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Ö Vorlagen - Nr. 51/ 16/2005
JHA am 18.01.2005
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Bericht über die Finanzierung der Fachstellen zur Hilfeleistung und Beratung von
jugendlichen sexuellen Straftätern
Beschlussdarstellung:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Nach dem die Landesfinanzierung für die Modellstandorte ausgelaufen ist, hatte die
Verwaltung die Aufgabe, die Finanzierung im Rahmen der zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel sicherzustellen.
Inhalte der Arbeit sind:
Ambulante Eingangs- und Prozessdiagnostik
Prävention und Opferschutz
Therapie für sexuell übergriffige Kinder und Jugendliche Sexual(straf)täterInnen im
Einzel- und Gruppensetting.
Fallmanagement und Kooperation mit den überweisenden Institutionen und Behörden
Arbeit mit Eltern, Familien und Sorgeberechtigten.
Die bisherigen Modellstandorte waren so ausgewählt, dass sie einen größeren
Einzugsbereich mit Hilfsangeboten bedienen können. Dies heißt, dass auch andere
Jugendämter die Möglichkeit haben sollen, dass Angebot in Düsseldorf nutzen zu können.
Im Ergebnis der Verhandlungen hat sich die Verwaltung mit den Trägern dahingehend
geeinigt, dass für die vorher angezeigten Leistungen ein Entgelt in Höhe von ca. 72 Euro
je Fachleistungsstunde zu entrichten ist. Diese Summe wird sowohl von den auswärtigen
Jugendämtern als auch durch das Jugendamt Düsseldorf im Rahmen der Hilfe zur
Erziehung gewährt. Darüber hinaus werden sich die beiden Träger Diakonie in Düsseldorf
und Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Düsseldorf je 100 Stunden im Rahmen der
Beratungstätigkeit in Düsseldorf zu den o.g. Themen für spezielle Anfragen des
Jugendamtes bereithalten.
Durch diese Struktur ist die Verwaltung in der Lage, dass notwendige Hilfsangebot, in
Düsseldorf sicherzustellen, den Verbänden eine Planungssicherheit zu gewähren und
andererseits umliegenden Jugendämtern dieses Angebot als Oberzentrum zur Verfügung
zu stellen. Mit dieser Regelung wird die bisherige institutionelle Förderung auf eine
Entgeltförderung umgestellt und wird im Rahmen der Budgetsteuerung durch das
Jugendamt sichergestellt. Durch diese Regelung werden keine Mehrkosten anfallen.
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Ö Vorlagen - Nr. 51/ 16/2005
JHA am 18.01.2005
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Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Jugendhilfeausschuss 18.01.2005 -/-
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1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:
Keine
Amt:
Jugendamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Hintzsche