Vorlage als Text anzeigen
04
¶ Dezernat Datum Telefon-Nbst.
52
¶ Amt/Institut/Dienststelle
23.07.2004 95202
Ë
Bei Vorlagen mit finanzieller Auswirkung:
Vorgeprüft durch Amt 20 Vorprüfung durch Amt 14 Prüfvermerk Amt 14
Datum Unterschrift
Über 03 an 01 erforderlich
Betrifft:
Vorlage 52/72/2004
Fläche für Rettungskräfte westlich der Arena
In vorstehender Angelegenheit bitte ich, einen Beschluss gemäß § 60 GO NW* herbeizuführen.
Dringlichkeitsentscheidung
Die Angelegen-
heit unterliegt
der Beschluss-
fassung des
Rates.
Sie ist von äußerster Dringlichkeit. Die recht-
zeitige Einberufung des Rates, des Haupt-
und Finanzausschusses bzw. des
Fachausschusses ist nicht möglich. Die
entsprechende Vorlage (Vordruck LG 145)
ist als Anlage beigefügt.
X
Unterschrift
Anlagen
* Gesetzestext:
§ 60 - Dringliche Entscheidungen
(1) Der Hauptausschuss entscheidet in Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Rates unterliegen, falls eine Einberufung des Rates nicht rechtzeitig möglich
ist. Ist auch die Einberufung des Hauptausschusses nicht rechtzeitig möglich und kann die Entscheidung nicht aufgeschoben werden, weil sonst erhebliche
Nachteile oder Gefahren entstehen können, kann der Bürgermeister mit einem Ratsmitglied entscheiden. Diese Entscheidungen sind im Rat in der nächsten
Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. Er kann die Dringlichkeitsentscheidung aufheben, soweit nicht schon Rechte anderer durch die Ausführung des Beschlusses
entstanden sind.
(2) Ist die Einberufung eines Ausschusses, dem eine Angelegenheit zur Entscheidung übertragen ist, nicht rechtzeitig möglich, kann der Bürgermeister mit dem
Ausschussvorsitzenden oder einem anderen dem Ausschuss angehörendem Ratsmitglied entscheiden.
Die Entscheidung ist dem Ausschuss in der n ä c h s t e n Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. Absatz 1 Satz 4 gilt entsprechend.
RSD Dringend.wpt analog LG 143
Ë
Betrifft: Vorlagen-Nr.
Dringlichkeitsentscheidung gemäß 52/ 72/2004
X
§ 60 Abs.1 Satz 2 GO NW § 60 Abs.2 Satz 1 GO NW
hier:
Fläche für Rettungskräfte westlich der Arena
Beschlussdarstellung:
Oberbürgermeister Erwin und Bürgermeisterin Smeets beschließen gemäß
X
§ 60 Abs.1 Satz 2 GO NW § 60 Abs.2 Satz 1 GO NW
- die Planung und den Bau der Fläche für die Rettungskräfte westlich der Arena und
ermächtigen der Stadtkämmerer die Haushaltsmittel in Höhe von 707.521.83 Euro im
Vorgriff auf den Haushalt 2005 bereitzustellen und freizugeben.
- die Vergabe der Planung an die Ingenieurgesellschaft Czock, Düsseldorf zur
Angebotssumme von 57.000,00 Euro.
- die freihändige Vergabe des Auftrages in Höhe von 650.521,83 Euro zur Ausführung
der Arbeiten an die ARGE Fonteyne / Oehm, Meppen.
Düsseldorf, den 23.07.2004
Unterschrift Unterschrift
Die Begründung der Beschlussdarstellung (Vordruck Lg 146) ist als Anlage beigefügt.
Amt/Institut/Dienststelle
Sportamt
Dezernentin/Dezernent
Beigeordneter Kruse
RSD Dringend.wpt analog LG 144/145
Betrifft:
Begründung zur Vorlagen-Nr. 52/ 72/2004
Ë
Begründung der Dringlichkeit der Angelegenheit
(in Fällen des § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW die möglichen erheblichen Nachteile oder Gefahren nennen)
Für den Betrieb der Multifunktionsarena ist die Erstellung einer gesonderten Aufstellfläche von ca. 5700 m² für
Rettungskräfte von Feuerwehr, Polizei und Sanitätsdiensten erforderlich. Die Fläche wird begrenzt durch die
Wasserschutzzonengrenze II/IIIA, der Umgriffsfläche der Arena und der Arenastraße. Die Auftragsvergabe
erfolgt durch das Sportamt (Amt 52) als Bauherrenamt.
Die Maßnahme beinhaltet die Baufeldfreimachung, Kanalbau, Straßenbau und die Zaunanlage im Süden und
Norden der Fläche, Zaunanlage, Kabelkanal. Die Planung der Maßnahme soll an ein Ingenieurbüro vergeben
werden.
Die Fläche wird derzeit noch von der Arge Multifunktionsarena als Baustelleneinrichtungsfläche genutzt. Die
Fläche steht erst ab 26.07.2004 für die Arbeiten zur Verfügung. Die Fläche muss bis zur ersten Veranstaltung am
10.09.2004 soweit hergestellt sein, dass sie verkehrssicher von den Rettungskräften genutzt werden kann. Die
endgültige Herstellung der Fläche erfolgt dann bis zum 17.12.2004. Ohne die Nutzung der Fläche wird einem
Betrieb der Multifunktionsarena durch die Rettungskräfte nicht zugestimmt.
Im Zuge der Baumaßnahme Innere Verkehrserschließung Messe /Multifunktionsarena erfolgte durch das Amt für
Verkehrsmanagement eine bundesweite öffentliche Ausschreibung. Der Auftrag wurde an das unter Berücksichti-
gung aller technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte wirtschaftlichste Angebot (§ 25 VOB/A, Ziffer 3,
Abs. 3) durch die Arge Oehm / Fonteyne erteilt.
Aufgrund der oben beschriebenen besonderen Dringlichkeit der Baumaßnahme soll der Auftrag freihändig nach
einem Verhandlungsverfahren (VOB/A §3,4.d) in Höhe von brutto 650.521,83 Euro an die Arge Oehm / Fonteyne
vergeben werden. Das Amt 14 hat dem Verhandlungsverfahren zugestimmt und daran teilgenommen. Der Auftrag
muss umgehend erteilt werden, damit die Fläche für die Rettungskräfte termingerecht zur Verfügung steht.
Die Planung soll an die Ingenieurgesellschaft Czock, Düsseldorf vergeben werden. Die Planungskosten betragen
57. 000,00 Euro.
Für die Herstellung der Fläche für Rettungskräfte betragen die Gesamtkosten 707.521,83 Euro.
Erläuterung der anfallenden Kosten:
Einmalige Kosten Jährlich wiederkehrende Kosten Folgekosten nach Vordruck 20/173
Euro Datum der Fälligkeit Euro Fälligkeit Euro Euro Datum der Fälligkeit
70.572
Erläuterung der vorgesehenen Finanzierung:
Erläuterung des zur Beschlussfassung anstehenden Sachverhaltes siehe nächste Seite(n)
Im Haushaltsplan 2005 sind unter der Haushaltsstelle 2M 0000 7562 5650 94274 Sportpark Nord, multifunk-
tionale Sport- und Veranstaltungsfläche 1.800.000,00 Euro veranschlagt. In diesen Kosten ist die Herr-
stellung des Fläche für die Rettungskräfte mit 700.000,00 Euro enthalten. Die Differenz von 7.521,83 Euro
kann bei der Herstellung der Restflächen, die ab Januar 2005 ausgebaut werden sollen eingespart werden.
RSD Dringend.wpt analog LG 146