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Ö Vorlagen - Nr. 66/ 15/2004
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Geschwindigkeitsregelung Gladbacher Straße
Beschluss der Bezirksvertetung 3 vom 18.11.2003
Beschlussdarstellung:
Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss nimmt den Beschluss der Bezirksvertretung 3 vom
18.11.2003 bezüglich einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h auf der Gladbacher
Straße zur Kenntnis und beschließt die Beibehaltung der bestehenden 50 km/h-Regelung.
Sachdarstellung:
In der Sitzung am 18.11.2003 beschlo ss die Bezirksvertretung 3, auf der
Gladbacherstraße zwischen Bilker Kirche und Völklinger Straße in der Zeit von 22.00 Uhr
und 6.00 Uhr ein Tempolimit von 30 km/h einzurichten. Als Begründung wurde angeführt,
dass die Patienten in Krankenzimmern des St. Martinus-Krankenhauses, die unmittelbar
an der Gladbacher Straße liegen, von dem starken Straßenverkehr Richtung MedienHafen
insbesondere in den Nachtstunden betroffen sind.
Die mit zwei Fahrstreifen je Fahrtrichtung ausgestaltete Gladbacher Straße - die nach wie
vor eine wichtige Querverbindung von der Hauptverkehrsstraße B1 in die Stadtteile
Unterbilk und Friedrichstadt ist - entspricht von der Verkehrs- und Straßencharakteristik
her nicht einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h und zählt nach dem vom
Ordnungs- und Verkehrsausschuss beschlossenen Hauptverkehrsstraßennetz zu den
Straßen mit besonderer Verkehrsbedeutung. Entsprechend der Charakteristik der Straße
muss daher davon ausgegangen werden, dass eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf
30 km/h auch nachts von den Verkehrsteilnehmern nicht akzeptiert wird. Im Übrigen
könnte die zu einem Erfolg einer solchen Maßnahme notwendige kontinuierliche
Geschwindigkeitsüberwachung aufgrund der personellen städtischen und polizeilichen
Kapazitäten nicht sichergestellt werden.
Weder der Verwaltung noch dem Polizeipräsidium Düsseldorf sind im fraglichen Abschnitt
Verkehrsunfälle durch überhöhte oder nicht angepasste Geschwindigkeit oder auffällige
bzw. häufige Geschwindigkeitsüberschreitungen bekannt.
Unter Berücksichtigung der oben aufgeführten Aspekte empfiehlt die Verwaltung die
Beibehaltung der bestehenden 50 km/h-Regelung.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Ordnungs- und Verkehrsausschuss -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
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Ö Vorlagen - Nr. 66/ 15/2004
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Alternative:
Keine
Amt:
Amt für Verkehrsmanagement
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Leonhardt