Vorlage aus der Politik Aktenzeichen 01/ 140/2004

Antr. FDP: Sicherheit

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Josef-Kleesattel-Straße 13 · Stadtbezirk 10 (Garath)örtlicher Bezug 1Dokument 8. Juni 2004veröffentlicht

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Aus der amtlichen Vorlage

Antrag der FDP-Ratsfraktion: Qualifizierte Sicherheit in Düsseldorf Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, wir bitten Sie, nachstehenden Antrag "Qualifizierte Sicherheit in Düsseldorf!" auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 17. Juni 2004 zu setzen und zur Abstimmung zu bringen. Der Rat möge beschließen: Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf erneuert seinen Appell vom 19. 03.1998 an die Landesregierung und den Landtag Nordrhein-Westfalen, das Polizeigesetz des Landes dahingehend zu ändern, dass - wie bis zur Änderung dieses Gesetzes am 7.2.1990 - zum Aufgabenbereich der Polizei nicht nur die Gefahrenabwehr für die öffentliche Sicherheit gehört, sondern expressis verbis auch diejenige für die öffentliche Ordnung. Die §§ 1 Abs. 1 Satz 1, 8 Abs. 1 und 45 Abs. 1 Nr. 3 des Polizeigesetzes NRW sollen entsprechend geändert werden. Analoges gilt bzgl. § 16 Abs. 2 Satz 4 des Polizeiorganisationsgesetzes NRW (POG NRW). Darüber hinaus fordert der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf die Landesregierung auf, möglichst umgehend einen Maßnahmeplan zur Stärkung der Effizienz der Polizei NRW zur Bekämpfung der Kriminalität, zur Aufklärung von Verbrechen und Vergehen und zur polizeilichen Kriminalprävention zu erarbeiten und vorzulegen. Voraussetzungen für eine Effizienzsteigerung sind insbesondere: Eine optimale Ausstattung der Polizei mit neuen Medien der Informati- onstechnologie, insbesondere eine Ablösung des heutigen analogen Funksprechsystems durch ein modernes digitales System, eine wesent- liche Aufstockung der Anzahl der polizeilichen Dienstkräfte in NRW, strukturelle und organisatorische Maßnahmen zur Verstärkung der Präsenz vor Ort.

Auszug aus „Antrag“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

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FDP-Fraktion im Rat der Ö Vorlagen - Nr.01/ 140/2004 Landeshauptstadt Düsseldorf Düsseldorf, 07. Juni 04 Marktplatz 3 40213 Düsseldorf Telefon 0211 89-23124 FAX 0211/ 89-29438 Herrn Oberbürgermeister Joachim Erwin Antrag Antrag der FDP-Ratsfraktion: Qualifizierte Sicherheit in Düsseldorf Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, wir bitten Sie, nachstehenden Antrag "Qualifizierte Sicherheit in Düsseldorf!" auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 17. Juni 2004 zu setzen und zur Abstimmung zu bringen. Der Rat möge beschließen: Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf erneuert seinen Appell vom 19. 03.1998 an die Landesregierung und den Landtag Nordrhein-Westfalen, das Polizeigesetz des Landes dahingehend zu ändern, dass - wie bis zur Änderung dieses Gesetzes am 7.2.1990 - zum Aufgabenbereich der Polizei nicht nur die Gefahrenabwehr für die öffentliche Sicherheit gehört, sondern expressis verbis auch diejenige für die öffentliche Ordnung. Die §§ 1 Abs. 1 Satz 1, 8 Abs. 1 und 45 Abs. 1 Nr. 3 des Polizeigesetzes NRW sollen entsprechend geändert werden. Analoges gilt bzgl. § 16 Abs. 2 Satz 4 des Polizeiorganisationsgesetzes NRW (POG NRW). Darüber hinaus fordert der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf die Landesregierung auf, möglichst umgehend einen Maßnahmeplan zur Stärkung der Effizienz der Polizei NRW zur Bekämpfung der Kriminalität, zur Aufklärung von Verbrechen und Vergehen und zur polizeilichen Kriminalprävention zu erarbeiten und vorzulegen. Voraussetzungen für eine Effizienzsteigerung sind insbesondere: Eine optimale Ausstattung der Polizei mit neuen Medien der Informati- onstechnologie, insbesondere eine Ablösung des heutigen analogen Funksprechsystems durch ein modernes digitales System, eine wesent- liche Aufstockung der Anzahl der polizeilichen Dienstkräfte in NRW, strukturelle und organisatorische Maßnahmen zur Verstärkung der Präsenz vor Ort. Eine wirkungsvolle Bekämpfung setzt voraus, dass Verbrechen und Vergehen in möglichst hoher Zahl und in möglichst kurzer Zeit aufgeklärt werden. Die Erhöhung der Aufklärungsquote hängt aber wesentlich von der Anzahl der zur Verfolgung von RSD AllVorlg.WPT FDP-Fraktion im Rat der Ö Vorlagen - Nr.01/ 140/2004 Landeshauptstadt Düsseldorf Düsseldorf, 07. Juni 04 -2- Marktplatz 3 40213 Düsseldorf Telefon 0211 89-23124 FAX 0211/ 89-29438 Verbrechen und Vergehen eingesetzten Beamten ab. Anerkennend wird festgestellt, dass die Kriminalitätszahlen, bei denen sich die Bürger besonders sorgen, gesunken sind: Einbruch, Raub, Körperverletzung oder Diebstahl aus Autos sind mit enormen zusätzlichen Anstrengungen der Polizei bekämpft worden. Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf fordert die Organe des Städtetages NRW, insbesondere die vom Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf in deren Hauptver- sammlung entsandten Delegierten, auf, ebenfalls mit Nachdruck gegenüber der Lan- desregierung und dem Land NRW darauf hin zu wirken, dass landesweit ent- sprechende Maßnahmen bzw. Regelungen getroffen werden. In einem vierten Schritt zur Stärkung der Effizienz des Städtischen Ordnungs- und Servicedienstes (OSD) wird die Anzahl der Außendienst-Einsatzkräfte des OSD von derzeit 80 um weitere 50 % auf insgesamt 120 erhöht, und zwar insbesondere zur weiteren Ausweitung der Tätigkeit des OSD in den Randlagen der Innenstadt und in den Stadtteilen. Erforderlichenfalls sind Neueinstellungen vorzunehmen. - Gegebenenfalls soll die Zahl der Einsatzkräfte des OSD in Düsseldorf ab 2006 situationsabhängig erhöht werden. Das Ausbildungs- und Qualifizierungskonzept für vorhandene und neu ein- zustellende OSD-Kräfte soll kontinuierlich optimiert und neuen Erfordernissen angepaßt werden. Einstellungsvoraussetzungen sind dabei u.a.: Eine abgeschlossene Berufsausbildung, ausgeprägte Teamfähigkeit, soziale Kompetenz, hohe Kommunikationsfähigkeit, sicheres Auftreten und Verhalten, gute Umgangsformen, gepflegtes Erscheinungsbild. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen: Die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten, gerichtlich nicht vorbestraft sein und/oder gegen sie kein gerichtliches Straf- bzw. Ermittlungsverfahren anhängig sein und nach ihren charakterlichen und geistigen Anlangen für den Ordnungsdienst geeignet sein. Die Eignungsprüfung findet (wenn möglich) an einer Polizeischule in NRW statt. Zur Prüfung gehören unbedingt: Überprüfung des logisch-analytischen Denkens, der Urteilsfähigkeit, der FDP-Fraktion im Rat der Ö Vorlagen - Nr.01/ 140/2004 Landeshauptstadt Düsseldorf Düsseldorf, 07. Juni 04 Marktplatz 3 40213 Düsseldorf Telefon 0211 89-23124 FAX 0211/ 89-29438 Seite 3 von 3 Problemlösungsfähigkeit und des Abstraktionsvermögens. Selbsteinschätzung u.a. zur emotionalen Kontrolle und zu Stressreaktionen. Überprüfung der sozialen und kommunikativen Kompetenz. Die Ausbildung umfasst die Dauer von 12 Monaten, wobei die ersten drei Monate als Blockunterricht (wenn möglich) auf einer Polizeischule in NRW erteilt werden. Die Ausbildung endet mit einer Abschlussprüfung (wenn möglich) an einer Po- lizeischule. Die Verwaltung wird zur Prüfung der Möglichkeiten zur Erweiterung flankierender kommunaler Angebote zur Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern, die Opfer krimineller Handlungen geworden sind oder als deren Angehörige hiervon betroffen sind, beauftragt. Bedarf und Möglichkeiten der Videoüberwachung im öffentlichen Raum sind erst nach Auswertung des Modelversuches zur Videoüberwachung durch die Düsseldorfer Polizei zu diskutieren. Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, einen Amts- und Dezer- natsbereiche übergreifenden Katalog an vorhandenen und ergänzenden neuen kriminalpräventiven Maßnahmen zu erarbeiten, diesen mit dem Arbeitskreis Vorbeugung und Sicherheit abzustimmen und dem OVA bis Anfang 2005 zur Erörterung und Beschlussfassung vorzulegen. Die Begründung erfolgt mündlich in der Ratssitzung am 17.06.2004. Mit freundlichen Grüßen gez. gez. Dr. Martin Zeitz Marikka v. Berlepsch Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Rat 17.06.04 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. RSD AllVorlg.WPT

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 01/ 140/2004