Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 52/ 72/2004

Fläche für Rettungskräfte 60er Beschluss

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Gerhart-Hauptmann-Straße 16 · Stadtbezirk 6 (Rath, Mörsenbroich)örtlicher Bezug 1Dokument 23. Juli 2004veröffentlicht

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Aus der amtlichen Vorlage

Oberbürgermeister Erwin und Bürgermeisterin Smeets beschließen gemäß X § 60 Abs.1 Satz 2 GO NW § 60 Abs.2 Satz 1 GO NW - die Planung und den Bau der Fläche für die Rettungskräfte westlich der Arena und ermächtigen der Stadtkämmerer die Haushaltsmittel in Höhe von 707.521.83 Euro im Vorgriff auf den Haushalt 2005 bereitzustellen und freizugeben. - die Vergabe der Planung an die Ingenieurgesellschaft Czock, Düsseldorf zur Angebotssumme von 57.000,00 Euro. - die freihändige Vergabe des Auftrages in Höhe von 650.521,83 Euro zur Ausführung der Arbeiten an die ARGE Fonteyne / Oehm, Meppen. Düsseldorf, den 23.07.2004 Unterschrift Unterschrift Die Begründung der Beschlussdarstellung (Vordruck Lg 146) ist als Anlage beigefügt.

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

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04 ¶ Dezernat Datum Telefon-Nbst. 52 ¶ Amt/Institut/Dienststelle 23.07.2004 95202 Ë Bei Vorlagen mit finanzieller Auswirkung: Vorgeprüft durch Amt 20 Vorprüfung durch Amt 14 Prüfvermerk Amt 14 Datum Unterschrift Über 03 an 01 erforderlich Betrifft: Vorlage 52/72/2004 Fläche für Rettungskräfte westlich der Arena In vorstehender Angelegenheit bitte ich, einen Beschluss gemäß § 60 GO NW* herbeizuführen. Dringlichkeitsentscheidung Die Angelegen- heit unterliegt der Beschluss- fassung des Rates. Sie ist von äußerster Dringlichkeit. Die recht- zeitige Einberufung des Rates, des Haupt- und Finanzausschusses bzw. des Fachausschusses ist nicht möglich. Die entsprechende Vorlage (Vordruck LG 145) ist als Anlage beigefügt. X Unterschrift Anlagen * Gesetzestext: § 60 - Dringliche Entscheidungen (1) Der Hauptausschuss entscheidet in Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Rates unterliegen, falls eine Einberufung des Rates nicht rechtzeitig möglich ist. Ist auch die Einberufung des Hauptausschusses nicht rechtzeitig möglich und kann die Entscheidung nicht aufgeschoben werden, weil sonst erhebliche Nachteile oder Gefahren entstehen können, kann der Bürgermeister mit einem Ratsmitglied entscheiden. Diese Entscheidungen sind im Rat in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. Er kann die Dringlichkeitsentscheidung aufheben, soweit nicht schon Rechte anderer durch die Ausführung des Beschlusses entstanden sind. (2) Ist die Einberufung eines Ausschusses, dem eine Angelegenheit zur Entscheidung übertragen ist, nicht rechtzeitig möglich, kann der Bürgermeister mit dem Ausschussvorsitzenden oder einem anderen dem Ausschuss angehörendem Ratsmitglied entscheiden. Die Entscheidung ist dem Ausschuss in der n ä c h s t e n Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. Absatz 1 Satz 4 gilt entsprechend. RSD Dringend.wpt analog LG 143 Ë Betrifft: Vorlagen-Nr. Dringlichkeitsentscheidung gemäß 52/ 72/2004 X § 60 Abs.1 Satz 2 GO NW § 60 Abs.2 Satz 1 GO NW hier: Fläche für Rettungskräfte westlich der Arena Beschlussdarstellung: Oberbürgermeister Erwin und Bürgermeisterin Smeets beschließen gemäß X § 60 Abs.1 Satz 2 GO NW § 60 Abs.2 Satz 1 GO NW - die Planung und den Bau der Fläche für die Rettungskräfte westlich der Arena und ermächtigen der Stadtkämmerer die Haushaltsmittel in Höhe von 707.521.83 Euro im Vorgriff auf den Haushalt 2005 bereitzustellen und freizugeben. - die Vergabe der Planung an die Ingenieurgesellschaft Czock, Düsseldorf zur Angebotssumme von 57.000,00 Euro. - die freihändige Vergabe des Auftrages in Höhe von 650.521,83 Euro zur Ausführung der Arbeiten an die ARGE Fonteyne / Oehm, Meppen. Düsseldorf, den 23.07.2004 Unterschrift Unterschrift Die Begründung der Beschlussdarstellung (Vordruck Lg 146) ist als Anlage beigefügt. Amt/Institut/Dienststelle Sportamt Dezernentin/Dezernent Beigeordneter Kruse RSD Dringend.wpt analog LG 144/145 Betrifft: Begründung zur Vorlagen-Nr. 52/ 72/2004 Ë Begründung der Dringlichkeit der Angelegenheit (in Fällen des § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW die möglichen erheblichen Nachteile oder Gefahren nennen) Für den Betrieb der Multifunktionsarena ist die Erstellung einer gesonderten Aufstellfläche von ca. 5700 m² für Rettungskräfte von Feuerwehr, Polizei und Sanitätsdiensten erforderlich. Die Fläche wird begrenzt durch die Wasserschutzzonengrenze II/IIIA, der Umgriffsfläche der Arena und der Arenastraße. Die Auftragsvergabe erfolgt durch das Sportamt (Amt 52) als Bauherrenamt. Die Maßnahme beinhaltet die Baufeldfreimachung, Kanalbau, Straßenbau und die Zaunanlage im Süden und Norden der Fläche, Zaunanlage, Kabelkanal. Die Planung der Maßnahme soll an ein Ingenieurbüro vergeben werden. Die Fläche wird derzeit noch von der Arge Multifunktionsarena als Baustelleneinrichtungsfläche genutzt. Die Fläche steht erst ab 26.07.2004 für die Arbeiten zur Verfügung. Die Fläche muss bis zur ersten Veranstaltung am 10.09.2004 soweit hergestellt sein, dass sie verkehrssicher von den Rettungskräften genutzt werden kann. Die endgültige Herstellung der Fläche erfolgt dann bis zum 17.12.2004. Ohne die Nutzung der Fläche wird einem Betrieb der Multifunktionsarena durch die Rettungskräfte nicht zugestimmt. Im Zuge der Baumaßnahme Innere Verkehrserschließung Messe /Multifunktionsarena erfolgte durch das Amt für Verkehrsmanagement eine bundesweite öffentliche Ausschreibung. Der Auftrag wurde an das unter Berücksichti- gung aller technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte wirtschaftlichste Angebot (§ 25 VOB/A, Ziffer 3, Abs. 3) durch die Arge Oehm / Fonteyne erteilt. Aufgrund der oben beschriebenen besonderen Dringlichkeit der Baumaßnahme soll der Auftrag freihändig nach einem Verhandlungsverfahren (VOB/A §3,4.d) in Höhe von brutto 650.521,83 Euro an die Arge Oehm / Fonteyne vergeben werden. Das Amt 14 hat dem Verhandlungsverfahren zugestimmt und daran teilgenommen. Der Auftrag muss umgehend erteilt werden, damit die Fläche für die Rettungskräfte termingerecht zur Verfügung steht. Die Planung soll an die Ingenieurgesellschaft Czock, Düsseldorf vergeben werden. Die Planungskosten betragen 57. 000,00 Euro. Für die Herstellung der Fläche für Rettungskräfte betragen die Gesamtkosten 707.521,83 Euro. Erläuterung der anfallenden Kosten: Einmalige Kosten Jährlich wiederkehrende Kosten Folgekosten nach Vordruck 20/173 Euro Datum der Fälligkeit Euro Fälligkeit Euro Euro Datum der Fälligkeit 70.572 Erläuterung der vorgesehenen Finanzierung: Erläuterung des zur Beschlussfassung anstehenden Sachverhaltes siehe nächste Seite(n) Im Haushaltsplan 2005 sind unter der Haushaltsstelle 2M 0000 7562 5650 94274 Sportpark Nord, multifunk- tionale Sport- und Veranstaltungsfläche 1.800.000,00 Euro veranschlagt. In diesen Kosten ist die Herr- stellung des Fläche für die Rettungskräfte mit 700.000,00 Euro enthalten. Die Differenz von 7.521,83 Euro kann bei der Herstellung der Restflächen, die ab Januar 2005 ausgebaut werden sollen eingespart werden. RSD Dringend.wpt analog LG 146

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 52/ 72/2004