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Ö Vorlagen - Nr. 40/ 5/2005
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Düsseldorfer Preis Schulen gegen Gewalt
Beschlussdarstellung:
Der Schulausschuss nimmt die Ausschreibung 2005 zum Düsseldorfer Preis "Schulen gegen
Gewalt" zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Der Kriminalpräventive Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf - Fachgruppe "Gegen Gewalt an
Schulen" - und die Fachstelle Gewaltprävention möchten mit dem Düsseldorfer Preis "Schulen
gegen Gewalt" besondere, innovative Schulprojekte auszeichnen, die dem friedlichen
Zusammenleben in der Schule und dem Stadtteil dienen. Der Preis ist mit 2.500,00 EUR dotiert
und soll, beginnend mit dem Jahr 2005, alle zwei Jahre vergeben werden. An der Aktion können
sich alle Düsseldorfer Schulen beteiligen. Die Ausschreibungsunterlagen (siehe Anlage), die in
der Fachgruppe mehrfach intensiv beraten und einstimmig beschlossen worden sind, wurden am
25.11.2004 an die Schulen versandt.
Diese Ausschreibung stellt einen weiteren Baustein im Rahmen der vielfältigen kommunalen
Aktivitäten zur Gewaltprävention dar.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Schulausschuss 11.01.2005 -/-
2
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Anlagen:
Nr. Ort Anlage
1 beigefügt Ausschreibung Düsseldorfer Preis
Alternative:
Keine
Amt:
Schulverwaltungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Stadtdirektor Grosse-Brockhoff
RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT
Kriminalpräventiver Rat
Fachgruppe
Gegen Gewalt an Schulen
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Düsseldorfer Preis „Schulen gegen Gewalt"
Ausschreibung 2005
"Damit Gewalt keine Schule macht"
Der Kriminalpräventive Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf unter Federführung der
Fachgruppe "Gegen Gewalt an Schulen" beim Schulverwaltungsamt und die Fachstelle für
Gewaltprävention möchten besondere, innovative Schulprojekte hervorheben, würdigen und
anerkennen.
Der Düsseldorfer Preis „Schulen gegen Gewalt" zeichnet Projekte aus,
S die dem friedlichen Zusammenleben in der Schule und dem Stadtteil dienen
(Kooperation Eltern - Schule - Jugendhilfe - Stadtteil),
S die nachhaltige Strategien zur Förderung von Toleranz, Fairness und Solidarität
entwickeln,
S die die Ursachen für gewalttätiges und ausgrenzendes Handeln analysieren und
Lösungsstrategien für die konkrete Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen bieten.
Dabei soll es sich nicht nur um bloße Planungen und Absichten, sondern um bereits
durchgeführte bzw. begonnene Projekte handeln, die federführend von der Schule getragen
werden, eine nachhaltige präventive Wirkung und eine breite Akzeptanz in der Schule gefunden
haben.
Gewalt ist ein zentrales Problem unserer Gesellschaft und tritt in vielfältiger Form in Erscheinung.
Sie ist Ausdruck ungelöster Konflikte, bei denen konstruktive, gewaltfreie Konfliktlösungen
versagen, nicht vorhanden sind oder nicht gewählt werden.
Daher kommt der Gewaltprävention auch in Schulen eine hohe Bedeutung zu. Bewusst die
Wahrnehmung von Gewalt zu schärfen, gewaltaffine Beziehungs-dynamiken zu analysieren
sowie angemessene Konfliktlösungsstrategien einzuüben, um ein Klima von Verständigung und
respektvollem Umgang zu erzielen, ist Aufgabe von Vielen - Pädagoginnen und Pädagogen,
Kindern und Jugendlichen, Eltern und Nachbarn. Projekte, die zum Mitdenken und Mitgestalten
anregen und die das soziale Engagement intensivieren, wirken sich nachhaltig positiv - nicht nur -
auf das Schulklima aus und sollen in besonderer Weise hervorgehoben werden.
Der Düsseldorfer Preis „Schulen gegen Gewalt", der alle zwei Jahre vergeben wird, ist mit
2.500,00 EUR dotiert.
Die Preisträger werden durch eine unabhängige Jury ermittelt, die gfs. auch über die Vergabe
zusätzlicher Preise entscheidet.
Wer kann sich bewerben?
Kriminalpräventiver Rat
Fachgruppe
Gegen Gewalt an Schulen
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Alle Düsseldorfer Schulen
Wie kann man sich bewerben?
Erforderlich ist eine ausführliche Beschreibung des Projekts. Dabei sollten auch dargestellt
werden:
S der Anlass zur Durchführung des Projekts
S die Vorgehensweise (z.B. die Einbeziehung der am Schulleben beteiligten Gruppen)
S die Zielgruppe(n)
S gfs. Kooperation(en) mit außerschulischen Partnern
S die Ziele
S die Ergebnisse (z.B. Analyse des Projekts durch Selbstevaluation der
gewaltpräventiven Wirkung).
Diese Darstellung kann, falls vorhanden, ergänzt werden z.B. durch Presseartikel, Bildmaterial
oder sonstige Beiträge auf CD/DVD und Video.
Wohin ist die Bewerbung zu richten?
An die
Stadtverwaltung Düsseldorf
40/51-Fachstelle für Gewaltprävention
Willi-Becker-Allee 10
40227 Düsseldorf
Bis wann kann man sich bewerben?
Die Bewerbungsfrist endet mit dem 31.5.2005.