Originale durchsuchen
Dokumenttexte
Vorlage als Text anzeigen
Title: S:\RSD\Test_Konvertierung\Prod Archiv\Vorlagen\2004\70_ 38_2004_18778.wpd
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00073213.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 13:13:24 GMT
Number of Pages: 8
Markdown Content:
Für die Übersendung an die Ausschüsse bzw. Bezirksvertretungen bitte die Vordrucke Lg 133, Lg 134 oder Lg 137 verwenden. Vorlage
70/ 38/2004
> Fachdezernentin/Fachdezernent (Bauherr)
Dezernat 03, Herr Stadtkämmerer Rattenhuber
> Amt/Institut/Dienststelle/Aktenzeichen
Amt für Immobilienmanagement
> Auskunft erteilt Telefon-Nbst.
Herr Slawik 94574
# Bauherrenvorlage zur Herbeiführung eines Grundsatzbeschlusses (Planungsauftrag an die Verwaltung)
x Hochbauvorhaben Tiefbauvorhaben 1 – Diese Vorlage ist für folgende Gremien bestimmt:
Bezirksvertretung Bauausschuss x Fachausschuss x Haupt- und Finanzausschuss x Rat Projektbezeichnung Haushaltsstelle Vorläufige Gesamtkosten
Ersatzneubau und Teilsanierung der Feuerwache 8 in der Gräulinger Straße 27 2M00008016065094262 1.500.000,00 EUR
2 – Vorläufige Folgekosten jährlich (nach Vordruck Lg 536) Personalkosten Sach- und Betriebskosten Kapitalkosten
33.186,00 EUR 120.000,00 EUR 153.186,00 EUR
> zusätzliche Stellen (Anzahl, Besoldungs-, Vergütungs-, Lohngruppen)
abzüglich Einnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 153.186,00 EUR
Bruttofolgekosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Entfallende Ausgaben/Einnahmen Ausgaben Einnahmen
33.186,00 EUR – oder + -33.186,00 EUR
Nettofolgekosten (jährliche Mehrbelastung für den Haushalt) 120.000,00 EUR
3 – Erforderliche Planungsleistungen
Der Grundsatzbeschluss umfasst den Auftrag, die Planung mit den nachfolgend aufgeführten Leistungsphasen (nach HOAI), soweit sie für den Bau- und Finanzierungsbeschluss erforderlich sind, zu erstellen: – Grundlagenermittlung – Entwurfsplanung – Ausführungsplanung – Vorplanung einschließlich Kostenschätzung – Genehmigungsplanung – Mengenberechnung und Kostenanschlag
4 – Beschlussdarstellung
Bezirksvertretung Bauausschuss x Fachausschuss x Haupt- und Finanzausschuss x Rat beauftragt die Verwaltung, für das folgende Projekt die Planung durchzuführen und einen Kostenanschlag zu erstellen. Projektbezeichnung
Ersatzneubau und Teilsanierung der Feuerwache 8 in der Gräulinger Straße 27 in Gerresheim. Stadt Düsseldorf Lg 132 – 02.2002 (PVR)
> 5 – Sachdarstellung
Im derzeitigen Zustand der Feuerwache ist das Raumangebot für eine zeitgemäße Ausstattung mit Feuerwehr- und Rettungsfahrzeugen und den erforderlichen hygienischen Einrichtungen nicht mehr ausreichend. Insbesondere folgende Defizite erfordern einen Ergänzungsbau: 1. S-W Bereich: Nach der Arbeitsstättenrichtlinie ist ein Schwarz-Weiß Bereich einzurichten (ASIG- Forderung). Hierdurch werden die hygienischen Anforderungen im Falle einer Kontamination der Kleidung eingehalten. Dieser Bereich ist für Frauen und Männer getrennt einzurichten. 2. Fahrzeughalle: Die bestehende Fahrzeughalle hat keine Trennung zwischen den Rettungsdienstfahrzeugen und den Feuerwehreinsatzfahrzeugen. Wegen der hohen hygienischen Anforderungen an den Rettungs- und Notfalldienst ist es Stand der Technik diesen Bereich von den Feuerlöschfahrzeugen räumlich zu trennen. Die Anzahl der Stellplätze ist nicht ausreichend, was einen reibungslosen Einsatz behindert. 3. Fehlende Brandabschnittstrennung zwischen den Gebäudeeinheiten: Die Trennung der Brandabschnitte sowie die geforderte Feuerwiderstandsklasse zwischen der Fahrzeughalle, der zweigeschossigen, unterkellerten Verbindungshalle und dem Wachgebäude sind nicht vorhanden. 4. Fehlende Spindräume: Zur Zeit wird ein großer Teil der Uniformen aufgrund des Platzmangels zum Teil offen in der Verbindungs- halle aufgehängt. 5. Fehlende Raumreserven: Gemäß Feuerwehrbedarfsplan wird die Wache um zwei Funktionsstellen erweitert. Das bedeutet, dass durch den Schichtdienst neun weitere Personen der Wache angehören werden, die zwei zusätzliche Ruheräume benötigen. Die Erweiterung sieht folgendes Raumprogramm vor: Kellergeschoss: Schwarz-Weiß Bereich, getrennt für Frauen und Männer, Uniformspindräume, Lager. Erdgeschoss: Drei bis vier Stellplätze für den Rettungsdienst mit angegliedertem Desinfektionsbereich. I. Obergeschoss: Spindräume, Duschen und Ruheräume. II. Obergeschoss: Spindräume. Es ist beabsichtigt, die sanierungsbedürftige Verbindungshalle abzubrechen, und an dieser Stelle den Ersatzneubau zu errichten. Die bestehende Verbindungshalle hat eine undichte, thermisch nicht getrennte Einscheibenverglasung zum Betriebshof (geschätzte Sanierungskosten waren 2000: 65.000,00 DM) keine Brandschutzabtrennung zur Fahrzeughalle und zum Wachgebäude und wegen des schlechten konstruktiven Zustandes hohe Energieverluste. Durch das neue Gebäude sind die Funktionen der Feuerwache zentral um den Betriebshof angeordnet und gewähren einen reibungslosen Ablauf. 6 – Gliederung der vorläufigen Gesamtkosten
6.1 – Hochbau – Kosten des Baugrundstücks . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . – Kosten der Erschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . – Baunebenkosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 225.000,00 EUR
– Vorläufige Gesamtbaukosten mit Inventar x ohne Inventar 1.275.000,00
–– Vorläufige Gesamtkosten (Hochbau) 1.500.000,00
6.2 – Tiefbau – Grunderwerb . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . – Baunebenkosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . – Vorläufige Gesamtbaukosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . –– Vorläufige Gesamtkosten (Tiefbau) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
7 – Maßnahmen zuschussfähig?
x Nein Ja, Fördersatz in %
Vorläufige Gesamtkosten (laut Ziffer 6.1 oder 6.2) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Vorläufige zuschussfähige Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nicht zuschussfähige Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Die Finanzierung ist vorgesehen durch a) Bund und Land (Zuschuss/Darlehen) . . . . . . . b) Anteile Dritter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . c) d) Eigenanteil (Darlehen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.500.000,00
8 – Vorläufige vorgesehene Termine
> Baubeginn Bauzeit ca. (Jahre/Monate) Fertigstellung ca.
August 2005 8 Monate März 2006
9 – Alternativen
keine
Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatu m Ergebnis Ausschuss für öffentliche Einrichtungen -/- 1 -/-2Haupt- und Finanzausschuss -/- 1 -/-2Rat -/- 1 -/-21) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Stadt Düsseldorf Lg 132 – 02.2002 (PVR)
Für die Übersendung an die Ausschüsse bzw. Bezirksvertretungen bitte die Vordrucke Lg 133, Lg 134 oder Lg 137 verwenden. Vorlage
> Fachdezernentin/Fachdezernent (Bauherr)
Dezernat 03, Herr Stadtkämmerer Rattenhuber
> Amt/Institut/Dienststelle/Aktenzeichen
Amt für Immobilienmanagement
> Auskunft erteilt Telefon-Nbst.
Herr Slawik 94574
# Bauherrenvorlage zur Herbeiführung eines Grundsatzbeschlusses (Planungsauftrag an die Verwaltung)
x Hochbauvorhaben Tiefbauvorhaben 1 – Diese Vorlage ist für folgende Gremien bestimmt:
Bezirksvertretung Bauausschuss x Fachausschuss x Haupt- und Finanzausschuss x Rat Projektbezeichnung Haushaltsstelle Vorläufige Gesamtkosten
2M00008016065094262 1.500.000,00 EUR
2 – Vorläufige Folgekosten jährlich (nach Vordruck Lg 536) Personalkosten Sach- und Betriebskosten Kapitalkosten
33.186,00 EUR 120.000,00 EUR 153.186,00 EUR
> zusätzliche Stellen (Anzahl, Besoldungs-, Vergütungs-, Lohngruppen)
abzüglich Einnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 153.186,00 EUR
Bruttofolgekosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Entfallende Ausgaben/Einnahmen Ausgaben Einnahmen
33.186,00 EUR – oder + -33.186,00 EUR
Nettofolgekosten (jährliche Mehrbelastung für den Haushalt) 120.000,00 EUR
3 – Erforderliche Planungsleistungen
Der Grundsatzbeschluss umfasst den Auftrag, die Planung mit den nachfolgend aufgeführten Leistungsphasen (nach HOAI), soweit sie für den Bau- und Finanzierungsbeschluss erforderlich sind, zu erstellen: – Grundlagenermittlung – Entwurfsplanung – Ausführungsplanung – Vorplanung einschließlich Kostenschätzung – Genehmigungsplanung – Mengenberechnung und Kostenanschlag
4 – Beschlussdarstellung
Bezirksvertretung Bauausschuss x Fachausschuss x Haupt- und Finanzausschuss x Rat beauftragt die Verwaltung, für das folgende Projekt die Planung durchzuführen und einen Kostenanschlag zu erstellen. Projektbezeichnung
5 – Sachdarstellung Im derzeitigen Zustand der Feuerwache ist das Raumangebot für eine zeitgemäße Ausstattung mit Feuerwehr- und Rettungsfahrzeugen und den erforderlichen hygienischen Einrichtungen nicht mehr ausreichend. Insbesondere folgende Defizite erfordern einen Ergänzungsbau: 1. S-W Bereich: Nach der Arbeitsstättenrichtlinie ist ein Schwarz-Weiß Bereich einzurichten (ASIG- Forderung). Hierdurch werden die hygienischen Anforderungen im Falle einer Kontamination der Kleidung eingehalten. Dieser Bereich ist für Frauen und Männer getrennt einzurichten. 2. Fahrzeughalle: Die bestehende Fahrzeughalle hat keine Trennung zwischen den Rettungsdienstfahrzeugen und den Feuerwehreinsatzfahrzeugen. Wegen der hohen hygienischen Anforderungen an den Rettungs- und Notfalldienst ist es Stand der Technik diesen Bereich von den Feuerlöschfahrzeugen räumlich zu trennen. Die Anzahl der Stellplätze ist nicht ausreichend, was einen reibungslosen Einsatz behindert. 3. Fehlende Brandabschnittstrennung zwischen den Gebäudeeinheiten: Die Trennung der Brandabschnitte sowie die geforderte Feuerwiderstandsklasse zwischen der Fahrzeughalle, der zweigeschossigen, unterkellerten Verbindungshalle und dem Wachgebäude sind nicht vorhanden. 4. Fehlende Spindräume: Zur Zeit wird ein großer Teil der Uniformen aufgrund des Platzmangels zum Teil offen in der Verbindungs- halle aufgehängt. 5. Fehlende Raumreserven: Gemäß Feuerwehrbedarfsplan wird die Wache um zwei Funktionsstellen erweitert. Das bedeutet, dass durch den Schichtdienst neun weitere Personen der Wache angehören werden, die zwei zusätzliche Ruheräume benötigen. Die Erweiterung sieht folgendes Raumprogramm vor: Kellergeschoss: Schwarz-Weiß Bereich, getrennt für Frauen und Männer, Uniformspindräume, Lager. Erdgeschoss: Drei bis vier Stellplätze für den Rettungsdienst mit angegliedertem Desinfektionsbereich. I. Obergeschoss: Spindräume, Duschen und Ruheräume. II. Obergeschoss: Spindräume. Es ist beabsichtigt, die sanierungsbedürftige Verbindungshalle abzubrechen, und an dieser Stelle den Ersatzneubau zu errichten. Die bestehende Verbindungshalle hat eine undichte, thermisch nicht getrennte Einscheibenverglasung zum Betriebshof (geschätzte Sanierungskosten waren 2000: 65.000,00 DM) keine Brandschutzabtrennung zur Fahrzeughalle und zum Wachgebäude und wegen des schlechten konstruktiven Zustandes hohe Energieverluste. Durch das neue Gebäude sind die Funktionen der Feuerwache zentral um den Betriebshof angeordnet und gewähren einen reibungslosen Ablauf. 6 – Gliederung der vorläufigen Gesamtkosten
6.1 – Hochbau – Kosten des Baugrundstücks . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . – Kosten der Erschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . – Baunebenkosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 225.000,00 EUR
– Vorläufige Gesamtbaukosten mit Inventar x ohne Inventar 1.275.000,00
–– Vorläufige Gesamtkosten (Hochbau) 1.500.000,00
6.2 – Tiefbau – Grunderwerb . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . – Baunebenkosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . – Vorläufige Gesamtbaukosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . –– Vorläufige Gesamtkosten (Tiefbau) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
7 – Maßnahmen zuschussfähig?
x Nein Ja, Fördersatz in %
Vorläufige Gesamtkosten (laut Ziffer 6.1 oder 6.2) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Vorläufige zuschussfähige Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nicht zuschussfähige Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Die Finanzierung ist vorgesehen durch a) Bund und Land (Zuschuss/Darlehen) . . . . . . . b) Anteile Dritter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . c) d) Eigenanteil (Darlehen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.500.000,00
8 – Vorläufige vorgesehene Termine
> Baubeginn Bauzeit ca. (Jahre/Monate) Fertigstellung ca.
August 2005 8 Monate März 2006
9 – Alternativen
keine
Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatu m Ergebnis Ausschuss für öffentliche Einrichtungen -/- 1 -/-2Haupt- und Finanzausschuss -/- 1 -/-2Rat -/- 1 -/-21) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.