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Title: S:\RSD\Test_Konvertierung\Prod Archiv\Vorlagen\2005\19_ 31_2005_22712.wpd
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00075416.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 13:15:33 GMT
Number of Pages: 7
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Ö Vorlagen - Nr. 19/ 31/2005
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Informationsvorlage Betrifft:
Einsatz von Pestiziden in Düsseldorf und Auswirkungen auf die Gewässerbeschaffenheit Seit der letzten Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung im Jahre 2003 gibt es für bestimmte Wirkstoffe, insbesondere Herbizide (Wildkrautbekämpfungsmittel), ein weitgehendes Anwendungsverbot. Hiervon ausgenommen ist der bestimmungsgemäße Einsatz bei der landwirtschaftlichen, gärtnerischen und forstwirtschaftlichen Flächennut-zung und der Einsatz auf Freiflächen, soweit hierfür von der zuständigen Landwirtschafts-kammer oder dem Eisenbahnbundesamt eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde. Ausnahmegenehmigungen für Flächen in Wasserschutzgebieten können nur im Ein-vernehmen oder Benehmen mit der zuständigen Untere Wasserbehörde erteilt werden. Darüber hinaus besteht für bestimmte Pflanzenschutzmittel eine sogenannte “Rezept-pflicht”. Eine Abgabe der Pflanzenschutzmittel durch den Fachhandel darf danach nur nach Vorlage der erteilten Ausnahmegenehmigung erfolgen. Das Umweltamt wurde im Jahre 2003 bei 4, im Jahre 2004 bei 5 und im Jahre 2005 bisher bei 4 Genehmigungsverfahren beteiligt. Die beantragten Einsätze hatten die Entkrautung von Gleisanlagen, die Bekämpfung der Herkulesstaude im Straßenbegleitgrün und die Freihaltung bestimmter befestigter Flächen auf Betriebsgeländen, wie zum Beispiel Brandschutzflächen, zum Inhalt. Die behandelten Flächengrößen lagen zwischen wenigen Quadratmetern bei Einzelbeständen und einigen Hektar bei Gleisanlagen. In Abhängigkeit von Art und Umfang des beantragten Einsatzes wurden Auflagen zur Dokumentation der Ausbringung und zur Überwachung des Bodens und Grundwassers erteilt. Aufgrund des Verbotes bestimmte Herbizide, wie z.B. Diuron, für die beantragten Maß-nahmen einzusetzen, kommen in der Regel Glyphosat-haltige Präparate zum Einsatz. Im Rahmen der Überwachung konnten bei den genehmigten Pestizidanwendungen jeweils im direkten Unterstrom keine Auswirkungen auf das Grundwasser festgestellt werden. In diesem Jahr kommt neben anderen mit Flumioxazin ein bisher nicht eingesetzter Wirkstoff zum Einsatz. Hier bleiben die Überwachungsergebnisse abzuwarten. Trotz aller Anstrengungen, den Pestizideinsatz einzuschränken und bei notwendigen Anwendungen, Auswirkungen auf die Umwelt zu vermeiden, werden im Rahmen der regelmäßigen Gewässerüberwachung immer wieder Pestizide in Oberflächengewässern und im Grundwasser festgestellt. In Oberflächengewässern findet sich besonders häufig Diuron. In der Anger wurden an einer Trendmessstelle Konzentrationen zwischen 0,06 μg/l und 0,58 μg/l nachgewiesen, wobei bis auf die Wintermonate die Belastungen fast durchgängig nachweisbar waren (s. Abb. 1, Seite 7). Ähnliches gilt auch für eine Trendmessung am Kittelbach. Die Konzen-trationen in diesen kleinen Nebengewässern liegen in der Regel über den Belastungen, die im Rhein festgestellt werden. RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 19/ 31/2005
Seite 2 von 7 Möglicherweise ist für die Belastungen die wesentliche Ursache im Bereich der Landwirt-schaft zu suchen. Entweder werden bei der Anwendung vorgeschriebene Entfernungen zu den Gewässern nicht beachtet oder aber Spritzgeräte so gereinigt, dass die Möglichkeit eines direkten Stoffeintrages in die Gewässer besteht. Windabdrift und Abschwemmun-gen sind weitere mögliche Ursachen. Das Umweltbundesamt hat zur Aufklärung dieser “Fehlanwendungen” ein bundesweites Forschungsvorhaben initiiert, im Rahmen dessen die Landwirtschaft unter anderem stichprobenhaft verstärkt kontrolliert werden soll. Auch im Grundwasser werden nach wie vor in bestimmten Bereichen erhöhte Pestizid-gehalte festgestellt. Die Auswertung für den Zeitraum 2003-2004 beruht auf insgesamt 1585 Analysen (s. Karte 1, Seite 4). Dabei ist bemerkenswert, dass im Grundwasser immer noch Atrazin nachgewiesen wird, obwohl es seit Anfang der neunziger Jahre verboten ist. Seit der ersten Untersuchung von Atrazin im Grundwasser im Jahre 1987 sind die absolu-ten Konzentrationen zwar von maximal 31,25 μg/l auf 0,6 μg/l im Jahr 2004 gesunken, aber dennoch liegen noch rund 22 % der Messwerte über der Bestimmungsgrenze (s. Karte 2, Seite 5). Dies zeigt, dass Grundwasser nur über ein äußerst begrenztes natürli-ches Regenerationsvermögen verfügt. Vergleichbares gilt auch für Diuron , das zwischenzeitlich für viele Anwendungsbereiche verboten ist. Erreichten die maximalen Konzentrationen im Grundwasser früher 8,1 μg/l, so werden heute immer noch maximal 3,0 μg/l gemessen. Für den Wirkstoff Diuron liegen derzeit jedoch nur noch rund 4 % der Messwerte oberhalb des Bestimmungsgrenze (s. Karte 3, Seite 6). Aktuell sind im Grundwasser Pestizide auch weiterhin im Abstrom von Gleisanlagen der DB AG und im Bereich von Sportplätzen, zum Beispiel in Eller, Flingern und Rath nachweisbar. Bei den im Abstrom der Gleisanlagen vorliegenden Pestizidbelastungen handelt es sich nicht um Wirkstoffe, die aktuell eingesetzt werden, sondern um Wirkstoffe, die früher zur Anwendung kamen. Darüber hinaus gibt es Gebiete, wie zum Beispiel im linksrheinischen Düsseldorf oder in Stockum-Lohausen, in denen Pestizide diffus verteilt in geringen Konzentrationen im Grundwasser auftreten, ohne dass eine klare Ursache erkennbar ist. Möglicherweise werden Pestizide hier im privaten Bereich unsachgemäß eingesetzt. Zur Ursachenermitt-lung sind in diesen Fällen weitere Recherchen erforderlich. Der Umstand, dass seit Jahren verbotene sowie früher eingesetzte Pestizide im Grund-wasser auch heute noch nachgewiesen werden, verdeutlicht, dass ein biologisch-che-mischer Abbau dieser Schadstoffe im Grundwasser praktisch nicht erfolgt. Um so bedeu-tender ist die vorsorgliche Vermeidung neuer Stoffeinträge. Hierzu bedarf es nach wie vor der Aufklärung und Einsicht der Bürger für den privaten Bereich, aber auch der weiteren Sensibilisierung der gewerblichen Anwender. Eine Möglichkeit für Bürger zur Information über alternative Pflegeverfahren von Freiflä-chen, Gehwegen, Garageneinfahrten, Terrassen etc. besteht zum Beispiel im Internet Ö Vorlagen - Nr. 19/ 31/2005
Seite 3 von 7 u n t e r d e n A d r e s s e n w w w . w a s s e r - u n d - p f l a n z e n s c h u t z . d e u n d www.pflanzenschutzdienst.de (s. nichtchemische Verfahren zur Unkrautbekämpfung). Auch für gewerbliche Anwender werden Alternativverfahren angeboten, die im Einzelfall den Einsatz von Pestiziden entbehrlich machen können. Solche Methoden werden von der Stadt Düsseldorf zum Beispiel im Friedhofsbereich oder von der Rheinbahn AG in sensiblen Gleisbereichen in Wasserschutzzonen oder an Bachquerungen angewandt.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Umweltschutz 12.05.2005 -/- 11) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Anlagen:
Nr. Ort Anlage 1 beigefügt Karte 1 - Verteilung der Pestizide im Grundwasser 2 beigefügt Karte 2 - Atrazinverteilung im Grundwasser 3 beigefügt Karte 3 - Diuronverteilung im Grundwasser 4 beigefügt Abb. 1 - Diuron-Konzentrationen in der Anger
Amt:
Umweltamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Nieß-Mache RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 19/ 31/2005
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Karte 1 - Verteilung der Pestizide im Grundwasser (Summe aller nachgewiesenen Wirkstoffkonzentrationen) Ö Vorlagen - Nr. 19/ 31/2005
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Karte 2 - Atrazinverteilung im Grundwasser Ö Vorlagen - Nr. 19/ 31/2005
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Karte 3 - Diuronverteilung im Grundwasser Ö Vorlagen - Nr. 19/ 31/2005