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Ö Vorlagen - Nr. 01/ 71/2004
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beschädigt wird, so dass aus technischer Sicht ein erheblicher Mehraufwand entstehen
wird und somit ein sehr viel höherer Kostenaufwand. Darüber hinaus müßte der
Rheinbahnverkehr auf der Südbrücke eingeschränkt werden.
Obwohl in dem Zuschussantrag auf die Dringlichkeit dieser Maßnahme hingewiesen
wurde, war es nicht möglich, die Dringlichkeitsreihung des Zuschussgebers weiter zu
beeinflussen. Die Maßnahme wurde dort auf Platz 44 eingestuft. Die finanziellen
Rahmenbedingungen des Landes sind äußerst eingeschränkt. Als Finanzbedarf für
Vorhaben (zuwendungsfähige Kosten) wird von den Antragstellern als Summe 606,121
Mio Euro angegeben. Voraussichtlich werden jedoch nur ca. 7 Mio Euro bereitgestellt.
Eine Bezuschussung durch das Land steht somit in absehbarer Zeit nicht in Aussicht.
Ein zuwendungsunschädlicher Baubeginn kann ebenfalls nicht beantragt werden, da die
Rheinische Bahngesellschaft AG als Antragsteller gemäß § 44 Landeshaushaltsordnung
keine entsprechenden Anträge stellen kann.
Auf Grund des Submissionsergebnisses von 4,5 Mio Euro sieht die Verteilung auf die
Gesellschafter somit wie folgt aus:
Stadt Düsseldorf 77,3469 % rd. 3.480.611 Euro
Stadt Neuss 10,8193 % rd. 486.868 Euro
Rheinische Bahngesellschaft AG 11,8338 % rd. 532.521 Euro
Entsprechende Mittel stehen als Haushaltsausgabereste bei der Haushaltsstelle 2 6030
94037 M 00009769 - Ertüchtigung der Südbrücke - Baukosten zur Verfügung.
Hinweis zur Neufassung:
Durch die Auftragsvergabe im Namen und für Rechnung der Rheinische Bahngesellschaft
AG kann die Rheinische Bahngesellschaft für den auf sie entfallenden Anteil den
Vorsteuerabzug in Höhe von rd. 73.400 € geltend machen.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Rat -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:
Keine
Amt:
Kämmerei
Dezernentin / Dezernent:
Stadtkämmerer Rattenhuber
RSD AllVorlg.WPT