Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 178 140/2004

Bauantrag Am Silberberg 7

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Am Silberberg 7 · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug 1Dokument 23. Juni 2004veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

Die Bezirksvertretung 8 beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze und der zulässigen Geschossflächenzahl (GFZ).

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

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Ö Vorlagen - Nr. 178 140/2004 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Bauantrag Am Silberberg 7 -- Neubau einer Stadtvilla mit einer Einliegerwohnung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 8 beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze und der zulässigen Geschossflächenzahl (GFZ). Sachdarstellung: Das Baugrundstück liegt im Bereich des qualifizierten Bebauungsplans 6275/01, der ein reines Wohngebiet und u.a. Baugrenzen und eine GFZ von 0,3 festsetzt. Geplant ist, das vorhandene Einfamilienhaus abzubrechen und ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung zu errichten. Es ist ein L-förmiger Baukörper in eingeschossiger Bauweise mit Satteldach mit einer Dachneigung von 25° geplant. Durch die Art und die Anordnung des Baukörpers wird die überbaubare Fläche nicht ausgenutzt. Um das Bauvorhaben genehmigen zu können, sind aber Befreiungen nach dem Baugesetzbuch erforderlich, da im hinteren Bereich die Baugrenze um 1,50 m auf einer Länge von 3 m überschritten wird, außerdem wird die zulässige GFZ von 0,3 geringfügig um 0,04 überschritten. Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Erteilung der Befreiungen, da diese geringfügig sind, die Grundzüge der Planung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen nicht berührt werden und die Befreiungen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind. Die notwendigen Stellplätze werden auf dem Baugrundstück nachgewiesen. Schützenswerte Bäume werden durch das Bauvorhaben nicht berührt. Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da Befreiungen nach dem Baugesetzbuch erforderlich sind und das Grundstück größer als 1.000 m² ist. Anlage: Lageplan RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 178 140/2004 Seite 2 von 2 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 8 08.07.04 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: Keine Amt: Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin RSD AllVorlg.WPT

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 178 140/2004