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Informationsvorlage
Betrifft:
Schaffung von Arbeitsgelegenheiten für erwerbsfähige Bezieher/innen von
Arbeitslosengeld II beim Garten-, Friedhofs- und Forstamt
I. Zielsetzung
Im Aufgabenbereich des Garten-, Friedhofs- und Forstamt werden beginnend mit dem
03.01.2005 für insgesamt 169 erwerbsfähige Bezieher/innen von Arbeitslosengeld II
Arbeitsgelegenheiten zur Verfügung gestellt. Für die Auswahl der Tätigkeitsfelder und die
Ausgestaltung begleitender Maßnahmen lagen folgende Prämissen zugrunde:
Die Arbeitsgelegenheiten sollen:
Swirtschaftlich sein,
Seine spürbare positive Auswirkung für die Bürgerinnen und Bürger entfalten (ins-
besondere mehr Sauberkeit und Sicherheit im öffentlichen Grün, auf Kinderspiel-
plätzen und auf den Friedhöfen),
Sdem Erhalt bzw. der Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit der eingesetzten
Arbeitslosen dienen,
Sdort wo Integrationsmöglichkeiten bestehen, einen Übergang auf den ersten Arbeits-
markt vorbereiten bzw.,
Sdort wo keine Integrationsmöglichkeit vorhanden sind, eine Weiterbeschäftigung auf
freiwilliger Basis fördern.
Bei Amt 68 laufen seit vielen Jahren Maßnahmen zur Beschäftigungsförderung unter den
unterschiedlichsten Förderbedingungen (Kommunale Mittel, Mittel des Arbeitsamtes,
Landesmittel). Auch die Beschäftigung von Sozialhilfeempfängern im Rahmen gemeinnützi-
ger Arbeiten ist seit Jahren gängige Praxis. Bei diesen unterschiedlichen Maßnahmen hat
sich gezeigt, dass eine Anleitung und Begleitung der Beschäftigten durch dafür qualifizier-
tes Personal, zum Beispiel bei Beschäftigungsträgern, unabdingbare Voraussetzung ist,
um die oben genannten Ziele zu erreichen. Die Anleitung und Begleitung muss in Art und
Umfang in Abhängigkeit von
Sder Arbeitsmarktnähe der Zielgruppe,
Sder Zielsetzung der Maßnahme (Integration in den ersten Arbeitsmarkt oder Motivation
zur Weiterbeschäftigung auf freiwilliger Basis) und der
SSchwierigkeit der Tätigkeit
passgenau definiert werden und kann von wenigen Arbeitsstunden bis zur intensiven
Betreuung variieren.
II. Maßnahmen
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In Zusammenarbeit mit der ARGE Düsseldorf wurden vier Typen von Maßnahmen entwi-
ckelt, wobei ein Typ drei Tätigkeitsfelder beinhaltet.
1. Maßnahmen mit geringem Anleitungs- und Betreuungsaufwand durch Beschäftigungs-
träger
a) Servicekräfte Friedhöfe / Pförtner (26 Personen)
Die hier beschäftigten 1,-Euro-Kräfte sollen zum einen Rundgänge auf den Friedhöfen
machen und zum anderen an den Friedhofseingängen präsent sein, die eine Zufahrt mit
PKW ermöglichen. Zu ihren Aufgaben gehört die Information von Friedhofsbesucherinnen
und -besuchern, die Benachrichtigung der Friedhofsleitung über entdeckte Störungen und
Verschmutzungen auf dem Friedhof. Durch ihre Präsenz sollen sie das subjektive Si-
cherheitsempfinden von Friedhofsbesuchern erhöhen.
b) Servicekräfte Parks und Spielplätze
(20 Personen)
Diese 1,-Euro-Kräfte sollen Rundgänge durch Parkanlagen und über Kinderspielplätze
machen. Zu ihren Aufgaben gehört die Information von Bürgerinnen und Bürgern, die
Benachrichtigung des/der Bezirksmeisters/Bezirksmeisterin über entdeckte Störungen,
Beschädigungen und Verschmutzungen in den Anlagen. Durch ihre Präsenz sollen sie
dazu beitragen, dass Störungen, Beschädigungen und Verschmutzungen verringert bzw.
schneller erkannt und beseitigt werden können und sich das subjektive Sicherheitsempfin-
den von Park- und Kinderspielplatzbesuchern erhöht.
c) Servicekräfte Mülltrennung auf Friedhöfen
(18 Personen)
Diese 1,-Euro-Kräfte sollen auf den Abfallsammelplätzen der Friedhöfe die Gewerbetrei-
benden sowie die Friedhofsbenutzerinnen und -benutzer über die Mülltrennung informieren
und sie bei der richtigen Entsorgung der Abfälle unterstützen.
2. Maßnahmen mit etwas umfangreicherem Anleitungs- und Betreuungsaufwand durch
Beschäftigungsträgern
Das bereits mit GzA-Kräften arbeitende Projekt Grünmobile wird von z.Zt. sieben auf zehn
Kolonnen aufgestockt. Dadurch können zusätzlich 18 Beschäftigungsmöglichkeiten für 1,-
Euro-Kräfte geschaffen werden. Die bereits existierenden GzA-Stellen werden in 1,-Euro-
Jobs umgewandelt.
3. Maßnahmen mit starkem Anleitungs-, Betreuungs- und Qualifizierungsaufwand durch
Beschäftigungsträgern
In Anlehnung an das vom Europäischen Sozialfonds (ESF) geförderte und beim Garten-,
Friedhofs- und Forstamt seit August 2004 installierte Projekt zur Wiedereingliederung von
Langzeitarbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt (zur Zeit bis zu 15 Sozialhilfeempfänger)
soll eine zweite Maßnahme aufgelegt werden. Hier erfolgt neben Anleitung und Betreuung
auch eine fachliche Qualifizierung der Personen für Tätigkeiten im Bereiche des Garten-
und Landschaftsbau. Diese Maßnahmen wenden sich an Personen die hinreichend
motiviert sind und bei denen nach Abschluss der Qualifizierung eine Integration in den
ersten Arbeitsmarkt wahrscheinlich ist.
4. Maßnahmen mit Anleitungs- und Betreuungsaufwand beim Garten-, Friedhof- und
Forstamt
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Die z.Zt existierenden zwölf Arbeit-statt-Sozialhilfe-Stellen im Garten-, Friedhofs- und
Forstamt werden in befristete Stellen (bis zu 12 Monate) umgewandelt. Die hierauf be-
schäftigten Personen werden von Vorarbeitern des Amtes angeleitet und im Bereich der
einfachen manuellen Tätigkeiten in den öffentlichen Grünflächen und auf den Friedhöfen
eingesetzt.
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Gesamtübersicht aller Maßnahmen beim Garten-, Friedhofs- und Gartenamt
Maßnahme Stellen
1. Maßnahmen mit geringem Anleitungs- und Betreuungsaufwand durch Beschäftigungsträgern
a Servicekräfte Friedhöfe / Pförtner 26
b Servicekräfte Parks und Kinderspielplätze 20
c Servicekräfte Aufsicht Mülltrennung 18
2. Maßnahmen mit etwas umfangreicherem Anleitungs- und Betreuungsaufwand durch Beschäfti-
gungsträgern
Grünmobile 63
3. Maßnahmen mit starkem Anleitungs-, Betreuungs- und Qualifizierungsaufwand durch Beschäfti-
gungsträgern
Qualifizierung Garten- und Landschaftsbau 30
4. Maßnahmen mit Anleitungs- und Betreuungsaufwand beim Garten-, Friedhof- und Forstamt
Sozialversichungspflichtige Stellen, bis zu 12 Monate befristet bei Amt 68 12
Gesamt 169
Dieses Maßnahmenbündel ermöglicht es, Angebote für nach Alter, Motivation und Arbeits-
marktnähe variierende Zielgruppen zu machen. Dabei wird bewusst ein stufenweiser
Aufstieg für Personen angeboten, die sich in einer Stufe bewährt und qualifiziert haben.
Die Durchlässigkeit des Systems soll reale Chancen eröffnen und damit dem Förderansatz
von Hartz IV gerecht werden. Das Konzept bietet die Möglichkeit von niederschwelligen
Arbeitsgelegenheiten bis zur Einmündung in dauerhafte Beschäftigung über mehrere
Beschäftigungsformen mit wachsender Qualifizierung und Begleitung für eine große
Gruppe von Arbeitslosen. Ein wesentliches Ziel der Maßnahmen insgesamt sollte es sein,
die darin Beschäftigten an den ersten Arbeitsmarkt heran zu führen. Dies geschieht über
die Wiedereingewöhnung in feste Arbeitsstrukturen, über persönliche und fachliche
Qualifizierung sowie über Hilfestellung bei der Suche nach einem Arbeitsplatz. Die Arbeits-
plätze müssen in erster Linie im privatwirtschaftlichen Bereich gefunden werden. Ergän-
zend dazu wird angestrebt, jährlich 5 Personen, die erfolgreich Beschäftigungsfödermaß-
nahmen durchlaufen haben in freie, unbefristete Stellen beim Gartenamt zu übernehmen.
Bei jeder Maßnahme sind auch Quereinstiege möglich. Personen, bei denen eine In-
tegration in den ersten Arbeitsmarkt nicht möglich ist, sollen über die Maßnahmen motiviert
werden, dort auf freiwilliger Basis tätig zu bleiben.
III. Finanzierung
Die Kosten für die AGL II Empfänger (ALG II plus 1 Euro pro Stunde Arbeitseinsatz)
werden von der Agentur für Arbeit/ ARGE getragen. Gleiches gilt für die als notwendig
anerkannten Trägerkosten. Aus dem städtischen Haushalt sind die notwendigen Investitio-
nen für Fahrzeuge (Grünmobile), Maschinen und Geräte zu tragen. Die Kosten für Arbeits-
kleidung sowie die Kosten für die Unterbringung der Grünmobile, die nicht auf Betriebs-
höfen des Gartenamtes stationiert werden können, werden aus städtischen Mitteln fi-
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nanziert.
IV. Abwicklung der Maßnahmen
Die Maßnahme Grünmobile wird mit dem aus Caritas, Renatec und ZWD gebildeten
Trägerverbund organisiert. Das Gartenamt beauftragt die verschiedenen Träger mit
einfachen manuellen Tätigkeiten (vor allem Reinigung) im öffentlichen Grün. Die Auf-
stockung von 7 auf 10 Mobile erfolgt zum 01.04.2005.
Bei den Maßnahmen Servicekräfte Friedhöfe / Pförtner, Servicekräfte Parks und Kinder-
spielplätze und Servicekräfte Aufsicht Mülltrennung findet die fachliche Anleitung und
Aufsicht im Gartenamt statt. Die ZWD übernimmt die Einführung, Betreuung, Qualifizierung
und Weitervermittlung (1. Arbeitsmarkt) der Arbeitskräfte.
Die Maßnahme zur Qualifizierung im Garten- und Landschaftsbau wird von einem Be-
schäftigungsträger organisiert. Das Gartenamt übernimmt einen Teil der Qualifizierung,
stellt Möglichkeiten zu Praktika zur Verfügung und beauftragt den Maßnahmeträger mit
Pflege- und Instandsetzungsarbeiten.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Ausschuss für öffentliche Einrichtungen -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Amt:
Garten-, Friedhofs- und Forstamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Nieß-Mache
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