Haushaltsantrag FDP Aktenzeichen AGS/055/2024

Ausbau der Suchtprävention für CROSSPOINT - die Düsseldorfer Suchtprävention der Düsseldorfer Drogenhilfe e. V.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 31. Oktober 2024veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Antrag“

Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt, dass CROSSPOINT - die Düsseldorfer Suchtprävention ihr Angebot erweitert und auf weiterführenden Schulen ihre Schulungen bereits ab der 5. Klasse alters- und bedarfsgerecht anbietet. Im Mittelpunkt soll in den ersten Jahren die Aufklärung über die Einstiegsdrogen Alkohol und Nikotin stehen, aber auch über den Konsum von Cannabis, Lachgas oder von Medikamenten soll frühzeitig aufgeklärt werden. Diese Maßnahmen zur Suchtpräv ention in den Schulen sollen von Kampagnen zur Aufklärung über Drogen und Sucht begleitet werden.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“

In der Drogenhilfe ist es inzwischen allgemeiner Wissensstandard, dass nicht etwa Cannabis eine Einstiegsdroge ist, sondern dass die Hemmschwell e für den Konsum härterer Drogen bereits mit dem Konsum von Alkohol und Tabak (Zigaretten oder Vapes) deutlich sinkt. 1 Auf den weiterführenden Schulen kommen SchülerInnen bereits ab der 5. Klasse in Kontakt mit Einstiegsdrogen, auch der Konsum von 1 https://www.aok.de/pk/magazin/koerper-psyche/sucht/wie-gefaehrlich-ist-cannabiskonsum/ Lachgas oder opioidhaltigen Medikamenten nimmt bereits in jungen Jahren zu. Es ist daher unbedingt notwendig, mit der Aufklärung über Drogen, Sucht und die damit verbundenen Gefahren bereits unmittelbar mit Beginn der Schulzeit auf weiterführenden Schulen zu beginnen. Dabei ist die altersgerechte Aufbereitung und Vermittlung besonders wichtig, wozu auch Aufklärungskampagnen z. B. auf den gängigen Social Media-Kanälen gehören.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 31. Oktober 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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AGS/055/2024 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 31.10.2024 Ratsfraktion - FDP An Ratsherrn Andreas-Paul Stieber Vorsitzender des Ausschusses für Gesundheit und Soziales Haushaltsbegleitantrag der FDP -Ratsfraktion zur Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 5. November 2024 Betrifft: Ausbau der Suchtprävention für CROSSPOINT - die Düsseldorfer Suchtprävention der Düsseldorfer Drogenhilfe e. V. Sehr geehrter Herr Stieber, im Namen unserer Fraktion bitten wir Sie, nachfolgenden Haushaltsbegleitantrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 5. November 2024 zu setzen und zur Abstimmung zu bringen: Antrag: Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt, dass CROSSPOINT - die Düsseldorfer Suchtprävention ihr Angebot erweitert und auf weiterführenden Schulen ihre Schulungen bereits ab der 5. Klasse alters- und bedarfsgerecht anbietet. Im Mittelpunkt soll in den ersten Jahren die Aufklärung über die Einstiegsdrogen Alkohol und Nikotin stehen, aber auch über den Konsum von Cannabis, Lachgas oder von Medikamenten soll frühzeitig aufgeklärt werden. Diese Maßnahmen zur Suchtpräv ention in den Schulen sollen von Kampagnen zur Aufklärung über Drogen und Sucht begleitet werden. Begründung: In der Drogenhilfe ist es inzwischen allgemeiner Wissensstandard, dass nicht etwa Cannabis eine Einstiegsdroge ist, sondern dass die Hemmschwell e für den Konsum härterer Drogen bereits mit dem Konsum von Alkohol und Tabak (Zigaretten oder Vapes) deutlich sinkt. 1 Auf den weiterführenden Schulen kommen SchülerInnen bereits ab der 5. Klasse in Kontakt mit Einstiegsdrogen, auch der Konsum von 1 https://www.aok.de/pk/magazin/koerper-psyche/sucht/wie-gefaehrlich-ist-cannabiskonsum/ Seite 2 Lachgas oder opioidhaltigen Medikamenten nimmt bereits in jungen Jahren zu. Es ist daher unbedingt notwendig, mit der Aufklärung über Drogen, Sucht und die damit verbundenen Gefahren bereits unmittelbar mit Beginn der Schulzeit auf weiterführenden Schulen zu beginnen. Dabei ist die altersgerechte Aufbereitung und Vermittlung besonders wichtig, wozu auch Aufklärungskampagnen z. B. auf den gängigen Social Media-Kanälen gehören. Weitere Begründung ist dem Förderantrag der Düsseldorfer Drogenhilfe e. V. zu entnehmen und erfolgt bei Bedarf zusätzlich mündlich. Mit freundlichen Grüßen Dr. Christine Rachner Laura Litzius

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen AGS/055/2024