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AWIR/042/2024
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Beschlussvorlage zur Herbeiführung eines Ausführungs- und
Finanzierungsbeschlusses für die Baureifmachung einer städtischen Fläche im
Bereich „Nach den Mauresköthen„
Fachbereich:
65 - Liegenschaftsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Ausschuss für
Wirtschaftsförderung,
internationale und regionale
Zusammenarbeit
14.01.2025 Vorberatung
Haupt- und Finanzausschuss 27.01.2025 Vorberatung
Rat 06.02.2025 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Ausführung und
Finanzierung der Baureifmachung einer städtischen Fläche im Bereich „Nach den
Mauresköthen" mit einer Gesamtsumme von 23.000.000 EUR (brutto).
Der Rat stimmt der überplanmäßigen Mittelbereitstellung in Höhe von 1.000.000
EUR für das Haushaltsjahr 2025 durch Frau Stadtkämmerin Schneider zu. Die
übrigen benötigten Mittel i.H.v. 22.000.000 EUR werden nach positiver
Beschlussfassung zum Haushalt 2026ff. aufgenommen.
Beschlusslage:
Die Beschlusslage gestaltet sich wie folgt:
- Der Beschluss AWIR/050/2021 zur Baureifmachung der städtischen Flächen
im Bereich „Nach den Mauresköthen" uns Sanierung der PFT- Eintragstelle
vom 16.12.2021.
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- Der Beschluss SEBD/006/2021 Naturnaher Ausbau der Nördlichen Düssel im
Bereich des Glasmacherviertels.
Sachdarstellung:
Kosten
Konsumtive Kosten 23.000.000 EUR
+ investive Kosten ./. EUR
= Gesamtkosten 23.000.000 EUR
jährliche Nettofolgekosten ./. EUR
Die Stadt ist Grundstückseigentümerin der derzeit brachliegenden Flächen „Nach
den Mauresköthen". Der Bereich teilt sich auf in das sogenannte frühere „Lager 61"
(nördlich und westlich der Straße „Nach den Mauresköthen") sowie das ehemalige
„westliche Werksgelände" (südlich/östlich). Das gesamte Gelände des Lagers 61
(Fläche I und II) umfasst eine Größe von ca. 120.000 m². Die östlich gelegene
städtische Fläche „westliches Werksgelände" (Fläche III) umfasst eine Flächengröße
von ca. 63.000 m².
Für die Fläche II ist die Bodenaufbereitung bereits am 12.06.2023 abgeschlossen
worden.
Zur Sicherung der Per- oder Polyfluorierten Tenside (PFT) - Eintragsstelle (Fläche I)
plant das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz eine Oberflächenabdichtung, die
in enger Abstimmung mit dem Sportamt realisiert werden soll (Planung einer
Bezirkssportanlage).
Mit Ratsbeschluss AWIR/050/2021 vom 16.12.2021 wurde die Verwaltung u.a.
beauftragt, ein Untersuchungsprogramm und die Planung der Bodenaufbereitung auf
der Fläche III durchzuführen und die Planung der Bodenaufbereitung auf der Fläche
III fortzuführen.
Ergebnisse der Untersuchungen
Die Ergebnisse der durchgeführten Untersuchungen lassen sich wie folgt
zusammenfassen:
- Auf dem Gelände ist flächendeckend Auffüllungsmaterial mit einer Mächtigkeit
zwischen 2,1 m und 6,5 m vorhanden. Nahezu die gesamte Fläche ist mit
Oberflächenbefestigungen aus Asphalt und/oder Beton in Mächtigkeiten bis zu
60 cm versiegelt.
- Die heterogene Auffüllung besteht aus unterschiedlichsten Materialien wie
Bauschutt, Schlacke, Asche, Glasbruch, Feuerfestmaterial/Schamott,
Kalksteinschotter und ist vermischt mit umgelagertem Boden in Form von
feinsandigem Schluff bzw. schluffigem Sand.
- Auf ca. 2.000 bis 3.000 m² wurde an der Basis der Auffüllung eine Schicht
alter Mineralwolle erkundet, die lungengängige, anorganische Faserstäube
(sogenannte WHO-Fasern) enthält.
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- Das mit 31 Schürfen erkundete Auffüllungsmaterial weist keine PFT
Belastungen > Verwertungskategorie 1 (VK 1) auf.
Baureifmachung
Nach Osten hin grenzt das Glasmacherviertel an. Um auf beiden Seiten eine etwa
identische Böschung zu erreichen und eine sinnvolle Blickbeziehung zwischen
beiden Flächen zu erhalten, ist die Abtragung in diesem Bereich auf die gleiche Höhe
wie die Geländeoberfläche im angrenzenden Teil des Glasmacherviertels, sprich auf
Straßenniveau der Straße Nach den Mauresköthen, beabsichtigt. Dadurch wird auch
die Aufenthaltsqualität auf der Straße Nach den Mauresköthen erhöht, wenn sie nicht
mehr zur Fläche III durch hohe Mauern und Böschungen begrenzt ist.
Mit Ausnahme von einzelnen Bäumen, die aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht
mehr erhalten werden können, bleibt das kleine Wäldchen im Süden am Bahndamm
zunächst bestehen, später ist dort vor allem die Ortsumgehung Gerresheim
vorgesehen. Eine entsprechende Ausgleichsfläche ist mit dem Landesbetrieb Wald
und Holz NRW abgestimmt.
Nutzungsperspektive
Nach der letzten Änderung des Flächennutzungsplanes in d iesem Areal
(APS/014/2022 vom 09.06.2022) besteht folgende Nutzungsperspektive für das o.g.
Grundstück:
- Im westlichen Anschluss an das Glasmacherviertel ist die Offenlegung der
Düssel geplant. Für den „Naturnahen Ausbau der Nördlichen Düssel im
Bereich des Glasmacherviertels (W-0005000000, W-0005000020)" liegt ein
Bedarfsbeschluss, SEBD/006/2021, im Haupt- und Finanzausschuss vom
08.03.2021 vor.
- Weiter westlich ist eine gemischte Baufläche vorgesehen. Durch diese
Darstellung im FNP wird neben einer gewerblichen Entwicklung auch die
Entstehung von Wohnungsbau ermöglicht. Damit wird die Möglichkeit eröffnet,
dass das Glasmacherviertel und der Düsselpark eine Ergänzung durch
Wohnnutzungen finden können. Zudem stellt die gemischte Baufläche die
Übergangzone zwischen der Wohnbaufläche nördlich des Düsselparks und
dem Gewerbegebiet dar. Hierzu bestehen die Ideen:
Entlang der Düssel insb. Wohnen
Nicht-Störende gewerbliche Nutzungen (z.B. Life-Science, Forschung
und Entwicklung, Co-Working, Gastronomie, Dienstleistungen)
Ergänzende soziale Nutzungen
- Entlang der Straße Nach den Mauresköthen ist ein Gewerbegebiet
vorgesehen. Hier sollten insbesondere Handwerksbetriebe untergebracht
werden, - und flächeneffiziente bauliche Lösungen sind sinnvoll. Das Ziel ist
dort eine Mischung aus Handwerk und anderen Branchen in
mehrgeschossigen Gewerbehöfen zu realisieren.
- Insgesamt wird eine ganzheitliche Planung und aufeinander abgestimmte
Entwicklung dieses Bereichs als innovatives Quartier für Wohnen, Freizeit und
Arbeiten angestrebt.
- Im südlichen Bereich des Grundstücks ist die Ortsumgehung Gerresheim
beabsichtigt.
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Gesamtkosten
konsumtiv (Euro) Investiv (Euro)
Baustelleneinrichtung
incl. Vorhaltung,
Erdarbeiten, Aufbereitung,
Entsorgung
Allgemeinkosten
(Planung, Bauleitung,
fachgutachterliche
Begleitung und Analytik,
SiGeKo etc.)
621.364,10
zzgl. 19 % MWSt: 3.659.495,80
Zwischensumme brutto 22.920.000,00
Gesamtkosten (brutto)
Terminplan
Für die Planung und anschließende Durchführung der Aufbereitungsarbeiten ist ein
Zeitrahmen von 30 Monaten vorgesehen, wovon 12 Monate auf die Vorbereitung,
Bauantragsstellung und Ausschreibung sowie 18 Monate auf die Durchführung der
Arbeiten entfallen. Mit der Durchführung der Arbeiten sollte im 1. Quartal 2026
begonnen werden können.
Finanzierung
Der Finanzmittelbedarf i.H.v. 23.000.000,00 € teilt sich wie folgt auf die
Haushaltsjahre auf:
Auftragssachkonto:
Jahr 2025
Mittelbereitstellung
Jahr 2026
Mittelbereitstellung
Jahr 2027
Mittelbereitstellung
Amt 65 Produkt
1111106, PSP -
Element
1.10.11.111.06,
Für die Finanzierung der Maßnahme ist die Aufnahme externer Investitions- und/oder
Liquiditätskredite mit entsprechenden Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt
erforderlich.
Eine mittelfristige (Teil-) Refinanzierung dieser Kosten ist aus der
Grundstücksaktivierung vorgesehen. Es wird auf die o.g. Ausführungen hingewiesen.
Erfüllung der Voraussetzungen des §13 KomHVO
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BIC-Empfehlung am: 20.11.2024
RPA Prüfung am: 03.12.2024
Kämmerei geprüft am: 05.12.2024
Zustimmung der Kämmerin am: 05.12.2024
Anlagen:
1. Lageplan