Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 40/ 5/2005

Düsseldorfer Preis "Schulen gegen Gewalt"

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Siegburger Straße 137 · Stadtbezirk 3 (Oberbilk, Bilk)örtlicher Bezug 1Dokument 17. Dezember 2004veröffentlicht

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Aus der amtlichen Vorlage

Der Schulausschuss nimmt die Ausschreibung 2005 zum Düsseldorfer Preis "Schulen gegen Gewalt" zur Kenntnis.

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

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Ö Vorlagen - Nr. 40/ 5/2005 Seite 1 von 3 Beschlussvorlage Betrifft: Düsseldorfer Preis Schulen gegen Gewalt Beschlussdarstellung: Der Schulausschuss nimmt die Ausschreibung 2005 zum Düsseldorfer Preis "Schulen gegen Gewalt" zur Kenntnis. Sachdarstellung: Der Kriminalpräventive Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf - Fachgruppe "Gegen Gewalt an Schulen" - und die Fachstelle Gewaltprävention möchten mit dem Düsseldorfer Preis "Schulen gegen Gewalt" besondere, innovative Schulprojekte auszeichnen, die dem friedlichen Zusammenleben in der Schule und dem Stadtteil dienen. Der Preis ist mit 2.500,00 EUR dotiert und soll, beginnend mit dem Jahr 2005, alle zwei Jahre vergeben werden. An der Aktion können sich alle Düsseldorfer Schulen beteiligen. Die Ausschreibungsunterlagen (siehe Anlage), die in der Fachgruppe mehrfach intensiv beraten und einstimmig beschlossen worden sind, wurden am 25.11.2004 an die Schulen versandt. Diese Ausschreibung stellt einen weiteren Baustein im Rahmen der vielfältigen kommunalen Aktivitäten zur Gewaltprävention dar. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Schulausschuss 11.01.2005 -/- 2 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Anlagen: Nr. Ort Anlage 1 beigefügt Ausschreibung Düsseldorfer Preis Alternative: Keine Amt: Schulverwaltungsamt Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Grosse-Brockhoff RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT Kriminalpräventiver Rat Fachgruppe Gegen Gewalt an Schulen Seite 2/3 Düsseldorfer Preis „Schulen gegen Gewalt" Ausschreibung 2005 "Damit Gewalt keine Schule macht" Der Kriminalpräventive Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf unter Federführung der Fachgruppe "Gegen Gewalt an Schulen" beim Schulverwaltungsamt und die Fachstelle für Gewaltprävention möchten besondere, innovative Schulprojekte hervorheben, würdigen und anerkennen. Der Düsseldorfer Preis „Schulen gegen Gewalt" zeichnet Projekte aus, S die dem friedlichen Zusammenleben in der Schule und dem Stadtteil dienen (Kooperation Eltern - Schule - Jugendhilfe - Stadtteil), S die nachhaltige Strategien zur Förderung von Toleranz, Fairness und Solidarität entwickeln, S die die Ursachen für gewalttätiges und ausgrenzendes Handeln analysieren und Lösungsstrategien für die konkrete Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen bieten. Dabei soll es sich nicht nur um bloße Planungen und Absichten, sondern um bereits durchgeführte bzw. begonnene Projekte handeln, die federführend von der Schule getragen werden, eine nachhaltige präventive Wirkung und eine breite Akzeptanz in der Schule gefunden haben. Gewalt ist ein zentrales Problem unserer Gesellschaft und tritt in vielfältiger Form in Erscheinung. Sie ist Ausdruck ungelöster Konflikte, bei denen konstruktive, gewaltfreie Konfliktlösungen versagen, nicht vorhanden sind oder nicht gewählt werden. Daher kommt der Gewaltprävention auch in Schulen eine hohe Bedeutung zu. Bewusst die Wahrnehmung von Gewalt zu schärfen, gewaltaffine Beziehungs-dynamiken zu analysieren sowie angemessene Konfliktlösungsstrategien einzuüben, um ein Klima von Verständigung und respektvollem Umgang zu erzielen, ist Aufgabe von Vielen - Pädagoginnen und Pädagogen, Kindern und Jugendlichen, Eltern und Nachbarn. Projekte, die zum Mitdenken und Mitgestalten anregen und die das soziale Engagement intensivieren, wirken sich nachhaltig positiv - nicht nur - auf das Schulklima aus und sollen in besonderer Weise hervorgehoben werden. Der Düsseldorfer Preis „Schulen gegen Gewalt", der alle zwei Jahre vergeben wird, ist mit 2.500,00 EUR dotiert. Die Preisträger werden durch eine unabhängige Jury ermittelt, die gfs. auch über die Vergabe zusätzlicher Preise entscheidet. Wer kann sich bewerben? Kriminalpräventiver Rat Fachgruppe Gegen Gewalt an Schulen Seite 3/3 Alle Düsseldorfer Schulen Wie kann man sich bewerben? Erforderlich ist eine ausführliche Beschreibung des Projekts. Dabei sollten auch dargestellt werden: S der Anlass zur Durchführung des Projekts S die Vorgehensweise (z.B. die Einbeziehung der am Schulleben beteiligten Gruppen) S die Zielgruppe(n) S gfs. Kooperation(en) mit außerschulischen Partnern S die Ziele S die Ergebnisse (z.B. Analyse des Projekts durch Selbstevaluation der gewaltpräventiven Wirkung). Diese Darstellung kann, falls vorhanden, ergänzt werden z.B. durch Presseartikel, Bildmaterial oder sonstige Beiträge auf CD/DVD und Video. Wohin ist die Bewerbung zu richten? An die Stadtverwaltung Düsseldorf 40/51-Fachstelle für Gewaltprävention Willi-Becker-Allee 10 40227 Düsseldorf Bis wann kann man sich bewerben? Die Bewerbungsfrist endet mit dem 31.5.2005.

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 40/ 5/2005