren öffentlichen
Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes Anregungen vorzubringen, über die dann der
Rat der Stadt eine abwägende Ent scheidung auf der Grundlage einer
Beschlussempfehlung des APS nach erfolgter Anhörung der zuständigen
Bezirksvertretung treffe.
Herr Engelhardt stellte den Werdegang der städtebaulichen Neuplanung für den Bereich
Kirchstraße anhand von Plänen und Lichtbildern dar und erläuterte daraufhin den
Vorentwurf des Bebauungsplanes.
Besonders ausführlich stellte er die Planungen für die Neubebauung im Blockinnenbereich
vor. Insgesamt sollen auf dem ehemaligen AWISTA-Grundstück 141 Wohnungen mit einer
Tiefgarage sowie ein Bürgerpark entstehen. Der Investor will das frei finanzierte
Wohnungsbauprojekt auch künftig selbst betreiben. Für den Bau der ersten 48
Wohnungen ist an der Sonnenstraße bereits nach dem bestehenden Planungsrecht im
Hinblick auf die geplante Neubebauung eine Baugenehmigung erteilt worden.
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Im Anschluss daran begann eine lebhafte Diskussion mit den Bürgerinnen und Bürgern.
Neben einigen Äußerungen von grundsätzlicher Zustimmung, wurden viele Fragen gestellt
und auch einige Detailpunkte des Vorentwurfs kritisiert und diskutiert.
Auf jeden Punkt wurde von Seiten der Verwaltung ausführlich geantwortet. Viele
Unklarheiten konnten ausgeräumt werden; die Anregungen wurden mit der Maßgabe
protokolliert, sie im weiteren Planungsprozess und in die Abwägung der Belange mit
einzubeziehen.
Herr Endriat bedankte sich schließlich für das große Interesse an dieser Veranstaltung und
beendete kurz nach 19.00 Uhr die Veranstaltung.
Nach dem Termin der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gingen beim Stadtplanungsamt noch
schriftliche Stellungnahmen zum Bebauungsplan ein:
Der Eigentümer Kirchstraße 14-18 und einige Mieter regten an, die geplante
Tiefgaragenausfahrt für 141 Pkw nicht im Bereich der Kirchstraße 10-18 vorzusehen,
sondern an der Sonnenstraße oder über die Stichstraße an der Kölner Straße. Es wird
befürchtet, dass es im Bereich der Kirchstraße besonders nachts unzumutbare
Lärmimmission gebe und der entstehende Verkehr nicht ohne gravierende negative
Auswirkungen (Staus, Einschränkungen für den ruhenden Verkehr in der Kirchstraße)
bleibe.
Es wird bemängelt, dass durch die bereits erteilte Baugenehmigung für die Tiefgarage und
die Ausfahrt an der im Bebauungsplan-Vorentwurf vorgesehenen Stelle (Kirchstraße 10-
18) bereits Fakten für das Bebauungsplanverfahren geschaffen worden seien.
Der Eigentümer Kölner Straße 303 und seine Familie regen an, die Geschossigkeit der
nördlichen Bebauung im neuen Straßenstich (Kölnerstr. 307/309) von zwingend 5- auf
zwingend 3geschossig zu verringern, um die beeinträchtigenden Auswirkungen auf das
Grundstück Kölner Str. 303 zu verringern (Luftaustausch, Sonneneinstrahlung, Abstand)
und um den Charakter der 3geschossigen Bebauung um die öffentliche Grünfläche auch
hier fortzuführen.
Sie regen an, eine uneingeschränkte, unentgeltliche oberirdische rückseitige
Grundstückszufahrt sowie einen Pkw-Stellplatz oder eine Garage für das Grundstück
Kölner Str. 303 zu ermöglichen.
Sie regen an, den Parzellierungsvorschlag, der eine Reduzierung der ursprünglichen
Grundstückstiefe von ca. 99 auf 66m vorsieht, so zu verändern, dass ein größeres Grund-
stück verbleibt und die geplante Neubebauung nach Südwesten so verschoben wird, dass
ein größerer Abstand zur geplanten Neubebauung entsteht.
Sie regen an, aufzuzeigen, wie das Grundstück unterirdisch erreicht werden kann, ohne
dass einmalige oder dauernde Kosten für den Einsprecher entstehen.
Sie regen an, im MK-Gebiet "Auto An- und Verkauf Gewerbe" auszuschließen.
Sie regen an, auf die Gebietsfestsetzung MK
1 (verbunden mit der Möglichkeit, im
Blockinnenbereich zwei Vollgeschosse errichten zu dürfen) zugunsten von WB zu
verzichten, wenn nicht sämtliche Auswirkungen auf das Grundstück Kölner Str. 303 den
Vorstellungen des Grundstückseigentümers entsprechen.
Der Eigentümer Schmiedestraße 17 regt an, dass für ihn und seine Rechtsnachfolger der
Bestandschutz für die derzeit ausgeübten Nutzungen bestehen bleiben und dass die
bisher vorgesehenen neuen Bebauungsmöglichkeiten (Wohnungsbau) für das gesamte
Grundstück erhalten bleiben sollen.
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Der Eigentümer Kölner Straße 299 regt an,die Festsetzungen des Bebauungsplanes so zu
gestalten, dass (z.B. durch einen befahrbaren Wirtschaftsweg / Sackgasse ohne
Wendemöglichkeit) für die Anlieger der Grundstücke Kölner Str. 299-307 eine rückwärtige
Grundstückszufahrt möglich wird.
Die schriftlich eingegangenen Äußerungen zum Bebauungsplan-Vorentwurf sind im
folgenden mit den mündlichen Stellungnahmen zusammengefasst und thematisch
geordnet worden:
1. Quartiersgaragen
Es wurde angeregt,
- ausreichend Tiefgaragenstellplätze für Anwohner zu schaffen. Es wurde der Hinweis
gegeben, Vergleiche mit positiver Wirkung aufzuzeigen und auf die Tiefgarage unter
der Schule am Lessingplatz (Sonnenstraße) verwiesen, die die Anwohner nicht störe.
- es wurde angeregt, zusätzlich auch Tiefgaragenplätze für Anwohner in der Tiefgarage
Kirchstraße 14 anzubieten.
Der Bebauungsplan setzt die 80 % Unterbaubarkeit der Baugrundstücke zum Zweck der
Errichtung von Tiefgaragen fest. Beabsichtigt ist die Schaffung von Anwohnerparken in
den Überkapazitäten dieser Tiefgaragen. Die stadteigenen Schulgrundstücke bieten
darüber hinaus auch noch Flächenreserven für die Errichtung von öffentlich nutzbaren
Tiefgaragenplätzen.
Der Investor für die Tiefgarage Kirchstraße 14 hat zugesagt, faktische Überkapazitäten in
seiner Garage auch für Anwohner zur Verfügung zu stellen.
2. Tiefgarageneinfahrt
Es wurde angeregt,
- die geplante Tiefgaragenzufahrt alternativ an die Sonnenstraße, die Ellerstraße oder
die Kölner Straße anzubinden, weil an der Kirchstraße 14 die damit verbundene
Lärmbelästigung für die angrenzenden Wohnungen nicht zumutbar sei, durch die
große Anzahl der Stellplätze der Verkehr in der Kirchstraße nicht mehr abzuwickeln sei
und im Zuge einer Neuordnung der Verkehrsflächen in der Kirchstraße Stellplätze
entfallen könnten.
- die Zahl der Stellplätze zu reduzieren.
- es wurde angeregt, die Tiefgaragenzufahrt ohne Pufferzone direkt an die Kirchstraße
zu legen.
Das ehemalige Fuhrparkgrundstück war über Jahrzehnte gewerblich genutzt und in Höhe
der Hausnummer 14 über die Kirchstraße erschlossen; die Emissionen, die mit dieser
Nutzung verbunden waren, waren in ihrem Störgrad teilweise erheblich, auch was den an-
und abfahrenden Verkehr der LKW-Müllfahrzeuge des städtischen Fuhrparks anging. Der
Bebauungsplan ordnet das Gebiet so, dass ca. 50 % dieses Grundstücks für
Wohnbebauung und die anderen 50 % für eine öffentliche Grünfläche genutzt wird. Der
oberirdische Erschließungsverkehr wird bis auf Rettungs-, Stadtreinigungs-,
Feuerwehrfahrzeuge reduziert und die private Andienung der Grundstücke über die
Tiefgarage abgewickelt.
Dadurch wird nicht nur die Geräuschentwicklung zu ebener Erde reduziert
(Startgeräusche, Türenschlagen etc.) sondern auch der Parkplatzsuchverkehr im
Blockinnenbereich ganz unterbunden.
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Lage und Ausführung der Einfahrt (Einhausung mit schalldämmenden Maßnahmen und
Dachbegrünung, elektronisch geregeltem Toröffner) sind so gewählt, dass die möglichen
Störungen auf ein Minimum reduziert wurden.
Die vorgeschlagenen Erschließungsalternativen sind im Vorfeld geprüft und städtebaulich
bewertet worden. Grundsätzlich verbleibt ein gewisse Störung auch an den
Alternativstandorten, hinzu käme an der Sonnenstraße und an der Kölnerstraße eine
Störung der Eingangssituationen zu den öffentlichen Grünanlagen.
Auch aus wirtschaftlichen Gründen ist die gewählte Lage an der Kirchstraße, die aus
Platzgründen nicht unmittelbar an der Straße liegen kann, wegen der zentralen
Erschließung der Tiefgarage, optimal.
3. Neue Wohnbebauung
Es wurde angeregt,
- die Höhe des 7-geschossigen Baukörpers zu reduzieren.
- die Anzahl der geplanten Wohneinheiten im Blockinnenbereich zu reduzieren.
- die Bebauungshöhe der Neubauten im Blockinnenbereich zu reduzieren.
Die Anregungen sind motiviert durch das Bestreben, das Störpotential in Bezug auf die
bestehende städtebauliche Situation zu reduzieren.
Neben ökologischen Aspekten ist bei der Planaufstellung der Grundsatz des sparsamen
und wirtschaftlichen Umgangs mit Grund und Boden zu berücksichtigen. Die
Höhenentwicklung ist in den städtebaulichen Kontext eingepasst. Im Blockinnenbereich ist
die Neubebauung überwiegend dreigeschossig mit Satteldach. Die Firsthöhe entspricht
dabei in etwa der Traufhöhe der 5-geschossigen Blockrandbebauung.
Auch der 7-geschossige Baukörper am Ende der Sonnenstraße fügt sich in diese Struktur
gut ein: Als Flachdachgebäude entspricht die Wandhöhe der unmittelbar angrenzenden
Firsthöhe des 5-geschossigen Baukörpers.
4. Nutzungskonzept/Erschließungskonzept
Es wurde angeregt
- die Zulässigkeit von Ladenbetrieben im Blockinnenbereich einzuschränken oder zu
verhindern, um Störungen für das Wohnen auszuschließen.
- im MK-Gebiet "Auto An- und Verkauf Gewerbe" auszuschließen.
-im MK
1-Gebiet die Festsetzungen des Bebauungsplanes so zu gestalten, dass (z.B.
durch einen befahrbaren Wirtschaftsweg/Sackgasse ohne Wendemöglichkeit) für die
Anlieger der Grundstücke Kölner Str. 299-307 eine uneingeschränkte, unentgeltliche
rückwärtige Grundstückszufahrt möglich ist.
- aufzuzeigen, wie das Grundstück Kölner Straße 303 unterirdisch erreicht werden
kann, ohne dass einmalige oder dauernde Kosten für den Einsprecher entstehen.
- den Parzellierungsvorschlag für das Grundstück Kölner Straße 303, der eine
Reduzierung der ursprünglichen Grundstückstiefe von ca. 99 auf 66m vorsieht, so zu
verändern, dass ein größeres Grundstück verbleibt und die geplante Neubebauung
nach Südwesten so verschoben wird, dass ein größerer Abstand zur geplanten
Neubebauung entsteht.
- statt MK
1 ein WB-Gebiet festzusetzen.
- Die Zulässigkeit von Läden, Gaststätten und Handwerksbetrieben, die der Versorgung
des Gebietes dienen, werden im Bebauungsplan für den Blockinnenbereich (WA-
Gebiete) dadurch eingeschränkt, dass nur eine eingeschränkt
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.