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Title: S:\RSD\Test_Konvertierung\Prod Archiv\Vorlagen\2004\61_ 140_2004_19525.wpd
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00073414.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 13:13:35 GMT
Number of Pages: 12
Markdown Content:
Ö Vorlagen - Nr. 61/ 140/2004
> 1Mitwirkung des OVA bei verkehrsplanerischen Angelegenheiten 2Mitwirkung des AWM bei allen wohnungsrelevanten Vorhaben/Maßnahmen
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Beschlussvorlage Betrifft:
FNP-Änderung Nr. 85 - Hohenzollernallee -Aufstellung; Absehen von der frühzeitigen Bürgerbeteiligung; Bericht Trägerbeteiligung; öffentliche Auslegung (Neufassung der Vorlage Nr. 61/ 97/2004)
Beschlussdarstellung:
” BV Die Bezirksvertretung 02 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 85 (Entwurf) -Hohenzollernallee - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
” OVA 1 D e r O r d n u n g s - u n d V e r k e h r s a u s s c h u s s s t i m m t d e r Flächennutzungsplanänderung Nr. 85 (Entwurf) - Hohenzollernallee - im Rahmen seiner Mitwirkung gem. § 12 Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung zu und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
” AWM 2 Der Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung wird hiermit gem. § 20 Abs. 3 Nr. 1 der Zuständigkeitsordnung zu o. g. Punkten angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
” APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt, für ein Gebiet beiderseits der Hohenzollernallee - maßgebend ist der räumliche Geltungsbereich des nachfolgend genannten Planes, der Bestandteil dieses Beschlusses ist -die Flächennutzungsplanänderung Nr. 85 (Entwurf) - Hohenzollernallee - gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das “Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz” vom 27.07.2001 (BGBl. I S. 1950) aufzustellen, die vorrangig folgende Planungsziele zur Grundlage haben soll: - Ausweisung von Kerngebiet - Ausweisung von Gewerbegebiet - Ausweisung von Wohngebiet - Ausweisung von Grünfläche RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 61/ 140/2004
Seite 2 von 12 - Ausweisung von Verkehrsfläche II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt, von der gemäß § 3 (1) BauGB durchzuführenden frühzeitigen Bürgerbeteiligung abzusehen. III. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis von dem Bericht über die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange aufgrund § 4 BauGB gemäß Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage. IV. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt der Flächennutzungsplanänderung Nr. 85 (Entwurf) - Hohenzollernallee -und dem Erläuterungsbericht für die öffentliche Auslegung vorbehaltlich der Zustimmung des OVA gemäß § 3 (2) BauGB zu. Sofern keine Anregungen erhoben werden, empfiehlt der APS dem Rat, d e n v o r l i e g e n d e n E n t wu r f a l s P l a n z u r Ä n d e r u n g d e s Flächennutzungsplanes zu beschließen. Von der Anwendung des § 3 (1) BauGB wird gemäß § 3 (1) Nr. 2 BauGB abgesehen, da die Unterrichtung der Bürgerinnen und Bürger sowie die Erörterung der Planungsabsichten bereits auf der Grundlage des Rahmenplanes Schlüterstraße stattgefunden hat.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 23.06.04 -/- 2Ordnungs- und Verkehrsausschuss -/- 1 -/-2Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung -/- 1 -/-21) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Anlagen:
Nr. Ort Anlage 1 beigefügt Bericht Trägerbeteiligung 2 beigefügt Erläuterungsbericht
Alternative:
Keine
Amt:
Stadtplanungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Oberbürgermeister Erwin RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 61/ 140/2004
Seite 3 von 12 Ö Vorlagen - Nr. 61/ 140/2004
Seite 4 von 12 Anlage 1 zur Vorlage Nr. 61/140/2004
I. Liste der Träger öffentlicher Belange, die Änderungswünsche zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 85 (Vorentwurf) - Hohenzollernallee -vorgebracht haben:
1. Rheinische Bahngesellschaft Postfach 10 42 63 40333 Düsseldorf 2. Eisenbahn-Bundesanstalt Werkstattstraße 102 50733 Köln Ö Vorlagen - Nr. 61/ 140/2004
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II. Behandlung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 85 (Vorentwurf) - Hohenzollernallee -
Zu 1.: Nach dem Kenntnisstand der Rheinbahn war bisher auf der Fläche der Bahnanlagen parallel zur Schlüterstraße die Trasse für eine Stadtbahn- bzw. Straßenbahnstrecke vorgesehen. Diese sollte zur Erschließung der östlich davon liegenden Gewerbegebiete dienen. In der Flächennutzungsplanänderung ist dies nicht zu erkennen.
Stellungnahme der Verwaltung: Der am 20.03.2003 beschlossene Nahverkehrsplan enthält eine als Option dargestellte Führung der Stadtbahn in o. g. Bereich. Im integrierten Gesamtverkehrsplan ist diese Führung nicht mehr dargestellt, sondern nur die außerhalb der 85. FNP-Änderung dargestellte Führung auf der Grafenberger Allee bis zur Schlüterstraße.
Zu 2.: Unter der Voraussetzung, dass die Bahnflächen entwidmet sind, bestehen seitens des Eisenbahn-Bundesamtes keine Bedenken.
Stellungnahme der Verwaltung: Die Stadtverwaltung steht in engem Kontakt mit der Aurelis Real Estate GmbH & Co. KG als Flächeneigner sowie mit der DB Service Immobilien GmbH, die im Zuge des B-Plan-Verfahrens beteiligt wurden mit dem Ziel, eine Entwidmung herbeizuführen. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 140/2004
Seite 6 von 12 Stand: 04.06.2004, Anlage zur Vorlage Nr. 61/140/2004 Anlage zur Vorlage Nr. 61/140/2004
## E r l ä u t e r u n g s b e r i c h t zur 85. Änderung des Flächennutzungsplanes (Entwurf) - Hohenzollernallee -Stadtbezirk 2 Stadtteil Flingern Nord
1. Lage des Plangebietes, Geltungsbereich Das Plangebiet reicht im Norden von der Dinnendahlstraße und der bereits ausgebauten Metrostraße bis zur nördlich der Eythstraße bestehenden Einfamilienhausbebauung im Süden. Im Osten wird es durch die Wohnsiedlung „Märchenland“ und Grünflächen begrenzt, und im Süd-Westen durch die Schlüterstraße. Die westliche Grenze bilden die Gütergleisflächen des ehemaligen Güterbahnhofs Grafenberg, die zusammen mit den Aufbauten Bestandteil des Plangebietes sind. 2. Gegenwärtige Flächennutzung Das Gebiet weist zur Zeit folgende Nutzungen auf: - Wohnbebauung zwischen Dinnendahlstraße und Daelenstraße - ungenutzte Brachflächen im mittleren Bereich - Grünflächen im Dreieck zwischen Daelenstraße und Neumannstraße, um die denkmalgeschützten Gebäude des ehemaligen Hohenzollernwerkes herum sowie Grünflächen im Bereich von zwei schützenswerten Bauensembles an der südlichen Grenze des Plangebietes, nördlich Edisonplatz - einige Dauerkleingärten im äußersten Nordosten Ö Vorlagen - Nr. 61/ 140/2004 - 7 -Stand: 04.06.2004, Anlage zur Vorlage Nr. 61/140/2004 - Industriegebiet / Gewerbegebiet im übrigen Plangebiet (aufgegebene Industrieanlagen, die brachliegen oder zwischengenutzt werden) - Gütergleisflächen im Westen (überwiegend außer Betrieb) 3. Planungsrechtlich bedeutsame Darstellungen und Bindungen Der Flächennutzungsplan stellt im nördlichen Bereich Industriegebiet und im südlichen Bereich Gewerbegebiet dar. Im äußersten Nordosten ist ein kleiner Teil als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage und im Westen sind Bahnanlagen dargestellt. Im Bebauungsplan Nr. 5778/19 und im Bebauungsplan-Text für den Stadtbezirk 2 ist Industriegebiet ausgewiesen. Der Bebauungsplan Nr. 5779/30 setzt in der Nordostecke Dauerkleingärten fest. Die fast vollständig freigewordenen Güterbahnhofsflächen und das Brachfallen dieses ehemaligen bedeutenden Industriekomplexes im Stadtteil Flingern-Nord haben dazu geführt, dass ein städtebaulicher Rahmenplan erarbeitet wurde. Der Rahmenplan “Schlüterstraße” weist für das Plangebiet im nördlichen Bereich Gewerbegebiet, in der Mitte Kerngebiete und im Süden allgemeine Wohngebiete aus. Des weiteren sieht der Rahmenplan eine östliche Entlastungsachse in Form der Verlängerung der Simrockstraße nach Süden vor. Die Entlastungsstraße endet im Rahmenplan vor dem Grundstück eines ehemaligen Gewerbebetriebes am südlichen Plangebietsrand. Langfristig ist laut Aussage des Rahmenplanes eine Fortführung bis zum Hellweg und darüber hinaus bis zur Ronsdorfer Straße vorgesehen. 4. Ziele der Raumordnung und Landesplanung Gemäß den zeichnerischen Darstellungen des Gebietsentwicklungsplanes (GEP) liegt das o. a. Plangebiet im “allgemeinen Siedlungsbereich” (ASB). Der westliche Teil der Neumannstraße (geplante Hohenzollernallee) ist im GEP als Schienenweg für den überregionalen und regionalen Verkehr dargestellt. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat die Anfrage bezüglich der Ziele der Raumordnung und Landesplanung gemäß § 20 Landesplanungsgesetz (LplG) positiv beantwortet, nachdem eine Einigung über die Gliederung der MK-Gebiete erzielt worden ist. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 140/2004 - 8 -Stand: 04.06.2004, Anlage zur Vorlage Nr. 61/140/2004 5. Ziele der Flächennutzungsplanänderung Die 85. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst den südlichen Teil des Rahmenplangebietes . Sie führt für diesen Bereich die Umsetzung des Rahmenplanes fort und dient im Wesentlichen folgenden Zielen: - Darstellung von Kerngebiet - Darstellung von Gewerbegebiet - Darstellung und Sicherung von Wohngebieten - Darstellung von Grünfläche - Darstellung von Verkehrsfläche. 5.1 Darstellung von Kerngebiet Aufgrund der zentralen Lage der Flächen, ihrer infrastrukturellen Ausstattung (vorhanden und geplant) und ihrer Arbeitsmarktbedeutung hat die Stadt Düsseldorf nördlich des Geltungsbereiches der 85. FNP-Änderung einen neuen Siedlungsschwerpunkt (SSP) “Grafenberger Allee” im Rahmen der 43. Änderung des FNP dargestellt. Dort wird der großflächige Einzelhandel nahe am Siedlungsschwerpunkt konzentriert. Im Plangebiet der 85. Flächennutzungsplanänderung wird großflächiger Einzelhandel in dem parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan ausgeschlossen, da die Kerngebietsflächen im Plangebiet vorrangig Büronutzungen dienen sollen. Die Kerngebietsflächen sind angelagert an die Stadtradiale Grafenberger Allee, die sich in den letzten Jahren zu einem wichtigen und hochverdichteten Dienstleistungsstandort entwickelt hat. In Zuordnung zu den angrenzenden Hauptverkehrsstraßen wird hier der Arbeitsplatzentwicklung Vorrang vor der Wohnentwicklung eingeräumt, so dass überwiegend Kerngebiete (MK) dargestellt werden. Anlässlich konkreter Neuordnungs- und Entwicklungsabsichten eines Investors sollen auf der Grundlage des Rahmenplans die bisher als Gewerbegebiet dargestellten Flächen nunmehr als Kerngebiet ausgewiesen werden. Dieses Ziel beinhaltet die Bildung eines städtebaulichen Schwerpunktes im Dienstleistungsbereich mit Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäuden. Die Kerngebietsdarstellung ermöglicht durch Konkretisierung im Bebauungsplan auch die Entwicklung von Wohnbüros (Freiberufler, Informationstechnologie). Jedoch wird der künftige Wohnanteil keine quantitative Durchmischung annehmen. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 140/2004 - 9 -Stand: 04.06.2004, Anlage zur Vorlage Nr. 61/140/2004 Ö Vorlagen - Nr. 61/ 140/2004 - 10 -Stand: 04.06.2004, Anlage zur Vorlage Nr. 61/140/2004 Der parallel zu dieser FNP-Änderung entwickelte Bebauungsplan regelt durch eine Gliederung des Kerngebietes den Umfang der zulässigen Wohnnutzung. 5.2 Darstellung von Gewerbegebiet In Fortsetzung der nördlich des Plangebietes vorhandenen Gewerbeflächen werden die bisher als Industriegebiet dargestellten Flächen jetzt als Gewerbegebiet ausgewiesen. Unmittelbar angrenzend an die vorhandenen Wohnhäuser (Meisterhäuser) an der Daelenstraße und gegenüber von Kerngebieten, in denen auch Wohnnutzung untergebracht werden soll, werden die gewerblichen Nutzungen in dem parallel geführten Bebauungsplan auf solche beschränkt, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Dadurch soll eine unzumutbare Beeinträchtigung der Wohnnutzung vermieden werden. 5.3 Darstellung von Wohngebieten Im südlichen Bereich, wo dies auch aus Immissionsschutzgründen möglich und vertretbar ist, soll Geschosswohnungsbau und verdichteter Einfamilienhausbau als Übergang zu den dort angrenzenden Wohnvierteln entstehen. Dadurch wird die vorhandene Wohnbaufläche südlich des Plangebietes an der Eythstraße und gegenüber der Schule an der Schlüterstraße nach Norden hin ergänzt. Die vorhandenen Wohnhäuser an der Daelenstraße werden durch die Darstellung als Wohnbaufläche gesichert. 5.4 Darstellung von Grünfläche Im Westen des Plangebietes entfällt die Darstellung von Bahnflächen im Bereich des ehemaligen Güterbahnhofs Grafenberg und der nicht mehr im Betrieb befindlichen Gütergleisflächen. Diese Fläche wird jetzt als Grünfläche (Parkanlage) dargestellt, da langfristig eine Grünverbindung von der Bruchstraße zum Zoopark angestrebt wird. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 140/2004 - 11 -Stand: 04.06.2004, Anlage zur Vorlage Nr. 61/140/2004 5.5 Fläche für einen örtlichen Hauptverkehrszug Aufgrund der erheblichen Entwicklungspotentiale in den ehemalig industriell genutzten Gebieten östlich der Düsseldorfer Innenstadt (Entwicklungsbereich nördliches Rath, Bereich Stadtwerke / AWISTA, ehemalige Vereinigte Kesselwerke / Internationales Handelszentrum) soll langfristig eine neue innerörtliche Hauptverkehrsstraße zur Abwicklung der zusätzlichen Verkehre durch die östlichen Stadtteile geführt werden. In diesem Zusammenhang werden derzeit die Ortsumgehung Rath, die L 404n (Gerresheim, Ausbau Dreherstraße, Torfbruch) einschließlich des Um- und Ausbaus der Ronsdorfer Straße sowie die Ortsumgehung Oberbilk geplant. Einen wesentlichen Abschnitt dieser neuen Hauptverbindung stellt die Verlängerung der Simrockstraße (L 392) im östlichen Bereich der Flächennutzungsplanänderung dar. Daher erfolgt hier die Fortführung der Darstellung der Fläche für einen überörtlichen Hauptverkehrszug, der schon in der nördlich angrenzenden 43. Flächennutzungsplanänderung ausgewiesen wurde. Der Verkehrsentwicklungsplan wird endgültige Aussagen zur Gesamttrasse treffen. Die Konkretisierung der Straßenplanung erfolgt durch Bebauungspläne. Die straßenverkehrliche Erschließung des Plangebietes wird über die Schlüterstraße und eine Anbindung an die neue Hauptverkehrsstraße (verlängerte Simrockstraße) sowie die Hans-Günther-Sohl-Straße gesichert. Die Erschließung des Plangebietes durch die auf dem Hellweg verkehrenden Buslinien 725 und 737 ist heute unzureichend, da weite Teile nicht im Einzugsgebiet der vorhandenen Haltestellen liegen. Dies gilt weiterhin nach dem geplanten Ausbau der Stadtbahnstrecke Grafenberger Allee zur Stadtbahn; daher wird ergänzend laut Nahverkehrsplan eine ÖPNV- Linie durch das Rahmenplangebiet angestrebt. Dies wird erforderlich, um das übergeordnete Straßennetz
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