Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 66/ 15/2004

BV3 Gladbacher

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Hermann-Schauten-Weg 27 · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug 1Dokument 7. Januar 2004veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss nimmt den Beschluss der Bezirksvertretung 3 vom 18.11.2003 bezüglich einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h auf der Gladbacher Straße zur Kenntnis und beschließt die Beibehaltung der bestehenden 50 km/h-Regelung.

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Vorlage als Text anzeigen
Ö Vorlagen - Nr. 66/ 15/2004 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Geschwindigkeitsregelung Gladbacher Straße Beschluss der Bezirksvertetung 3 vom 18.11.2003 Beschlussdarstellung: Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss nimmt den Beschluss der Bezirksvertretung 3 vom 18.11.2003 bezüglich einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h auf der Gladbacher Straße zur Kenntnis und beschließt die Beibehaltung der bestehenden 50 km/h-Regelung. Sachdarstellung: In der Sitzung am 18.11.2003 beschlo ss die Bezirksvertretung 3, auf der Gladbacherstraße zwischen Bilker Kirche und Völklinger Straße in der Zeit von 22.00 Uhr und 6.00 Uhr ein Tempolimit von 30 km/h einzurichten. Als Begründung wurde angeführt, dass die Patienten in Krankenzimmern des St. Martinus-Krankenhauses, die unmittelbar an der Gladbacher Straße liegen, von dem starken Straßenverkehr Richtung MedienHafen insbesondere in den Nachtstunden betroffen sind. Die mit zwei Fahrstreifen je Fahrtrichtung ausgestaltete Gladbacher Straße - die nach wie vor eine wichtige Querverbindung von der Hauptverkehrsstraße B1 in die Stadtteile Unterbilk und Friedrichstadt ist - entspricht von der Verkehrs- und Straßencharakteristik her nicht einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h und zählt nach dem vom Ordnungs- und Verkehrsausschuss beschlossenen Hauptverkehrsstraßennetz zu den Straßen mit besonderer Verkehrsbedeutung. Entsprechend der Charakteristik der Straße muss daher davon ausgegangen werden, dass eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h auch nachts von den Verkehrsteilnehmern nicht akzeptiert wird. Im Übrigen könnte die zu einem Erfolg einer solchen Maßnahme notwendige kontinuierliche Geschwindigkeitsüberwachung aufgrund der personellen städtischen und polizeilichen Kapazitäten nicht sichergestellt werden. Weder der Verwaltung noch dem Polizeipräsidium Düsseldorf sind im fraglichen Abschnitt Verkehrsunfälle durch überhöhte oder nicht angepasste Geschwindigkeit oder auffällige bzw. häufige Geschwindigkeitsüberschreitungen bekannt. Unter Berücksichtigung der oben aufgeführten Aspekte empfiehlt die Verwaltung die Beibehaltung der bestehenden 50 km/h-Regelung. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ordnungs- und Verkehrsausschuss -/- 1 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 66/ 15/2004 Seite 2 von 2 Alternative: Keine Amt: Amt für Verkehrsmanagement Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Leonhardt

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 66/ 15/2004