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Informationsvorlage
Betrifft:
Projekt zur Einführung einer zentralen Finanzbuchhaltung
Mit der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) und den hierzu
ergangenen gesetzlichen Regelungen ist insbesondere die Frage nach der künftigen
Organisation des Rechnungswesens zu stellen. Die gesetzlichen Regelungen sehen in §
93 GO NRW vor, dass die Finanzbuchhaltung die Buchführung und die
Zahlungsabwicklung zu erledigen hat. Die Buchführung hat unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung zu erfolgen und die Zahlungsabwicklung ist
ordnungsgemäß und sicher zu erledigen. Für die Finanzbuchhaltung ist ein
Verantwortlicher und ein Stellvertreter zu bestellen.
Um ein geeignete Organisationsform der Finanzbuchhaltung zu finden, wurde zunächst
eine Arbeitsgruppe installiert, die grundsätzlich prüfen sollte, welche Organisationsform
(zentral - dezentral - Mischform) geeignet erscheint. In dieser Arbeitsgruppe haben
VertreterInnen der Ämter 10, 14, 20, 21, 52 und 64 mitgewirkt.
Aufgrund dieser Vorarbeiten hat die Verwaltungskonferenz am 14.09.2004 den Beschluss
gefasst, einen externen Gutachter zu beauftragen.
Mit der Erstellung des Organisationsgutachtens wurde die Unternehmensberatung
Mummert Consulting beauftragt. Die Beauftragung und die Begleitung der Gutachter
erfolgte unter Federführung des Dezernates 05. Der konkrete Auftrag für das
Organisationsgutachten lautete:
"Im Rahmen eines Organisationsgutachtens zur Optimier ung der
Finanzbuchhaltung in der Landeshauptstadt Düsseldorf sind die erforderlichen
aufbau- und ablauforganisatorischen Voraussetzungen für die Optimierung
aufzuzeigen, zu prüfen, zu werten und entsprechende Umsetzungsschritte
vorzuschlagen."
Im Ergebnis schlägt das Organisationsgutachten die Einrichtung einer zentralen
Finanzbuchhaltung mit Außenstellen vor. Der Vorschlag zur Aufbauorganisation folgt dem
klassischen Aufbau, der auch in Unternehmen üblich ist. Die Finanzbuchhaltung sollte
sich demnach in die Bereiche zentrale Geschäftsbuchführung, Zahlungsverkehr, zentrales
System- und Stammdatenmanagement und zentrales Bel egarchiv gliedern. Die
Finanzbuchhaltung sollte im Wesentlichen durch die Zusammenfassung der Ämter 20 und
21 (Kämmerei und Kasse) - und durch Verstärkung um die Berater des Amtes 10/38 -
gebildet werden.
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Der Begriff "Finanzbuchhaltung" beschreibt das Gutachten wie folgt:
1. Finanzbuchhaltung im engeren Sinne
Erfassung von Belegen, Verarbeitung des Buchungsstoffs und Erstellung des
Jahresabschlusses
2. Finanzbuchhaltung im weiteren Sinne
Finanzbuchhaltung im engeren Sinne, Haushaltsplanung, Mittelvormerkungen und
Bestellungen, Beschaffungsprojekte und Vergaben, fachliche Vor- und
Nachbetreuung, erweiterte Bel egprüfung, Finanz-, Personal- und
Kassenstatistiken, Kosten- und Leistungsrechnung und Controlling.
Der Gutachter empfiehlt für die weitere Umsetzung ein einheitliches Begriffsverständnis
zu formulieren.
Mit Beschluss vom 02.11.2004 ist die Verwaltungskonferenz dem Vorschlag des
Gutachters zur Durchführung eines Projektes gefolgt und hat das Projekt "Einführung
einer zentralen Finanzbuchhaltung mit Außenstellen" unter Federführung des Dezernates
03 beschlossen.
Im Rahmen dieses Projektes sollen u.a. die oben dargestellten Empfehlungen des
Gutachtens bezüglich der Aufbau- und Ablauforganisation, des Begriffsverständnis
"Finanzbuchhaltung", des Personalbedarfs für eine Finanzbuchhaltung und der
Einbindung des internen Rechnungswesens überprüft und konkretisiert werden.
Das Projektteam hat am 18.11.2004 seine Arbeit aufgenommen. Um der Komplexität des
Projektes gerecht werden zu können, wurden unterhalb des Projektteams 4 Teilprojekte
eingerichtet.
Die Teilprojektaufträge lauten:
Teilprojekt Finanzbuchhaltung:
Das Teilprojekt erstellt detaillierte Prozessbeschreibungen sämtlicher für die
Finanzbuchhaltung relevanter Prozesse mit Beschreibung der Schnittstellen zu
Außenstellen und Fachämtern. Auf dieser Grundlage wird ein Konzept für die
Ausgestaltung und Einführung der künftigen Finanzbuchhaltung entwickelt und in
die Praxis umgesetzt.
Teilprojekt "Kosten- und Leistungsrechung":
Das Teilprojekt erarbeitet Rahmenregelungen für amtsindividuelle, wirtschaftliche und
informationsorientierte Lösungen zur Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung auf
Basis der von der Finanzbuchhaltung zur Verfügung gestellten Daten. Nach der
Genehmigung der Rahmenregelungen durch die zuständige Projektinstanz werden die
zuständigen Fachbereiche mit der Umsetzung der Rahmenregelungen beauftragt.
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Teilprojekt "Personal":
Das Teilprojektteam erarbeitet ein Konzept für die Planung und Durchführung der
personellen und organisatorischen Veränderungen. Nach der Genehmigung dieses Konzeptes
durch die Projektlenkung ggfs. durch den Auftraggeber (Verwaltungskonferenz) beauftragt
das Teilprojektteam die zuständigen Fachbereiche mit der Umsetzung des Konzeptes.
Teilprojekt "Raum und Arbeitsplatz":
Das Teilprojekt erstellt auf der Grundlage der Personalbemessung der zentralen
FiBu, der Aufbau- und Ablauforganisation sowie der technische Ausstattung ein
Konzept für die Planung und Durchführung der erforderlichen raum- und
arbeitsplatzbezogenen Maßnahmen und setzt diese in die Praxis um.
Das Projektteam hat im Dezember 2004 ein Fachkonzept erarbeitet. Das Fachkonzept hat
die Verwaltungskonferenz am 11.01.2005 zur Kenntnis genommen.
Das Fachkonzept ist die Basis für die weitere Arbeit des Projektteams. Zurzeit wird im
Rahmen der Konzeptionsphase der derzeitige Ist-Zustand analysiert, damit im Rahmen
der Projektarbeit die Besonderheiten der Fachbereiche berücksichtigt werden können. So
werden beispielsweise Informationen zu den bisherigen Prozessabläufen und den
Belegflüssen im Rahmen der Haushaltsbewirtschaftung der Fachbereiche eingeholt. Die
Ist-Analyse gliedert sich in zwei Bereiche und wird in der Zeit vom 31. Januar bis 29. April
2005 durchgeführt:
1. Bereich: Fragenkatalog und Tabellen mit Prozessbeschreibungen
2. Bereich: Aufgabenbeschreibungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem
finanzwirtschaftlichen Bereich
Im Vordergrund des ersten Bereichs der Untersuchung stehen - neben allgemeinen
Fragen, z.B. zu den vorhandenen Fachverfahren und zur Kosten- und Leistungsrechnung
- die kameralen Prozessabläufe im Rahmen der Haushaltsbewirtschaftung.
Der zweite Bereich der Ist-Analyse beschäftigt sich mit Aufgabenbeschreibungen der
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aus dem finanzwirtschaftlichen Bereich. Diese
Aufgabenbeschreibungen werden von den zuständigen Kolleginnen und Kollegen der
Abteilung 10/2 erstellt. Es soll die heutige Ist-Situation aller für den Bereich Finanzen
relevanten Tätigkeiten aufgenommen werden.
Die Ergebnisse der Ist-Analyse werden aufbereitet, zusammengefasst und in ein
Sollkonzept überführt. Das Sollkonzept wird schwerpunktmäßig Aussagen zu folgenden
Bereichen enthalten:
• detaillierte Beschrei bungen der Auf bauorganisation der zentralen
Finanzbuchhaltung und der Außenstellen
• detaillierte Beschreibung der Aufgaben der zentralen Finanzbuchhaltung
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• modellhafte Beschreibungen der Geschäftsprozesse innerhalb der Ämter
(modellhaft deshalb, weil die Organisationshoheit der Ämter auch mit der
Einrichtung einer zentralen Finanzbuchhaltung unangetastet bleibt)
• detaillierte Beschreibungen der Geschäftsprozesse innerhalb der zentralen
Finanzbuchhaltung und der Außenstellen
• detaillierte Beschreibungen der Schnittstellen zwischen den Ämtern und der
zentralen Finanzbuchhaltung und ggf. weiteren Organisationseinheiten z.B. dem
RPA
• detaillierte Beschreibung der notwendigen Personalkapazitäten für die zentrale
Finanzbuchhaltung und die in den Ämtern verbleibenden Tätigkeiten mit
finanzwirtschaftlichem Bezug
Dieses Sollkonzept wird der Verwaltungskonferenz zur Beschlussfassung im Juli 2005
vorgelegt. Danach folgt eine 3-monatige Testphase. Im Rahmen der Testphase sollen die
Verfahrensabläufe zwischen den Fachämtern und der zentralen Finanzbuchhaltung und
die Verfahrensabläufe innerhalb der zentralen Finanzbuchhaltung überprüft werden.
Während dieser Testphase werden in erster Linie die Festlegungen des Sollkonzeptes
überprüft und ggf. optimiert.
Zum 01.01.2006 soll die zentrale Finanzbuchhaltung mit Außenstellen stufenweise ihren
Betrieb aufnehmen. Der stufenweise Aufbau ist sachgerecht, weil einerseits der
Umstellungsprozess an die personellen Ressourcen angepasst werden kann und
andererseits mit einem stufenweisen Aufbau die notwendigen Erfahrungen auf dem Weg
zur Zentralisierung gesammelt werden können. Der stufenweise Aufbau kann an
Aufgabenbereichen (z.B. Aufgaben der Anlagenbuchhaltung) und/oder Ämtern angelehnt
werden. Welche Aufgabenbereiche/Ämter zu welchem Zeitpunkt umgestellt werden
können, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beurteilt werden. Hierzu können erst nach
Abschluss der Konzeptionsphase, also frühestens zum 30.06.2005, qualitative Aussagen
getroffen werden.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Personal- und Organisationsausschuss 12.05.05 -/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Amt:
Kämmerei
Dezernentin / Dezernent:
Stadtkämmerer Rattenhuber
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