Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 01/ 45/2004

Ertüchtigung Südbrücke

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Königsberger Straße 30 · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug 1Dokument 1. März 2004veröffentlicht

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Aus der amtlichen Vorlage

Der Rat erklärt sich damit einverstanden, dass die Düsseldorf-Neusser Brückenbau- und Betriebsgesellschaft (GbR) einen Auftrag zur Ertüchtigung der Düsseldorf-Neusser Brücke auf Grund eines Submissionsergebnisses in Höhe von 4,5 Mio Euro vergibt. Der auf die Stadt Düsseldorf entfallende Anteil von 77,3469 % beträgt 3.480.911 Euro. Die Gesamtmittel zur Durchführung der Maßnahme in Höhe von 4,5 Mio Euro stehen bei der Hst. 2 6030 94037 M 0009769 zur Verfügung. Der Stadtkämmerer wird ermächtigt die Mittel freizugeben.

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Ö Vorlagen - Nr. 01/ 45/2004 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Ertüchtigung Düsseldorf-Neusser Rheinbrücke (Südbrücke) Beschlussdarstellung: Der Rat erklärt sich damit einverstanden, dass die Düsseldorf-Neusser Brückenbau- und Betriebsgesellschaft (GbR) einen Auftrag zur Ertüchtigung der Düsseldorf-Neusser Brücke auf Grund eines Submissionsergebnisses in Höhe von 4,5 Mio Euro vergibt. Der auf die Stadt Düsseldorf entfallende Anteil von 77,3469 % beträgt 3.480.911 Euro. Die Gesamtmittel zur Durchführung der Maßnahme in Höhe von 4,5 Mio Euro stehen bei der Hst. 2 6030 94037 M 0009769 zur Verfügung. Der Stadtkämmerer wird ermächtigt die Mittel freizugeben. Sachdarstellung: Die Düsseldorf-Neusser Brücke wird aufgrund des Gesellschaftsvertrages der Düsseldorf- Neusser Brückenbau- und Betriebsgesellschaft (GbR) von 1958 von den Städten Düsseldorf und Neuss sowie der Rheinischen Bahngesellschaft AG betrieben, das operative Geschäft dieser Gesellschaft liegt in der Hand der Stadt Düsseldorf. Nach Kündigung des Gesellschaftsvertrages durch die Gesellschafter Rheinische Bahngesellschaft AG und Stadt Düsseldorf waren sich alle Gesellschafter darüber einig, die Finanzierung der Unterhaltungsmaßnahmen der Brücke ohne Anerkennung einer hierzu bestehenden Rechtsverpflichtung nach dem ursprünglichen Verteilungsschlüssel Stadt Düsseldorf 77,3469 % Stadt Neuss 10,8193 % Rheinische Bahngesellschaft AG 11,8338 % abzurechnen, da die Baulast der Düsseldorf-Neusser Brücke auf den/das Bund/Land übergehen sollte. Gemäß den Forderungen des Landesbetriebes Straßenbau ist ein Baulastwechsel erst dann möglich, wenn die Südbrücke auf einen den heutigen Anforderungen entsprechenden Standard ertüchtigt worden ist (Brückenklasse (60/30). Die Kosten für die Ertüchtigung der Brücke wurden auf ursprünglich 9,5 Mio Euro geschätzt. Dabei wurde davon ausgegangen, dass 8,5 Mio EUR dieser Kosten zuschussfähig sind und daher mit Landesmitteln in Höhe von rund 7.650.000 Euro (90% von 8,5 Mio Euro) gerechnet werden kann. Da Anfang 2003 eine Bezuschussung der Baumaßnahme noch in Aussicht gestellt war, wurden die Arbeiten schon im März ausgeschrieben. Obwohl mit einem Kostenrahmen von rd. 9,0 Mio Euro gerechnet wurde, konnte ein sehr günstiges Submissionsergebnis in Höhe von 4,5 Mio Euro erzielt werden. Die Bindefrist wurde mehrmals verlängert, letztmalig bis zum 31.03.2004. Laut statischer Nachrechnung des Bauwerkes werden die Beulsicherheiten des Haupttragwerkes z. T. deutlich unterschritten, obwohl bereits eine Beschränkung des Lkw- RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 01/ 45/2004 Seite 2 von 2 Verkehrs vorgenommen wurde. Begründet ist die Unterschreitung der Beulsicherheiten u. a. aus den gestiegenen Lasten des Rheinbahnverkehrs; daher ist die Durchführung der erforderlichen Bauarbeiten als unaufschiebbar dringlich anzusehen. Sollte der Auftrag nicht erteilt werden, ist damit zu rechnen, dass das Bauwerk unverhältnismäßig stark beschädigt wird, so dass aus technischer Sicht ein erheblicher Mehraufwand entstehen wird und somit ein sehr viel höherer Kostenaufwand. Darüber hinaus müßte der Rheinbahnverkehr auf der Südbrücke eingeschränkt werden. Obwohl in dem Zuschussantrag auf die Dringlichkeit dieser Maßnahme hingewiesen wurde, war es nicht möglich, die Dringlichkeitsreihung des Zuschussgebers weiter zu beeinflussen. Die Maßnahme wurde dort auf Platz 44 eingestuft. Die finanziellen Rahmenbedingungen des Landes sind äußerst eingeschränkt. Als Finanzbedarf für Vorhaben (zuwendungsfähige Kosten) wird von den Antragstellern als Summe 606,121 Mio Euro angegeben. Voraussichtlich werden jedoch nur ca. 7 Mio Euro bereitgestellt. Eine Bezuschussung durch das Land steht somit in absehbarer Zeit nicht in Aussicht. Ein zuwendungsunschädlicher Baubeginn kann ebenfalls nicht beantragt werden, da die Rheinische Bahngesellschaft AG als Antragsteller gemäß § 44 Landeshaushaltsordnung keine entsprechenden Anträge stellen kann. Auf Grund des Submissionsergebnisses von 4,5 Mio Euro sieht die Verteilung auf die Gesellschafter somit wie folgt aus: Stadt Düsseldorf 77,3469 % rd. 3.480.611 Euro Stadt Neuss 10,8193 % rd. 486.868 Euro Rheinische Bahngesellschaft AG 11,8338 % rd. 532.521 Euro Entsprechende Mittel stehen als Haushaltsausgabereste bei der Haushaltsstelle 2 6030 94037 M 00009769 - Ertüchtigung der Südbrücke - Baukosten zur Verfügung. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Haupt- und Finanzausschuss -/- 1 -/- 2 Rat -/- 1 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: Keine Amt: Kämmerei Dezernentin / Dezernent: Stadtkämmerer Rattenhuber RSD AllVorlg.WPT

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 01/ 45/2004