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FDP-Fraktion im Rat der Ö Vorlagen - Nr.01/ 140/2004
Landeshauptstadt Düsseldorf Düsseldorf, 07. Juni 04
Marktplatz 3 40213 Düsseldorf Telefon 0211 89-23124 FAX 0211/ 89-29438
Herrn Oberbürgermeister
Joachim Erwin
Antrag
Antrag der FDP-Ratsfraktion: Qualifizierte Sicherheit in Düsseldorf
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir bitten Sie, nachstehenden Antrag "Qualifizierte Sicherheit in Düsseldorf!" auf die
Tagesordnung der Ratssitzung am 17. Juni 2004 zu setzen und zur Abstimmung zu
bringen.
Der Rat möge beschließen:
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf erneuert seinen Appell vom 19. 03.1998 an die
Landesregierung und den Landtag Nordrhein-Westfalen, das Polizeigesetz des Landes
dahingehend zu ändern, dass - wie bis zur Änderung dieses Gesetzes am 7.2.1990 - zum
Aufgabenbereich der Polizei nicht nur die Gefahrenabwehr für die öffentliche Sicherheit
gehört, sondern expressis verbis auch diejenige für die öffentliche Ordnung. Die §§ 1 Abs.
1 Satz 1, 8 Abs. 1 und 45 Abs. 1 Nr. 3 des Polizeigesetzes NRW sollen entsprechend
geändert werden. Analoges gilt bzgl. § 16 Abs. 2 Satz 4 des Polizeiorganisationsgesetzes
NRW (POG NRW).
Darüber hinaus fordert der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf die Landesregierung auf,
möglichst umgehend einen Maßnahmeplan zur Stärkung der Effizienz der Polizei NRW
zur Bekämpfung der Kriminalität, zur Aufklärung von Verbrechen und Vergehen und zur
polizeilichen Kriminalprävention zu erarbeiten und vorzulegen.
Voraussetzungen für eine Effizienzsteigerung sind insbesondere:
Eine optimale Ausstattung der Polizei mit neuen Medien der Informati-
onstechnologie, insbesondere eine Ablösung des heutigen analogen
Funksprechsystems durch ein modernes digitales System, eine wesent-
liche Aufstockung der Anzahl der polizeilichen Dienstkräfte in NRW,
strukturelle und organisatorische Maßnahmen zur Verstärkung der Präsenz
vor Ort.
Eine wirkungsvolle Bekämpfung setzt voraus, dass Verbrechen und Vergehen in
möglichst hoher Zahl und in möglichst kurzer Zeit aufgeklärt werden. Die Erhöhung
der Aufklärungsquote hängt aber wesentlich von der Anzahl der zur Verfolgung von
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Verbrechen und Vergehen eingesetzten Beamten ab.
Anerkennend wird festgestellt, dass die Kriminalitätszahlen, bei denen sich die Bürger
besonders sorgen, gesunken sind: Einbruch, Raub, Körperverletzung oder Diebstahl aus
Autos sind mit enormen zusätzlichen Anstrengungen der Polizei bekämpft worden.
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf fordert die Organe des Städtetages NRW,
insbesondere die vom Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf in deren Hauptver-
sammlung entsandten Delegierten, auf, ebenfalls mit Nachdruck gegenüber der Lan-
desregierung und dem Land NRW darauf hin zu wirken, dass landesweit ent- sprechende
Maßnahmen bzw. Regelungen getroffen werden.
In einem vierten Schritt zur Stärkung der Effizienz des Städtischen Ordnungs- und
Servicedienstes (OSD) wird die Anzahl der Außendienst-Einsatzkräfte des OSD
von derzeit 80 um weitere 50 % auf insgesamt 120 erhöht, und zwar insbesondere
zur weiteren Ausweitung der Tätigkeit des OSD in den Randlagen der Innenstadt
und in den Stadtteilen. Erforderlichenfalls sind Neueinstellungen vorzunehmen. -
Gegebenenfalls soll die Zahl der Einsatzkräfte des OSD in Düsseldorf ab 2006
situationsabhängig erhöht werden.
Das Ausbildungs- und Qualifizierungskonzept für vorhandene und neu ein-
zustellende OSD-Kräfte soll kontinuierlich optimiert und neuen Erfordernissen
angepaßt werden. Einstellungsvoraussetzungen sind dabei u.a.:
Eine abgeschlossene Berufsausbildung,
ausgeprägte Teamfähigkeit,
soziale Kompetenz,
hohe Kommunikationsfähigkeit,
sicheres Auftreten und Verhalten,
gute Umgangsformen,
gepflegtes Erscheinungsbild.
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen:
Die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische
Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten,
gerichtlich nicht vorbestraft sein und/oder gegen sie kein gerichtliches Straf- bzw.
Ermittlungsverfahren anhängig sein und
nach ihren charakterlichen und geistigen Anlangen für den Ordnungsdienst
geeignet sein.
Die Eignungsprüfung findet (wenn möglich) an einer Polizeischule in NRW statt. Zur
Prüfung gehören unbedingt:
Überprüfung des logisch-analytischen Denkens, der Urteilsfähigkeit, der
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Problemlösungsfähigkeit und des Abstraktionsvermögens. Selbsteinschätzung u.a. zur emotionalen Kontrolle und zu Stressreaktionen. Überprüfung der sozialen und kommunikativen Kompetenz. Die Ausbildung umfasst die Dauer von 12 Monaten, wobei die ersten drei Monate
als Blockunterricht (wenn möglich) auf einer Polizeischule in NRW erteilt werden.
Die Ausbildung endet mit einer Abschlussprüfung (wenn möglich) an einer Po-
lizeischule.
Die Verwaltung wird zur Prüfung der Möglichkeiten zur Erweiterung
flankierender kommunaler Angebote zur Unterstützung von Bürgerinnen und
Bürgern, die Opfer krimineller Handlungen geworden sind oder als deren
Angehörige hiervon betroffen sind, beauftragt.
Bedarf und Möglichkeiten der Videoüberwachung im öffentlichen Raum
sind erst nach Auswertung des Modelversuches zur Videoüberwachung
durch die Düsseldorfer Polizei zu diskutieren.
Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, einen Amts- und Dezer-
natsbereiche übergreifenden Katalog an vorhandenen und ergänzenden
neuen kriminalpräventiven Maßnahmen zu erarbeiten, diesen mit dem
Arbeitskreis Vorbeugung und Sicherheit abzustimmen und dem OVA bis
Anfang 2005 zur Erörterung und Beschlussfassung vorzulegen.
Die Begründung erfolgt mündlich in der Ratssitzung am 17.06.2004.
Mit freundlichen Grüßen
gez. gez.
Dr. Martin Zeitz Marikka v. Berlepsch
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Rat 17.06.04 -/-
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1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
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