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Ö Vorlagen - Nr. 01/ 45/2004
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Ertüchtigung Düsseldorf-Neusser Rheinbrücke (Südbrücke)
Beschlussdarstellung:
Der Rat erklärt sich damit einverstanden, dass die Düsseldorf-Neusser Brückenbau- und
Betriebsgesellschaft (GbR) einen Auftrag zur Ertüchtigung der Düsseldorf-Neusser Brücke
auf Grund eines Submissionsergebnisses in Höhe von 4,5 Mio Euro vergibt. Der auf die
Stadt Düsseldorf entfallende Anteil von 77,3469 % beträgt 3.480.911 Euro. Die
Gesamtmittel zur Durchführung der Maßnahme in Höhe von 4,5 Mio Euro stehen bei der
Hst. 2 6030 94037 M 0009769 zur Verfügung. Der Stadtkämmerer wird ermächtigt die
Mittel freizugeben.
Sachdarstellung:
Die Düsseldorf-Neusser Brücke wird aufgrund des Gesellschaftsvertrages der Düsseldorf-
Neusser Brückenbau- und Betriebsgesellschaft (GbR) von 1958 von den Städten
Düsseldorf und Neuss sowie der Rheinischen Bahngesellschaft AG betrieben, das
operative Geschäft dieser Gesellschaft liegt in der Hand der Stadt Düsseldorf.
Nach Kündigung des Gesellschaftsvertrages durch die Gesellschafter Rheinische
Bahngesellschaft AG und Stadt Düsseldorf waren sich alle Gesellschafter darüber einig,
die Finanzierung der Unterhaltungsmaßnahmen der Brücke ohne Anerkennung einer
hierzu bestehenden Rechtsverpflichtung nach dem ursprünglichen Verteilungsschlüssel
Stadt Düsseldorf 77,3469 %
Stadt Neuss 10,8193 %
Rheinische Bahngesellschaft AG 11,8338 %
abzurechnen, da die Baulast der Düsseldorf-Neusser Brücke auf den/das Bund/Land
übergehen sollte. Gemäß den Forderungen des Landesbetriebes Straßenbau ist ein
Baulastwechsel erst dann möglich, wenn die Südbrücke auf einen den heutigen
Anforderungen entsprechenden Standard ertüchtigt worden ist (Brückenklasse (60/30).
Die Kosten für die Ertüchtigung der Brücke wurden auf ursprünglich 9,5 Mio Euro
geschätzt. Dabei wurde davon ausgegangen, dass 8,5 Mio EUR dieser Kosten
zuschussfähig sind und daher mit Landesmitteln in Höhe von rund 7.650.000 Euro (90%
von 8,5 Mio Euro) gerechnet werden kann. Da Anfang 2003 eine Bezuschussung der
Baumaßnahme noch in Aussicht gestellt war, wurden die Arbeiten schon im März
ausgeschrieben. Obwohl mit einem Kostenrahmen von rd. 9,0 Mio Euro gerechnet wurde,
konnte ein sehr günstiges Submissionsergebnis in Höhe von 4,5 Mio Euro erzielt werden.
Die Bindefrist wurde mehrmals verlängert, letztmalig bis zum 31.03.2004.
Laut statischer Nachrechnung des Bauwerkes werden die Beulsicherheiten des
Haupttragwerkes z. T. deutlich unterschritten, obwohl bereits eine Beschränkung des Lkw-
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Verkehrs vorgenommen wurde. Begründet ist die Unterschreitung der Beulsicherheiten u.
a. aus den gestiegenen Lasten des Rheinbahnverkehrs; daher ist die Durchführung der
erforderlichen Bauarbeiten als unaufschiebbar dringlich anzusehen. Sollte der Auftrag
nicht erteilt werden, ist damit zu rechnen, dass das Bauwerk unverhältnismäßig stark
beschädigt wird, so dass aus technischer Sicht ein erheblicher Mehraufwand entstehen
wird und somit ein sehr viel höherer Kostenaufwand. Darüber hinaus müßte der
Rheinbahnverkehr auf der Südbrücke eingeschränkt werden.
Obwohl in dem Zuschussantrag auf die Dringlichkeit dieser Maßnahme hingewiesen
wurde, war es nicht möglich, die Dringlichkeitsreihung des Zuschussgebers weiter zu
beeinflussen. Die Maßnahme wurde dort auf Platz 44 eingestuft. Die finanziellen
Rahmenbedingungen des Landes sind äußerst eingeschränkt. Als Finanzbedarf für
Vorhaben (zuwendungsfähige Kosten) wird von den Antragstellern als Summe 606,121
Mio Euro angegeben. Voraussichtlich werden jedoch nur ca. 7 Mio Euro bereitgestellt.
Eine Bezuschussung durch das Land steht somit in absehbarer Zeit nicht in Aussicht.
Ein zuwendungsunschädlicher Baubeginn kann ebenfalls nicht beantragt werden, da die
Rheinische Bahngesellschaft AG als Antragsteller gemäß § 44 Landeshaushaltsordnung
keine entsprechenden Anträge stellen kann.
Auf Grund des Submissionsergebnisses von 4,5 Mio Euro sieht die Verteilung auf die
Gesellschafter somit wie folgt aus:
Stadt Düsseldorf 77,3469 % rd. 3.480.611 Euro
Stadt Neuss 10,8193 % rd. 486.868 Euro
Rheinische Bahngesellschaft AG 11,8338 % rd. 532.521 Euro
Entsprechende Mittel stehen als Haushaltsausgabereste bei der Haushaltsstelle 2 6030
94037 M 00009769 - Ertüchtigung der Südbrücke - Baukosten zur Verfügung.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Haupt- und Finanzausschuss -/-
1
-/-
2
Rat -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:
Keine
Amt:
Kämmerei
Dezernentin / Dezernent:
Stadtkämmerer Rattenhuber
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