Beschlussvorlage Aktenzeichen AWIR/042/2024

Beschlussvorlage zur Herbeiführung eines Ausführungs- und Finanzierungsbeschlusses für die Baureifmachung einer städtischen Fläche im Bereich „Nach den Mauresköthen“

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
2Dokumente 21. November 2024veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Ausführung und Finanzierung der Baureifmachung einer städtischen Fläche im Bereich „Nach den Mauresköthen" mit einer Gesamtsumme von 23.000.000 EUR (brutto).

Der Rat stimmt der überplanmäßigen Mittelbereitstellung in Höhe von 1.000.000 EUR für das Haushaltsjahr 2025 durch Frau Stadtkämmerin Schneider zu. Die übrigen benötigten Mittel i.H.v. 22.000.000 EUR werden nach positiver Beschlussfassung zum Haushalt 2026ff. aufgenommen.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Kosten Konsumtive Kosten 23.000.000 EUR + investive Kosten ./. EUR = Gesamtkosten 23.000.000 EUR jährliche Nettofolgekosten ./. EUR Die Stadt ist Grundstückseigentümerin der derzeit brachliegenden Flächen „Nach den Mauresköthen". Der Bereich teilt sich auf in das sogenannte frühere „Lager 61" (nördlich und westlich der Straße „Nach den Mauresköthen") sowie das ehemalige „westliche Werksgelände" (südlich/östlich). Das gesamte Gelände des Lagers 61 (Fläche I und II) umfasst eine Größe von ca. 120.000 m². Die östlich gelegene städtische Fläche „westliches Werksgelände" (Fläche III) umfasst eine Flächengröße von ca. 63.000 m².

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 21. November 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Nach den Mauresköthen – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

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Dokumenttexte

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AWIR/042/2024 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Beschlussvorlage zur Herbeiführung eines Ausführungs- und Finanzierungsbeschlusses für die Baureifmachung einer städtischen Fläche im Bereich „Nach den Mauresköthen„ Fachbereich: 65 - Liegenschaftsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Ausschuss für Wirtschaftsförderung, internationale und regionale Zusammenarbeit 14.01.2025 Vorberatung Haupt- und Finanzausschuss 27.01.2025 Vorberatung Rat 06.02.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Ausführung und Finanzierung der Baureifmachung einer städtischen Fläche im Bereich „Nach den Mauresköthen" mit einer Gesamtsumme von 23.000.000 EUR (brutto). Der Rat stimmt der überplanmäßigen Mittelbereitstellung in Höhe von 1.000.000 EUR für das Haushaltsjahr 2025 durch Frau Stadtkämmerin Schneider zu. Die übrigen benötigten Mittel i.H.v. 22.000.000 EUR werden nach positiver Beschlussfassung zum Haushalt 2026ff. aufgenommen. Beschlusslage: Die Beschlusslage gestaltet sich wie folgt: - Der Beschluss AWIR/050/2021 zur Baureifmachung der städtischen Flächen im Bereich „Nach den Mauresköthen" uns Sanierung der PFT- Eintragstelle vom 16.12.2021. Seite 2 - Der Beschluss SEBD/006/2021 Naturnaher Ausbau der Nördlichen Düssel im Bereich des Glasmacherviertels. Sachdarstellung: Kosten Konsumtive Kosten 23.000.000 EUR + investive Kosten ./. EUR = Gesamtkosten 23.000.000 EUR jährliche Nettofolgekosten ./. EUR Die Stadt ist Grundstückseigentümerin der derzeit brachliegenden Flächen „Nach den Mauresköthen". Der Bereich teilt sich auf in das sogenannte frühere „Lager 61" (nördlich und westlich der Straße „Nach den Mauresköthen") sowie das ehemalige „westliche Werksgelände" (südlich/östlich). Das gesamte Gelände des Lagers 61 (Fläche I und II) umfasst eine Größe von ca. 120.000 m². Die östlich gelegene städtische Fläche „westliches Werksgelände" (Fläche III) umfasst eine Flächengröße von ca. 63.000 m². Für die Fläche II ist die Bodenaufbereitung bereits am 12.06.2023 abgeschlossen worden. Zur Sicherung der Per- oder Polyfluorierten Tenside (PFT) - Eintragsstelle (Fläche I) plant das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz eine Oberflächenabdichtung, die in enger Abstimmung mit dem Sportamt realisiert werden soll (Planung einer Bezirkssportanlage). Mit Ratsbeschluss AWIR/050/2021 vom 16.12.2021 wurde die Verwaltung u.a. beauftragt, ein Untersuchungsprogramm und die Planung der Bodenaufbereitung auf der Fläche III durchzuführen und die Planung der Bodenaufbereitung auf der Fläche III fortzuführen. Ergebnisse der Untersuchungen Die Ergebnisse der durchgeführten Untersuchungen lassen sich wie folgt zusammenfassen: - Auf dem Gelände ist flächendeckend Auffüllungsmaterial mit einer Mächtigkeit zwischen 2,1 m und 6,5 m vorhanden. Nahezu die gesamte Fläche ist mit Oberflächenbefestigungen aus Asphalt und/oder Beton in Mächtigkeiten bis zu 60 cm versiegelt. - Die heterogene Auffüllung besteht aus unterschiedlichsten Materialien wie Bauschutt, Schlacke, Asche, Glasbruch, Feuerfestmaterial/Schamott, Kalksteinschotter und ist vermischt mit umgelagertem Boden in Form von feinsandigem Schluff bzw. schluffigem Sand. - Auf ca. 2.000 bis 3.000 m² wurde an der Basis der Auffüllung eine Schicht alter Mineralwolle erkundet, die lungengängige, anorganische Faserstäube (sogenannte WHO-Fasern) enthält. Seite 3 - Das mit 31 Schürfen erkundete Auffüllungsmaterial weist keine PFT Belastungen > Verwertungskategorie 1 (VK 1) auf. Baureifmachung Nach Osten hin grenzt das Glasmacherviertel an. Um auf beiden Seiten eine etwa identische Böschung zu erreichen und eine sinnvolle Blickbeziehung zwischen beiden Flächen zu erhalten, ist die Abtragung in diesem Bereich auf die gleiche Höhe wie die Geländeoberfläche im angrenzenden Teil des Glasmacherviertels, sprich auf Straßenniveau der Straße Nach den Mauresköthen, beabsichtigt. Dadurch wird auch die Aufenthaltsqualität auf der Straße Nach den Mauresköthen erhöht, wenn sie nicht mehr zur Fläche III durch hohe Mauern und Böschungen begrenzt ist. Mit Ausnahme von einzelnen Bäumen, die aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht mehr erhalten werden können, bleibt das kleine Wäldchen im Süden am Bahndamm zunächst bestehen, später ist dort vor allem die Ortsumgehung Gerresheim vorgesehen. Eine entsprechende Ausgleichsfläche ist mit dem Landesbetrieb Wald und Holz NRW abgestimmt. Nutzungsperspektive Nach der letzten Änderung des Flächennutzungsplanes in d iesem Areal (APS/014/2022 vom 09.06.2022) besteht folgende Nutzungsperspektive für das o.g. Grundstück: - Im westlichen Anschluss an das Glasmacherviertel ist die Offenlegung der Düssel geplant. Für den „Naturnahen Ausbau der Nördlichen Düssel im Bereich des Glasmacherviertels (W-0005000000, W-0005000020)" liegt ein Bedarfsbeschluss, SEBD/006/2021, im Haupt- und Finanzausschuss vom 08.03.2021 vor. - Weiter westlich ist eine gemischte Baufläche vorgesehen. Durch diese Darstellung im FNP wird neben einer gewerblichen Entwicklung auch die Entstehung von Wohnungsbau ermöglicht. Damit wird die Möglichkeit eröffnet, dass das Glasmacherviertel und der Düsselpark eine Ergänzung durch Wohnnutzungen finden können. Zudem stellt die gemischte Baufläche die Übergangzone zwischen der Wohnbaufläche nördlich des Düsselparks und dem Gewerbegebiet dar. Hierzu bestehen die Ideen:  Entlang der Düssel insb. Wohnen  Nicht-Störende gewerbliche Nutzungen (z.B. Life-Science, Forschung und Entwicklung, Co-Working, Gastronomie, Dienstleistungen)  Ergänzende soziale Nutzungen - Entlang der Straße Nach den Mauresköthen ist ein Gewerbegebiet vorgesehen. Hier sollten insbesondere Handwerksbetriebe untergebracht werden, - und flächeneffiziente bauliche Lösungen sind sinnvoll. Das Ziel ist dort eine Mischung aus Handwerk und anderen Branchen in mehrgeschossigen Gewerbehöfen zu realisieren. - Insgesamt wird eine ganzheitliche Planung und aufeinander abgestimmte Entwicklung dieses Bereichs als innovatives Quartier für Wohnen, Freizeit und Arbeiten angestrebt. - Im südlichen Bereich des Grundstücks ist die Ortsumgehung Gerresheim beabsichtigt. Seite 4 Gesamtkosten konsumtiv (Euro) Investiv (Euro) Baustelleneinrichtung incl. Vorhaltung, Erdarbeiten, Aufbereitung, Entsorgung Allgemeinkosten (Planung, Bauleitung, fachgutachterliche Begleitung und Analytik, SiGeKo etc.) 621.364,10 zzgl. 19 % MWSt: 3.659.495,80 Zwischensumme brutto 22.920.000,00 Gesamtkosten (brutto) Terminplan Für die Planung und anschließende Durchführung der Aufbereitungsarbeiten ist ein Zeitrahmen von 30 Monaten vorgesehen, wovon 12 Monate auf die Vorbereitung, Bauantragsstellung und Ausschreibung sowie 18 Monate auf die Durchführung der Arbeiten entfallen. Mit der Durchführung der Arbeiten sollte im 1. Quartal 2026 begonnen werden können. Finanzierung Der Finanzmittelbedarf i.H.v. 23.000.000,00 € teilt sich wie folgt auf die Haushaltsjahre auf: Auftragssachkonto: Jahr 2025 Mittelbereitstellung Jahr 2026 Mittelbereitstellung Jahr 2027 Mittelbereitstellung Amt 65 Produkt 1111106, PSP - Element 1.10.11.111.06, Für die Finanzierung der Maßnahme ist die Aufnahme externer Investitions- und/oder Liquiditätskredite mit entsprechenden Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt erforderlich. Eine mittelfristige (Teil-) Refinanzierung dieser Kosten ist aus der Grundstücksaktivierung vorgesehen. Es wird auf die o.g. Ausführungen hingewiesen. Erfüllung der Voraussetzungen des §13 KomHVO Seite 5 BIC-Empfehlung am: 20.11.2024 RPA Prüfung am: 03.12.2024 Kämmerei geprüft am: 05.12.2024 Zustimmung der Kämmerin am: 05.12.2024 Anlagen: 1. Lageplan

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen AWIR/042/2024